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Gericht schützt Kampfradler
Tag die Herren,
neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:
Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.
Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.
Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.
Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.
Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“
Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.
Quelle: Klick
:rolleyes:
Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?
MfG
invisible_ghost
Beste Antwort im Thema
Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.
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374 Antworten
Jungs, darum der Beisatz "aus verkehrtechnischer Sicht". Auf den ersten Blick darfst du fahren, du hast grün.
Ein überzogenes Beispiel verdeutlicht besser, was gesagt werden soll. Gegen falsche Interpretation:
Ein unbedingtes Durchsetzen seines vermeintlichen Rechts obwohl offensichtlich (und dazu zählt auch das fahrlässige Nichtbeachten) nicht gefahrlos möglich ist nunmal zu ahnden. Und wenn es eine Mitschuld für den Autofahrer ist, wenn der Fahrradfahrer zwar Vorfahrt zu gwähren hätte, es aber nicht tut, der Autofahrer es jedoch leicht hätte erkennen können. (Absicht lassen wir mal aussen vor)
Und: Warum eigentlich die dauernde Unterscheidung zwischen Auto- und Radfahrern? Ich kann beides ;)
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
...
Wenn jemand über eine rote Ampel läuft und du gerade grün bekommst, wenn er vor deinem Auto steht, auf den Recht bestehst und Karaffe gibst musst du auch löhnen. Obwohl du aus verkerhstechnischer Sicht im Recht warst.
Zum Glück.
Das Problem ist, dass daraus mittlerweile viele im Umkehrschluss ein Gewohnheitsrecht machen. ;-) Egal ob Fehler oder nicht: ich mach was ich will, aber fahr mich an und Du zahlst.
Und so ein egoistisches Verhalten kann man wieder nur globalgesellschaftlich diskutieren und erziehungstechnisch aufarbeiten. Aber bei DEN Vorbildern heutzutage lernt das wohl kein Kind mehr wirklich ;)
Ja, das sehe ich ein, aber grade dafür brauchen wir ja eine flexible Rechtsprechung, die sich an den konkreten Umständen orientiert.
Zitat:
Original geschrieben von Fahrradrambo
Da werden deren Jagdinstinkte aktiviert und das Hirn auf Notlauf geschaltet.;):D
dann hast du aber Glück, das die so schlechte Jäger sind, sonst würden sie nicht so oft daneben treffen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Es kann durchaus sein, dass auch bei einem eindeutig nachgewiesenen Verschulden des Radfahrers der Autofahrer noch aus der Gefährdungshaftung (mit)haftet, z.B. dann, wenn der Autofahrer nicht nachweisen kann, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war.
Bei Unfällen auf der AB zwischen einem (nachweislich aus Verschulden haftenden) Spurwechsler und einem VT, der >130 fährt, ist dies z.B. regelmäßig zunächst der Fall, es sei denn, dem Schnellfahrer gelingt der Nachweis, dass der Unfall auch mit 130 in ähnlicher Weise passiert wäre.
Eben, und dieser Schwachsinn gehört endlich in die Mottenkiste. Entweder bin ich " schuld " oder ich bin " nicht schuld " . Es kann irgendwie nicht sein, daß ein Unfallverursacher für seinen Fehler auch noch belohnt wird. Aber so etwas entsteht nur in deutschen Juristengehirnen :rolleyes: . Im Endeffekt kann man sagen, weg mit der Haftung an sich - jeder zahlt seinen Kram selber. Wenn das so weiter geht, sind wir bald so weit. Und nicht vergessen: Es kann jeden zu jederzeit selber treffen.
... zumal hier auch noch eine Beweisumkehr statt findet. Wieso muss der Autofahrer beweisen, das der Unfall unvermeidbar war. Wieso muss nicht ihm nachgewiesen werden, das er vermeidbar gwesen wäre?
Nirgendwo sonst muss jemand seine Unschuld beweisen und kriegt im Zweifelsfall trotzdem eins aufgebrummt.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Nirgendwo sonst muss jemand seine Unschuld beweisen und kriegt im Zweifelsfall trotzdem eins aufgebrummt.
Na ist doch auch logisch.
Was würde wohl aus dem guten deutschen Sonntagabend-Krimi werden, wenn der Ermittler nicht mehr in akribischer Kleinarbeit ein Motiv und Beweise sammeln müsste um den Mörder dann endlich der Tat zu überführen, sondern nur noch sagen müsste "Der Besitz eines Küchenmessers macht sie verdächtig, und aufgrund der hohen Betriebsgefahr beim Umgang mit diesem, verhafte ich sie wegen Mordes."
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Nirgendwo sonst muss jemand seine Unschuld beweisen und kriegt im Zweifelsfall trotzdem eins aufgebrummt.
Na ist doch auch logisch.
Was würde wohl aus dem guten deutschen Sonntagabend-Krimi werden, wenn der Ermittler nicht mehr in akribischer Kleinarbeit ein Motiv und Beweise sammeln müsste um den Mörder dann endlich der Tat zu überführen, sondern nur noch sagen müsste "Der Besitz eines Küchenmessers macht sie verdächtig, und aufgrund der hohen Betriebsgefahr beim Umgang mit diesem, verhafte ich sie wegen Mordes."
