Glasdach mit H-Kennzeichen

Hallo

Hat einer mal versucht seinen Wagen mit Sonnendach auf H-Kennzeichen zuzulassen ?

Gab`s da irgendwelche Probleme ?

Beste Antwort im Thema

Eigentlich eine interessante Frage (und auch Antwort):
Meiner Erinnerung nach gab es diese Glasdächer bereits spätestens Mitte der 70-er Jahre. sie waren jedoch eintragungspflichtig, die Fahrzeugbeschreibung im Brief änderte sich von PKW geschlossen zu PKW Glashubdach.

Eventuell gab es ABEs für Fahrzeugteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt - ich meine, so etwas zu erinnern. Da boomte der Markt der Luftleitleisten, Heckspoiler etc. wie auch der Glashubdächer - damals auf dem Supermarkt-Parkplatz eingeschnitten, während man den Wocheneinkauf machte.

Ich hatte drei Gebrauchtwagen verschiedener Fabrikate mit solchen Dächern verschiedener Hersteller - keins von denen war dicht. Abdichtversuche waren eine 'never ending story'.

Vielleicht weiß ja 'FrankWo' mal wieder mehr / genaueres?

Gruß

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idR sind keine Probleme zu erwarten, wenn man aber ein Fahrzeug aus den frühen 70ern und älter mit Glashubdach nachgerüstet hat, schon.
Glashubdächer kamen Mitte der 80er Jahre in Mode...

Eigentlich eine interessante Frage (und auch Antwort):
Meiner Erinnerung nach gab es diese Glasdächer bereits spätestens Mitte der 70-er Jahre. sie waren jedoch eintragungspflichtig, die Fahrzeugbeschreibung im Brief änderte sich von PKW geschlossen zu PKW Glashubdach.

Eventuell gab es ABEs für Fahrzeugteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt - ich meine, so etwas zu erinnern. Da boomte der Markt der Luftleitleisten, Heckspoiler etc. wie auch der Glashubdächer - damals auf dem Supermarkt-Parkplatz eingeschnitten, während man den Wocheneinkauf machte.

Ich hatte drei Gebrauchtwagen verschiedener Fabrikate mit solchen Dächern verschiedener Hersteller - keins von denen war dicht. Abdichtversuche waren eine 'never ending story'.

Vielleicht weiß ja 'FrankWo' mal wieder mehr / genaueres?

Gruß

Das erste Glasdach überhaupt in Deutschland hatte der Ford Fiesta, Mitte der 70er. Das war aber ein ganz normales Schiebedach. Nur eben mit Glas-statt Blechdeckel. Die Nachrüstlösungen kamen später. Die ältesten davon dürften aber inzwischen im H-tauglichen Alter angekommen sein und außerdem geht ja alles, was in den ersten 10 Jahren ab EZ möglich war. Für Autos ab ca. Anfang-Mitte 70er also kein Problem.
Schlimmer ist, dass es für die Dinger keine Teile mehr gibt. Grundsätzlich kann ein Glasdach ja gar nicht undicht sein, weil es keine Abläufe hat und außen abdichtet. Nur ärgerlich, wenn es mit einem Gewinde dichtgezogen wird und das keine Spannung mehr aufbaut, sondern nur noch komische Geräusche von sich gibt. Dann läuft das Wasser natürlich rein. Habe meins jetzt auch gerade zugeschmatzt und suche mehr oder weniger dringend Ersatz.
Die meisten "Undichtigkeitsprobleme" haben eher was mit Kondenswasser zu tun. Das Wasser kondensiert an der kältesten Stelle des Daches und das ist der Glasdeckel. So war es jedenfalls bei den Glasdächern in meinen VW-Bussen.

Zitat:

Original geschrieben von VolkerIZ



außerdem geht ja alles, was in den ersten 10 Jahren ab EZ möglich war

Das ist auch so eine Frage, ob z.B. ein Glasdach gehen würde, daß z.B erst vor 4 Jahren nachgerüstet wurde,

weil es ja damals auch möglich gewesen wäre - Mir hat letztens einer erzählt, ein Glasdach wird nur akzeptiert, wenn es auch wirklich innerhalb der ersten 10 Jahre nach der EZ nachgerüstet worden war.

Weiß da Jemand genaueres ???

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http://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf

Zitat:

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

"hätten erfolgen können" kann man natürlich positiv auslegen nach dem Motto "Schließlich gab es damals schon Glasdächer" , oder ein strenger Prüfer könnte das ja auch negativ auslegen nach dem Motto
"Dieses vor 4 Jahren nachgerüstete Glasdach gab es aber damals noch nicht "

Die Frage ist, ob einem ein strenger Prüfer wegen einem nachgerüsteten Glasdach das H-Gutachten verweigert, oder ob da eben keine Probleme zu erwarten sind, und ob Glasdächer von Prüfern überhaupt negativ gesehen werden, oder ob sie ihnen eher egal sind ?

