Gewährleistung????
Hat von euch einer Erfahrung mit der Gewährleistung?
Zum Sachverhalt:
Ich habe einen Passat 3B Bj 98 mit 123tkm und 110Ps TDI gekauft. Er hat 6000€ gekostet und ich fand das war sehr günstig.
Jedoch habe ich jetzt nur Probleme mit dem Wagen.
-Motor ruckelt bei Tempo 100km/h
-Fensterheber und Tankdeckelentriegelung geht nicht
-Der Motor Ölt
-Im Druckschlauch vom Turbo wurde ein Ventil eingebaut ( ich denke mal die haben den Ladedruck gemessen)
-Er verliert Kühlwasser
- Und der Hammer!!! Er ist ein Unfaller, er hat ein komplett neues Radhaus vorne links eingesetzt bekommen.
Ich habe jetzt mit dem Händler gesprochen, und er will die Schäden beheben. Aber jetzt ist mir am Sonntag was total dämliches passiert. Die Wasserpumpe ist wahrscheinlich hin.
So wie ich das Wasser oben reinschütte, so kommt es unten wieder raus. Ich habe mittlerweile schon 5tkm gefahren mit dem Wagen. Ist das mit der Wasserpumpe jetzt mein Problem oder muss das auch der Händler machen? Was macht man am besten in so einem Fall, Auto zurückgeben????
Eigentlich wollte ich ihn gerne behalten.
Gruß Andy
24 Antworten
...hast Du den Wagen beim Vertragshändler gekauft?
dann würde ich mal in die AGB`S schauen!...hast doch einen Vertrag...oder?
und wie lange haste den Wagen jetzt?
Hallo!
Versuche, den Wagen zurückzugeben!!!!!!
An dem wirst du keinen Spass mehr bekommen! Wenn dass jetzt schon so! anfängt...
Ist Unfallwagen:
Was steht denn in deinem Kaufvertrag? "Unfallwagen" oder Unfallfrei"????
Schaue da auch mal rein:
http://www.adac.de/.../default.asp?...
http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20020611/b_4.phtml
sehe ich auch so....wie mein Vorredner Bonk!...man könnte da schon fast etwas dem Händler unterstellen....
MFG
woher weisst Du,dass der Wagen nen Unfall hatte?
...gerade auf die Schnelle gefunden:
http://www.advocat24.de/.../ratgeber2.php?...
Text schnell mal überflogen. Da steht z. B. drinn:
Zitat Anfang:
Vorschäden
Ihm bekannte Vorschäden, soweit es sich nicht um Bagatellschäden handelt, muss der Verkäufer ausdrücklich angeben. Ein Unfallschaden am Auto, egal welcher Herkunft, darf nicht verschwiegen werden. In der Praxis ist dem Verkäufer aber nur schwer nachzuweisen, dass ihm ein Schaden bekannt war, wenn er nicht in der Zeit seines Eigentums eingetreten ist.
Gewerblichen Autoverkäufern wird jedoch von der Rechtsprechung eine Prüfungspflicht auf Vorschäden auferlegt, die bei fehlender Angabe - auch bei Unkenntnis des Verkäufers - zu einem Mangel führen.
Einige Beispiele:
* Erklärt ein Gebrauchtwagenhändler einem Autokäufer, dass das Fahrzeug als "Unfallschäden laut Vorbesitzer" einen "Frontschaden" hat, so ist er schadenersatzpflichtig, wenn sich herausstellt, dass der Wagen - nachdem er häufiger nicht angesprungen war und Schwächen in der Elektronik hatte - vor dem Verkauf länger als ein Jahr in einem Fluss gelegen hatte (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21.08.2003, Aktenzeichen: 5 U 44/02).
