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Golf 3 Gl 1,8l verbraucht sehr viel

Themenstarteram 14. August 2008 um 21:31

Hallo Leute, es geht hier um eien Golf 3 GL 1,8l. 75PS

Undzwar hab ich das Auto vor 2 Tagen gekauft von Karlsruhe und bin damit ca. 130-150 Km nach Hause gefahren und musste zwei mal zur Tankstelle.

Einmal habe ich getankt ungefähr 16 Liter und beim zweiten Mal 10 Liter und war wieder leer als ich daheim angekommen bin. Insgesamt 26 Liter für knapp 150 Klilomter, das muss nicht normal sein oder nicht ?

Also das Auto ist sehr sportlich, tief, Extrem laut ( laut Tüv 107 Dezibel ) und mit offenem Sportluftfilter + Bastuck Auspuff, unglaublich aber alles eingetragen + Tüv zugelassen.

Bin aber heute wieder zum Tüv gefahren bei mir wo ich wohne und habe das ganze Auto wieder durchchecken lassen, der Tüv meinte dass das Auto so kein Tüv bekommt, weil anscheinend der Kat und Auspuffendtopf ausgereumt ist.

Kann es daran liegen das das Auto dehalb so viel verbraucht wegen Kat und Endtopf weils leer ist ? Natürlich kommen da auch Offene Sportluftfilter + Sportauspuff dazu

Danke voraus für Antwort.

Beste Antwort im Thema

der kat ist leer?? was hat der tüver denn dazu gesagt?? dafür kannst du soooo derbe ärger bekommen (bzw der vorbesitzer!), weil das eine steuerhinterziehung ist. da kennt das finanzamt keinen spaß! 4-stellige strafen können das werden!!

zu deiner frage:

1. siehe arnimon's post.

2. die tankanzeige ist ein schätzeisen. einzig zuverlässig ist volltanken, fahren und wieder volltanken..dann weißt wirklich bescheid..

gruß!

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Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Übrigens bekommst du selbst mit Ordnungsgemäßen Sportauspuff+ offenen Filter keinen TÜV mehr. Entweder oder aber net beides.

Hi...

möchte nur abermals in den Raum werfen das dies nicht korrekt ist. Diese Aussage hält sich hartnäckig und verbreitet sich wie ein Lauffeuer schon seit Jahren, aber nur die wenigsten haben Ahnung mit was das zusammen hängt.

Sofern im Gutachten vom Luftfilter nichts bezüglich Serienauspuffanlage steht und dieses Gutachten noch gültig ist, ist es nach wie vor kein Problem. Und es hat auch immernoch nichts mit der Lautstärke dieser Kombo zu tun, sondern mit der fehlenden Einstufung des Abgasverhaltens bei vielen Gutachten mit offenen Filtern und geänderter Auspuffanlage (eine geänderte Auspuffanlage verändert zwar defakto das Abgasverhalten nicht mehr als Serie, da sonst der Kat wohl sinnlos wäre...aber die Bürokratie braucht ja bekanntlich alles schwarz auf weiß).

Richtig ist nur, das offene Filter zu 99% eine MHD als Auflage haben...und nur dies hat mit dem Lärm zu tun.

Desweiteren gilt auch hier mal wieder der Bestandsschutz...d.h. eine legale Eintragung ist auch weiterhin noch gültig wenn das Gutachten zwischenzeitlich zurück gezogen wurde, vorausgesetzt die Eintragung ist vor dem ungültig werden des Gutachtens erfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von Sekooo

Und als ich dann daheim war, hab ich dort bei dene angerufen und sie meinte das Auto verbraucht 13 Liter und das hätte sie mir gesagt.

Also über diese Aussage zum Spritverbrauch wirst du kaum den Kaufvertrag revidieren können.

Also ich würde dir empfehlen, das auto mal begutachten zu lassen, um zu schauen, ob eventuell noch weitere Sachen am Motor "getunt" wurden, ob das Steuergerät original ist, ob die Lambdasonde funktioniert, ob der Motor irgendwo falschluft zieht.

Wenn du die Kiste natürlich zurück geben willst, dann geh gleich zum Anwalt, leg ihm den Kaufvertrag vor, und lass dir von ihm erzählen, ob du da irgendwie wieder rauskommst.

Bevor ich mich da auf einen Rechtsstreit einlasse würde ich mir das mit dem Kat von einer zweiten Stelle abnehmen lassen und mal die Abgaswerte checken, Fehlerspeicher auslesen.