Hallo,

Glasdächer, Schiebedach gab es schon Mitte 60er
z.B. im Triumph GT6

Also hätte man damals ein Schiebedach vom Triumph holen können und in ein andres
Auto einbauen.
War also damals möglich, sollte für eine H-Zulassung somit kein Problem sein (ohne Gewähr!!!)

Gruß
Thomas

Wie der Prüfer Deines Vertrauens das handhabt, das kannst Du ihn nur selber fragen. Grundsätzlich kann er das mit gutem Gewissen tolerieren, auch wenn es immer wieder welche gibt, die die Regelungen extrem pingelig auslegen. Die Frage hätte z.B. auch lauten können: H-Kennzeichen mit mehr oder weniger großen Lackausbesserungen, auch da stellen sich manche ganz fürchterlich an. Im Zweifelsfall zu einem anderen Prüfer fahren.

Das 'Glasdachproblem' hatte ich auch bei der H-Zualssung. Meine Erinerungen nach war es für Bj.74 auch gerade die Grenze (zu 1984, die ersten 10 Jahre also).
2 hatten ablehnt, aber schon von vorherein auf'm Vorhof zum TÜV bei der mürrischen Vorab-Begutachtung.
Was man da z.T. hört, haut dem TÜV Süd und dem Anforderungskatalog den Boden aus. Unglaublich. Die meisten Prüfer machen 'ihr Ding' und das heißt original, egal was man für Argumente hat. "War das damals serienmässig?.... Nein? Dann wird das nix, brechen wir hier schon mal ab."
Ende.
Anforderungskatalog?
"Ja kenn' ich, aber ich muss mich nicht dran halten".
-
Da meine Eintragung und die ABE erst 1990 erfolgte/lautete war's das eben für eine gewisse Zeit wo ich das Dingen schon rausschmeißen und die Öffnung zuschweißen wollte. Denn eigentlich wollte ich keins, aber hatte den schon so vor 1990 gekauft, eben mit dem Ausschnitt.
-
"Die Dinger gibts doch schon ewig" war der entscheidende Satz eines Prüfers der das H-Kennzeichen ermöglichte.
Ergo- suchen, vorfahren, suchen, probieren.

Genau nach diesem Thema habe ich gesucht. Ich fahre einen Barkas B1000, BJ 71. Das Fahrzeug wurde Ende der 80er Jahre mal in einem DDR Betrieb überholt und erhielt dabei oder später ein Glashubdach, wie es im Trabant der letzten Baujahre verbaut wurde mit der KTA Nummer 2100. Leider ereilte das Dach das gleiche Schicksal wie viele andere - es wurde undicht und einer der Vorbesitzer hat es dicht zugeschmiert. Das Fahrzeug bekam vor einiger Zeit eine H-Zulassung und das Glasdach mit der KTA Nummer wurde dabei eingetragen! Nun würde ich das Teil gerne wieder gänig machen, was aber mangels Ersatz- bzw. Neuteilen nicht funktioniert. Nun die Frage, was passiert, wenn ich dieses Neuteil verbaue: Hebedach Hollandia 100 (http://www.webasto.com/.../)

Verliere ich dadurch den H Zulassungsstatus? Da das Teil keine ABE für den Barkas hat, muss ich eh zum Eintragen fahren und fürchte, dass mein H Status dann futsch ist, was im Zuge von Fahrten in die Dummweltzone fatal wäre. :-(

Wenn das Glasdach nicht jünger ist als das Auto ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Wenn das Glasdach nicht jünger ist als das Auto ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.

Genau hier ist aber mein Problem. Das Fahrzeug ist BJ '71, ein Glashubdach gab es bei dem Wagen nie serienmäßig. Das Glashubdach ist ein DDR typischer Umbau - ich schätze das Glasdach und der Umbau sind von '87. Das Glashubdach ist bereits vor Erteilung des H Kennzeichens eingetragen worden. H Abnahme ging durch "zeitgemäßen Umbau" mit weitestgehender Originalität (Das verbaute Glasdach gab es bei den letzten Trabis als Sonderausstattung ab Werk).

Leider gibt es für die DDR Glasdächer längst keine Ersatzteile mehr. Was passiert nun mit meiner H Zulassung, wenn ich ein neues, aktuelles Glashubdach von Webasto einbaue?

Vergiß es. Das Dach ist zu neu.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Vergiß es. Das Dach ist zu neu.

Danke. :°-(

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