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Geschädigter verzichtet auf Regulierung

Themenstarteram 12. August 2012 um 15:09

Hallo!

Ich habe einen kleinen Unfall mit geringem Lackschaden verursacht. Der Geschädigte wollte keine Versicherungdaten austauschen und meinte, er lasse den Schaden auf sich beruhen. Für diese mündliche Verzichtserklärung habe ich meinen Beifahrer als Zeugen. Er ist dann schnell weitergefahren, so dass ich in der Aufregung nichtmal sein Kennzeichen notieren konnte.

Muss ich versicherungstechnisch etwas beachten, falls der Geschädigte sich doch noch dazu entscheidet, den Schaden seiner Versicherung zu melden?

Entschuldigung, falls die Frage etwas dumm ist, war zum Glück mein erster Unfall und habe daher noch keine Erfahrung.

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2012 um 14:26

Ein Schadenereignis, bei dem kein Schaden entstanden ist oder bei dem auf Schadenersatz aus welchen Gründen auch immer verzichtet wird, muss dem eigenen Versicherer nicht gemeldet werden. Was soll der Versicherer mit solch einer Schadenmeldung auch anfangen? Das verursacht nur unnötige Verwaltungskosten und bei einer Rabattbelastung im nächsten Jahr wird sich dann hier wieder nur beschwert und der Versicherer als "Abzocker" hingestellt.

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am 12. August 2012 um 15:09

Ein Versicherungsnehmer wird zur Schadenmeldung aufgefordert, sobald ein Anspruch von einer Dritten Person erhoben wird. Wird die Schadenmeldung nach entsprechender Aufforderung dann unverzüglich eingereicht, entstehen einem Versicherungsnehmer auch keine Nachteile. Es wird entgegen langläufiger Meinungen - auch in diesem Forum - nicht nach Gründen gesucht, um einem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise zu versagen bzw. in Regress zu nehmen. Dem Versicherer entsteht letztlich auch kein Nachteil.

Wer es nicht glauben mag oder will und eine Grundage für diese Meinung sucht, kann sich gern seine Versicherungsbedinungen durchlesen und wird folgende Passage finden:

Zitat:

 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als xx Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.

im vertrag/den AKB wird wohl drinstehen, dass du innerhalb einer woche alle schaeden melden musst, die zu einer regulierung durch die VS fuehren koennen.

ein zeuge ist zunaechstmal nicht viel "wert".

soweit zumindest die theorie ;)

Themenstarteram 12. August 2012 um 16:04

Danke!

Also sollte ich meiner Versicherung auf jeden Fall einen Unfall mit unbekanntem Unfallgegner melden, auch wenn ich sonst keine großen Infos habe?

am 12. August 2012 um 16:11

Ja - und dazu schreiben, dass der Geschädigte keine Regulierung für erforderlich hielt.

Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass er sich das noch überlegt.

Wenn nicht, hat es dich eine Briefmarke gekostet und das wars.

am 13. August 2012 um 14:26

Ein Schadenereignis, bei dem kein Schaden entstanden ist oder bei dem auf Schadenersatz aus welchen Gründen auch immer verzichtet wird, muss dem eigenen Versicherer nicht gemeldet werden. Was soll der Versicherer mit solch einer Schadenmeldung auch anfangen? Das verursacht nur unnötige Verwaltungskosten und bei einer Rabattbelastung im nächsten Jahr wird sich dann hier wieder nur beschwert und der Versicherer als "Abzocker" hingestellt.

am 13. August 2012 um 15:46

Ich hatte das Posting missverstanden. Es sei sehr wohl ein Schaden entstanden.

Themenstarteram 13. August 2012 um 16:22

Danke für die Antworten bisher! Eigentlich wollte ich heute online meiner Versicherung den Unfall melden, doch nach xAKBxs Post bin ich nun doch wieder am Zweifeln.

@situ Verstehe nicht ganz, du hast doch richtig erkannt, dass am anderen Auto ein Schaden verursacht wurde?

Zitat:

Original geschrieben von Punter78

Danke für die Antworten bisher! Eigentlich wollte ich heute online meiner Versicherung den Unfall melden, doch nach xAKBxs Post bin ich nun doch wieder am Zweifeln.

@situ Verstehe nicht ganz, du hast doch richtig erkannt, dass am anderen Auto ein Schaden verursacht wurde?

Melde den Schaden Deiner Versicherung; wenn der Unfallgegner keine Schadenmeldung macht (wovon bei der Beschreibung mal auszugehen ist), dann ist gut (und Du wirst auch nicht hochgestuft!).

