Gestern Abholung, falsche Lieferung !!!!!

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin Moin,
am Freitag sind wir nach fast 5 Monaten Wartezeit in Wolfsburg angereist um unseren GTD abzuholen, Samstag morgen 11:30 war dann Auslieferung des Wagens.

Von oben sahen wir Ihn schon.....alles super, alles Top !

Als der VW Mitarbeiter uns abholte, mit uns nach unten ging dann der Hammer.

Mein GTD , in 5 türig bestellt hatte nur 3 Türen. Ich sagte sofort "da fehlen 2 Türen".......... Der Mitarbeiter sagte dann das es sich wohl um einen Scherz handelt, als Er aber meine Gesichtsfarbe sah, meinte Er sofort das wir nun in die Lounge gehen, dort was trinken und nochmals die Bestellunterlagen sichten würden.

Ja, in meiner verbindl. Bestellung stand 4,- türig, ich hab auch 4 Türen bezahlt, bei VW angekommen ist laut Ausdruck eine Bestellung auf 2 Türen. Der VW Händler wurde sofort angerufen und dort sind Sie auch aus allen Wolken gefallen, meinten aber ich soll den Wagen erstmal mitnhemen, ich hätte eh keine Chance habt sonst nach Hause zukommen.

Es kamen dann unzählige Anrufe vom Händler, meinem Verkäufer....und wenn ich denen glauben darf, gibts morgen eine Neubestellung für einen 4,- Türer.

Hat hier schon jemand solches erlebt?

Einen schönen Sonntag aus Leverkusen

P.S.

Ist es normal das hinten keine Bezeichung wie "Golf" oder "GTD" mehr ist? die fehlt nämlich ( erst später gesehen)

Beste Antwort im Thema

Hab gehört am Tag deiner Abholung haben sie so einen Mist zweimal gebaut.
Zehn Minuten nach Dir war einer der wollte einen GTD in deiner Farbe und Ausstattung als Zweitürer, der hatte Vier das war ein Theater. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von maody66



Zitat:

Original geschrieben von zameck


Das würde mich auch mal brennend interessieren , häufig kommen solche Aussagen genau von den Leuten die in so einem Moment Schiss haben was zu sagen aber hinterher im Anonymen Netz alles besser wissen und alles anders gemacht hätten .
Ich hab mal gehört, mancher nennt sie auch Maulhelden...

genau, zumal es Blödsinn ist, den Mitarbeiter in der Übergabehalle "fertig" zu machen. Wir sind doch nicht mehr im Mittelalter, wo die Boten als Überbringer der schlechten Nachricht geköpft wurden😉

Zitat:

Original geschrieben von Big-Teddy


Ich hätte den Wagen auf gar keinen Fall mitgenommen !

Ich habe zwar nur einen 0815 Vergleich, aber mein Vater hatte vor langer Zeit mal einen Neuwagen damals mit Klimaanlage bestellt. Bei der Auslieferung war dann keine drin. Letztendlich gab's ein riesen Bohei und das Resultat der Geschichte war er blieb auf dem Schaden selber sitzen.

Ich hoffe dass bei Dir alles gut geht, aber aus dieser Erfahrung heraus würde ich persönlich NIEMALS einen Wagen nehmen oder auch nur ein paar Meter damit fahren den ich so nicht bestellt habe.

VG, Marco

Leute, Ihr müsst mal ganz easy bleiben.

Es ist gut möglich, dass er 5 Türen bestellt hat; die Auftragsbestätigung aber mit 3 Türen geschrieben wurde. Dann hat VW nur das gebaut, was der Händler bestellt hat. Zuerst einmal müsste man dies sondieren; also die Fehlerquelle klären.

So wie sich VW vor Ort verhalten hat; vermute ich sehr stark, dass die Auftragsbestätigung auf 3 Türen lief...

