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gesucht und nicht gefunden :(
Hallo Leute :)
Ich suche seit ner weile Abdeckungen für die Nebelspots (siehe Bild ) . In weiss habe ich sie endeckt aber nicht in blau geschweige denn in gelb .
Sicherlich ist mir bekannt das es gelbe Klebefolien gibt aber mir wären die Abdeckungen lieber.
Also wenn der ein oder andere nen Tip Rat oder Llnk hat sei Ihm/Ihr mein Dank sicher ;) .
mfg Carlson_v_D
19 Antworten
Ich habe nen blauen Edding, willste den haben? ;):D
schon mal bei HS Schoch oder Marlen Truckstyling nachgefragt
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Ich habe nen blauen Edding, willste den haben? ;):D
Na aber Hallo da haut einer mit Mördergags aber nur so um sich :p .
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
schon mal bei HS Schoch oder Marlen Truckstyling nachgefragt
An HS Schorch hatte ich garnicht gedacht , Danke für den Tip . Da schau ich gleich mal rein ;) .
Bei Marlen hatte ich nichts gefunden .
mehr Lkw ''Tuner'' fallen mir auch nciht ein.. wenn nicht probier es mit Folie oder mit Wasserfarbe :p
Oder versuchs mal mit alten Sonnenbrillengläsern.Spaß vorbei.Du weißt aber schon das im Geltungsbereich der Stvzo an Kfz nach vorne ausschließlich weises,nach hinten rotes Licht verwendet werden darf?Ausnahme sind Blinkleuchten und Seitenmarkierungsleuchten.
Mfg
Hella oder andere Zusatzscheinwerferhersteller vielleicht als ein ernstgemeinter Tipp ;)
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
mehr Lkw ''Tuner'' fallen mir auch nciht ein.. wenn nicht probier es mit Folie oder mit Wasserfarbe :p
..und noch nen Spassvogel ...cool :rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von Carlson_v_D
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
mehr Lkw ''Tuner'' fallen mir auch nciht ein.. wenn nicht probier es mit Folie oder mit Wasserfarbe :p
..und noch nen Spassvogel ...cool :rolleyes:
les eins oben drüber ;)
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Oder versuchs mal mit alten Sonnenbrillengläsern.Spaß vorbei.Du weißt aber schon das im Geltungsbereich der Stvzo an Kfz nach vorne ausschließlich weises,nach hinten rotes Licht verwendet werden darf?Ausnahme sind Blinkleuchten und Seitenmarkierungsleuchten.
Mfg
Licht ja, und was sagt der Gesetzgeber zur Farbe der Streuscheibe?
Denn auch wenn die leicht blau ist, kommt weises Licht raus.
Stimmt Blaues und Gelbes Nebellicht sind verboten
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Oder versuchs mal mit alten Sonnenbrillengläsern.Spaß vorbei.Du weißt aber schon das im Geltungsbereich der Stvzo an Kfz nach vorne ausschließlich weises,nach hinten rotes Licht verwendet werden darf?Ausnahme sind Blinkleuchten und Seitenmarkierungsleuchten.
Mfg
Licht ja, und was sagt der Gesetzgeber zur Farbe der Streuscheibe?
Denn auch wenn die leicht blau ist, kommt weises Licht raus.
Dazu steht so direkt nichts drin.Fakt ist,nach vorne weis.Und wenn du keine ABE,ABG,KBA oder E-Prüfz. dran hast bekommst du Probleme.Das kann bis zum erlöschen der Betriebserlaubnis gehen.
Mfg
Servus Leute :)
.........ich hab mal eben bissi gegoogelt und das dabei gefunden .
Text :
So jetzt mal zur Aufklaerung dieses Falles.
War bei der DEKRA, dort wurde ohne Zweifel festgestellt, dass diese gelben Nebelscheinwerfer zulaessig sind.
Der Pruefer erklaerte es wie folgt:
1. Paragraph 52 STVZO besagt dass weisse wie auch hellgelbe Schein- bzw. Zusatzscheinwerfer erlaubt sind. (bitte keine diskussion ueber hellgelb, es bedeutet halt keine lasierten bzw. beklebten)
2. meine Nebels besitzen ein E Pruefzeichen hierbei handelt es sich um E9 (E1->Deutschland .....E9->Spanien)
3. zu diesem E Pruefzeichen gehoeren noch die Zahlen/Buchstaben darueber diese sind bei mir 02 B
die 02 bedeutet Nebelscheinwerfer
das B steht fuer Beam
in diesem Zusammenhang bedeutet es folgendes dass diese Lichteinheit Nebelscheinwerfer die E Norm erhalten hat. Diese E Norm gilt europaweit und ist somit eintragungsfrei.
Ich hoffe ich konnte einige Zweifel aus dem Weg raeumen.
Ich werde jetzt dafuer sorgen, dass der Beamte eine Nachschulung bekommt und ich eine Kostenentschaedigung . Text Ende
Ich denke du suchst gelbe.Warum fragst du danach wenn du schon welche hast? Richtig ist:Gelbe Zusatzscheinwerfer sind mit E-Zeichen,ABE etc.zulässig.Gelbe Hauptscheinwerfer definitiv nicht.