Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@hadez16 schrieb am 24. Februar 2019 um 09:29:22 Uhr:
Hallo an alle...Mir hat die Steffi vom KBA geantwortet.
Die Antwort dürfte nur die Hälfte der Leute zufrieden stellen 😁Die Anfrage war, ob "Automaten" bzw. Module für den Tastendruck nach Motorstart erlaubt sind.
Das kann eigentlich nur bedeuten, dass sich das KBA irrt. Darüber sollten wir nochmal 28 Seiten diskutieren.
eine Welt geht unter... Die Dame hat nur nicht ausgeschlafen denke ich mal.Aber da steht nichts vom Codieren... Nur das Modul ist Unzulässig 🙂
Auch das ist ein unzulässiger Eingriff ins Emissionssystem.
Es bleibt sich gleich ob das System mit zusätzlicher Hardware manipuliert wird oder ob die Fahrzeugsoftware direkt manipuliert wird.
Dein Radio kannste umcodieren wie du lustig bist ,aber am Emissionssystem darf grundsätzlich nichts geändert werden.
Das war doch noch nie anders .
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 24. Februar 2019 um 13:06:47 Uhr:
Auch das ist ein unzulässiger Eingriff ins Emissionssystem.
Es bleibt sich gleich ob das System mit zusätzlicher Hardware manipuliert wird oder ob die Fahrzeugsoftware direkt manipuliert wird.
Dein Radio kannste umcodieren wie du lustig bist ,aber am Emissionssystem darf grundsätzlich nichts geändert werden.Das war doch noch nie anders .
Nicht ganz!
Wenn nach der Änderung eine Prüforganisation das abnimmt und anschließend die Änderung bei derZulassugstelle eingetragen wird, 7st soweit alles gut.
Nur noch den neuen Steuerbescheid abwarten.
das nimmt keine Prüferorganisation ab,darf sie auch gar nicht!!
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Zitat:
@forswars schrieb am 24. Februar 2019 um 16:49:28 Uhr:
das nimmt keine Prüferorganisation ab,darf sie auch gar nicht!!
Wieso nicht?
Änderungen der Motorsteuergeräte(Kennlinie) müssen auch abgenommen werden.
Sehe da keinen Unterschied. Auch dort ändern sich die Emissionen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 24. Februar 2019 um 16:44:03 Uhr:
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 24. Februar 2019 um 13:06:47 Uhr:
Auch das ist ein unzulässiger Eingriff ins Emissionssystem.
Es bleibt sich gleich ob das System mit zusätzlicher Hardware manipuliert wird oder ob die Fahrzeugsoftware direkt manipuliert wird.
Dein Radio kannste umcodieren wie du lustig bist ,aber am Emissionssystem darf grundsätzlich nichts geändert werden.Das war doch noch nie anders .
Nicht ganz!
Wenn nach der Änderung eine Prüforganisation das abnimmt und anschließend die Änderung bei derZulassugstelle eingetragen wird, 7st soweit alles gut.
Nur noch den neuen Steuerbescheid abwarten.
Wollt ich erst dazu schreiben ,dachte mir aber das wissen die Leute ,falsch gedacht.🙂
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 24. Februar 2019 um 16:54:31 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 24. Februar 2019 um 16:44:03 Uhr:
Nicht ganz!
Wenn nach der Änderung eine Prüforganisation das abnimmt und anschließend die Änderung bei derZulassugstelle eingetragen wird, 7st soweit alles gut.
Nur noch den neuen Steuerbescheid abwarten.Wollt ich erst dazu schreiben ,dachte mir aber das wissen die Leute ,falsch gedacht.🙂
Ja, die Sache mit dem Denken 😉
ja unser Nordmann ist der beste Denker man siehts an seinen falschen Beiträgen,er ist aber in diesem Thead bekannt dafür!
Denke doch das ne Rückrüstung bis zu einem gewissen Punkt möglich ist .
Nur von Euro6 auf Euro1 werden sie wohl nicht mehr akzeptieren.
Zitat:
@forswars schrieb am 24. Februar 2019 um 17:02:01 Uhr:
ja unser Nordmann ist der beste Denker man siehts an seinen falschen Beiträgen,er ist aber in diesem Thead bekannt dafür!
Dann erleuchte uns mit deiner Weisheit und kläre auf!
Oder willst du nur User bashen?
ich wiederhole doch nicht andere User die es dir schon zig mal geschrieben haben,du hast es doch auch gelesen!
Zitat:
@forswars schrieb am 24. Februar 2019 um 17:12:50 Uhr:
ich wiederhole doch nicht andere User die es dir schon zig mal geschrieben haben,du hast es doch auch gelesen!
Koimsch, genau das Gleiche könnte ich auch schreiben, daß das Eintragen über TÜV und Zulassungsstelle hier auch schon Thema war.
Aber das weißt du ja!
Zitat:
@teddy.774 schrieb am 18. Februar 2019 um 13:34:00 Uhr:
Zitat:
Vor dem Termin zur Hauptuntersuchung kann der ursprüngliche Betriebsmodus der Start-Stopp-Automatik wieder eingestellt werden.
Warum soll ich denn vor dem TÜV den Modus ändern wenn es legal sein sollte?
Weil es eben Nicht legal ist!
Sehe ich auch so.
Vor allen Dingen ist mir völlig unverständlich warum -
eine vernünftig ausgelegte- S/S mit aller Gewalt ausgeschaltet werden soll. Meine S/S schaltet manchmal gar nicht ab, obwohl ich der Meinung bin, das Ding könnte jetzt doch mal ausschalten😎
SS deaktivieren ist Legal, wen ein Schalter zum deaktivieren, vorhanden ist.
Als Anlage ein Auszug von Porsche.
Zitat:
@maxtester schrieb am 1. März 2019 um 18:16:35 Uhr:
SS deaktivieren ist Legal, wen ein Schalter zum deaktivieren, vorhanden ist.Als Anlage ein Auszug von Porsche.
das wäre eigentlich widersprüchlich:
einerseits wird bestätigt, dass der Kraftstoffverbrauch bei der Typisierung dann nicht mehr erreicht wird, was den Kunden wohl kaum und die Werkstatt ca gar nicht interessieren dürfte, den Zoll dagegen eventuell schon...., andererseits soll das angeblich legal sein.
Das Schreiben vom KBA sagt zudem genau das Gegenteil aus.
Dieses Schreiben scheint sich m.E. auf eine legale, werkseitige Änderung der Default-Stellung zu beziehen, die es bis 2014 anscheinend noch gab.
Dann sieht die Geschichte schon anders aus.
Ab 2015 gab es diese werkseitige Möglichkeit offenbar nicht mehr und dass dann ab 2015 mithilfe eines Nachrüst-Memory-Schalters entgegen gewirkt werden darf, steht dort definitiv nicht.
Um es z.B. auf den Golf 7 zu übertragen:
Bei dem gibt es seit Produktionbeginn (ca 2013) keine werkseitige Möglichkeit die Default-Stellung zu beeinflussen und auch bei dem ist das Nachrüsten eines Memory-Schalters ebenso nicht erlaubt.