Mfg Zille
Der ist auf jeden Fall gut :D
Zille, siehst du denn den Grundgedanken des Ganzen ein?
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
... zumal hier auch noch eine Beweisumkehr statt findet. Wieso muss der Autofahrer beweisen, das der Unfall unvermeidbar war. Wieso muss nicht ihm nachgewiesen werden, das er vermeidbar gwesen wäre?
Wenn (in dem Autobahnbeispiel) festgestellt wurde, dass der Hintermann schneller als 130 fuhr, steht zugleich fest, dass er die Richtgeschwindigkeit (ob man die gut findet, ist eine andere Frage ...) überschritten hat. Dies ist zwar, weil nicht verboten, kein schuldhaftes Handeln, aber ein Nichtbefolgen einer Empfehlung und bedeutet in der Rechtsprechung gleich zweierlei:
Zum einen verknüpft man hiermit eine Erhöhung des Gefährdungspotentials, nach dem Motto: wenn´s kracht , dann heftiger. Zum anderen steht aber auch fest, dass derjenige sich nicht wie ein "Idealfahrer" verhalten hat. Denn die geltende Empfehlung, nicht schneller als 130 zu fahren, würde vom "Idealfahrer" wohl befolgt.
Damit spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Schnellfahrer, dass der Unfall (auch) nicht, oder zumindest nicht mit derartigen Folgen passiert wäre, sofern er die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte. Somit obliegt es dem Schnellfahrer, diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern.
Wenn aber der andere Unfallbeteiligte völlig Banana die Spur wechselte und somit eklatant schuldhaft den Unfall verursachte, kann es durchaus geschehen, dass das erkennende Gericht die Mithaftung aus der Betriebsgefahr gänzlich gegenüber dem groben Verschulden des anderen zurücktreten lässt, auch wenn der Entlastungsbeweis nicht geführt wurde. Da wir nicht in einer Bananenrepublik leben, macht man sich halt Mühe und trifft Einzelfallentscheidungen. ;):D
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Nirgendwo sonst muss jemand seine Unschuld beweisen und kriegt im Zweifelsfall trotzdem eins aufgebrummt.
Stimmt nicht. Wenn jemand in dein WLAN einbricht und dann misst baut, musst du beweisen, dass du es nicht warst und du musst beweisen, dass du Maßnahmen getroffen hattest, die genau dies hätten verhindern sollen.
Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.
Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen.
Ab 2013 musst du der GEZ beweisen, dass in deinem Haushalt kein TV/Radio ist, oder zahlen.
Dann werde ich wohl über kurz oder lang als Vergewaltiger eingesperrt werden, denn ich kann leider (?) nicht beweisen, das "er" nicht mehr kann :rolleyes:
Aber vielleicht kann ich ja hier bei MT lange genug untertauchen, bis "er" wirklich nicht mehr kann ;)
Ja, das mit der Gefährdungshaftung ist nicht einfach zu verstehen - um da durchzublicken ist zumindest ein IQ oberhalb der Raumtemperatur notwendig. Und dann muß auch noch die Bereitschaft vorhanden sein über die Problematik mehr als fünf Sekunden nachzudenken, was leider für viele Zeitgenossen eine unüberwindliche Hürde darstellt...:D
Zum Glück ist diese trostlose Situation nur auf die virtuelle Welt des MT-Sicherheitsforums beschränkt. Im RL überwiegt dann doch die Anzahl der Menschen, die sich nicht als Zentrum des Universums begreifen, dafür aber ein Interesse an einem partnerschaftlichen Miteinander besitzen. Denen es nicht als Zumutung erscheint auf schwächere VT Rücksicht zu nehmen, die keine existenzielle Krise erleiden wenn sie einmal auf ihr Recht verzichten müssen und die sogar Freude daran haben, wenn sie einem anderen einen Vorteil verschaffen können. Was hier bei vielen auf totales Unverständnis stößt, läßt sich täglich dutzendfach beobachten.
Der normale Autofahrer ist sich nämlich seiner Verantwortung bewußt und versuchen desshalb sein Fahrzeug so zu bewegen, daß dadurch keine anderen VT zu Schaden kommen - selbst wenn diese einmal einen Fehler machen oder sich nicht an die Regeln halten. Und wenn's trotzdem mal krachen sollte, dann ist es wohl eine Selbsverständlichkeit für den angerichteten Schaden zu haften, auch wenn man im strafrechtlichen Sinne nicht Schuld sein sollte.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Nirgendwo sonst muss jemand seine Unschuld beweisen und kriegt im Zweifelsfall trotzdem eins aufgebrummt.
Stimmt nicht. Wenn jemand in dein WLAN einbricht und dann misst baut, musst du beweisen, dass du es nicht warst und du musst beweisen, dass du Maßnahmen getroffen hattest, die genau dies hätten verhindern sollen.
