Geschädigter bei Unfall: darf ich selbsttätig Gutachter hinzuziehen?

Schönen guten Abend!

Am Samstag wurde mein Golf 4 von einem Q5 gestreift, der mich absolut beim Spurwechsel übersehen hat.
Naja eindeutige Sache, der Gegner ist Schuld. Soweit so gut!
Heute Mittag habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.
Die meinte, aufgrund des Fahrzeugalters (1998er mit 62000km) ist ein
- Gutachter nicht mehr relevant, sondern eine Werkstatt soll mal einen Kostenvoranschlag machen, und
- ich soll mal per Email Bilder von meinem Schaden an die Versicherung leiten.

Schaden an meinem Auto:
- Spaltmaß am Kotflügel/Scheinwerfer passt nicht mehr
- Stoßstange ist beschädigt, Kratzer und Lack natürlich ab

Darf ich morgen einen Gutachter beauftragen, sich den Schaden anzusehen?
Oder besteht die Gefahr, dass ich auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibe als Geschädigter?

Viele Grüße

Daniel

Beste Antwort im Thema

Das macht der SV schon für dich. Du unterschreibt Ihm eine Abtretung und er sendet das Gutachten
mit seiner Rechnung an die Versicherung.

Wenn die Schuldfrage geklärt ist, überweist die Versicherung das Honorar direkt an diesen. 

Oder du machst das ohne Abtretung.

Dann musst du den SV selber bezahlen und holst dir das Geld von der Versicherung wieder.

Auch solltest du dir überlegen, ob du nicht besser einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Schadenabwicklung beauftragst.

Dessen Honorar mus ebenfalls von der Verischerung übernommen werden.

Bedauerlicherweise ist es in der heutigen Zeit leider nicht mehr möglich, einen KH-Schaden selber abzuwickeln, ohne finazielle Nachteile zu erleiden.

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Ja, dann kalkuliert es doch gleich richtig. Dann gibt es auch nichts für Onkel W. aus L. zu tun.

Wächst die Hecke über den Gehweg, wird sie gestutzt.
Wer hat recht: Gärtner oder Hecke?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ja, dann kalkuliert es doch gleich richtig. Dann gibt es auch nichts für Onkel W. aus L. zu tun.
 
Wächst die Hecke über den Gehweg, wird sie gestutzt.
Wer hat recht: Gärtner oder Hecke?

du willst jetzt aber nicht ernsthaft behaupten, dass dieser Spast oder seine Vasallen technisch richtige Produkte erstellt?

Das wilst du nicht wirklich.

Der ist kein Gärtner ganz bestimmt nicht.

Und stutzen kann der bestenfalls einen Popel in der Nase.

nuja, aber einen blinden gaertner arbeiten lassen?
die firma beschaeftigt sich doch eigentlich nie mit dem schaden ansich, sondern es werden rein zahlen verglichen?

wenn das anwesen einen besonderen schnitt der hecke rechtfertigt / angemessen ist, muss man sich doch nicht zwingend mit einem 08/15 schnitt einer automatischen heckenschneideanlage begnuegen?

Wie die Vorredner schon andeuteten, empfehle ich auch schnellstmöglich einen Anwalt, am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, einzuschalten.

Also am Besten morgen früh gleich den Anwalt anrufen. Wie schon von anderer Seite erwähnt, hat grundsätzlich die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt zu übernehmen. Du solltest zu Beginn des Gesprächs nur kurz mit dem Anwalt die Kosten abklären bzw. Dir versichern lassen, dass er mit der Versicherung direkt abrechnet (Manche Anwälte wollen mehr abrechnen, z. b. nach individuellem Stundensatz statt nach Gebührenordnung. Diese Zusatzkosten würde die Versicherung dann nicht übernehmen).

Nur am Rande sei erwähnt, dass Du keine "Angst" oder zu viel Respekt vor dem Anwaltsgang haben musst. In der Regel freuen sich Anwälte immer über Neumandate und legen gleich los.

Auf was ich eigentlich hinaus will:

Die Verkehrsanwälte haben in der Regel Gutachter, mit denen sie zusammenarbeiten. Da sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass die einen Gutachter wählen, der nicht zum Nachteil vom Geschädigten arbeitet. Diese Gutachter sind dann evtl. eher vom Anwalt abhängig (wurde hier im Thread ja schon thematisiert).

Ich hatte in der Familie letztens selbst einen unverschuldeten Unfall und ich hatte die Sache gleich am nächsten Tag dem Anwalt übergeben, der eben u. a. gleich einen bekannten Gutachter bestellt hat.

Das Ergebnis der Begutachtung hat auf jeden Fall alle in der Familie positiv überrascht und der vom Gutachter angesetzte Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden) war um Einiges höher als das, was für vergleichbare Fahrzeuge bei mobile.de & Co. verlangt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wächst die Hecke über den Gehweg, wird sie gestutzt.
Wer hat recht: Gärtner oder Hecke?

