Gerade Unfall gehabt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So Leute, nun hat es mich auch erwischt. Hatte gerade einen unverschuldeten Unfall mit meinem Golf. War auf einer Vorfahrtsstraße und mir hat einer die Vorfahrt genommen.

Stoßstange ist aus der Verankerung gesprungen, ebenfalls zerkrazt und der Xenonscheinwerfer wackelt. Ebenfalls ist der der Bereich am Nummernschild eingedellt.

Polizei war vor Ort und hat gegen den Unfallverursacher eine Anzeige wegen Vorfahrtsverletzung gestellt.

Habe die Versicherung des Verursachers angerufen, mir eine Schadensmeldung geben lassen und werde dann morgen zur Werkstatt fahren.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Was kostet mich der Spaß etwa?

LG vom Chris

104 Antworten

Hallo,

Anspruch auf Anwalt und eigenen Gutachter gegenüber der gegnerischen Versicherung hast Du oberhalb eines Bagatellschadens auf jeden Fall, und der wird auch (nicht von Dir) bezahlt.

Im Falle der Nicht-Reparatur beachte folgende Dinge:

- die Mehrwertsteuer wird nicht ausgezahlt (also z.B. Gutachten bzw. Kostenvoranschlag Endpreis 1.190 EUR -> Zahlung dann nur 1.000 EUR

- im Falle eines weiteren Schadens wird die Regulierung geringer ausfallen, da von einem Vorschaden aus berechnet wird

Die Reparaturdauer kann auch durch die Angabe des Sachverständigen bzw. durch den Kostenvoranschlag nachgewiesen werden.

Ein Mietwagen / Ersatzfahrzeug wird i.d.R. nur dann nicht erstattet, wenn es sich beim beschädigten Fahrzeug um eines mit sehr geringer km-Leistung (Beispiel 3 Jahre und 9.000 km) handelt - dann wäre ja ein Taxi im Einzelfall günstiger, und zur Schadensminderung ist man immer verpflichtet.

In allen Postings dieses Threads habe ich übrigens auch nicht Ansatzweise irgend etwas auch nur an Versicherungsbetrug grenzendes gefunden - das war alles hochoffiziell !

Gruß Reinhard

Zitat:

ich sags mal so... bin seit einigen jährchen juristisch tätig... da sollte man sowas schon wissen...

Zitat:

Vollpfosten

Wie passt dann das zusammen? 😁

Schönen Abend noch

Mando

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


Natürlich hat er Recht!!! Du musst den Schaden doch nicht reparieren lassen! Wie kommst du darauf? Das wäre ja noch schöner, dass die Versicherung einem vorschreibt das man seinen Wagen dann auch reparieren läßt.

Du kannst mit dem Geld anstellen was du willst.

Ich habe NIE gesagt das der Gegner den Schaden regulieren lassen muss. Streitpunkt ist das man einen Gutachter zu Rate ziehen muss. Das kann man gerne tun, nur wird den die Versicherung nicht zahlen. Warum auch? Wenn der Unfall eindeutig ist, warum mehr Kosten verursachen als nötig? Somit wird man grossfressen das Maul stopfen und den nix zahlen. Die gehen dann leer aus aus.

Das zahlt keiner, versuche es selber!

Zitat:

Original geschrieben von MANDOKHAN


 

 

Wie passt dann das zusammen? 😁

Schönen Abend noch

Mando

sorry aber solche köpfe bringen mich auf 180 bei 40 grad im arbeitszimmer 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Ich habe NIE gesagt das der Gegner den Schaden regulieren lassen muss. Streitpunkt ist das man einen Gutachter zu Rate ziehen muss. Das kann man gerne tun, nur wird den die Versicherung nicht zahlen. Warum auch? Wenn der Unfall eindeutig ist, warum mehr Kosten verursachen als nötig? Somit wird man grossfressen das Maul stopfen und den nix zahlen. Die gehen dann leer aus aus.

Das zahlt keiner, versuche es selber!

lass mich raten du arbeitest für ne versicherung und lebst in ner traumwelt...

tu' uns allen mal nen gefallen und hör für heute auf in die tasten zu schlagen. mach lieber was konstruktives

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Also mal ganz langsam. Erstmal hat nur die Polizei den Vorfall aufgenommen. Mehr nicht. Nun schreibt man den Gegner an und dann kann man reagieren. Wie hier schon gesagt wurde, wenn das Fahrzeug noch fahren kann dann erst mal mit diesem weiter.

Es kommt ein Anruf oder Post das man XYZ machen soll, hierzu braucht man keinen Anwalt oder Schmerzensgeld, sollte keinem was passiert sein, sondern nur Sachschaden entstanden sein, wird dieser geregelt und gut ist. Alles andere ist versuchter Betrug und wird auch sofort von der Versicherung zur Anzeige gebracht. Den Schaden der am Fahrzeug entstanden ist kann man ganz locker ohne Gutachter ohne Anwalt regeln, einfach nur die Versicherung fragen was sie haben wollen. Dazu muss man der aber auch Zeit lassen das sie die Daten der Polizei sichten können. Das dauert ein paar Tage. Wer sich vorher einen Anwalt oder Gutachter nimmt zahlt den in aller Regel selber weil der nicht von Nöten gewesen ist. Der Geschädigte ist zur Schadenminderungspflicht gehalten! Also das ganze mal locker angehen, Du erhälst keinen Vorteil und keinen Nachteil. Dein Fahrzeug wird wieder in dem Zustand wie vor dem Unfall gesetzt und für den ärger gibt es auch ein paar Euro. Sollte was anders laufen als beschrieben ist es noch immer Dein Recht Dir einen Anwalt zu nehmen. Aber so wie sich die Sache darstellt gibt es keinen Grund hier mehr kosten zu verursachen als nötig sind. Machst Du das dann doch trägst Du diese selber. Also mal ganz locker die nächsten 10 Tage laufen lassen.

