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Bericht: Möglicherweise Subventionsbetrug bei Tesla

Tesla Model S 002
Themenstarteram 30. November 2017 um 13:54

Hamburg – Die Bundesregierung unterstützt die Elektromobilität. Wer ein Elektroauto kauft, der bekommt 4.000 Euro Rabatt, je 2.000 Euro vom Hersteller und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Bedingung: Das Basismodell des Fahrzeuges muss weniger als 60.000 Euro netto kosten.

Tesla schrieb deshalb eine nackte Version des Model S in die Preisliste. Das Model S 75D verzichtet auf viele übliche Extras, kostet dafür aber 69.019 Euro. Ohne Mehrwertsteuer bleiben 57.999 Euro. Dadurch qualifizieren sich alle Varianten des Model S für den Umweltbonus. Der Staat steuert 2.000 Euro bei.

Tesla Model S 75D: Ein Basismodell, das es nicht gibt

Doch dieses Auto soll es gar nicht geben. Das berichtet die „Auto Bild“. Ein Testkäufer habe das Basismodell online konfiguriert und bestellt. Ein Kundenberater meldete sich daraufhin beim Interessenten und erklärte, dass Tesla dieses Auto nicht verkaufe. Es gehe nur darum, „den Umweltbonus mitzunehmen“.

Die Zeitung berichtet von weiteren Fällen. In einigen seien die Bestellungen storniert worden. In anderen Fällen seien Fahrzeuge mit umfangreicher Ausstattung zum Basispreis geliefert worden.

Das theoretische Basismodell lässt sich mit dem „Komfort-Paket“ auf das übliche Niveau aufrüsten. Das Paket enthält ein Navigationssystem, Internet-Radio, Parksensoren, Rückfahrkamera, Totwinkel-Warner, elektrisch einklappbare Spiegel, eine Memory-Funktion für den Fahrersitz und eine Leistungssteigerung. Diese Extras kosten zusammen 13.101 Euro.

Die „Auto Bild“ wirft Tesla unlauteren Wettbewerb und Verbrauchertäuschung vor. Die BAFA will die Anschuldigungen prüfen. Im schlimmsten Fall könnte der Bonus für das Model S gestrichen werden.

Update: Die BAFA hat das Model S aus der Liste der förderfähigen Elektroautos gestrichen. Danke an KaJu74 für den Hinweis.

UPDATE 2: Tesla-Statement

Update 01.12.2017: Tesla widerspricht den Aussagen der "Auto Bild": Es handele sich um eine komplett falsche Anschuldigung. Jeder in Deutschland könne ein Tesla Model S Basismodell ohne Komfortpaket bestellen. „Wir haben solche Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert“, teilt Tesla mit.

Es gehe klar aus dem Bestellformular hervor, dass ein Model S ohne Komfort-Paket lieferbar sei. „Wenn ein Verkäufer einem Kunden sagt, das Model S sei ohne Komfort-Paket nicht lieferbar, ist das falsch und ein klarer Verstoß gegen unsere Regeln“, so Tesla.

Der Elektroauto-Hersteller teilt außerdem mit: „Es ist wichtig festzuhalten, dass die Preisgrenze absichtlich von der deutschen Regierung so gesetzt wurde, dass Tesla-Fahrzeuge sich nicht für die Prämie qualifizieren”. Tesla habe deshalb geplant, sich an die EU-Kommission zu wenden. Tesla und die deutsche Regierung hätten sich dann auf einen Kompromiss geeinigt: Tesla verkaufe eine Version, die innerhalb der Prämienregelung liegt. Kunden hätten dennoch die Möglichkeit zum Upgrade gehabt.

Update 28.03.2018: Mittlerweile steht das Tesla Model S wieder in der BAFA-Liste. Beim Kauf des Autos zahlt der Staat also die Elektro-Prämie aus. Die Kalifornier versichern, das Basismodell ausliefern zu können.

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338 Antworten
am 1. Dezember 2017 um 4:29

Zitat:

@MartinBru schrieb am 30. November 2017 um 23:38:33 Uhr:

Dann fassen wir mal das bisher gepostete zusammen.

Dass sich die deutschen Hersteller ein Gesetz schreiben lassen, das einen einzigen Hersteller massiv benachteiligt, ist OK.

