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Gerade gekauft und schon kaputt :(
Tach,
ich hab mir gestern einen gebrauchten Malaguti F15 gekauft (8000km). Dann auf´n nach Hause Weg so nach ca. 20 min fing er an zu stottern. Kurz danach ging er aus. Ich dachte mir alles klar, dass muss die Zündkerze sein. Hab sie sauber gemacht und weiter gings weiter. 20 Minuten später das selbe Spiel. Zündkerze raus, sauber gemacht & wieder rein. Dann wieder das stottern und als dann wieder nichts ging hab ich angehalten und mir kam eine riesige Rauchwolke aus der Motorgegend entgegen. Kühlwasser tropfte auf den Zylinder. Ja das Teil geschätzte 50km weitergeschoben da links und rechts nur Maisfelder waren. Bei einem Mazdahändler um halb 10 abgestellt und heute morgen gleich angerufen, dass ich das Teil abhol und auch gemacht. Mein Vater hatte mich übrigens abgeholt. So heute noch mal Zündkerze sauber gemacht. Neues Kühlwasser eingefüllt aber da kam mal so gar nichts. Hab mich den ganzen Tag mit dem Teil beschäftigt und jeden einzelnen Schlauch, sei es vom Benzin oder vom Kühlwasser durchgeblasen. Doch keine Reaktion von dem ach so tollen Minarelli-Motor. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir meine Kurzgeschichte verzeihen! ;D
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Jouh,
aber nach deutscher Rechtsprechung ist der Verkäufer nicht verpflichtet von sich aus auf Mängel hinzuweisen, es sei denn der Käufer FRAGT ausdrücklich nach Mängeln !!
DANN muss der Verkäufer uneingeschränkt alle ihm bekannten Mängel aufzählen !! ;)
LG
Wo hast du denn diese Weisheit her :confused:
Da hätte ich aber gern mal einen § dazu, oder ein paar Urteile, ich habe von dieser Rechtsprechung noch nicht gehört.
Grüße
Steini
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15 Antworten
Was ist mit der Gewährleistung für das Fahrzeug?
Hab von Privat gekauft..
Dann schau mal in deinen Kaufvertrag, ob der Verkäufer die Gewährleistung explizit ausgeschlossen hat. Wenn es dies vergessen hat, dann gilt die uneingeschränkte Gewährleistung auch bei einem Privatkauf.
Der Verkäufer muss von dem Mangel gewusst haben wenn das immer nach 20 Minuten Fahrt auftritt.
Hast du keine längere Probefahrt gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Der Verkäufer muss von dem Mangel gewusst haben wenn das immer nach 20 Minuten Fahrt auftritt......
Klar !!! oder WARUM hat er den Roller sonst wohl verkauft ???
Würdest DU etwas verkaufen mit dem Du rundum zufrieden bist ??? :rolleyes:
Ich nicht !!!! :p
(es sei denn ich bin Händler und lebe vom Verkauf) ;)
LG
Das ist mal wieder ein Paradebeispiel, welches die These untermauert, daß eine Probefahrt mindestens 1 Stunde dauern sollte.
Moin,
etwas voreilig hier dem Verkäufer etwas zu unterstellen ohne weiteres Hintergrundwissen zu dem Roller. Der Verkäufer wäre, sofern die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, nur bei arglistiger Täuschung wieder in die Haftung zu bekommen. Diese arglistige Täuschung muss dann vom Käufer bewiesen werden. Bisher kann ich davon nichts lesen ;)
Nur das was kaputtgeht ist noch kein hinweis auf arglist, außerdem gehen leider die dinge oftmals ohne Vorankündigung kaputt :(
Das bedeutet jetzt nicht das man über solche Sachen nicht nachdenken darf, nur mit unterstellungen etwas vorsichtiger sein ;)
So, jetzt hoffe ich mal das jemand dem TE von der technischen Sache her weiterhelfen kann :)
Grüße
Steini
Ja also..
Im Kaufvertrag hat er das schön alles reingeschrieben von wegen keine Gewährleistung und son Zeuchs! Das warn übrigens nicht immer genau 20 Minuten. Das hab ich nur mal so als Anhaltspunkt genommen. Ich bin euch schon mal sehr dankbar das wir die Rechtslage zerredet haben :D
Aber ich hab immer noch keine Ahnung was mit meinem Roller ist. Ich werd erstmal alle Dichtungen am Zylinder heute erneuern, da ich denke, dass da immer Wasser reingelaufen ist. Für weitere Ideen bin ich offen! ;D
Hallo,
da Du schon kräftig am Reparieren bist,
wird es wohl mit Rückgabe/Ausgleichszahlung
schwierig werden . Also, entweder Du
buchst den Kauf als Lehrgeld ab (so wie ich
häufig auf Ebay) oder Du streitest Dich mit
dem Verkäufer rum . Mich würde ja auch
interressieren was die Verbraucherzentrale
oder die Jungs vom MT-Versicherungsforum
dazu sagen - aber Du kannst den Roller
auch einfach reparieren und dann dem
Verkäufer sagen -da war so ein Kabel defekt-
aber sonst - geht gut ! Mal sehen wie der
aus der Wäsche guckt . Allerdings mit dem
Kühlwasser dass wird er auch gewusst haben .
