Getönte Heckleuchten

Audi S5 8T & 8F

hi,

habe heute einen audi gesehen der schwarze heckleuchten hatte.ich fand es von der optik garnichtmal schlecht.

die heckleuchten waren nciht komplett schwarz sondern eher wie auf dem bild im anhang.t

weis jemand ob man die heckleuchten folieren lassen kann oder wie ich die sonst etwas abdunkeln kann?

und ist es überhaupt erlaubt?weil ich nicht mit dem gesetz in konflikt kommen möchte!

danke im vorraus für die antworten

cudder

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


Unsinn, per Einzelabnahme kannst jeden Pups eintragen, man braucht kein Gutachten...

eintragen kannst du wie du bereits bemerkt hast ALLES......sogar einen funktionsfähigen geschützturm, nebst nebelwurfanlage eines leopard2 kampfpanzers in das schiebedach eines golf3....

blöd an der sache is allerdings, das diese eitnragung dann nicht legal ist...

und da das "messmittel" menschliches auge im bereich der lichttechnischen einrichtungen nicht zulässig ist...wird hier ein gutachten benötigt......da nutzt dich dein "ich hab da nen kumpel beim tüv" auch nichts!

insofern solltest du dich mit deinem halbwissen, und deinen äußerungen alá "unsinn" lieber zurückhalten! (wie auch schon bereits in deiner signatur steht....das mit dem fresse halten!)

Zitat:

ist ja das E-Prüfzeichen dran weils originale sind...

da diese leuchte baulich verändert wurde, hat das e-prüfzeichen KEINE gültigkeit mehr!

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Zitat:

Original geschrieben von godam


nur wenn du wahrend der fahrt telefonierst, erlischt dadurch die betriebserlaubnis deines kfz nicht 😉

Da sind wir wieder beim Thema:

Jede Veränderung (ohne Gutachten) an den Leuchten wird mit "Erlöschen der Betriebserlaubnis" geandet.

Mängelkarte, 3 Punkte in Flensburg und 75 Ocken.

Es gab doch mal Farbe zum Abdunkeln der Rückleuchten, auch ohne Betriebserlaubnis.
Selbst wenn man die "Katzenaugen" frei gelassen hat.

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Held der Landstrasse


Solltest du angezeigt werden, was eher unwahrscheinlich ist, zahlst du 75€ und kassierst 3 Punkte.....

....die kaksoversicherung kann er auch direkt kündigen und die haftpflciht kann regressansprüche im schadensfall geltend machen!

Zitat:

in den Zulassungsbestimmungen kennt sich keine Sau (Polizei) mehr aus.

deswegen ist es der polizei freigestellt die weiterfahrt an ort und stelle

(und dann kann nachts um halb3 bei eisregen 10km fernab jeglicher zivilisation sein!)

zu untersagen und das auto einem gutachter

(durch den weitere kosten auf den te zukommen)

vorzuführen.....

Zitat:

Original geschrieben von Cudder


aber wenn man mal ganz ehrlich ist wird ja nicht komplett drüber lackiert sodass man die ncihtmehr sieht...werden ja nur minimal abgedunkelt.

das ist völlig egal......hiebei handelt es sich nurnoch um einen rein verwaltungstechnischen akt......

sehr amüsant...:-) also wenns is...ich hab da meinen Tüvler an der Hand: er trägt dir egal was ein...brauchst nicht mal hinfahren...der Preis ist verhandlungssache...

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


ich hab da meinen Tüvler an der Hand:

da diese eintragung mangels erforderlichem lichttechnischem gutachten gegen die stvzo verstößt und somit auch keine gültigkeit hat, kann man sich das geld dafür sapren!

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


ich hab da meinen Tüvler an der Hand:
da diese eintragung mangels erforderlichem lichttechnischem gutachten gegen die stvzo verstößt und somit auch keine gültigkeit hat, kann man sich das geld dafür sapren!

Unsinn, per Einzelabnahme kannst jeden Pups eintragen, man braucht kein Gutachten...ich hatte bei meinem RS2 über 35 Eintragungen und war nicht einmal beim Tüv, hatte aber ca. 10 Verkehrskontrollen und nie Probleme...

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



da diese eintragung mangels erforderlichem lichttechnischem gutachten gegen die stvzo verstößt und somit auch keine gültigkeit hat, kann man sich das geld dafür sapren!
Unsinn, per Einzelabnahme kannst jeden Pups eintragen....

...keine nachträglich getönten Rückleuchten, dies liegt nicht im Ermessen des Prüfers, da der Prüfer keine erloschene ABG der Rückleuchte herstellen kann, dafür gibt es keine Einzelabnahme und wird es auch niemals geben.