Dass jener Hersteller sich dann genau an die Buchstaben dieses Gesetzes hält und die Grenze haarscharf unterbietet, ist ein Verbrechen. Alles klar. :D

Woher hast Du bloß diese Unwahrheiten? Gelten die Gesetze nicht auch für deutsche Hersteller? Ist nur Tesla davon betroffen? Nein, E-Autos (Und Plugin Hybride) die mehr als 60.000€ kosten sind von der staatlichen Förderung ausgenommen. Tesla erfindet hier auf dem Papier ein Fahrzeug, damit die gesamte Modellreihe von dem Förderprogramm profitiert. Dabei ist es auch vollkommen egal, ob das Auto letztendlich 100.000€ kostet.

Es entsteht dabei zum einen eine Erschleichung von Fördergeldern, die am Ende berechtigten Fahrzeugen fehlen (begrenzter Topf) und zum anderen ist es ein unlauterer Wettbeweb, wenn ein Hersteller oder Händler dich mit einem Angebot lockt, welcher er nicht besitzt geschweige denn liefern kann.

Es bringt also nichts sich alles schön zu reden.

Im Artikel ist ein Fehler, das muss

Zitat:

Die „Audi Bild“ wirft Tesla unlauteren Wettbewerb und Verbrauchertäuschung vor.

Geht ja garnicht, in Deutschland darf nur VW bescheissen.

am 1. Dezember 2017 um 5:32

Zitat:

@IncOtto schrieb am 30. November 2017 um 23:24:06 Uhr:

Von so einem Betrügerkonzern würde ich gar nichts kaufen! Aber der deutsche Michel lässt sich natürlich brav verarschen!

Versteh ich jetzt nicht, du fährst doch offensichtlich ein Auto vom Betrügerkonzern?

Zitat:

@MartinBru schrieb am 30. November 2017 um 23:38:33 Uhr:

Dann fassen wir mal das bisher gepostete zusammen.

Dass sich die deutschen Hersteller ein Gesetz schreiben lassen, das einen einzigen Hersteller massiv benachteiligt, ist OK.

Dass jener Hersteller sich dann genau an die Buchstaben dieses Gesetzes hält und die Grenze haarscharf unterbietet, ist ein Verbrechen. Alles klar. :D

Man könnte jetzt noch weitergehen und fragen, ob in dem Gesetz überhaupt drin steht, dass das Basismodell auch bestellbar sein muss.

am 1. Dezember 2017 um 5:55

Zitat:

@QuattrofoglioVerde schrieb am 1. Dezember 2017 um 06:32:21 Uhr:

Zitat:

@IncOtto schrieb am 30. November 2017 um 23:24:06 Uhr:

Von so einem Betrügerkonzern würde ich gar nichts kaufen! Aber der deutsche Michel lässt sich natürlich brav verarschen!

Versteh ich jetzt nicht, du fährst doch offensichtlich ein Auto vom Betrügerkonzern?

Zitat:

@QuattrofoglioVerde schrieb am 1. Dezember 2017 um 06:32:21 Uhr:

Zitat:

@MartinBru schrieb am 30. November 2017 um 23:38:33 Uhr:

Dann fassen wir mal das bisher gepostete zusammen.

Dass sich die deutschen Hersteller ein Gesetz schreiben lassen, das einen einzigen Hersteller massiv benachteiligt, ist OK.

Dass jener Hersteller sich dann genau an die Buchstaben dieses Gesetzes hält und die Grenze haarscharf unterbietet, ist ein Verbrechen. Alles klar. :D

Man könnte jetzt noch weitergehen und fragen, ob in dem Gesetz überhaupt drin steht, dass das Basismodell auch bestellbar sein muss.

Es sollte mindestens existent sein, aber anscheinend ist es das nicht. Bestellen kann man es ja auch, nur bekommen tut man es nicht...

am 1. Dezember 2017 um 6:00

Es ist ja existent, aber eben nur virtuell. Oder fiktiv, oder wie man es auch immer nennen will. Eine mögliche Interpretation des Gesetzes.

am 1. Dezember 2017 um 6:12

Habe 2007 versucht einen Toyota Aygo (Basis + Standheizung) zu kaufen, auf mein 1976 Sommerauto hingewiesen und das ich nur ein Winterauto brauche. War übrigends ein recht großese Autohaus, erfahrenen Verkäufern. Der "Hauspreis" war dann fast 1:1 der Listenpreis, Verkäufer gab vor der 1000 Euro teurere Aygo City (?) sei das Basis Modell. Also raus aus dem Büro, im Verkaufsraum das Prospekt geholt und plotzlich war die Aussage: "Der hat ja nichtmal Fensterheber und Zentralverriegelung, den will ja keiner". Keiner ist dann in seinem Auto ohne alles zu einem anderen Händler gefahren und hat dort gekauft.

