Gestohlener Wohnwagen wieder aufgetaucht. Rücknahmepflicht?

Uns wurde vor ca. 3 Jahren ein 4 wochen alter Wohnwagen vom Abstellplatz gestohlen, Wohnwagen war in D zugelassen und stand in D.

Polizei wurde hinzu gezogen, nach 3 Monaten wurden die Ermittlungen eingestellt und die VK-Versicherung hat gezahlt.

Jetzt habe ich einen Anruf von der Polizei in NRW bekommen. Im Rahmen einer Razzia nach einem Hinweis wurden mehrere Personen verhaftet und nach deren Aussagen hin wurde in Holland wurde u.a. mein Wohnwagen auf einem Campingplatz sichergestellt.

Der Zustand soll wohl noch recht gut sein, wurde von einem älteren Ehepaar genutzt die offenbar nichts von der Herkunft und dem was ihr Sohn so getrieben hat, wussten.

Fragen:

-Kann die Versicherung verlangen das ich den Wohnwagen zurück nehme und das Geld anteilig zurückzahle?

-Habe ich ein "Vorkaufsrecht" wenn die Versicherung den WoWa behalten will? (ich würde ihn dann dem Ehepaar zum Kauf anbieten)

Beste Antwort im Thema

Richtig Klaus,
die Versicherung wird es auch nicht an den ehemaligen Versicherungsnehmer
verkaufen, sondern nur an einen Gewerbe- Treibenden.

Dies wird gemacht um die Gewähleistung auszuschließen. Das geht ja bekanntlich nicht bei einem Verkauf an Privat.

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Ich bin zwischenzeitlich gewerbetreibender (u.a. Wohnwagenvermietung) bzw. mit Wohnsitz im Ausland, also wäre Garantie eh kein Thema, naja, wenn der Preis stimmt würden wir den schon gerne wieder haben, wurde viel investiert (Klima, Mover, Gas-Boiler, grosser Kühlschrank, Luxusmatratze und Lattenrost, Alufelgen, Oyster-Sat, usw.).

Mal sehen, ich habe der Versicherung mal ein Mail gemacht.

Aber gut zu wissen dass man die Rücknahme nicht erzwingen kann.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. November 2014 um 10:36:11 Uhr:



Zitat:

@schneefan schrieb am 21. November 2014 um 10:31:12 Uhr:


nach 4 Wochen ist die Sache wie gesagt erledigt. Doppelt verdienen wäre ja auch nicht schlecht. Evtl. kannst Du ihn der Versicherung ab kaufen. Du kannst ja dann versuchen mehr dafür zu bekommen. Glaube aber nicht, dass die Versicherung das macht. Vergiss die Sache und gut ist. Evtl. sind noch persönliche Gegenstände drinn da kannst Du evtl. versuchen diese wieder zu bekommen soweit noch nicht von der Vers. an Dich bezahlt.
Nochmals: Es gibt keine 4 Wochen Frist, sondern eine Monatsfrist.
Diese beginnt ab Eingang einer schriftlichen Meldung beim Versicherer zu laufen.

Wie Delle vollkommen richtig ausgeführt hat, verkauft kein Versicherer an Privatpersonen, da ansonsten die Gewährleistung gilt.
Der VN hat lediglich Anspruch auf die Sachen, für die der Versicherer keinen Ersatz geleistet hat.

Klaus

Da es sich hier um Jahre handelt, dürfte es unerheblich sein ob 4 Wochen oder 1 Monat.

Schneefan, Du hast natürlich zu 100% recht.
Es ist noch eine "Berufsmacke" von früher die Kunden, deren Fahrzeuge entwendet wurden, genau darauf Aufmerksam zu machen, dass es nur eine Monatsfrist und sonst nichts anderes geben kann.
Woher der Begriff 4 Wochenfrist stammt, ist mir nicht bekannt.
Klaus🙂

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