Eine etwas merkwürdige Sichtweise bei der Betrachtung der Reihenfolge:
Hier kommt als erstes der Nachweis, dass etwas unzulässiges über den Anschluss gelaufen ist. Du musst nicht "aus heiterem Himmel" eine Unschuld beweisen. Es wurde nachweislich eine Tat begangen, jetzt geht es nur noch um den Täter und erster "Ansprechpartner" ist üblicherweise der Betreiber.
Du musst als Fahrzeughalter auch nicht eine Unschuld bei einem Geschwindigkeitsvergehen nachweisen, sondern erst nach der Tatsachenfeststellung, dass eine begangen wurde.
Zitat:
...
Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen.
Ab 2013 musst du der GEZ beweisen, dass in deinem Haushalt kein TV/Radio ist, oder zahlen.
Das ist nur dummer Populismus und schon vorsätzlich am Thema vorbei.
Hier geht es nicht um "Schuld" oder "Unschuld" eines "Täters" mit nachfolgender "Strafe", sondern um eine Erstattung von Kosten, Gebühren und Abgaben im Rahmen einer Bringepflicht.
Ob die Zuordnung zu den Bringepflichten richtig ist oder nicht, hat nichts mit der geltenden allgemeinen Unschuldsvermutung im Strafrecht zu tun, sondern mit der Praktikabilität, was sich wiederum dann auf die Höhe dieser Kosten auswirkt und für den Zahlungspflichtgen so gering wie möglich zu halten sind.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
dann ist es wohl eine Selbsverständlichkeit für den angerichteten Schaden zu haften, auch wenn man im strafrechtlichen Sinne nicht Schuld sein sollte.
Ja, genau. Das sind genau die speziellen deutschen Marotten und ein Grund mit, daß uns im Ausland keiner mehr für voll nimmt, weil diesem Unfug kein normaler Mensch mehr folgen kann. Deswegen brauchen wir 10 Instanzen die sich immer selbst widersprechen, 500.000 Richter, 1.000.000 Anwälte und in jedem Kaff 13 Gerichte, weil man vor lauter Klagen den Wald nicht mehr sieht und jedes Gesetz so hingebogen wird wie es gerade passt. Außerdem finde ich es spaßig, daß genau die Fraktion der Regelmißachter sowie "ich will jedem vorschreiben wie schnell er zu fahren hat Fraktion" ausgerechnet beim Thema Radfahrer ins gleiche Horn bläst. Wie lange will sich die schweigende Mehrheit eigentlich von solchen Heiligen noch drangsalieren lassen ? :confused:
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
dann ist es wohl eine Selbsverständlichkeit für den angerichteten Schaden zu haften, auch wenn man im strafrechtlichen Sinne nicht Schuld sein sollte.
Ja, genau. Das sind genau die speziellen deutschen Marotten und ein Grund mit, daß uns im Ausland keiner mehr für voll nimmt, weil diesem Unfug kein normaler Mensch mehr folgen kann. Deswegen brauchen wir 10 Instanzen die sich immer selbst widersprechen, 500.000 Richter, 1.000.000 Anwälte und in jedem Kaff 13 Gerichte, weil man vor lauter Klagen den Wald nicht mehr sieht und jedes Gesetz so hingebogen wird wie es gerade passt. Außerdem finde ich es spaßig, daß genau die Fraktion der Regelmißachter sowie "ich will jedem vorschreiben wie schnell er zu fahren hat Fraktion" ausgerechnet beim Thema Radfahrer ins gleiche Horn bläst. Wie lange will sich die schweigende Mehrheit eigentlich von solchen Heiligen noch drangsalieren lassen ? :confused:
wir schweigen ja nicht - zumindest hier ;)
aber drangsalieren läst man sich leider trotzdem täglich, weil letztenendes so groß der Leidensdruck dann doch nicht ist. Man wird solch einen Idioten, der meint, er sei über alle Regeln des Straßenverkehrs erhaben, nicht ändern. Solange man noch reagieren KANN, ärgert man sich halt, denkt sich seinen Teil und läßt den fahren. Schont Nerven und Blech :) Und man kann nur hoffen, dass solche Leute irgendwann mal übel auf die Nase fallen und dann (noch ;) ) den geistigen Horizont besitzen, ihr Verhalten dahingehend zu reflektieren und sich danach dann anders verhalten. Ein frommer Wunsch - ich weiß ;)
Und wenns eben mal anders kommt, und es kracht stehen Dir ja auch die 10 Instanzen zu, und eine davon ist ja vielleicht mal nicht von so einem 68er Spinner besetzt, wie dem im Eingangspost, der das Auto für die Reinkarnation des Teufels hält.
Das ist aber einfach ein generelles Problem der Ohnmacht der Vernunft, die sich durch die gesamte Menschheitsgeschichte zieht. Es geht immer um Politik, Neigungen, Mehrheiten, Opportunismus zum Angesagten, political correctness; NIE um Recht oder Unrecht im eigentlichen Sinne ;)