Oder:

Wächst dem Sachbearbeiter der Versicherung das Gutachten über den Kopf wird es ... gekürzt😁

Ist nicht gegen dich Hafi.
Fragt jetzt aber nicht wer Recht hat🙄

Gruß

fordfuchs

entscheidet eigentlich der SB ob ein fall durch die rechenmaschinen von den car experten geht ?
oder gehen (natuerlich je nach vertrag) alle faelle/daten zu denen?

Nein Harry.

Der/die SB ín kann das nicht beinflussen.

Das ist eine Arbeitsanweisung die nicht zu beeinflussen ist.

Jedes Fremdgutachten durchläuft die Inkarnation des Bösen, bevor der SB das Gutachten überhaut zu Gesicht bekommt.  

danke fuer die info delle.

obwohl ich hier den "kleinkrieg" zwischen dir(deinen kollegen?) und C-E natuerlich nicht wirklich beurteilen will/kann.

die frage ist halt: rechnet sich C-E, weil viele geschaedigte sich (auch durch gezieltes schadenmanagement) kuerzungen gefallen lassen, oder sind evtl. auch in manchen(nicht allen!) gutachten neben den eigentlichen kosten auch ein paar extra smartrepairs mit kalkuliert.
(oder aehnlich andere kosten, die zwischen einer reparatur in haftpflichtfall zu einer reparatur in einem selbst verursachten unfall zu buche stuenden; die tarife der autovermieter, haben dazu ja auch einen anderen nemen, der mir grade nicht einfaellt)

die meisten strittigen faelle, duerfte ja wohl die fiktive abrechnung mit SV gutachten betreffen.
klar treffen auch da 2 fronten aufeinander: a) lass vernuenftig reparieren und b) schaden ist schaden und hat einen wert in EUR, der ausgeglichen werden soll.

nuja, die natur des menschen laesst wohl leider den wunsch einer kostensenkung bei kleinem menschlichen versagen kaum wirklichkeit werden lassen 😉
anwaldt;gutachter;gerichtsentscheidungen... eigentlich alles oft vermeidbare kosten zulasten der versicherungsgemeinschaft, wenn nicht MEHR als der eigentliche schaden reguliert werden soll....nur wer legt das halt fest..😉

ich zumindest fuehle mich auch heute noch nicht ueber den tisch gezogen, als ich mich nach einem "minibums" an meinen audi b2 vor einem boschdienst auf einen lackstift geeinigt habe.
der wertverlust, duerfte sich durch einen sich ankuendigenden motorschaden am 5zyl. auch in grenzen gehalten haben 😉

Harry, dass ist kein "Kleinkrieg" zwischen Delle und CE.

Das ist ein ausgeklügeltes und sicher auch Inteligentges IT Produkt, mit welchem täglich tausende von Gutachten und Rechnungen unter dem Deckmantel "zum Wohle der Solidargemeinschaft der Versicherten" mit Kalkül und dem Wissen dessen, das man gegen die aktuelle Rechtsprechung agiert, systematisch mit einer unglaublichen Effizienz gekürzt.

Hier geht es nicht um Smartrepair oder anderen Pippifax......

Hier werden:

-Stundensätze
-Lackierkosten
-ET-Aufschläge
-Wertminderungen
-Reparaturwege
-Wiederbeschaffungswerte
-Restwerte

mit standartisierten Textbausteinen und dem Pseudonym einer "Technischen Prüfung" die aber so gar nicht stattfindet heruntergerechnet (oder hochgerechnet bei RW z.B.) Diese Kürzungen machen in der Regel 30% der Schadensummen aus und haben rechtlich in den allermeisten Fällen keinen Bestand vor einem ordentlichen Gericht.

Das ist CH bekannt, das wissen auch die Versicherungen. Dennoch rechnet sich das ganze für beide Seiten. 

In der Masse bleibt da richtig was über, weil sich einfach viel zu wenige dagegen zur Wehr setzen. 

Und wenn das einer macht, wird bezahlt, weil man ganz genau weis, das man sich mit diesem Schrott vor Gericht eine blutige Nase holt.

Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist die Sammlung und Auswertung persönlicher Daten aus den Gutachten
und Rechnungen von diesem Drecksladen. Aber dazu werde ich hier jetzt nichts mehr weiter schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


mit standartisierten Textbausteinen und dem Pseudonym einer "Technischen Prüfung" die aber so gar nicht stattfindet heruntergerechnet

es gibt sogar versicherungen, die kürzen dann

- nach der "technischen prüfung" -

arbeitsschritte in den gutachten weg, die garnicht im gutachten aufgeführt sind! 🙄

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