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Gewährleistungsausschluss des Händlers ungültig?

Themenstarteram 7. Juli 2010 um 9:53

Hi,

habe folgende Frage:

Und zwar interessiere ich mich für einen Mazda 626 Kombi, 87.000 km gelaufen, BJ. 1998. Dieser soll beim Händler € 1.990,00 kosten.

Ich gehe mal davon aus, dass die Kilometerangabe stimmt. Habe beim Händler angerufen und gefragt, ob er neuen TÜV/AU bekommt. Das hat er bestätigt. Als ich nach der Gewährleistung für 1 Jahr fragte, meinte er: "nein, die gibt es nicht. es kann nicht sein, dass Sie sich auf unsere Kosten absichern!".

Ich habe dann mal gefragt, wie er ihn denn dann verkauft und er meinte, dass dann in den Vertrag reinkommt, dass das Fahrzeug ohne garantie und Gewährleistung verkauft wird. Ich könnte aber für € 300,00 eine Garantie abschliessen. Will der mich verarschen? Warum sollte ich für das Geld eine Garantie abschliessen die nichtmal alles zu 100% übernimmt, wenn ich ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung habe, die mich nichts kostet. Mir ging es bei der Frage eher darum, dass er nicht Bastlerfahrzeug reinschreibt, weil dann hätte ich ja die Arschkarte.

Jetzt habe ich mir gedacht, ich lasse ihn seinen Satz reinschreiben und achte nur darauf, dass er nicht "im Kundenauftrag", oder "Bastlerfahrzeug" reinschreibt. Wenn dann etwas passiert kann ich zu ihm gehen, ihn über die gesetzlichen Grundlagen aufklären und mit Rechtsanwalt drohen und wenn er nicht ganz doof ist, weiß er das er im unrecht ist und gibt nach.

Würde sonst erst garnichts bei so einem Händler kaufen, aber das Fahrzeug bei der Laufleistung zu dem Preis gibt es nicht nochmal in meiner Umgebung. Auch nichts vergleichbares.

Wie seht ihr das? Habe ich recht, dass er sich selber damit reinreitet und im Ernstfall trotzdem für Schäden aufkommt? Oder hat sich irgendwas an der Rechtslage geändert, z. B. dass ein gericht voraussetzt, dass ich die rechtslage kenne und wissentlich unterschrieben habe und deshalb selbst schuld bin?

Danke für eure Infos.

Alex

7 Antworten

Hi also der Kilometer stand für ein 11jahre altest Auto kann ich mir nicht Vorstellen. Was die gewährleistung angeht darüber Streiten sich die Götter. Wenn er reinschreibt keien Garantie bzw gewährleistung das stimmt da schonmal wqs ni. ein Händler hatt vom Gesetz herr die pflicht ich glaub 4 Monate Garantie zu geben , kann mehr oder weniger sein. Aber wenn er es reinschreiben möchte würde ich Persönkich davon absheen da es mit unter viel ärger dadurch geben kann. Mein Kumpel hatt sich vor nem Halben jahr ein Passat Gekauft 14 tausend euro das teil war nach 2 Monaten schon total im eimer Im KAt war die wolle verbrant also neuer kat. Naja viele teschniche sachen kahmen durch die klausel hatt er nur eindritel des mangels bezahlt bekomm bei dem rest stellt sich der Verkäufer quer und zeigt mit dem Finger auf die ablehnung der Garantie bzw Gewöhrleistung,. Also mein Tipp Finger weg lassen..

Themenstarteram 7. Juli 2010 um 13:14

Aber ist es nicht so, dass der Verkäufer, solange er ein Händler ist, beim Verkauf an eine Privatperson immer Gewährleistung für 1 Jahr geben muss egal was er in den Vertrag schreibt (ausnahme natürlich "Bastlerfahrzeug" und "im Kundenauftrag").

Schliesslich sollen private Käufer so vor Betrug, oder "über den Tisch ziehen" durch den Verkäufer geschützt werden.

Ich denke eher, dass der Verkäufer mit solchen Einträgen hofft, dass der Käufer seine Rechte nicht kennt und daher keine Ansprüche stellt.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich eine Rechtschutz habe, die das übernimmt und die wenigsten kleinen Hinterhof-Händler eine Rechtschutzversicherung haben, da diese für Gewerbetreibende sehr teuer ist. Da müsste er auch noch alle Kosten für den Rechtsstreit tragen und hat kaum Aussicht auf ein Urteil zu seinen Gunsten. Da wird er sich dreimal überlegen, ob er nicht einlenkt und sich nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften richtet.

am 8. Juli 2010 um 4:11

Ich wuerde die Finger von lassen. Ueberleg mal das du von einem Hændler kaufen willst. Dieser will Geld verdienen. Das heisst das er das Auto viel billiger gekauft hat als er es dir verkauft. Frag dich mal warum;) Ich glaub kaum das du damit freude haben wirst.

