geld zurück von der versicherung

habe vor mein auto abzumelden, der vesicherungsbetrag wurde schon im vorraus bezahlt
alle 6 monate.

was passiert wenn ich mein auto in diesem monat abmelde dann bleiben 4 monate übrig die ich abbezahlt habe,

bekomm ich das geld teils zurück von der versicherung?

gruß

23 Antworten

Das klingt sehr endgültig, ist es aber nicht (mehr).
Mit Einführung der Zulassungsbescheinigung wurde auch die allgemeine Abmeldung eingeführt, vorübergehende Stilllegung gibt es nicht mehr.
Daher wird auch das Kennzeichen frei, wenn man es nicht reservieren läßt.
Bei Wiederzulassung wird dann die Gebühr für Wunschkennzeichen fällig.

Von neuem Auto und neuer Versicherung war aber bislang nicht die Rede, sondern erst mal nur davon ein Fahrzeug abzumelden.
Was mit dem Fahrzeug passiert steht bislang niergends.
Wirds verkauft und wieder von wem anderst zugelassen gibts das Geld zurück, wirds behalten und evtl irgendwann wieder selbst angemeldet besteht der Ruheversicherungsvertrag weiter und es gibt kein Geld vorab zurück. (Vertrag besteht dann ja wie gesagt noch)

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


Und der TE will sein KFZ abmelden (klingt sehr endgültig). Nicht vorübergehend stilllegen.

...das müsste man halt wissen...

Wenn das Fahrzeug nach der Abmeldung verkauft oder verschrottet werden soll, also nicht wieder auf Dich zugelassen wird, musst Du das dem Versicherer mitteilen und der Vertrag wird tagegenau abgerechnet...

Wenn Du das Fahrzeug wieder auf Dich zulassen möchtest und die (beitragsfreie) Ruheversicherung in Anspruch nehmen möchtest, musst Du das ebenfalls dem Versicherer mitteilen und die Beiträge werden mit der Wiederinkraftsetzung verrechnet...

Wie lange die Ruheversicherung beitragsfrei ist, regelt jeder Versicherer anders, bei den meisten ist das bis zu einem Jahr....

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, schickt die Zulassungbehörde online einen Hinweis an die Versicherung. Diese schreibt den Kunden an und teilt seinem Kunden mit, dass wenn nicht innerhalb von z.B. 14 Tagen ein Folgefahrzeug versichert wird, der Altvertrag "Stichtagsgenau" abgerechnet wird und der überschüssige Beitrag an den Versicherungsnehmer zurückerstattet wird.

Wenn Dein Versicherer diesen Service nicht anbietet (sich selbst zu melden), dann rufst Du dort einfach an und teilst denen mit das es keine "Folgefahrzeug" gibt und die Versicherung bitte den Vertrag abrechnen möge. Selbstverständlich wird dann ab dem Tag der Abmeldung der zuviel gezahlte Beitrag erstattet.

Sollte es einen Folgevertrag geben, beim selben Versicherer, bietet es sich an das Guthaben zu einer etwaigen Verrechnung dort "stehen zu lassen".

Alles klar?

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Hey,

ich habe "meinen" alten, also das Fahrzeug das auf meine Mutter als Zweitwagen zugelassen und versichert war neulich verschrotten lassen, vom FA kam das Geld der restlichen KFZ Steuer sehr schnell zurück, die Versicherung meint nun das sie nichts vom abgemeldeten Fahrzeug wisse ... es stehen noch fast 3 Monate zu viel gezahlter Beitrag aus, weitergeführt werden soll die Versicherung auch nicht, die alte Karre ist verschrottet, der neue auf mich zugelassen. Nun muss ich der Versicherung das genaue Abmeldedatum mitteilen. Hoffentlich kommt dannach das Geld schnell zurück, kann es aber auch sein das sie den Betrag mit dem Erstwagen der Mutter verrechnen und sie dann einfach weniger zahlen muss oder wäre da snicht üblich?

hast du keinen Verwertungsnachweis vom Schrotti erhalten?

Ist eher unüblich das das Geld zwischen 2 Verträgen hin und hergeschoben wird.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


hast du keinen Verwertungsnachweis vom Schrotti erhalten?

Ist eher unüblich das das Geld zwischen 2 Verträgen hin und hergeschoben wird.

Nein, das hat der Autohändler gemacht.

Aber von dem wirst du doch was Schriftliches erhalten haben und wenns nur als Hinweis auf dem Kaufvertrag des anderen Fahrzeuges steht.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Aber von dem wirst du doch was Schriftliches erhalten haben und wenns nur als Hinweis auf dem Kaufvertrag des anderen Fahrzeuges steht.

Jain, das Auto wurde abgestellt, Kauvertrag gemacht. Bank hat finanzierung platzen lassen, Händler hat dennoch den alten verschrottet aber Kaufvertrag ist nicht zu stande gekommen, Fahrzeug wurde aber abgemeldet, das Geld vom Finanzamt ist schon da.

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