Wie wohl sonst? 😕 🙂
Oder hältst Du es für möglich, dass ein PA ins System gelangt, der auf 5 Türen lautet, aber aus irgendwelchen Gründen daraus dann einer wird, der plötzlich auf 3 Türen lautet? 😰
Virus?😁

Natürlich ist der Fehler beim Händler passiert, ggf. durch Übermittlung einer falschen Bestellcode-Nummer etc.
Einen Fehler im Werk halte ich für technisch ausgeschlossen, wenn´s ansonsten das Auto für den Kunden war und nicht ein quasi komplett anderes (was aber ebenso auszuschließen ist).

naja, bleiben wir mal realistisch: wo Menschen arbeiten, da passieren auch solche Fehler....und da, wo EDV arbeitet, auch😉 Soll heißen: nix ist unmöglich! Auch in WOB oder anderen großen Werken.

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Nee, aber die Wahrscheinlichkeit für einen Fehler in der Produktionssteuerung im Werk halte ich persönlich für etliche Zehnerpotenzen geringer als einen Fehler in der Bestellung bzw. Bestellübermittlung seitens des Händlers.

DAS sehe ich genauso😉

Dann sind wir uns ja zumindest hier, selten genug, mal einig! 😉

Gott...wunderbar wie schön einig man sich hier doch sein kann.🙂

Schließe mich da auch an .

Ich finde es ja schon interessant das hier einige sofort alle und jeden fertig machen wollen. Ich würde ersteinmal mit dem Händler sprechen und dann weiter schauen. Da braucht man nicht mit rechtlichen Schritten und sonst was kommen. Es kann doch gut möglich sein das der Händler morgen eine Lösung parat hat, mit der alle Seiten zufrieden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Dann sind wir uns ja zumindest hier, selten genug, mal einig! 😉

ich hoffe, dass jetzt somit klar sein sollte, dass ich nix pauschal gegen Dich bzw. Deine Aussagen habe. Wir sind nur nicht immer einer Meinung, aber deswegen können wir ja trotzdem friedliche Nachbarn sein😉

Eigentlich hätte der Verkäufer doch merken müssen, dass er beim Schreiben der AB weniger Prozente gibt...... Von daher finde ich das schon peinlich für das Autohaus, dass sowas passiert.
Fehler passieren halt, wo gearbeitet wird......

@ TE: Hast Du mal die Geschäftsbedingungen des Autohauses gelesen?
Da müsste doch drin stehen, welche Rechte und Pflichten Du hast.

Ich denke, es ist entscheidend, dass die Bestellung 4 Türen enthält. Die Bestellung hast Du unterschrieben und bist einen Vertrag eingegangen. Mit der AB teilt der Händler Dir nur mit, dass er die Bestellung angenommen hat. Streng genommen hast Du immer noch keine Annahme Deiner Bestellung, da die AB einen Fehler/eine Änderung enthält. Somit könntest Du vom Vertrag zurücktreten. Dass in der AB der gleiche Preis steht, stärkt zusätzlich Deine Position. Aldo ich glaube, Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen. Viel Erfolg morgen.

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata


Somit könntest Du vom Vertrag zurücktreten.

Muss er m.E. nicht, da gar keiner zustande gekommen ist.

Bestellung "Auto mit 4 Türen" = Willenserklärung des Käufers, X zu kaufen
Auftragsbestätigung "Auto mit 2 Türen" - anderslautend als Bestellung = Willenserklärung, Y verkaufen zu wollen

Damit ein Vertrag zustande kommt, fehlt die Willenserklärung des Käufers, "Y" kaufen zu wollen.

Unter Kaufleuten bedeutet Schweigen Zustimmung, aber bei Privatpersonen ist dem nicht so.

Aber wahrscheinlich egal - ich vermute, der Händler wird zu seinem Fehler stehen und das gewünschte Auto neu bestellen ... und dem Käufer eine Zwischenlösung anbieten.

(Ich würde das machen, wenn ich Autohändler wäre...)

6502

P.S.:
Ich erteile hier keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine ganz persönliche eigene Meinung zu einem theoretisch möglichen Fall....

Vielen Dank für die Wiederholung der einzig richtigen juristischen Lösung!

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, dass hier einige trotzdem den Fehler beim Kunden suchen, obwohl bereits deutlich gesagt wurde, dass kein Vertrag über die Lieferung eines 2-Türers zustande gekommen ist.

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