* Der Autohändler ist verpflichtet, eine Lackschichtdickenmessung durchzuführen, um vorherige Unfallschäden festzustellen. Tut er das nicht, kann der Käufer Mängelrechte geltend machen, auch wenn der Verkäufer im Kaufvertrag vermerkt hat, dass ihm keine Unfallschäden bekannt sein (Urteil des Landgerichts München I vom 25.06.2004, Aktenzeichen: 6 O 12298/02).
* Der Gebrauchtwagenhändler muss - zumindest wenn auf Grund besonderer Umstände Anlass dafür besteht - das Alter der Reifen prüfen. Unterlässt er dies, so haftet er dafür, wenn ein Reifen infolge Überalterung platzt und es deshalb zu einem Unfall kommt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2004, Aktenzeichen VIII ZR 386/02).
Wer ein Gebrauchtfahrzeug von einem Privatmann kauft, sollte sich dagegen die Unfallfreiheit ausdrücklich garantieren lassen. Die vorformulierte Erklärung "das Kfz ist unfallfrei" erfasst laut Rechtsprechung keine Schäden aus der Zeit des Vorbesitzers und keine Bagatellschäden, die der Verkäufer nicht kennt. Anders als ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler habe ein privater Verkäufer in der Regel keine ausreichenden Kenntnisse und Möglichkeiten, ein Fahrzeug gründlich zu überprüfen. Er könne nicht ohne weiteres überblicken, ob ein Fahrzeug bei einem Vorbesitzer bereits einen Schaden erlitten habe. Beim Verkauf unter Privaten sei deshalb die Erklärung "das Kraftfahrzeug ist unfallfrei" keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit (Urteil des Landgerichts München I vom 02.10.2003, Aktenzeichen: 32 O 11282/03).
Verschleiß
Nicht jeder Fehler an einem Gebrauchtwagen ist ein Mangel. Da ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen verkauft wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. Übliche Abnutzungserscheinungen sind kein Mangel.
Problematisch sind Defekte an Verschleißteilen, wie Bremsen oder Auspuff. Hier muss im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Alters und der Fahrleistung des Wagens beurteilt werden, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht. Das geht oft nicht ohne Sachverständigengutachten.
Beispiel: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einen Autohändler zu Schadensersatz für einen schweren Motorschaden nach 88.000 Kilometern Laufleistung verurteilt. Von einem modernen Mittelklassewagen könne der Käufer eine Laufleistung von deutlich mehr als 100.000 Kilometern erwarten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. (Urteil des OLG Frankfurt vom 04.03.2005, Aktenzeichen: 24 U 198/04).
Inhaltsverzeichnis
Bekannte Mängel
Der Verkäufer muss nur für Mängel haften, die dem Käufer beim Verkauf nicht bekannt waren. Um dies auszunutzen, fügen Gebrauchtwagenhändler ihren Verträgen teilweise umfangreiche Mängellisten bei. Aber nur, wenn hierbei konkrete Fehler dargestellt werden, kann dies die Haftung beschränken.
Auch die Bezeichnung des Kaufobjekts als "Bastlerfahrzeug" führt nicht dazu, dass das Auto als allgemein mangelhaft gilt und der Verkäufer nicht haftet. Die Darstellung des Wagens im Kaufvertrag muss objektiv korrekt sein. Das ist bei einem "Bastlerfahrzeug" nicht der Fall, wenn das Auto eine neue TÜV-Plakette hat und der Preis sichtlich nicht dem für einen "Schrottwagen" entspricht.
Zitat-Ende
usw.
vielen Dank erstmal für die Info, das sieht ja recht gut für mich aus.
Ich weiß dass er einen Unfall hatte weil ich im motorraum eine riesige Schweißnaht gefunden habe. Dann bin ich in eine Werkstatt von nem Kumpel gefahren und der hat es genauer unter die Lupe genommen. Er hat dann festgestellt dass mit 100%iger Sicherheit ein neues Radhaus rein gekommen ist.
Hast du Rechtsschutz oder bist du im ADAC (bzw. sonstigem Automobilclub)?
na der ADAC ist der grösste Autoclub.........