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Gesetzeslage bei Fahrten zum Tüv und Zulassungsstelle. Wer kennt sich aus?

Themenstarteram 2. Mai 2019 um 11:20

Hi zusammen,

folgende Situation: Man hat ein Auto oder Mopped zu Hause auf dem Hof stehen, hat es liebevoll wieder instand gesetzt und möchte es nun zum Tüv bringen und danach ggf anmelden. Hänger ist nicht vorhanden und auch leihen kann man keinen.

Welche Möglichkeiten hat man bei folgenden Ideen:

1. Das KFZ soll TÜV bekommen, ich möchte legal ein paar Probefahrten machen, um zusehen, dass alles passt. Das KFZ soll danach nicht angemeldet werden, sondern verkauft werden.

2. Das KFZ soll TÜV bekommen, danach auf mich als eines von weiteren Fahrzeugen bei der gleichen Versicherung angemeldet werden und zugelassen werden.

Unabhängig davon die Frage Nummer 3:

Kann ich ein KFZ nur in dem Landkreis / Zulassungsstelle anmelden, in dem ich als Einwohner gemeldet bin? Oder könnte ich auch, da ich überwiegend bei der Partnerin lebe, dort aber nicht gemeldet bin auch in diesem LK ein KFZ anmelden?

danke euch SEHR,

Markus

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Wenn deine aufmerksamkeitsspanne mehr als 2 absätze umfassen würde, hättest du oberschlaumeier mal bis zum ende lesen können.

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