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Golf 6 Aktionsmodell 1.8 TSI 160 PS

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 9:10

Ab heute bei ausgesuchten VW Händlern bestellbar:

VW Golf 6 1.8 TSI 118kW/160PS:

Er wird nicht im Internetkonfigurator erscheinen.

Ein paar Details:

"Aktionsmodell 1,8T"

1,8 TFSI SG6 Comfortline 5K1 3R2, WDV, RGC 21.450,- €

Aktionspaket I Inhalt Climatronic

RCD 310

MFA "Plus"

Preis: im Basispreis enthalten

1,8 TFSI DSG7 Comfortline 5K1 3R5, WDV, RGC 23.250,- €

Aktionspaket I Inhalt Climatronic

RCD 310

MFA "Plus"

Preis: im Basispreis enthalten

1,8 TFSI SG6 Highline 5K1 4R2, RGM, PNA 22.700,- €

Aktionspaket II Inhalt RNS 310

Preis im Basispreis enthalten

1,8 TFSI DSG7 Highline 5K1 4R5, RGM, PNA 24.500,- €

Aktionspaket II Inhalt RNS 310

Preis im Basispreis enthalten

Weitere Sonderausstattungen aus dem Golf 6 Verkaufsprogramm sind optional erhältlich.

Das beste im Vergleich zum 1.4 TSI 118kW:

KEIN QUIETSCHEN AUS DEM MOTORRAUM !!! :-)

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2009 um 9:36

Zitat:

aber die 1,8 L Maschine hält mit Sicherheit länger als der 1,4er.

Die werden beide ihre 300.000km halten, der wird erst kaputt gehen wenn du schon lange einen neuen hast. Immer diese Angst und Vorurteile vor allem neuen, in den USA gibts da übrigens ein Synonym für "The German Angst"

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könnt ihr mir mal verraten was an dem 1.8 tsi besser/schlechter ist als an dem 1.4 ?

als erstes fällt mir erstmal der verbrauch auf der so 1 liter in der stadt mehr ist.

am 22. August 2009 um 9:55

wir haben über Netcar bestellt. Lieferzeiten sind vergleichbar mit jedem anderen Autohaus. Netcar vermittelt an Kath (Flensburg). Wir haben am 08.07. bestellt. Im Vertrag stand Liefertermin 1.Quartal 2010, dann in den AB Oktober 2009. Jetzt haben wir einen Abholtermin in Wob am 25.09.:-)

Liebe Grüße ;-)

am 22. August 2009 um 10:04

Das beruhigt.

Hab 3 Wochen nach Dir bei Netcar/Kath Flensburg bestellt und Januar 2010 als LT bekommen.

In der ersten AB stand zwar immer noch 01/2010 aber irgendwie hoff ich, dass die Kiste doch noch im Oktober abgeholt werden kann...

Saludos,

Juanito

Zitat:

Original geschrieben von mekoenig

wir haben über Netcar bestellt. Lieferzeiten sind vergleichbar mit jedem anderen Autohaus. Netcar vermittelt an Kath (Flensburg). Wir haben am 08.07. bestellt. Im Vertrag stand Liefertermin 1.Quartal 2010, dann in den AB Oktober 2009. Jetzt haben wir einen Abholtermin in Wob am 25.09.:-)

Liebe Grüße ;-)

Werde mal direkt bei Kath in Flensburg jetzt anrufen, ob die was genaueres wisen....

Würde man eigentlich die 2500€ Prämie von VW trotzdem bekommen, wenn man eine Reservierung der Bund-Prämie hatte aber diese abgelaufen ist?

 

Gruß

Lünebiker

am 22. August 2009 um 10:33

Ja.

Selbstverständlich würdest du auch in diesem Fall die Prämie bekommen.

Voraussetzung: Du beantragst sie nochmal, wartest wieder auf deinen Reservierungsbescheid und beeilst dich, schließlich ist in paar Wochen schluss mit der Prämie...

Zitat:

Original geschrieben von lordfriedrich

Ja.

Selbstverständlich würdest du auch in diesem Fall die Prämie bekommen.

Voraussetzung: Du beantragst sie nochmal, wartest wieder auf deinen Reservierungsbescheid und beeilst dich, schließlich ist in paar Wochen schluss mit der Prämie...

