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Golf 3 zweite Nebelschluss

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 16:54

Hey Leute, ist es erlaubt eine zweite bzw die rechte Nebelschlussleuchte mit anzuschließen? Neuere Wagen haben ja auch links und rechts eine.

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11 Antworten
am 18. Mai 2007 um 17:42

Der Variant hat hinten auch zwei.

am 19. Mai 2007 um 7:54

ich glaube es ist verboten! Habe bei meinen neuen scheinwerfern auch die möglichkeit ne 2. reinzumachen!

Auf der Tuning World die Gruppe von Grün Weissen Partyleutz mal gefragt, er sagte lass es! Du wirst sie eh NIE oder nur GANZ SELTEN brauchen

Die Polizei meint sowieso ;) nebelscheinwerferverbot bis 25 und nebelrückleuchtenverbot ab 60 ;)

falsch

2 nebelschlussleuchten sind erlaubt wenn die prüfzeichen dazu drauf sind.

wenn nur eine drin ist muss die in der linken seite sein.

 

fahre in meinen golf 2 auch 2 nebelschlussleuchten und die sind erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

2 nebelschlussleuchten sind erlaubt wenn die prüfzeichen dazu drauf sind.

Wie ist denn das Prüfzeichen auf der rechten Rückleuchte, wenn ein zweites NSL erlaubt ist.

Habe bei mir die original dunklen GT RL dran und würde sonst mal gucken auch gerne die zweite "aktivieren".

Und wozu? Die Nebelschlußleuchte ist deshalb auf der linken Seite um bei schlechter Sicht mit der stärkeren Leuchtkraft die linke Fahrzeugseite deutlicher zu machen. Und es ist normalerweise deshalb nur eine weil man die so besser vom Bremslicht unterscheiden kann.

Wenn mal jemand vor mir fährt mit der zusätzlich angeklemmten NSL und ich rausch dem hinten drauf weil ich dadurch sein Bremslicht nicht erkennen konnte wird der sich ziemlich sicher über Post von meinem ANwalt freuen.

Fahrzeuge die werksseitig die rechte NSL mit angeklemmt haben die haben alle eins gemeinsam - dort sind NSL und Bremslichter weiter auseinander als beim Golf Limo.

am 19. Mai 2007 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von noah1

Und wozu? Die Nebelschlußleuchte ist deshalb auf der linken Seite um bei schlechter Sicht mit der stärkeren Leuchtkraft die linke Fahrzeugseite deutlicher zu machen. Und es ist normalerweise deshalb nur eine weil man die so besser vom Bremslicht unterscheiden kann.

Wenn mal jemand vor mir fährt mit der zusätzlich angeklemmten NSL und ich rausch dem hinten drauf weil ich dadurch sein Bremslicht nicht erkennen konnte wird der sich ziemlich sicher über Post von meinem ANwalt freuen.

Fahrzeuge die werksseitig die rechte NSL mit angeklemmt haben die haben alle eins gemeinsam - dort sind NSL und Bremslichter weiter auseinander als beim Golf Limo.

und der anwalt wird dir zurück schreiben, das du die dritte bermsleuchte sehen müsstest ;)

das ist die vorraussetzung für eine zweite nebelschlußleuchte!!!!

MfG

am 19. Mai 2007 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von PoloFr2ak

und der anwalt wird dir zurück schreiben, das du die dritte bermsleuchte sehen müsstest ;)

das ist die vorraussetzung für eine zweite nebelschlußleuchte!!!!

MfG

Nein!

Hier mal die Vorschriften zur NSL (76/756/EWG, ECE-R48, StVZO § 53d(ich, weiss, wir haben jetzt die FZV):

Anzahl: ein oder zwei, wenn nur eine verbaut ist, muss diese mittig oder links der mitte angebracht sein.

Höhe:

Unterkante NSL-Fahrbahn mindestens 250 mm

Oberkante NSL-Fahrbahn maximal 1000 mm (bei Geländefahzeugen max. 1250 mm)

Abstand zur Bremsleuchte muss grösser als 100 mm sein (muss mal messen gehen ob das beim Golf überhaupt so ist, auf jeden Fall steht´s so geschrieben).

Ob mal beim Golf Limo/Cabbi die leere Kammer im rechten Rücklicht als NSL anklemmen darf?

Hab grad keine Lust zum Auto zu gehen, aber bei der Beschriftung ein "F" oder "B" (alte Bezeichnung) mit dabei ist darf mans, andernfalls nicht.

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von noah1

Wenn mal jemand vor mir fährt mit der zusätzlich angeklemmten NSL und ich rausch dem hinten drauf weil ich dadurch sein Bremslicht nicht erkennen konnte wird der sich ziemlich sicher über Post von meinem ANwalt freuen.

Hmm die NSL sollte man bei Sichtweiten unter 50m einschalten. Bei so starkem Nebel etc. sollte man einen so großen Abstand eigentlich habn, auch dadurch dass die NSL extrem blendet, das selbst wenn das Auto vor dir von einem fetten Hinkelstein erschlagn wird Du sicher und ohne Probleme bremsen könntest.

Da gibs doch diese Regel: Man muss immer in der halben übersehbaren Strecke zum stehen kommen.

In der ersten Hälfte solltest Du schon sicher fest gestellt haben dass der Vordermann urplötzlich STEHT. Dann haste ja noch die ganze zweite Hälfte zum bremsen.

Toll, was?

Zitat:

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) 1Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. 2In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. 3Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Also wenn diese Kammer vom Reflektor bla bla bla für eine NSL vorgesehen ist, sollte nix dagegen sprechen.

so ist es und wenn prüfzeichen drauf sind aktivieren ^^

die nebelschlussleuchte soll im nebel kenntlichmachen was für ein fahrzeug das ist wenn nur rechts eins brennt ist es ein zweirad , wenn links ein brennt ist es ein mehrspuriges fahrzeug und bei links und rechts sollte das auch ein mehrspuriges sein.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

wenn links ein brennt ist es ein mehrspuriges fahrzeug

Oder ein Zweirad mit besoffenem Fahrer...

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

so ist es und wenn prüfzeichen drauf sind aktivieren ^^

die nebelschlussleuchte soll im nebel kenntlichmachen was für ein fahrzeug das ist wenn nur rechts eins brennt ist es ein zweirad , wenn links ein brennt ist es ein mehrspuriges fahrzeug und bei links und rechts sollte das auch ein mehrspuriges sein.

Falsch, das war der Grund warum die Kennzeichenbeleuchtung immer mit der rechten Rückleuchte zusammen abgesichert ist. Wenn Du ein Auto überholen willst und da ist das rechte RL und die Kennzeichenbeleuchtung zu sehen (links ist z.B. defekt) weißt Du daß es ein zweispuriges Fahrzeug ist und fährst weit genu links rüber, wenn Du nur ein Rücklicht sehen kannst fährst Du trotzdem weit genug links dran vorbei. Und rechts überholen ist sowieso verboten...

Im Nebel kannst Du gar nicht sehen ob das Licht welches Du siehst rechts oder links oder in der Mitte ist.

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