Der Wagen braucht jedenfalls weder wegen dem offenen Luftfilter, noch wegen dem leeren Kat mehr Sprit.

Automatik ist es nicht, oder? Weil dann wären wir schon bei um die 9 Liter Durschnitt...andernfalls sind für den Motor ein Verbrauch zwischen 7-8 Litern normal.

Das Wahrscheinlichste und günstigste sind meiner Meinung nach hier der Wassertemperaturgeber oder der Thermostat...was sagt denn die Wassertemperatur?

Zum Thema Notlauf...wenn das Steuergerät sich im Notlauf befindet, dreht der Motor nur bis 5200upm.

Themenstarteram 15. August 2008 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von Golfanatiker

Bevor ich mich da auf einen Rechtsstreit einlasse würde ich mir das mit dem Kat von einer zweiten Stelle abnehmen lassen und mal die Abgaswerte checken, Fehlerspeicher auslesen.

Der Wagen braucht jedenfalls weder wegen dem offenen Luftfilter, noch wegen dem leeren Kat mehr Sprit.

Automatik ist es nicht, oder? Weil dann wären wir schon bei um die 9 Liter Durschnitt...andernfalls sind für den Motor ein Verbrauch zwischen 7-8 Litern normal.

Das Wahrscheinlichste und günstigste sind meiner Meinung nach hier der Wassertemperaturgeber oder der Thermostat...was sagt denn die Wassertemperatur?

Zum Thema Notlauf...wenn das Steuergerät sich im Notlauf befindet, dreht der Motor nur bis 5200upm.

Hi,

Automatik ist es nicht, der Temperatur zeigt am Tacho bissle mehr wie die hälfte, also nicht genau die mitte sondern nen cm mehr.

Noch ne zwischen Frage : Was ist jetzt wenn ich zum VW Werkstatt gehe und es rausbekommen lasse das der Kilometerstand auch nicht stimmt, das also Tacho was anderes mir zeig was eigetlich Motor mehr hat, hab ich dann so ein Recht das Auto zurück zu geben und ne Anzeige zu machen ?

Hi,

grundsätzlich würde ich sagen ja, wobei es schwer ist dem Verkäufer was zu beweisen. Er wird sich damit rausreden das er den Wagen schon mit manipuliertem Tacho gekauft hat.

Und selbst wenn du den Wagen dem Gesetz nach zurüchgeben darfst,wenn der Händler das Geld net rausrückt mußt du ihn verklagen. Das kann Monate und Jahre dauern bis du da zu deinem Geld kommst,wenn überhaupt.

Wenn der Verkäufer wirklich eine Privatperson war wirkt unter umständen ein Anwaltsschreiben,wenn es ein verkapter Händler war wird es schwieriger weil die sich da mit allerlei tricks rauswinden oder die sache verzögern.

Gruß Tobias

Themenstarteram 15. August 2008 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

1. steht das so im vertrag? unter welchen bedingungen?

2. hat er auch frisch au bekommen?? wenn ja, kann das jetzt den tüver und den au-mann (wohl eher derselbe mensch) den job kosten!

ich denke, wenn du willst, kommst du da raus! ist der verkäufer ein händler? dann kann er's nicht als privat verkaufen (logo), höchstens als bastlerauto (muss dann aber im vertrag so stehen.

gruß!

Hi, also Au und Tüv am selben Tag alles erledigt, auf dem TÜV Papier sind einige Mängeln, die sollte man noch beheben, aber das sind Kleinigkeiten, ist ja auch logisch dass er das ganze nicht so auffällig machen wollte.

Aber da steht auch noch, Lautstärke HOCH, ob da man Tüv bekommen kann ist fraglich ??!! Und Schaldämpfer schadhaft. Aber trotzdem Tüv bestanden.

Händler Vertrag war das nicht, aber das Auto stand draußen am Lackierwerkstatt und den Vertrag haben wir im Werkstatt gemacht, ob das jetzt von dene die Werkstatt war weiß ich nicht.

Und als Bastlerauto wurde mir das Auto nicht verkauft, steht auch nicht im Vertrag.

Mein Vorteil ist denk ich mal, das im Vertrag noch steht bis zum 30.08.08 Rücktrittsrecht, aber halt mit Schadenersatz ( in dem Fall, weil das Auto große Mängeln hat und noch Illegal Tüv bekommen hat, müsste ich das Recht haben ohne Schadenersatz das Auto zurück zu geben ... )

Themenstarteram 15. August 2008 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

grundsätzlich würde ich sagen ja, wobei es schwer ist dem Verkäufer was zu beweisen. Er wird sich damit rausreden das er den Wagen schon mit manipuliertem Tacho gekauft hat.