Wie? Ich denke, nach 9 Monaten Reservierung ist Schluss? Meine würde halt im Januar auslaufen.....Ich kann doch nicht das ganze mit nochmal 9 Monaten reservieren oder?

am 22. August 2009 um 10:44

So habe eben meinen Termin bekommen:24.09.09...12Uhr..ursprünglich wars der 16.10...

Zitat:

Original geschrieben von Baum12

1. ... wann könnte ich in etwa mit dem Wagen rechnen? Den 1.4er würde ich etwa Anfang Dezember bekommen.

2. Hat schon jemand, der umbestellt hat das Prozedere mit der Umweltprämie durch? Meine Reservierung habe ich bisher auf den 1.4er ausgestellt (bis 04.2010 reserviert). Gilt diese Reservierung dann auch für den 1.8er oder erlischt die dann bzw. was muss ich machen, damit die Reservierung gültig bleibt?

1. Ich denke Du wirst den 1.8er auch spätestens im Dezember bekommen, vielleicht aber auch schon früher...

2. Die Reservierung der UWP ist eine Sache. Für welches Auto genau Du letztendlich mit Deinem Reservierungsbescheid die Prämie beantragst ist egal. Das BAFA überprüft nur die Verschrottung und Neuzulassung Deines Autos.

Bei mir steht im Reservierungsbescheid z.B. nur "VW Golf" drin, nichts weiter, mehr muss auch nicht angegeben werden (Datum des Kauf- / Leasingvertrags, Hersteller, Fahrzeugtyp, Emissionsklasse - klick!) . Es sollte auch bei Dir kein Problem sein. ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von rieminie

könnt ihr mir mal verraten was an dem 1.8 tsi besser/schlechter ist als an dem 1.4 ?

Sei nicht sauer, rieminie, aber die Unterschiede findest Du in genau diesem Thread. Hier ist alles seit 8 Wochen ausführlich diskutiert worden. Mach Dir die Mühe und fange einfach vorne an zu lesen... :)

 

Zitat:

Original geschrieben von Luenebiker

Würde man eigentlich die 2500€ Prämie von VW trotzdem bekommen, wenn man eine Reservierung der Bund-Prämie hatte aber diese abgelaufen ist?

VW zahlt Dir die Prämie nur, wenn Du die Richtlinien der staatl. UWP erfüllst. Wenn ja, zahlt VW, ob Du die Summe vom Staat bekommst, ist dabei nicht relevant.

Tip: Wieso beantragst Du nicht einen neuen Reservierungbescheid, wenn der erste verfallen ist. Es ist lediglich eine Reservierung, Du kannst als Person auch mehrfach die UWP kassieren, wenn Du mehrere Autos verschrottest und neue kaufst... Also wo ist das Probelm..? ;)

Also ich habe ein Altauto auf dem eine Resevierung läuft, mit Verlängerung jetzt noch bis 23.01.2010 (hab aber noch nicht verlängert). Wenn ich jetzt das Auto storniere in DK und bei NetCar neu bestelle, dann kann ich noch mal neu reservieren für neun Monate obwohl ich das gleiche verschrottete Auto habe und die erste Reservierung noch gültig ist? Würde man nicht zurückgewiesen werden?

Ist es nicht so, dass ich auf die bestehende Reservierung irgendein anderes neues Auto nehmen kann als angegeben ABER die schon vorhandene Reservierung nutzen muss?

I go crazy...

 

Gtuß

Lünebiker

Zitat:

Original geschrieben von Luenebiker

I go crazy...

Bevor Du verrückt wirst, solltest Du mein letztes Posting lesen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von my.golf

2. Die Reservierung der UWP ist eine Sache. Für welches Auto genau Du letztendlich mit Deinem Reservierungsbescheid die Prämie beantragst ist egal. Das BAFA überprüft nur die Verschrottung und Neuzulassung Deines Autos.

Bei mir steht im Reservierungsbescheid z.B. nur "VW Golf" drin, nichts weiter, mehr muss auch nicht angegeben werden (Datum des Kauf- / Leasingvertrags, Hersteller, Fahrzeugtyp, Emissionsklasse - klick!) . Es sollte auch bei Dir kein Problem sein. ;)

Zitat:

Original geschrieben von my.golf

Zitat:

Original geschrieben von my.golf

2. Die Reservierung der UWP ist eine Sache. Für welches Auto genau Du letztendlich mit Deinem Reservierungsbescheid die Prämie beantragst ist egal. Das BAFA überprüft nur die Verschrottung und Neuzulassung Deines Autos.