Was ein Kappes.

Hast du schon mal einen Unfall gehabt?
Die ganze Abwicklung macht das Autohaus.
Alles, was ich nach meinem Unfall tun musste, war mit der Versicherung des Verursachers zu sprechen um mir Schadensnummer und Kontaktdaten geben zu lassen.
Dann bin ich zum Freundlichen, hab den Zettel mit den Daten und meinen Autoschlüssel dem Unfallfachmann ( Weiss nicht mehr wie die Genaue Bezeichnung ist ) in die Hand gedrückt und bin mit dem Leihwagen wieder weggefahren.

Gutachter bestellen, Schaden einreichen, Rechnung einreichen, Gutachten einreichen und was da noch alles eingereicht werden muss, macht alles der Freundliche.

Wär ja noch schöner, wenn man das selber machen müsste.

Ich hab das Auto am Tag des Unfalls noch abgeben und nach ca. 1,5 Wochen wieder geholt.

@ TE / Unfallopfer:

Fahr deinen Golf morgen einfach zum Freundlichen, und den Rest macht der dann für dich.

Falls du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, dann melde das mal vorsorglich, falls etwas schief gehen sollte.
Aber eigentlich klappt da alles ganz prima, der Freundliche weiss, was er tut.

Um einen Gutachter würde ich mich an deiner Stelle gar nicht kümmern. Die gegnerische Haftpflicht muss deinen Schaden sowieso bezahlen.
Wenn die also ein Gutachten wollen, dann sollen die gefälligst einen Gutachter auftreiben.
Du machst ja nicht deren Arbeit.

Bei mit haben die auch einen geschickt. Der Freundliche rief mich an, dass ein Gutachter kommt und ob ich auch eine Ausfertigung des Gutachtens haben will. Das hat er mir gefaxt und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Streitpunkt ist das man einen Gutachter zu Rate ziehen muss. Das kann man gerne tun, nur wird den die Versicherung nicht zahlen. Warum auch? Wenn der Unfall eindeutig ist, warum mehr Kosten verursachen als nötig? Somit wird man grossfressen das Maul stopfen und den nix zahlen. Die gehen dann leer aus aus.

Das zahlt keiner, versuche es selber!

Was für ein Quatsch

Natürlich muss die Versicherung den Gutachter zahlen.

Du hast ja nicht mal ansatzweise Ahnung von der sache.

Deine Aussagen verunsichern den threadersteller, so dass es besser ist, wenn du einfach mal gepflegt die Klappe hälst.

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Erzähle nicht so einen Unsinn! Die zahlen das nicht!!! Warum auch, wenn die Rechtslage klar ist reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt alle male!!

Da spricht der Experte 🙄 ....nur zu blöd das ab einer bestimmten Schadenhöhe so oder so ein Gutachter hinzugezogen werden muss.

vielleicht sollten wir auf fotofilter einfach nicht näher eingehen... das spamt den thread nur unnötig voll... belassen wir es bei seiner eingeschränkten sichtweise... vielleicht ist er ja dann zufrieden und gibt ruhe

selbst um die Schadensnummer etc. kümmert sich eine gute Werkstatt 😉

Man sollte nur darauf achten, dass eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung bei Fahrzeugabholung in der Werkstatt vorliegt sonst gibt es kein Auto oder man zahlt selber.

Ein Anrecht auf einen Leihwagen hat man i.d.R. so lange wie die Rep. dauert (steht im Gutachten) und keinen Tag länger...

P.s. man achte mal auf den Unfallersatztarif der Mietwagenfirma, hier wird einem einiges klar 😉

kann die nur empfehlen dass du dir einen Anwalt nimmst.
Hatte das auch schon...und ohne Anwalt wäre das mächtig in die Hose gegangen!
Anwalt sollte auch die Gegenseite bezahlen.
Und ich würde vorsichtig mit einem Mietwagen sein.
Ich musste 300€ bei dem Mietwagen beisteuern!

Viel Erfolg!

ABER IMMER DARAN DENKEN: Die WERTMINDERUNG einfordern. Habe das bei meinem ersten Unfall nicht gewusst, nicht eingefordert und somit beim Verkauf 600€ weniger bekommen.

Mich würde mal interessieren ab wann ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt. Es muss doch eine klare Definition für den Begriff geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem kleinen Rempler ein Auto schon als Unfallwagen bezeichnet werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


Mich würde mal interessieren ab wann ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt. Es muss doch eine klare Definition für den Begriff geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem kleinen Rempler ein Auto schon als Unfallwagen bezeichnet werden muss.

Das ist eben nicht genau definiert und leider auch net eindeutig gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich gilt aber was mehr als eine kleine Beule oder ein Lackschaden ist, gilt als Unfallfahrzeug.

Also wenn z.B. die Frontschürze erneurt wurde oder die Tür gewechselt wurde, ist ein Fahrzeug ein Unfallwagen oder wie?

Ich dachte bisher, dass ein Fahrzeug ein Unfallwagen ist, wenn arbeiten an der Karosserie gemacht wurden.

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