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gerade geblitzt, Toleranz wirklich 15Km/h

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 15:30

Hallo,

bin gerade durch den Tunnel auf der A44 AK Meerbusch gefahren. Ein goldfarbener 5er E60 war hinter mir. Wier sich einige Minuten später rausstellte, war das die Autobahnpolizei Düsseldorf mit Kennzeichen GT-IQ...

Sie haben mich ab Tunneleingang mit 140 bei erlaubten 80 für 900m mit justiertem Tacho (also kein Videofahrzeug) gemessen. Sie sagten, die müssen bei dieser Methode im Gegensatz zum Video 15 Km/h plus 6Km/h für meine Tachotoleranz abziehen, so dass ich nur 39 drüber liege und somit haarscharf am Fahrverbot vorbei komme. Stimmt das wirklich? Finde ich sehr viel.

Gruß porschepeggy

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36 Antworten

140 statt 80? Selbst Schuld. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 15:42

Danke für diesen konstruktiven Beitrag.

Möchte an der Stelle ausdrücklich betonen, kein Raser zu sein. Es handelt sich bei der AB um eine 3-spurig ausgebaute und sehr wenig befahrene Autobahn.

Vielleicht kann ja mal jemand mit Ahnung antworten.

Eine gut ausgebaute Autobahn und ein möglicherweise unberechtigte Geschwindigkeitsbegrenzung geben niemandem das Recht, sie einfach zu übertreten. Das sind eben keine 20 km/h drüber, wie sie durchaus mal vorkommen können. Das sind SECHZIG km/h.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 15:47

Ja Herr Oberlehrer,

Du hast natürlich Recht. Bist nicht zufällig bei der Autobahnpolizei oder? ;-)

Wer kennt denn die Toleranzen der verschiedenen Messverfahren?

das passt schon... mich haben sie vor 1 jahr auch gefilmt mit 30 km/h zuviel......ganz genau weiß ich das nicht mehr,aber die haben das laut dem film usw. die geschwindigkeit ausgerechnet,und die toleranz abgezogen.... weiß aber nicht mehr genau ,wieviel die abgezogen haben...

3 punkte und 75€ geldstarfe bezahlt

Zitat:

Original geschrieben von BMWe39touring

140 statt 80? Selbst Schuld. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

du bist wahrscheinlich noch nie zu schnell gefahren oder ?

Man kann sich auch anstellen.....vorallem mal was zum Thema beitragen...

@porsche

die haben dich nicht gefilmt, sonder nur aufs Tacho geguckt ?

Versteh ich nicht ganz, denn das wäre unzulässig !

Aber bei 39 km/h hast du noch Glück gehabt

http://www.bussgeldkataloge.de/

auch da gibts ein forum :D

am 5. Juli 2006 um 15:56

Natürlich ist das zulässig, wenn der Tacho amtlich geeicht ist und zwei Beamte als Zeugen eingetragen sind.

Anfechten könntest du das sicher, aber wozu? Du stellst die Frage so, als ob dir die Strafe zu gering wäre?! ;):p

Viele Grüße, Timo

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Natürlich ist das zulässig, wenn der Tacho amtlich geeicht ist und zwei Beamte als Zeugen eingetragen sind.

Anfechten könntest du das sicher, aber wozu? Du stellst die Frage so, als ob dir die Strafe zu gering wäre?! ;):p

Viele Grüße, Timo

Naja, wenn ich bedenke das man sich mal schnell um eine Nadelbreite verguckt(was locker 3km/h ausmachen kann), zudem die beiden Beamten ja aus 2 verschiedenen Blickwinkel auf den Tacho gucken....sehr komisch...kommt es also auf die Laune der Beamten an ?

Ich hab sowas noch nie gehört.

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 16:01

Jepp, die sagten, es gibt zum einen die Videowagen, die dich filmen und Du Dir Deine Fahrt hinterher nochmal anschauen kannst und zum anderen Fahrzeuge mit justiertem Tacho. Die hängen sich hinter Dich, schalten den Tempomat (bei mir bei 140) ein und folgen Dir für mindestens 900m mit konstanter Geschwindigkeit.

Wenn Du auf dieser Distanz den Abstand konstant hälst oder sogar vergrößerst, wars Du schneller. Bei diesem Messverfahren werden im Gegensatz zum Video also keine Geschwindigkeitsspitzen erfasst.

Die sagten mir, dass ich Glück gehabt hätte, denn bei dem Videowagen hätte ich aufgrund der kleineren Toleranz einen Monat zu Fuß gehen können.

Handfestes Beweismaterial gibt es nicht, es stützt sich alles auf die Aussagen der beiden Polizisten, was allerdings reichen sollte, sonst würde die ganze Methode ja keinen Sinn machen.

Bei uns in Niedersachsen werden bei solchen Tachomessungen immer 20% abgezogen. Die Sachen sind noch nie vor Gericht eingestellt worden...

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 16:07

Sehe auch keine Chance nicht zu zahlen, was ich auch garnicht will. War zu schnell und somit haben die grünen Herren Recht.

In Niedersachsen -20%???

Das ist echt viel, wären dann bei 140 -28 also 112.

Grund zur Klage hast du auch nicht.

Ist ja nochmal "gut" gegangen und bist mit einem blauen Auge davon gekommen, beim nächsten mal hast du daraus sicher gelernt ( ich hab es nämlich schon... ;D)

am 5. Juli 2006 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von xxIRONMIKExx

Naja, wenn ich bedenke das man sich mal schnell um eine Nadelbreite verguckt(was locker 3km/h ausmachen kann), zudem die beiden Beamten ja aus 2 verschiedenen Blickwinkel auf den Tacho gucken....sehr komisch...kommt es also auf die Laune der Beamten an ?

Ich hab sowas noch nie gehört.

Das Polizeiauto hatte sicher einen Fahrtenschreiber drinn. Anhand dessen lässt sich zumindest das Tempo des Polizeifahrzeuges sehr genau nachvolziehen, wenn die beiden Polizisten die genaue Uhrzeit notiert haben!

Grüße Benedict

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