Gruss

Hallo,

ich habe 2 mal ein so altes Auto gekauft. 1x 626 GD 10 Jahre alt und nachweislich erst 50.000Km . War super - Rentnerfahrzeug, bestens gepflegt, im 8. Jahr noch orginal Klimaanlage nachgerüstet. Alles ohne Probleme. Dann nach 6 Jahren fährt mir ein BMW drauf. Versicherung hat alles bezahlt. Nach Verkauf des defekten Fahrzeugs noch 250 Euro Mehrerlös als das Auto mir gekostet hatte !

6 Jahre - 80.000 Km gefahren und noch 250 Euro raus.

Jetzt ein 626 GF, auch 9 Jahre alt, mit 58.000 km vor 2 Jahren gekauft. Warte, das mir im 4 Jahren wieder jemand drauf fährt.

Das Argument, der Händler verdient daran, zählt nicht so richtig. Markenhändler geben oft Altfahrzeuge im Block zu unglaublich niedrigen Preisen an die kleinen Händler ab. Den Preis kann ein privater Käufer nie bekommen.

Die Markenhändler machen das, um dieses alten Kisten nicht auf dem Hof rumstehen zu haben. Wiollen schliesslich moderne, neue Autos verkaufen, nehmen aber so alte Autos in Zahlung.

Ausserdem, was darf denn ein Auto kosten ? 2000 Euro ? was gibt es denn dafür für einen Golf ?

Gruss von Axel

der sich NIE ein neues Auto kaufen würde.

Hallo zusammen

Zu Deiner eigentlichen Frage mit dem Ausschluss kann ich nix sagen..

Bin einen 626GF, 115PS, 2.0L, Fließheck, Exclusiv Ausstattung von 11/1998 bis 11/2008 gefahren (Hageltschaden Juni 2008).

Meiner hatte auch nur 113.500km drauf als ich ihn in Zahlung gegeben hatte. :)

- Achte auf Rost im Bereich der hinteren Radkästen insbesondere der Falz Richtung hinter Türen.

- ABS/TCS wird angezeigt: Defekt der (meist) hinteren ABS-Sensoren

- Airbag wird angezeigt: Defekt meist der Beifahrersitzbelegungserkennung oder Kontaktprobleme Sitz zum Kabelbaum

- Handbremse zieht nicht: Brenszylinder festgegammelt

- Gaspedal beim ersten treten nach Standzeit schwergängig (eher wenne s kalt ist als jetzt im Sommer spürbar): Drosselklappe muss gereinigt werden

Ansonsten ist der 626GF nahezu unkputtbar. :)

Achtung die ersten Baureihen (1998) hatten mehr Rostprobleme, da gibt es Bilder hier und im Mazda Forum da fällt dir nichts mehr ein!

Rost im Motorraum am Domlager glaub ich und am Unterboden!

Gruß

Roland

Der Händler kann in den Vertrag reinschreiben, was er will. Dennoch unterliegt er bei Verkauf an Privatpersonen der mindestens*) einjährigen Sachmängelhaftung.

"Bastlerfahrzeug" reinschreiben - nützt nichts:

http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=6809

Privatperson als Verkäufer vorschieben - nützt nichts:

http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/celle7u176_05.htm

"Nur für Export" kann er gerne auch reinschreiben, aber wenn er an einen Privatmann verkauft, greift wieder die Haftung.

Was der Händler machen kann, ist:

a) konkrete vorhandene Mängel im Vertrag aufführen. Für die haftet er dann nicht mehr.

b) nur an Gewerbetreibende verkaufen. Gegenüber diesen kann er seine Haftung ausschließen.

 

________

*) der Verkäufer kann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr reduzieren; steht dazu nichts im Vertrag, beträgt sie 2 Jahre!

am 12. Juli 2010 um 8:13

Hi, die KM können gut stimmen für ein Fahrzeug mit diesem alter, hab meinen auch mit 45TSD gekauft, als er 8 Jahre alt war.

Der Händler kommt nicht um die Sachmängelhaftung herum, da kann er machen was er will. Allerdings sind Verschleißteile davon ausgenommen (Bremsen, Glühbirnen, etc) Also wenn dir nach nem Monat der Motor abraucht und du das net mutwillig herbeigeführt hast, hat er das zu regeln(oder dein Anwalt).

Allerdings würde ich Abstand von so einem händler nehmen-die Aussage kommt doch schon etwas unseriös rüber, meinst Du nicht? ;-)

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