Geschwindigkeitsindex des Reifen überschreiten?
Hallo,
mich würde interessieren, was passiert, wenn man temporär den Geschwindigkeitsindex eines Reifens überschreitet. Dass er platzen kann denke ich mir, aber kann er auch "versteckte" Schäden nehmen, die man zunächst nicht bemerkt?
Wie würde man sowas erkennen, wenn man gebrauchte Reifen kauft?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich finde den ganzen Fred völlig dämlich. Ebenso könnte die Frage auch lauten, ob es gesund ist die Promillegrenze zur Teilnahme am Straßenverkehr zu überschreiten.
Wo dieses ganze wenn, aber, hätte und könnte hinführen soll, werde ich nie begreifen. ;-)
224 Antworten
Es gibt bei der Berechnung des Reifens hinsichtlich der Geschwindigkeit keine Toleranz. (Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis)
Bei den Fahrzeugen mit nationaler Betriebserlaubnis ("StVZO -Welt"😉 wurde für die Berechnung der Reifengeschwindigkeit immer eine Toleranz mit draufgerechnet.
Bspw.: Vmax = bbH + 0,01 x bbH + 6,5 km/h)
Somit kann es sein, dass ein Reifen gem. ECE-R30 mit EG-BE auf einem Fahrzeug zugelassen ist, das gleiche Fahrzeug aber als Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr gekommen ist, der Reifen nicht zulässig wäre.
Übrigens, Schnelllauftests werden IMMER gemacht.
Das ist gem. ECE-R30 vorgeschrieben.
Beim V Reifen:
Mit der größten zulässigen Tragfähigkeit, bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit.
Anfangsprüfgeschwindigkeit: Vorgesehene Höchstgeschwindigkeit des Reifentyps , vermindert um 40 km/h bei der glatten Prüftrommel mit 1,70m 6 1%Durchmesser oder um 30 km/h bei der glatten Prüftrommel mit 2,00 m 6 1%Durchmesser;
Das ganze 10 Minuten.
Danach:
Höchste Prüfgeschwindigkeit: Für den Reifentyp vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, vermindert um 10 km/h bei der glatten Prüftrommel mit 1,70 m 6 1 % Durchmesser, oder vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit bei der glatten Prüftrommel mit 2,00 m 6 1 % Durchmesser
Das ganze 20 min.
Das ist nur ein Auszug, vorher werden noch mehr niedrigere Geschwindigkeiten gefahren.
Am Ende der Prüfprozedur darf am Reifen keine Protektorablösung, Lagentrennung, Kordablösung, Stollenausbrüche oder Gewebebrüche entstanden sein, das erklärt sich selbst.
Übrigens, dass ein Fz. mit 140kW nicht dauerhaft > 230 km/h fahren kann, sollte klar sein. Da sind halt physikalische Grenzen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. April 2022 um 08:00:29 Uhr:
Übrigens, Schnelllauftests werden IMMER gemacht.
Das ist gem. ECE-R30 vorgeschrieben.
Ich meinte nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Tests, die nur bis zur Vmax durchgeführt werden. Ich meinte die (seltenen) Tests von Autozeitschriften, bei denen die Vmax auch überschritten wird.
Zitat:
@Chaos1994 schrieb am 18. April 2022 um 22:39:53 Uhr:
Entspricht das Fahrzeug denn dem Serienstand oder wurde eventuell an der Software gebastelt? Wäre ja auch möglich.Ansonsten. Fahrzeug im Serienzustand mit Serienbereifung ist der V Index ausreichend.
Der Wagen ist komplett Serie...
Habe ihn mit ca. 6 km in Ingolstadt abgeholt - seitdem wurde daran nichts gemacht und er war nur beim Audi Händler zum Service.
@black_A4_40TDI
Dann mach dir keinen Gedanken, @Gummihoeker als Reifenhändler und @nogel als TÜV Prüfer können dir ja jegliche Sorge nehmen. Freu dich über die neuen Reifen und ich wünsche dir allseits knitterfreie Fahrt 😉
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@Chaos1994 Danke, ebenso 😁
Zitat:
@Rockville schrieb am 18. April 2022 um 21:55:32 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 18. April 2022 um 21:54:37 Uhr:
In meiner völligen LustlosigkeitWas ist jetzt mit einem Auto mit einer bbH von unter 240 km/h, das im Gefälle echte 255 km/h schafft? V-Reifen ausreichend oder nicht?
Rockville,
da muss ich dich aber enttäuschen. Es gibt weder ein solches Auto noch eine solche Gefällstrecke. Gut, im freien Fall bricht die Traktion ab. Aber selbst da ist nicht sicher ob die reine Fallgeschwindigkeit höher wäre.
Ein PKW welcher unter 240km/h angegeben ist wird keine V Max von 255km/h erreichen. Hierfür ist sicherlich eine Mehrleistung 50kW aufwärts nötig.
Gruß
Natürlich gibt es das. Es gibt Fahrzeuge, die bei Vmax noch meilenweit von der Höchstdrehzahl entfernt sind und es gibt ausreichend starke Gefällstrecken auf Autobahnen.
Rechne doch selbst die Hangabtriebskraft für verschiedene Gefälle aus.
Es sollte aber bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nicht vorkommen, weil die dann elektronisch begrenzt werden - auch ohne dass sie schon im Drehzahlbegrenzer sind. Und der User berichtet ja, dass sein Auto im Gefälle schneller wird. Nur welche echte Geschwindigkeit seine Tacho-Geschwindigkeit ist, wissen wir nicht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. Apr. 2022 um 20:22:25 Uhr:
Es sollte aber bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nicht vorkommen, weil die dann elektronisch begrenzt werden
Wo kann ich das nachlesen (elektronische Begrenzung)?