Sollte der Unfallgegner es sich aber doch überlegen, dass er seinen Schaden ersetzt haben möchte und sich bei Deiner Versicherung melden, dann werden die als erstes bei Dir Fragen: "Ja warum haben Sie den Schaden/Unfall den nicht gemeldet? Dass hätten Sie nach unseren Bedingungen aber innerhalb x Tagen machen müssen...."

Also: Melden und beruhigt sein, egal was kommt.

am 13. August 2012 um 20:26

Hallo,

völlig richtig - aber was xAKBx sicher meinte.

Ist ein Schaden erstmal gemeldet, bildet die Versicherung eine entsprechende Rückstellung, belastet also erstmal den Vertrag.

Darauifhin kann es passieren, dass zum Jahreswechsel auch eine Hochstufung erfolgt, selbst wenn noch nix geleistet wurde. Dies wird dann nach Rücksprache rückgängig gemacht.

Dennoch sollte der TE darauf vorbereitet sein und nicht erschrecken, wenn am Jahresende der Vertrag belastet erscheint.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

völlig richtig - aber was xAKBx sicher meinte.

Ist ein Schaden erstmal gemeldet, bildet die Versicherung eine entsprechende Rückstellung, belastet also erstmal den Vertrag.

Darauifhin kann es passieren, dass zum Jahreswechsel auch eine Hochstufung erfolgt, selbst wenn noch nix geleistet wurde. Dies wird dann nach Rücksprache rückgängig gemacht.

Dennoch sollte der TE darauf vorbereitet sein und nicht erschrecken, wenn am Jahresende der Vertrag belastet erscheint.

Grüße

Schreddi

Ok, wieder was gelernt. Ich bin da von mir und meiner Freundin ausgegangen.

Wir hatten beide schonmal einen ähnlich gelagerten Fall, hatten den unseren Versicherungen (verschiedene) gemeldet und in beiden Fällen kam nie wieder was (keine Ansprüche des Gegners und auch keine Hochstufung).

Aus diesem Grund bin ich davon ausgegangen, dass eine Hochstufung nur bei tatsächlichen Regressansprüchen erfolgt.

Danke für die Aufklärung.

wie weit gehen denn hier die "ueblichen" moeglichen strafen? auch, von 0EUR, weil der schaediger glaubhaft darlegt, dass er mit keiner schadenmeldung rechnete (optimalerweise schriftlich vom geschaedigten abgesichert) bis zu einer jahresprämie?

irgendwie ist das doch eine bloede zwickmuehle, wenn man einerseits dem "kann" § genuege tun soll, aber andererseits bis zu knapp 4 jahre vorsorglich hoehergestuft wird ?

im vorliegenden fall ja noch zusaetzlich "bloed", dass die VS den geschaedigten nichtmal anschreiben koennte um von ihm zu erfahren, dass er auf ausgleich verzichtet.

@frosch12000 die VS ist sogar gesetzlich verpflichtet diese vorsorgliche hochstufung vorzunehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

@frosch12000 die VS ist sogar gesetzlich verpflichtet diese vorsorgliche hochstufung vorzunehmen.

Ernsthaft? Warum? Ist das Bilanztechnisch nötig?

Ist ja dann umso verwunderlicher, dass sie es bei uns in zwei unabhängigen Fällen nicht gemacht haben.

am 13. August 2012 um 21:05

Ein Versicherungsnehmer wird zur Schadenmeldung aufgefordert, sobald ein Anspruch von einer Dritten Person erhoben wird. Wird die Schadenmeldung nach entsprechender Aufforderung dann unverzüglich eingereicht, entstehen einem Versicherungsnehmer auch keine Nachteile. Es wird entgegen langläufiger Meinungen - auch in diesem Forum - nicht nach Gründen gesucht, um einem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise zu versagen bzw. in Regress zu nehmen. Dem Versicherer entsteht letztlich auch kein Nachteil.

 

Wer es nicht glauben mag oder will und eine Grundage für diese Meinung sucht, kann sich gern seine Versicherungsbedinungen durchlesen und wird folgende Passage finden:

 

Zitat:

 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als xx Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.

der betrag unterscheidet sich zwar oft, aber du hast wohl recht.

in der suche ist mir "E.2.2" als fuer mich leicht widerspruechliches merkmal zu "E.1.1" entgangen.

(die positionen koennen anders sein)

wobei da natuerlich auch das problem bestehen koennte, dass sehr viele die schadenhoehe schlecht abschaetzen koennen.

danke, fuer den hinweis !

hat der TE die passage in seinen bedingungen, muss er natuerlich nicht melden, da vorraussichtlich (hoffentlich) ja keine forderung kommt.

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