Gewährleistung
Hi folks,
ich habe im Mitte April einen Corsa C DTI gebraucht beim Händler gekauft. Erst jetzt - Ende Oktober - habe ich festgestellt, dass bei der Heckscheibenheizung nur ein Drittel der Heizfäden funktioniert, der Rest ist tot.
Kennt sich jemand mit Gewährleistung aus? Nach einem halben Jahr wird das doch irgendwie komplizierter, oder? Wäre Euch dankbar für jeden Tip...
18 Antworten
ich versuch´s mal verständlich:
dank der umsetzung von eu-recht (über die ja immer geschimpft wird), ist dein händler zu einer gewährleistung von einem jahr verpflichtet, wenn er ein gebrauchtfahrzeug verkauft. kann er nicht ausschließen. der defekt an der heckscheibe stellt juristisch einen "fehler" dar, den der händler auf garantie beheben muss. also nix erzählen lassen vonwegen kulanz....er kann nicht, er muss!
gruß,
c
Da gibt´s nur ein kleines Problem, wie Markus schon vermutet hat, wirds nach einem halben Jahr kompliziert, ab dann gilt nämlich die sogenannte Beweislastumkehr, dass heisst, Du stehst in der Pflicht dem Händler zu beweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand, was quasi unmöglich sein dürfte, deshalb ist dieses ganze Gesetz auch in meinen Augen völliger Blödsinn, es hat die Sache nur schlimmer gemacht.
Günstige alte Autos werden jetzt nur noch von Händlern an andere Händler oder ins Ausland verschachert, so dass sie quasi vom Europäischen Markt verschwinden, was ich ziemlich ätzend finde.
ne gibt keine probleme
meine freundin hatte vor ca. 3 monaten das selbe problem (corsa c 1 3/4 jahre alt) die scheibe ist sofort getauscht worden.
nur ist jetzt der abdruck von ner kaffeetasse auf der hutablage
@Gremlin: Wie bitte!?!?Wäre ja gleich der nächste Grund zur Reklamation is ja echt der Hammer..
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Soweit ich das sehe, ist das auf jeden fall ein Defekt wofür der Händler gerade stehen MUSS!
Schon mal was von verdeckten Mängeln (oder wie das sich schimpft) gehört??
Du konntest ja beim kauf und bis jezt zum Winter ja micht Wissen das das ding nicht richtig geht, da du auch keine möglichkeit hattest es auszuprobieren!
also must du ihm GARNIX nachweisen!
Gruß!
kleine info:
Wichtig ist auch, dass beim Verbraucherkauf durch die aus § 475 I 1 BGB ersichtliche zwingende Natur fast aller Regelungen über den Gewährleistungsanspruch der vielfach übliche Verkauf „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ nicht mehr zulässig ist, wohl aber - wie bisher - beim Kauf unter Privaten oder unter Unternehmen, somit auch bei Inzahlunggabe eines gebrauchten Wagens durch einen Privaten bei einem Unternehmer. Der Gebrauchtwagenhandel bleibt also auf die hier bereits erwähnte Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr, außerhalb von AGB auch auf die in § 475 III BGB auch gegenüber einem Verbraucher - somit erst recht gegenüber Unternehmen - zugelassene Beschränkung und den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen verwiesen.
Beim Kauf gebrauchter Sachen stellt sich sodann die Frage, wie hier die beim Verbraucherkauf in § 476 BGB vorgeschriebene Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers in Bezug auf das Vorhandensein eines innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang aufgetretenen Mangels wirkt. Ihre Anwendung scheidet nämlich möglicherweise wegen Unvereinbarkeit „mit der Art der Sache oder des Mangels“ aus. Das kommt bei Mängeln, die auf den gewöhnlichen Verschleiß der gebraucht gekauften Sache nach dem Gefahrübergang zurückzuführen sind, durchaus in Betracht, desgleichen bei Mängeln, die so erheblich sind, dass sie dem Käufer schon in der ersten Zeit nach Übernahme der gekauften Sache hätten auffallen müssen35.
wortlaut § 476 BGB:
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
quelle:
Westermann: Das neue Kaufrecht, NJW 2002 Heft 04 241
Klugscheißergruß,
C
Danke, danke, danke! Ihr seid wirklich Spitze!
Also, ich war in der Werkstatt, da kam zum Glück gleich der Verkäufer hinzu und versprach, dass man sich drum kümmern will. Ich habe am 4.11. einen Werkstatt-Termin, da bin ich gespannt, wie das dann läuft.
Im Allgemeinen teile ich die Meinung von tomato. Kann nur auf die Kulanz hoffen, denn im Sommer konnte ich den Fehler mit der Heckscheibenheizung wirklich nicht bemerken.
Ich halte Euch auf dem Laufenden!
ja haben das auch gleich reklamiert nur die haben das nicht eingesehen, der kaffeerand könnte ja auch von uns sein
@Gremlin: Is ja typisch die drehen sich das so wie sie es brauchen und wenn du es net nachweisen kannst ,biste der dumme...
am besten ist echt bevor du deine karre irgend wo abgibst.
videokamera, datum und uhrzeit eingeblendet und jeden schiss auf band festgehalten.
beim prüfstand haben die mir damals meine rückwärtsgangarretierung kaputt gemacht die penner, statt das die mich auf dem handy anrufen und fragen wie man bei nem opel den rückwärtsgang rein macht. und so was nennt sich bosch
ja das is mittlerweile echt das beste, aber das mit der rückwärtsarretierung is ja auch der hammer ,gerade wo man meinenkönnte die hätten jedes auto schon gehabt und wüßten wie es geht am besten alles filmen ,am besten auch noch versteckte kamera...is echt der hammer
vorallem bei bosch.
BOSCH verstehst du, die firma die eigentlich die über auto auschecker sein sollten, haben keine ahnung wie man bei nem opel den rückwärtsgang rein macht.
ich war so stinksauer damals.
😉 da hätt ich auch zu atu gehen können, obwohl die hätten warscheinlich den motor hochgehenlassen 😉
ja sollte man annehmen ,aber die haben scheinbar keine ahnung...vor allem weil fast alle opel die rückwärtsarretierung haben und man sollte meinen ,dass die damit schon öfters zu tun hatten.....aber naja reg dich net auf ,is halt so ...das schlimme ist daran ,dass man auf die angewiesen ist ,man kann ja kaum noch was selbst am auto machen außer man hat das gelernt oder jemand in der familie der das machen kann...
Ich habe ja auch so ein Prob.
Ich habe meinen Corsa ende juni geholt.
Jetzt merke ich das es aus dem Motorraum zischt (beim Anfahren bis zu einer bestimmten gefahrenen strecke) ab und zu bei "hoher" (ab 60kmh) ein dröhnen auftritt, ich kühlwasser und öl verlier.
Jetzt lasse ich mein Auto vom ADAC durchchecken un der soll mir dann alles aufschreiben was kaputt ist. damit gehe ich zum Autohändler und hoffe das der mir nicht wie Verschleißteil usw . kommt wenn es die Zylinderkopfdichtung etc ist.
Vileicht schreibt der ADAC das Datum vom letzten Monat hin, wäre nett, ansonsten ne werkstatt suchen. Machen ja viele.