Gewährleistung

Opel Insignia A (G09)

Hallo, ich habe folgendes Problem..

Ich habe am 28.10.2019 einen Insignia a 2.0cdti 131Ps 2010 mit 180.000km gekauft. Habe das Auto besichtigt alles schön und gut.
Zahnriemenintervall, soweit ich mich nicht täusche, ist bei 150.000km.
Danach kam die Frage von mir wegen dem Zahnriemen, der Händler meinte „der hat ne Steuerkette.“

Ich habe mir natürlich vorerst mal keine Gedanken gemacht. Jetzt hat mein Insignia genau 190.000 oben.

Fahr ich zum Mechaniker-wollte dem Auto ein schönes Service verpassen, schraubt er die Abdeckung auf rein zufällig:

1. Hat das Auto einen Zahnriemen obwohl der Händler meinte, es hat ne Kette.

2. Ist der Zahnriemen kurz vorm reißen.
Ganz viele kleine Risse hatte er schon.

Jetzt wäre meine Frage ob der Zahnriemen ein verschleißteil ist oder nicht bzw ob der Händler das übernehmen kann,muss,wird was auch immer.

Beim Kauf war der Zahnriemen aufjeden Fall schon mehr als fällig.

Was hättet ihr da gemacht?

Beste Antwort im Thema

Danke euch, mir gings nach dem Ganzen nicht mal mehr um den Betrag, ich hatte einfach das Gefühl, dass ich verarscht wurde. Um das gings mir eher. Mein Auto ist jetzt auch schon fertig, ne schlechte Bewertung ist auch schon drinnen.
Wo ist jetzt Karma wenn man es mal braucht 🙂))

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War wohl so eine Hinterhofwerkstatt ?.....ist echt ärgerlich , zudem die Kosten ja bestimmt auch nicht gerade nierdrig sein werden..... so 800€

Moin. Ich habe mal diesen Absatz aus dem Netz gefischt und hoffe es dient zur Aufklärung...

Verkauf eines GW ohne Zahnriementausch vor Auslieferung

Als GW-Händler müssen Sie wissen: Wenn Sie ein Fahrzeug an einen Verbraucher verkaufen, haften Sie für alles, was mit dem Zahnriemen in der Vergangenheit - von Kilometer null bis zur Auslieferung - schiefgelaufen ist.

 

Konkret müssen Sie einstehen für

Fabrikations- oder Konstruktionsfehler des Herstellers/Zulieferers,
Montagefehler einer früheren Werkstatt, zum Beispiel ein fehlerhafter oder unterbliebener Wechsel einer Spann- oder Umlenkrolle,
Do-it-yourself-Stümpereien eines Vorbesitzers,
atypischen (vorzeitigen) Verschleiß in der Vorbesitzzeit,
Fahrfehler von Vorbesitzern mit schädlichen Auswirkungen auf den Riementrieb und
Überziehen eines Wechselintervalls (Zeit- oder Km-Limit).

Dagegen trifft Sie selbst bei einem GW-Verkauf an einen Verbraucher (B2C) keine Haftung für

normalen Verschleiß des Zahnriemens und seiner Komponenten,
normale Alterungsschäden oder
normale Verschleißschäden an Nebenaggregaten, zum Beispiel an der Wasserpumpe, mit 1Übergreifen auf den Riementrieb.

In Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (B2C) sind Sie vor allem mit zwei Problemen konfrontiert. Zum einen geht es um Ihre Aufklärungspflicht, zum anderen um die Frage „Sachmangel oder nur normaler Verschleiß“ mit der prozessentscheidenden Anschlussfrage: Wer muss was beweisen?

 

Trifft Sie als Verkäufer eine Aufklärungspflicht?
Von sich aus, also ungefragt, müssen Sie den Kunden nur auf solche Umstände hinweisen, die für dessen Kaufentscheidung relevant sind. Was heißt das für ein Fahrzeug mit einem Zahnriemen, dessen Wechsel

a) überfällig,
b) jetzt, im Auslieferungszeitpunkt, fällig ist oder
c) in absehbarer Zeit, zum Beispiel drei Monate oder 5.000 km, fällig wird?

Wer ein Fahrzeug verkauft, dessen Zahnriemen nach den Herstellerempfehlungen längst hätte gewechselt werden müssen, ist nach überwiegender Rechtsansicht in der Mängelhaftung. Zugunsten der Händler haben in diesen Fällen nur zwei Gerichte entschieden. Das LG Bonn (Beschluss vom 26.2.2009, Az. 8 S 191/08; Abruf-Nr. 092896) und das AG Geilenkirchen (DAR 2006, 461).

Ja, aber was nützt einem das? Da muss man schon den Händler verklagen. Für einen Zahnriemenwechsel, der 600€ kostet? Und es besteht da eine große Wahrscheinlichkeit, dass man den Rechtsstreit verliert. Dann bleibt man auch noch auf den Kosten sitzen.

