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Gemeines Parken - was kann man tun?

Themenstarteram 29. März 2007 um 15:57

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn der 3 Autos besitzt.

Er parkt auf einer öffentlichen Straße so gemein und unverschämt, dass er fast die ganze Straße für sich behauptet.

Obwohl er Garage und Stellplatz davor hat.

Hier ein Bild:

http://img103.imageshack.us/img103/7033/dsc01056nm0.jpg

Wir haben diesem Menschen noch nie irgendetwas getan, die ganze Feindschaft hat angefangen seit ich mir ein neues Auto gekauft habe.

Seit dem hat er mit Gemeinheiten angefangen, und nicht nur er sondern das ganze Mehrfamilienhaus (Keller aufgebrochen, Absprachen Steine aufs Auto zu werfen usw.)

 

Könnte man da irgendetwas machen bezüglich dem gemeinen Parken?

Das kann nicht angehen was da gemacht wird.

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37 Antworten
am 30. März 2007 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von oldschoolbob

naja, sicher würde reine ignoranz des "geschädigten" die beste lösung sein. solche leute wollen einen bewusst an die karre pinkeln - einfach gar nicht wahrnehmen, so nimmt man jemandem auf die dauer die energie für solche spielchen.

halte ich hier auch für die beste Lösung ... nach dem was ich so zur "Vorgeschichte"(Keller,Steine) las ... denn damit erübrigt sich wohl „mal nett miteinander“ über das Problem zu sprechen … manche wollen bekanntlich einfach Stress, da macht jeder Versuch zur gütlichen Einigung die Sache nur schlimmer ;)

So einen tollen Nachbarn hatte ich, als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe und mein jetziges Auto wenige Wochen alt war.

Er hat permanent bei uns auf dem Privatparkplatz gestanden, aber Terz gemacht, wenn ich wegen Ausladen 10 cm bei ihm auf der Seite drüberstand. Auch so Längsparken und der Parkplatz vor der Tür noch dem Grundstück zugehörig.

Dann hat seine Frau die Grünen gerufen, als ich nach Autobahnfahrten über die Woche den Fliegenfriedhof auf Kennzeichen, Scheinwerfer und Frontscheibe mit Schwamm und Neutralreiniger (von Frosch ^^) abmachen wollte.

Ich argumentierte, daß jeder Regenguß genauso vom Fahrzeug ins Erdreich geht und wollte mal fragen, was am Fliegenentfernen so schlimm ist.

Antwort des Polizist "Vom Prinzip her nix, nur die Nachbarn haben das nicht so gern. Lassen Sie es doch lieber."

... Ach sooo, naja dann..... :rolleyes:

Selber fuhr der Typ aber mit 6 Monaten überfälligem Tüv herum, interessiert hats nicht mal den Freund und Helfer und ich bin kein Denunziant, der wegen nem Pups gleich bei den Grünen anruft.

Naja, heute hat er eh kein Auto mehr und auf dem Arbeitsamt seinen Spaß ;)

War mir auch die Energie zu schade, um mich mit sowas abzukaspern.

cheerio

Solange du nichts größeres als eine Golfklasse fährst passt du da doch prima rein.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Solange du nichts größeres als eine Golfklasse fährst passt du da doch prima rein.

hö?

Also wenn ich davon ausgehe, daß ein Golf in etwa so lang ist wie der Megane Scenic auf dem Bild in der Mitte, dann passt da nix anderes rein als ein Smart....weil so ein paar cm braucht man ja doch noch zusätzlich zur Außenlänge, um einzuparken ;)

Wenn sich das Bild öfter so bietet und alle 3 KFz deinem Nachbarn gehören und eigen sind. Dann einfach mal ne Info mit Bild und Beschwerde an das OA und drann bleiben ..

Aber viel Hoffnung gebe ick dir nicht .. selber haben wir da Problem das bei uns auch "Hofparker" aus Faulheit auf der Strasse parken und uns blockieren .. naja 2€ im Monat zahle ick zwar dafür das ick in unserer Strasse parken darf , aber naja das kann ick verschmerzen ..

Also nen Golf passt da net mehr rein . rein vom Foto aus ..

Gruss .....

am 31. März 2007 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von urian05

Wenn sich das Bild öfter so bietet und alle 3 KFz deinem Nachbarn gehören und eigen sind. Dann einfach mal ne Info mit Bild und Beschwerde an das OA und drann bleiben ..

Aber viel Hoffnung gebe ick dir nicht .. selber haben wir da Problem das bei uns auch "Hofparker" aus Faulheit auf der Strasse parken und uns blockieren .. naja 2€ im Monat zahle ick zwar dafür das ick in unserer Strasse parken darf , aber naja das kann ick verschmerzen ..