Bei meinem cooper steh in EU-Überenstimmungserklärung "Begrenzte Geschwindigkeit: Nein" ... ich denke ab werk ein paar PS mehr und dort steht "Ja" ... und dann macht er auch zu.
Ich hatte mal einen BMW 118d mit 143 PS, da standen 210 km/h in den Papieren und der lief lt. GPS auch exakt 210, sowohl im Sechsten als auch im Fünften. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass da eine elektronische Regelung drin war.
Zumal der im Fünften auch relativ abrupt aufhörte, obwohl noch ein bisschen Platz zur Abregeldrehzahl war. Auch im Sechsten kam der recht zügig auf Tempo.
Und was Tempozuwachs im Gefälle betrifft: Als Student hatte ich einen Golf I Diesel, 54 PS, mit 4+E-Getriebe, also einem langen fünften Gang, ca. 2500/min bei Tempo 100. Der lief in der norddeutschen Tiefebene nach ewigem Anlauf Tacho 160. Irgendwann mal auf der A1 Richtung Köln, im Gefälle bei Burscheid, wurde der immer schneller und kam schließlich auf Tacho 190.
Ich weiß allerdings nicht, ob aktuelle Autos bergab prozentual betrachtet einen ähnlichen Geschwindigkeitsrausch erlauben wie 1988 der Golf Diesel.
Zitat:
@nogel schrieb am 20. April 2022 um 20:36:49 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. Apr. 2022 um 20:22:25 Uhr:
Es sollte aber bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nicht vorkommen, weil die dann elektronisch begrenzt werdenWo kann ich das nachlesen (elektronische Begrenzung)?
Wenn es nicht stimmt, wäre es dann nicht sinnvoller, das genau so zu schreiben anstatt rhetorische Fragen zu stellen? Was ist denn der Grund, dass Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis keinen Sicherheitszuschlag mehr beim Geschwindigkeitsindex des Reifens brauchen?
Die Frage wurde ja auch noch nicht beantwortet, wie es denn nun zu sehen ist, wenn ein Auto auf der Ebene schon haarscharf am Index kratzt und dann bergab noch deutlich zulegt.
Man darf eins nicht vergessen.
Die Streuung in dem Leistungsbereich ist nicht sehr hoch. Außerdem berechnet der Hersteller des Fahrzeugs in der Regel nicht nach ECE R30 sondern wählt die Reifen immer mit ausreichender Reserve, also in der Regel mit höherer Tragfähgkeit und Geschwindigkeitsindex. (Was auch den positiven Nebeneffekt hat, das man einen komfortablen Reifeninnendruck fahren kann)
Damit sichern sich die Hersteller auch in der BDA ab! Wenn man davon abweicht, muss man als Fahrzeughalter sich an die Grenzen halten. Dann muss der Fahrzeughalter bergab das Gas lupfen.
Und was auch wichtig ist, der Hochgeschwindigkeitstest gem. ECE-R30 wird mit einer Rolle gegen den Reifen geprüft.
Diese Rolle ist für den Reifen ein höherer Stress (mehr walken), als auf einer unendlich großen Rolle (Fahrbahn)
Der BMW 118d hatte übrigens V-Reifen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. Apr. 2022 um 21:27:47 Uhr:
@nogel schrieb am 20. April 2022 um 20:36:49 Uhr:@Rockville schrieb am 20. Apr. 2022 um 20:22:25 Uhr:
Es sollte aber bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nicht vorkommen, weil die dann elektronisch begrenzt werdenWo kann ich das nachlesen (elektronische Begrenzung)?
Wenn es nicht stimmt, wäre es dann nicht sinnvoller, das genau so zu schreiben anstatt rhetorische Fragen zu stellen?
Das war keine rhetorische Frage, sondern ich weiß es tatsächlich nicht.
Für mich war der Gedanke immer der, daß eine geringfügig höhere V-max in der Prüfung der Reifen berücksichtigt wird.
Ist ja bei der Traglast genauso: wenn ich bei einem vollbeladenen Fzg eine Vollbremsung mache, geht durch die dynamische Achslast Verlagerung fast das ganze (!) Gewicht nur auf die Vorderachse. Das muß ja vorher auch berücksichtigt sein.
Willkommen am Stammtisch.
Japanische PKW sind in Japan bei 180km/h abgeregelt. Dt. Hersteller regeln ihre Fahrzeuge teilweise bei 250km/h freiwillig ab. Ansonsten kenne ich keinen PKW der bei einer höheren Geschwindigkeit abgeregelt wird.
Nochmals zu der Mär, dass ein PKW bei Geschwindigkeit weit über 200km/h um 20km/h schneller wird als die angegebene V max.
Ein PKW mit 150PS fährt ca. 200 km/h. Ein sinnlos Prestigeobjekt häßlich PKW mit 1000PS dagegen fährt „nur“ 400km/h. Wer schummelt hier? Sollten nach der Hochrechnung nicht 300PS für 400km/h reichen?
Der Wind, der Wind das himmlische Kind ( es reicht schon die stehende Luftsäule zu durchschneiden).
Um ehrlich zu sein bin ich über Aussagen einiger Forumteilnehmer negativ überrascht da ich deren (vermeintliche?) Fachkompetenz bis dato sehr geschätzt habe.
Gruß