Bei Smart hatte ich vorher versucht, den 4-2 in der Basismotorisierung probe zu fahren. Der ganze Hof voller Autos, aber eine Probefahrt mit der Basisversion, war innerhalb von einer Woche nicht zu organisieren.

Jetzt könnte man auf eine 10tEuro Grenze spekulieren, unter die man aus Werbezwecken kommen wollte und das es das Aygo Basismodell so nicht gab.

Genauso könnte es um die 1% Regelung bei Besteurung von Dienstfahrzeugen gehen.

Oder einfach um das Gehalt des Verkäufers, der vermutlich ein sehr geringes Grundgehalt hat und am Absatz beteiligt wird.

Wenn es kein einheitliches Verhalten bei Tesla gab, hat sich jemand wohl nicht an die Dienstanweisung gehalten oder es gab keine. Dann währe das ein ganz alltägliches Ding, das so auch bei einem Kleinstwagen vorkommt, nur nicht so Medienwirksam.

am 1. Dezember 2017 um 6:17

Zitat:

@QuattrofoglioVerde schrieb am 1. Dezember 2017 um 07:00:16 Uhr:

Es ist ja existent, aber eben nur virtuell. Oder fiktiv, oder wie man es auch immer nennen will. Eine mögliche Interpretation des Gesetzes.

Wenn der Kunde denn bereit ist 60.000€ für ein virtuelles bzw. fiktives Auto zu bezahlen, dann ja. Er möchte aber sicherlich ein reales Auto haben, welches nicht lieferbar ist, dann nicht.

Man müsste dann in Zukunft auch akzeptieren, wenn die Hersteller fiktive Fahrzeuge mit minimalsten Verbrauch anbieten, nur um ihre Flottenverbräuche zu senken.

Zitat:

Der ganze Hof voller Autos, aber eine Probefahrt mit der Basisversion, war innerhalb von einer Woche nicht zu organisieren.

Das ist bei praktisch allen Herstellern so. An den Basisautos verdienen die nix, deshalb muss man auf einen Behördengolf auch länger warten als auf ne bessere Ausstattung, weil die den mehr oder weniger nur auf Bestellung überhaupt bauen. Ist ja auch klar, nicht nur verdienen die daran nix, die Nachfrage ist auch nahe Null, so was stellen die sich nicht fertig auf den Hof, wo es dann Lagerkosten verursacht.

OT entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

 

 

Zitat:

@ilovemy406c schrieb am 1. Dezember 2017 um 02:09:33 Uhr:

Habe leider den zitierten Satz ohne das Wort "nicht" nicht gefunden.... Bitte um einen Printscreen!

Bitteschön:

:D

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Was ich aber am interessantesten finde sind die AutoBild Titelseiten.

1. Nach dem Tesla-Skandal

2. Nach dem Dieselgate

3. Eine Woche nach dem Dieselskandal

Siehe Bilder.

Bei 1. steht die Schlagzeile fast auf der ganzen Seite "TESLA SKANDAL"

Bei 2. wird nicht mal was erwähnt, "Business as usual".

Bei 3. steht etwas größer "Jetzt noch Diesel kaufen?" und klein darüber, "Nach dem VW-Skandal"

Und im Artikel wird dem Kunden erklärt, dass sie ja schön weiter Diesel kaufen können und sollen.

So viel zur deutschen Pressearbeit bei Autoskandalen.

PS: Auch wenn Offtopic:

Wie viel mussten die deutschen Hersteller nochmal nachzahlen, weil die Abgaswerte für die Zulassung ihrer Fahrzeuge geschönt/reduziert waren und somit ein massiver Steuerbetrug (durch Reduzierung der Kfz-Steuer) statt fand? Wo war da der aufdeckende AutoBild Beitrag?

Tesla-skandal
Diesel-skandel
1-woche-nach-dem-dieselskandal

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 1. Dezember 2017 um 09:08:46 Uhr:

Wo war da der aufdeckende AutoBild Beitrag?

Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert ;)

Zitat:

@pEAkfrEAk schrieb am 1. Dezember 2017 um 09:18:38 Uhr:

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 1. Dezember 2017 um 09:08:46 Uhr:

Wo war da der aufdeckende AutoBild Beitrag?

Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert ;)

Eben

Genau darum ging es mit.

Bei Tesla geht es laut BAFA stand Ende Oktober um 1.157 Tesla!

Wie viele Fahrzeuge waren nochmals vom Dieselskandal betroffen?

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