Der einzige Weg ist eine

NEUE Beantragung

der ABG für die Rückleuchte, und diese kann nur der Hersteller der Rückleuchten beantragen.

Von daher sind alle eingetragenen nachträglich lasierten Rückleuchten NICHTIG !!!

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


Unsinn, per Einzelabnahme kannst jeden Pups eintragen....

...keine nachträglich getönten Rückleuchten, dies liegt nicht im Ermessen des Prüfers, da der Prüfer keine erloschene ABG der Rückleuchte herstellen kann, dafür gibt es keine Einzelabnahme und wird es auch niemals geben, der einzige Weg ist eine NEUE Beantragung der ABG für die Rückleuchte.

Von daher sind alle eingetragenen nachträglich lasierten Rückleuchten NICHTIG !!!

nein, wurden bei jeder Kontrolle aktzeptiert...ist ja das E-Prüfzeichen dran weils originale sind...die lieben Herren Polizisten kennen auch nicht wirklich ob das lasierte oder z.B. Hella sind... Das eine ist Theorie, das andre Praxis...

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


...keine nachträglich getönten Rückleuchten, dies liegt nicht im Ermessen des Prüfers, da der Prüfer keine erloschene ABG der Rückleuchte herstellen kann, dafür gibt es keine Einzelabnahme und wird es auch niemals geben, der einzige Weg ist eine NEUE Beantragung der ABG für die Rückleuchte.

Von daher sind alle eingetragenen nachträglich lasierten Rückleuchten NICHTIG !!!

nein, wurden bei jeder Kontrolle aktzeptiert...ist ja das E-Prüfzeichen dran weils originale sind...die lieben Herren Polizisten kennen auch nicht wirklich ob das lasierte oder z.B. Hella sind... Das eine ist Theorie, das andre Praxis...

Auch wenn es bei einer Kontrolle akzeptiert wurde oder nicht erkannt wurde, ändert es nichts an der Tatsache, dass diese Eintragung ungültig ist.

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


ist ja das E-Prüfzeichen dran weils originale sind...

...sind durch die Lasur eben nicht mehr original.

Daher kannst du das E-Zeichen in die Tonne kloppen, da das E-Zeichen sich, wie du bereits richtiger Weise sagtest auf die

original UNVERÄNDERTE Rückleuchte

bezieht, durch die nachträgliche Lasur erlischt die ABG der Rückleuchte, da können hunderte E-Zeichen vorhanden sein 🙄

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


Unsinn, per Einzelabnahme kannst jeden Pups eintragen, man braucht kein Gutachten...

eintragen kannst du wie du bereits bemerkt hast ALLES......sogar einen funktionsfähigen geschützturm, nebst nebelwurfanlage eines leopard2 kampfpanzers in das schiebedach eines golf3....

blöd an der sache is allerdings, das diese eitnragung dann nicht legal ist...

und da das "messmittel" menschliches auge im bereich der lichttechnischen einrichtungen nicht zulässig ist...wird hier ein gutachten benötigt......da nutzt dich dein "ich hab da nen kumpel beim tüv" auch nichts!

insofern solltest du dich mit deinem halbwissen, und deinen äußerungen alá "unsinn" lieber zurückhalten! (wie auch schon bereits in deiner signatur steht....das mit dem fresse halten!)

Zitat:

ist ja das E-Prüfzeichen dran weils originale sind...

da diese leuchte baulich verändert wurde, hat das e-prüfzeichen KEINE gültigkeit mehr!

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


sehr amüsant...:-) also wenns is...ich hab da meinen Tüvler an der Hand: er trägt dir egal was ein...brauchst nicht mal hinfahren...der Preis ist verhandlungssache...

Hier im Pott werdn solche Einzeleintregungen auch gern von der Polizei angezweifelt.

Dann wird das Fahrzeug vorgeführt, die Eintragung gelöscht

und wenns ganz hart kommt, kriegt der Prüfer auch noch Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von Cudder


wenns verboten ist werd ich mal einen bekannten fragen ( ist polizist ) was da für ne strafe draufsteht...wobei eigentlich fast uninteressant wenns nciht sooo schlimm ist und man sieht ja zahlreiche autos auf der straße die sowas haben

MfG cudder

Die Höchststrafe könnte sein wenn ein 40Tonner dein Bremslicht übersieht und dich plattfährt. Auf deinem Grabstein steht in verdunkelter Schrift "War nicht soooo schlimm"

Da der Thread eigentlich zu nichts führt außer OT und Streitigkeiten, mache ich ihn hier zu.
Das meiste wurde ja hierzu schon richtig beantwortet und den Rest sollte jeder mit sich und seinem TÜV-Prüfer ausmachen.

*** closed ***

Mfg
JJ_Rafael
Team MotorTalk

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