Und selbst wenn du den Wagen dem Gesetz nach zurüchgeben darfst,wenn der Händler das Geld net rausrückt mußt du ihn verklagen. Das kann Monate und Jahre dauern bis du da zu deinem Geld kommst,wenn überhaupt.

Wenn der Verkäufer wirklich eine Privatperson war wirkt unter umständen ein Anwaltsschreiben,wenn es ein verkapter Händler war wird es schwieriger weil die sich da mit allerlei tricks rauswinden oder die sache verzögern.

Gruß Tobias

Tag, ja aber einer muss ja dafür haften, das wenn ein Manipulation vor liegt, im Fahrzeugbrief stehen doch alle Besitzernamen. Eigentlich ist der vorbesitzer Strafbar denk ich mal.

Weil im Vertrag steht 155.taus. Km (Motorstand) aber der Tacho wurde gewechselt wegen dem Design und hat 295 tausend Km. in dem Fall hätte der vorbesitzer sich kümmern sollen ob da der Stand wirklich stimmt.

versuch, die kiste zurück zu geben. ruf die leute da an, schilder den fall. sag, dass du gut rechtsschutz versichert bist und wenn nötig, den tüv-mann hochgehen lässt, bzw anzeigst. AU ohne kat?? brauchen wir nicht drüber reden denke ich:D also da liegt jmd. nicht viel an seinem job..sowas kann man vielleicht machen, wenn einem das auto gehört und man's net verkaufen will. aber so ist das ja sowas von bescheuert von dem prüfer!!! mann, mann!!

nochwas am rande:

diese anderen felgen (borbet bs)-> die bereifung 215/40 15 wird nicht mehr hergestellt! (hat mich neulich selbst gewundert) hättest also irgendwann probleme, wenn du die den fahren möchtest, neue reifen zu bekommen..

das jetzt nur mal am rande, ist ja nicht grad sooo das hauptproblem;)

gruß!!

edition

Zitat:

Original geschrieben von Sekooo

Mein Vorteil ist denk ich mal, das im Vertrag noch steht bis zum 30.08.08 Rücktrittsrecht, aber halt mit Schadenersatz ( in dem Fall, weil das Auto große Mängeln hat und noch Illegal Tüv bekommen hat, müsste ich das Recht haben ohne Schadenersatz das Auto zurück zu geben ... )

Hi,

ich würde die Kiste sofort zurückgeben. Schadensersatz musst du nur leisten, wenn er dir wirklich einen Schaden nachweisen kann.

Als nächstes kommt noch, auch wenn er dir das Auto privat verkauft hat kannst du ihm einen gewissen Sachverstand unterstellen, wenn er einen Beruf in der KFZ-Branche gelernt hat/ausübt. Dazu gehören auch Lackierer.

Auch, wenn das Auto optisch vielleicht dein Traum ist: Gib die Karre zurück. Du ersparst dir damit jede Menge Ärger und gelernt hast du auch gleich noch was. Das nächste Auto lässt du VOR dem Kauf von einer unabhängigen Stelle prüfen. Wenn sich der Verkäufer da schon hat, lass die Finger davon.

Grüße

sadfa

Themenstarteram 15. August 2008 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von sadfa

Zitat:

Original geschrieben von Sekooo

Mein Vorteil ist denk ich mal, das im Vertrag noch steht bis zum 30.08.08 Rücktrittsrecht, aber halt mit Schadenersatz ( in dem Fall, weil das Auto große Mängeln hat und noch Illegal Tüv bekommen hat, müsste ich das Recht haben ohne Schadenersatz das Auto zurück zu geben ... )

Hi,

ich würde die Kiste sofort zurückgeben. Schadensersatz musst du nur leisten, wenn er dir wirklich einen Schaden nachweisen kann.

Als nächstes kommt noch, auch wenn er dir das Auto privat verkauft hat kannst du ihm einen gewissen Sachverstand unterstellen, wenn er einen Beruf in der KFZ-Branche gelernt hat/ausübt. Dazu gehören auch Lackierer.

Auch, wenn das Auto optisch vielleicht dein Traum ist: Gib die Karre zurück. Du ersparst dir damit jede Menge Ärger und gelernt hast du auch gleich noch was. Das nächste Auto lässt du VOR dem Kauf von einer unabhängigen Stelle prüfen. Wenn sich der Verkäufer da schon hat, lass die Finger davon.