Bei mir steht im Reservierungsbescheid z.B. nur "VW Golf" drin, nichts weiter, mehr muss auch nicht angegeben werden (Datum des Kauf- / Leasingvertrags, Hersteller, Fahrzeugtyp, Emissionsklasse - klick!) . Es sollte auch bei Dir kein Problem sein. ;)

Ja, das ich auch ein anderes Auto nehmen kann weiß ich, aber es geht um die Reservierung die noch läuft......siehe oben in mein geändertes Posting....

Gruß

Lünebiker

Zitat:

Original geschrieben von Luenebiker

Ja, das ich auch ein anderes Auto nehmen kann weiß ich, aber es geht um die Reservierung die noch läuft......siehe oben in mein geändertes Posting....

Das habe ich Dir auch bereits geantwortet, einfach mal genau lesen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von my.golf

Zitat:

Original geschrieben von Luenebiker

Würde man eigentlich die 2500€ Prämie von VW trotzdem bekommen, wenn man eine Reservierung der Bund-Prämie hatte aber diese abgelaufen ist?

VW zahlt Dir die Prämie nur, wenn Du die Richtlinien der staatl. UWP erfüllst. Wenn ja, zahlt VW, ob Du die Summe vom Staat bekommst, ist dabei nicht relevant.

Tip: Wieso beantragst Du nicht einen neuen Reservierungbescheid, wenn der erste verfallen ist. Es ist lediglich eine Reservierung, Du kannst als Person auch mehrfach die UWP kassieren, wenn Du mehrere Autos verschrottest und neue kaufst... Also wo ist das Probelm..? ;)

Zitat:

Original geschrieben von my.golf

 

VW zahlt Dir die Prämie nur, wenn Du die Richtlinien der staatl. UWP erfüllst. Wenn ja, zahlt VW, ob Du die Summe vom Staat bekommst, ist dabei nicht relevant.

Tip: Wieso beantragst Du nicht einen neuen Reservierungbescheid, wenn der erste verfallen ist. Es ist lediglich eine Reservierung, Du kannst als Person auch mehrfach die UWP kassieren, wenn Du mehrere Autos verschrottest und neue kaufst... Also wo ist das Probelm..? ;)

Ja, einen neuen Reservierungsbescheid beantragen wenn der alte verfallen ist. ABER der alte ist erst im Oktober verfallen und bis dahin wird der Topf sicherlich leer sein!

Daher meine Frage: Kann man auch bevor der alte Reservierungsbescheid abgelaufen ist NEU reservieren ( dann wieder mit neun Monaten) oder wird man aufgrund der "alten" bestehenden Reservierung abgewiesen??

Danke

Gruß

Lünebiker

am 22. August 2009 um 11:41

Kein SChwein interessiert es, ob du zwar was beantragt hast, dann diesen Antrag aber verfallen lässt.

Kein Schwein interessiert es, ob du jetzt nochmal was beantragst.

Sollten Nachfragen kommen, dann sagst du halt einfach, dass du ursprünglich 2 neue Autos kaufen wolltest, auf Grund von Lieferproblemen hast du aber leider, leider die erste Reservierung verfallen lassen müssen...

Sei mal bisschen kreativ und jammer nicht rum.

Mach dich lieber ans Reservieren, solange es noch was gibt!

Edit: Nein, deine neue Reservierung wird nicht von Haus aus abgewiesen, auch wenn du noch einen Reservierungsbescheid (einen gültigen) hast.

@lordfriedrich: Nicht ganz korrekt. Du mußt für den Reservierungbescheid einen Kaufvertrag als PDF einsenden. Aber man kann die Prämie ja auch 2x reservieren, "irrtümlich", dann nimmt man einfach dem Bescheid, der länger gültig ist... ;)

 

@Lünebiker: Wenn Du umbestellen willst (1.8er), dann bekommst Du auch einen neuen Kaufvertrag. Also einfach nochmal alles von vorne beginnen und gut ists, aber was für eine Auto auf dem Kaufvertrag steht, ist eigentlich egal, siehe oben.

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