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Yaris 99
....... Allerdings mit dem Kühlwasser, das wird er auch gewusst haben .
Gruß
Jouh,
aber nach deutscher Rechtsprechung ist der Verkäufer nicht verpflichtet von sich aus auf Mängel hinzuweisen, es sei denn der Käufer FRAGT ausdrücklich nach Mängeln !!
DANN muss der Verkäufer uneingeschränkt alle ihm bekannten Mängel aufzählen !! ;)
...aber erfahrungsgemäss fragen junge Käufer ja nur: ...wie schnell fährt er, ...gehts nicht noch schneller, ...was ist schon frisiert, ...was sollte ich noch frisieren,....etc. !!! ;)
LG
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Jouh,
aber nach deutscher Rechtsprechung ist der Verkäufer nicht verpflichtet von sich aus auf Mängel hinzuweisen, es sei denn der Käufer FRAGT ausdrücklich nach Mängeln !!
DANN muss der Verkäufer uneingeschränkt alle ihm bekannten Mängel aufzählen !! ;)
LG
Wo hast du denn diese Weisheit her :confused:
Da hätte ich aber gern mal einen § dazu, oder ein paar Urteile, ich habe von dieser Rechtsprechung noch nicht gehört.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Wo hast du denn diese Weisheit her :confused:
Ich glaube das sind einfach seine Annahme, mich würde auch interessieren woher diese Information stammt. :confused:
GreetS Rob
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Jouh,
aber nach deutscher Rechtsprechung ist der Verkäufer nicht verpflichtet von sich aus auf Mängel hinzuweisen, es sei denn der Käufer FRAGT ausdrücklich nach Mängeln !!
DANN muss der Verkäufer uneingeschränkt alle ihm bekannten Mängel aufzählen !! ;)
LG
Wo hast du denn diese Weisheit her :confused:
Da hätte ich aber gern mal einen § dazu, oder ein paar Urteile, ich habe von dieser Rechtsprechung noch nicht gehört.
Grüße
Steini
Hi,
Das sollte sich allerdings nur auf Gebrauchtverkäufe von Privat an Privat beziehen !!! Nicht auf Neuware oder Händlerverkauf !!!
Das hab' ich mal in einer Erläuterung zu einem Kaufvertrag-Vordruck für gebrauchte Kfz gelesen.... kann aber sein dass das schon vor 2002 war !! :rolleyes:
2002 wurde das ja geändert dass auch private Verkäufer für gebrauchte Ware Gewährleistung leisten muss !!
Jedenfalls wird man einem Verkäufer keinen Vorwurf machen können, sofern er das Fzg. nicht ausdrücklich als "ohne Mängel" verkauft, aber auch von sich aus nicht darauf hinweist dass wahrscheinlich die Zylinderkopfdichtung undicht ist !!
wenn er es als "Bastlerfahrzeug", "Reparatur fällig", "nicht verkehrssicher", oder gar ganz ohne Kaufvertrag verkauft, und der Käufer nicht nach Mängeln fragt, muss er auch nicht von sich aus, ungefragt, ausdrücklich darauf hinweisen !!
Es sei denn er verkauft ausdrücklich als "ohne Mängel und gebrauchstüchtig"
DAS wäre dann nämlich "arglistige Täuschung" wenn er hätte wissen müssen dass evtl. die Zylinderkopfdichtung undicht ist !!!
und ich gehe mal grundsätzlich davon aus dass, wenn einer sein "Teil" verkauft, dieses irgendwelche Macken hat, und /oder er nicht zufrieden damit ist und frage nicht nur danach was für Mängel/Fehler das Gerät hat, sondern frage auch WARUM er es verkauft !!!
Aber ich such mal noch in Net, nach §§, kann aber noch was dauern...;)
LG
Also Mängel die Funktion einschränken und dem Verkäufer bekannt sind, müssen angegeben werden.
Wobei natürlich immer das Problem auftritt, es dem Verkäufer hinterher zu beweisen.
Da der Roller ja in diesem Fall schon zerlegt ist, ist die Geschichte schon erledigt.
Ich verkaufe überigens meist Sachen, wenn ich sie nicht mehr brauche, oder ich mir etwas neues gekauft habe.
Wenn man überigens mal bei z.B. Ebay schaut, erzielt man mit dem Zusatz "defekt an Bastler"oft höhere Gebote als ohne.
Die Leute sind so "geizgesteuert" das sie oft nach diesen Begriffen suchen weil muß ja billig sein.
Aber wenn man so mitliest sind ja doch einige hier richtig kriminell veranlagt.