Grüße

sadfa

Eer hat halt gemeint, er würde von mir 195 Euro bekommen wenn ich das Auto bis zum 30.08 nicht kaufe, also das Restgeld bringe, 195 Euro war die Anzahlung.

Kann ich das Auch so machen, dass ich nen Kostetnvorschlag machen lasse und das Geld von dem Verkäufer dann verlange, das Auto habe ich ja im endeffekt gekauft ohne zu wissen das das Auto große mängeln hat und Tüv illegal ist, so kann ich ja auch eien Schadenersatz verlangen oder nicht ?

das kann ich dir nicht genau sagen, ein anwalt schon..

aber mit welcher begründung will er denn die anzahkung behalten??? wenn du ihm sagst, dass du seinen tüver arbeitslos machen kannst, sollte es keine probs geben, die 195,- zurück zu bekommen..und fahr dann wieder mit 5kumpels hin, am besten die breiteren kollegen;)

ruf nochmal an und sag denen das so. mal schauen, wie sie reagieren..

btw: kannst du deine/seine angaben schwärzen und den vertrag mal hier einstellen? scanner vorhanden?

gruß!

Viel zu viel Aufwand.

Nach deinen Erfahrungen beim "echten" TÜV solltest du vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings ist nach den von dir geschilderten Äußerungen des Verkäufers eine Rechtschutzversicherung mehr als angebracht.

Du hast schließlich in gutem Glauben ein frisch getüvtes und mängelfreies Fahrzeug gekauft. Dem war nicht so und ein "Fachmann" (wozu alle KFZ-ähnlichen Gewerbe nunmal zählen) hätte die Mängel erkennen können und müssen. Das ist auch der Grund, warum alle gewerblichen Verkäufer Gewährleistung geben müssen.

Bei dir muss jetzt nurnoch der Verstand über das Herz siegen. Dann gehst du völlig emotionslos zum Verkäufer, schilderst ihm den kompletten Sachverhalt und sagst ihm, dass du den Kauf rückgängig machen willst, da du ja lt. Kaufvertrag (hoffentlich!) was anderes gekauft hast als du tatsächlich in den Händen hast (nämlich ein illegales, nutzloses Auto).

Losgelöst von der gesamten Geschichte würde ich mich (bei bestehender RSV) von einem Anwalt beraten lassen. Hier empfehlen sich die Fachanwälte für KFZ-Geschichten.

Das alles beruht nur auf meinen eigenen Erfahrungen. Ich bin KEIN Jurist und das ist KEINE Rechtsberatung, nur ein gutgemeinter Tip.

Viele Grüße und viel Erfolg

sadfa

P.S. Auch ohne RSV würde ich zum Anwalt gehen und ihm die Sachlage erklären (vorher nach den Kosten fragen). Der Anwalt kann, bei für dich positivem Ausgang des folgenden Rechtsstreites deine Kosten vom "Schuldigen" einfordern (inkl. Zinsen und die sind gut). Allerdings musst du dann alles vorstrecken und das ist nicht gerade wenig.

Themenstarteram 15. August 2008 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

versuch, die kiste zurück zu geben. ruf die leute da an, schilder den fall. sag, dass du gut rechtsschutz versichert bist und wenn nötig, den tüv-mann hochgehen lässt, bzw anzeigst. AU ohne kat?? brauchen wir nicht drüber reden denke ich:D also da liegt jmd. nicht viel an seinem job..sowas kann man vielleicht machen, wenn einem das auto gehört und man's net verkaufen will. aber so ist das ja sowas von bescheuert von dem prüfer!!! mann, mann!!

nochwas am rande:

diese anderen felgen (borbet bs)-> die bereifung 215/40 15 wird nicht mehr hergestellt! (hat mich neulich selbst gewundert) hättest also irgendwann probleme, wenn du die den fahren möchtest, neue reifen zu bekommen..

das jetzt nur mal am rande, ist ja nicht grad sooo das hauptproblem;)

gruß!!

edition

Jetzt sagst du mir die Reifen gibts nicht mehr, aber 2 neue Reifen habe ich noch am Dienstag drauf bekommen, das hat er mir noch drauf gemacht.

Was sind das für leute, die machen alles und alles ist auch noch eingetragen.

Themenstarteram 15. August 2008 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

btw: kannst du deine/seine angaben schwärzen und den vertrag mal hier einstellen? scanner vorhanden?

gruß!

Ja, kann ich mal machen, aber geht erst später, weil ich die bei meiner Tante habe, sie kümmert sich drum, sie bracucht auch die sachen wegen anwalt.

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