Zitat:

@schneino1234 schrieb am 28. Februar 2020 um 05:30:36 Uhr:


War wohl so eine Hinterhofwerkstatt ?.....ist echt ärgerlich , zudem die Kosten ja bestimmt auch nicht gerade nierdrig sein werden..... so 800€

Mit der Werkstatt hab ich ja keine Probleme. Es geht um den Händler, der mir einen überfälligen Zahnriemen verkauft hat und noch dazu sagt, dass der ne Kette hat.

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Ich übernehme alles, ich kenne mich halt nicht so gut aus, ich habe erst frisch gesehn, dass man eigentlich den Unterschied ob Zahnriemen oder Kette mit bloßem Auge sehen kann. Ich glaube eine Kette hat keine Plastikabdeckung? Zum Beispiel sowas halt. Naja jetzt ist es sowieso zuspät ich danke euch allen nochmal. Ich rechne mal mit 600-800€

Zitat:

@Diesereine schrieb am 28. Februar 2020 um 06:51:09 Uhr:


Es geht um den Händler, der mir einen überfälligen Zahnriemen verkauft hat und noch dazu sagt, dass der ne Kette hat.

Ist das ein größeres Autohaus, sogar eine Kette, ein kleines Autohaus oder sogar ein "Teppichhändler"?
Wenn es etwas größeres ist, auf jeden Fall zur Geschäftsführung.

Auf jeden Fall eine Bewertung auf Google und anderen Autoplattformen schreiben. Das tut nem Händler manchmal mehr weh als die Kosten für das Material. Denn ob der Mechaniker den Hallenboden fegt, faul in der Ecke steht oder Autos repariert, die Werkstatt hat die Lohnkosten eh.

Zitat:

@Panzerwerk714 schrieb am 28. Februar 2020 um 05:55:25 Uhr:


Moin. Ich habe mal diesen Absatz aus dem Netz gefischt und hoffe es dient zur Aufklärung...

Danke, dies wusste ich bisher noch nicht. Aber man lernt nie aus. Ein Aktenzeichen wo die Gerichte pro Käufer entschieden hatten, wäre noch super.

Der ZR Wechsel bei einem FOH kostet bei dem A20DTx über die Opel Komplettpreisoffensive knappe 360€

Sei froh dass du es noch rechtzeitig bemerkt hast. Bei dem Betrag lohnt es sich nicht den Rechtsweg zu gehen aber ne schlechte Bewertung hat er sich verdient.

Danke euch, mir gings nach dem Ganzen nicht mal mehr um den Betrag, ich hatte einfach das Gefühl, dass ich verarscht wurde. Um das gings mir eher. Mein Auto ist jetzt auch schon fertig, ne schlechte Bewertung ist auch schon drinnen.
Wo ist jetzt Karma wenn man es mal braucht 🙂))

Wenn der Verkäufer dir den Wagen mit "Steuerkette" verkauft hat und bei dir die Steuerkette ein entscheidendes Kaufargument war und du nur deshalb den Wagen gekauft hast, dann ist es ein Mangel, denn die Kaufsache entspricht nicht dem was verkauft wurde.

In diesem Fall hast du Anspruch auf Nachbesserung. Die Nachbesserung wird wohl aber wohl nicht gehen.
Dann gibt es noch die Wandlung oder Austausch zu einem Auto mit Steuerkette.
Ebenso kann man auch eine Preisminderung wegen dem Mangel vereinbaren.

ABER: Wichtig ist hier, dass du nachweisen kannst dass das Auto mit Steuerkette verkauft wurde. Sonst steht Aussage gegen Aussage.
Kannst du es nachweisen und bist mit dem Auto sonst zufrieden, versuch die Kosten des Zahnriemwechsels rauszuholen zzgl. einer Preisminderung.

Nur Mal zur Info, hast du bei einem Fähnchen-Händler gekauft oder beim FOH?
Grüße Johannes

Nicht beim FOH gekauft

Naja ein FOH wird ja auch nicht solche Sachen loslassen:

Aus Beitrag von 27.2 21:42
"Auf jeden Fall, ist er während dem Gespräch verbal angreiflich geworden, und ist tatsächlich auf mich zu gegangen und wollte auch körperlich angreiflich werden und ist quasi blind vor Aggressivität geworden und sagt ich solle sein Grundstück verlassen, ansonsten ruft er die Polizei und sagt denen, dass ich den Händler mit einer Waffe oder ähnliches bedroht habe, die Kosten zu übernehmen"

Die Gestalt würde ich gerne mal zu Gesicht bekommen,🙂
aber ich kenne ja genügend solche Typen.
Sind überall zu finden,beliebig austauschbar.
Ich glaube sogar die werden in der gleichen "Fabrik" hergestellt.

🙂 🙂 Er war einfach lächerlich und eine Katastrophe. Soll ich das Ganze wirklich so stehen lassen?

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