Stellt sich die Frage, ob das Ordnungsamt überhaupt in Aktion treten darf, ohne dass der Parkvorgang lückenlos dokumentiert wurde. Theoretisch hätte ja zum Zeitpunkt des Abstellens der Fahrzeuge des Nachbarn ein Smart in der Lücke stehen können.

Zur Sache mit den "Hofparkern": Bei zwei Euro Kosten / Monat handelt es sich um Anwohnerparken? Dann hat die Stadt entweder mehr Lizenzen ausgegeben, als Stellplätze vorhanden sind, oder 100m weiter ist noch ein Platz frei :-)

Oliver

Bleibt die Idee mit den vier Smarts :) wobei da natürlich die Gefahr besteht, am Ende viermal Vollkasko-Selbstbeteiligung zahlen zu müssen...

MfG, HeRo

Da der Täter bekannt ist, muß man die VK doch nicht bemühen.Zahlt die Haftpflicht des Täters. 4 mal Unfallflucht. Da wird er aber lange auf seinen Lappen verzichten müssen.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Da der Täter bekannt ist, muß man die VK doch nicht bemühen.Zahlt die Haftpflicht des Täters. 4 mal Unfallflucht. Da wird er aber lange auf seinen Lappen verzichten müssen.

Naja, dazu müsste man schon beweisen können, dass der Nachbar der Täter war. Man kann ja schlecht zur Polizei laufen und sagen "Ich hab den so zugeparkt, dass er beim Ausparken gegen meine vier Smarts fahren musste" und ansonsten wirds wohl auf "Aussage(n) gegen Aussage(n)" hinauslaufen, dann hängt das eben davon ab, wer mehr bzw. glaubwürdigere Zeugen präsentieren kann...

Ich sage ja nicht, dass man die VK auf jeden Fall in Anspruch nehmen muss - aber die Gefahr besteht eben, und dann schlägt die Mietwagen-VK-Selbstbeteiligung eben gerne gut zu.

MfG, HeRo

Naja, da die Autos des Nachbarn bekannt sind, dürfte man bei einem Parkschaden schnell den Verursacher finden - da reichen schon kleine Kratzer und Farbreste als Beweis.

Mit sowas tritt man aber eine Lawine los - der braucht nur mal mit seinem Schlüssel über den Lack, und DAS kann ihm niemand beweisen.

Ich würd's lassen - aber ärgerlich ist das schon.

~

am 1. April 2007 um 5:09

62 Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs.6 §49 Abs.1 Nr.12 10 €

§12 StVO Abs.6 Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Alsoooo......

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Stellt sich die Frage, ob das Ordnungsamt überhaupt in Aktion treten darf, ohne dass der Parkvorgang lückenlos dokumentiert wurde. Theoretisch hätte ja zum Zeitpunkt des Abstellens der Fahrzeuge des Nachbarn ein Smart in der Lücke stehen können.

Zur Sache mit den "Hofparkern": Bei zwei Euro Kosten / Monat handelt es sich um Anwohnerparken? Dann hat die Stadt entweder mehr Lizenzen ausgegeben, als Stellplätze vorhanden sind, oder 100m weiter ist noch ein Platz frei :-)

Oliver

Doch das OA darf und tut es auch (vorrausgesetzt der Beamte hat grad keine Siesta)

Aber wzbw .. iss eben nicht so einfach, aber geht .....

jou .. Anwohnerparkausweis ... klar geben die mehr Ausweise aus .. iss doch logisch .. 100m ? ach das ginge ja noch ..

Gruß ....

PS: mir fällt auf, das sich der TE net mehr meldet ... mmmhhh

Ich empfehle in solchen Fällen Fachliteratur. Es gibt z.B. das "Lexikon der Rache". Da sind äußerst krestive Tipps für Geschädigte und u. U. macht nicht nur das lesen Spass.

am 1. April 2007 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von patti106

62 Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

§ 12 Abs.6

§49 Abs.1 Nr.12 10 €

Dazu muss man den "Falsch"parker schon inflagranti erwischen.

In dem Beispiel können ja tatsächlich vorher lauter Smarts in den jetzt freien Lücken gestanden haben.

Anders ist es natürlich, wenn jemand zuviel Abstand zu feststehenden Hindernissen oder zum Bordstein lässt, aber darum geht es in diesem Fall ja nicht.

Eben, das ist genauso wie mit Parkhäusern, wo man sich an den anderen orientieren muß, zwischen zwei Haltebuchten steht, und hinterher sind alle weg und man ist der Dumme, weils so aussieht, als wär man zu doof, in eine Parklücke zu fahren.

cheerio

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