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geld zurück von der versicherung

Themenstarteram 6. August 2010 um 10:43

habe vor mein auto abzumelden, der vesicherungsbetrag wurde schon im vorraus bezahlt

alle 6 monate.

was passiert wenn ich mein auto in diesem monat abmelde dann bleiben 4 monate übrig die ich abbezahlt habe,

bekomm ich das geld teils zurück von der versicherung?

gruß

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23 Antworten

Hallo, ich wollte eine neue KFZ Versciherung abschliessen, da sich 5 Prozent sparen lassen wenn ich für ein Jahr im voraus bezahle wollte ich das dann auch gleich machen. Meine Frage ist was passiert wenn ich nun innerhalb dieses Jahres mein Fahrzeug und eventuell auch Versicherung wechsel, kriege ich den zu viel bezahlten Beitrag dann erstattet?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

am 7. Dezember 2006 um 15:09

Sicher musst Du nur bezahlen wass Du auch in anspruch nimmst. bei unterjährigen verträgen gibts allerdings je nach bedingugen einen Aufschlag für Kurzzeittarif (ist bei monatlicher zahlung aber niccht anders)

Der "Rabatt" entsteht einfach aus der zahlungssicherheit und dem Zinsvorteil.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

Bei Kündigung nach einem Schadenfall durch den VN hat dieser keinen Anspruch auf die Rückerstattung der gezahlten Beiträge

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

aber bei abmeldung zb bekommst du den rest wieder zurück

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Der "Rabatt" entsteht einfach aus der zahlungssicherheit und dem Zinsvorteil.

Leider gänzlich frei erfunden und unrichtig.

Versicherungsbeiträge sind immer Jahresbeiträge, gemäß VVG § 38 muss der Versicherungsschein durch die Zahlung des Beitrages im Voraus eingelöst werden (ohne „Rabatt“).

Allerdings ist meistens eine unterjährige Zahlungsweise mit einem Ratenzuschlag möglich. Bei Kfz.-Versicherungen:ZW 1/12j. und 1/4j. = 5%, ZW 1/2j. = 3% und bei jährlicher ZW ohne Ratenzahlungszuschlag!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

Versicherungsbeiträge sind in der Tat jährlich berechnet.

Wer bei der Bank keine Schulden hat, der sollte jährlich im Voraus bezahlen.

bei ratierlicher Zahlweise (halb- vierteljährlich oder gar nur monatlich) bekommt man im Mittel ein viertel bis ein halbes Jahr Zahlungsstundung, bezahlt dafür aber 3 bis 7 Prozent Zuschlag.

Ein Kredit zu 10 Prozent p.a. ist billiger. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

am 8. Dezember 2006 um 8:29

Das kommt immer drauf an wovon man ausgeht.

der Te ist von der monatlichen Zahlung ausgegangen, der Preisnachlass resultiert dann aus Wegfall der Finanzierungskosten. Wie der Versicherer kalkuliert ist hierbei unerheblich (dass er dies jährlich tut ist mir klar).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

@fuchs755,

ich habe mich auch schon geirrt. Wäre es nicht eleganter zuzugeben, dass der Wegfall eines Ratenzuschlages bei jährlicher ZW kein Rabatt ist?

Deine Rabattaussage nebst Begründung war schlicht unrichtig.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung monatlich oder jährlich zahlen?' überführt.]

Ja!

erst mal nicht, das wird eingefroren solange die Ruheversicherung weiterläuft

Ist dann ein Guthaben fürs erneute Anmelden dieses oder eines anderen Fahrzeuges in diesem Unternehmen.

Wird erst ausgezahlt, wenn die Ruheversicherung erlischt, die SF-Klasse zu einem anderen Unternehmen abberufen wird oder mit einem Verwertungsnachweis für dein Fahrzeug

Jetzt fehlt nur noch jemand der antwortet: Nein! :D

Kann nur aus eigener Erfahrung und von "meiner" Versicherung berichten:

Nach Abmeldung - wenn nicht direkt/ganz schnell wieder ein neues Auto versichert wurde - gab es kurz darauf den zuviel bezahlten Beitrag zurück. Alles andere, also einbehalten von zuviel gezahlten Beiträgen, halte ich für unwahrscheinlich und glaube es erst, wenn irgendwelche Koniferen ;) mir das glaubhaft versichern (was für ein Wortspiel zum Schluss :D)

Worin soll denn der Sinn liegen das Geld direkt zurück zu zahlen, wenn man doch bei gleicher Fahrzeug-Halter-Kombination eh den Vertrag fortsetzen muss?

Der Vertrag wird ja auch mit dem bloßen Stilllegen nicht aufgehoben sondern eben in einen Ruhevertrag umgewandelt.

Letztendlich handhabt das mit der Auszahlung aber wohl auch jedes Unternehmen so wie es das in den Vertragsunterlagen beschrieben haben wird.

Bei DBV und DA war es bei mir so, wie beschrieben.

Warum nicht einfach bei der Versicherung anrufen?

Die wissen doch am besten, wie sie es handhaben.

Hä? Neues Fahrzeug, neue Versicherung - problemlos machbar. Daher dürften auch (warte immer noch auf die Koniferen) die Versicherungen den zuviel bezahlten Beitrag üblicherweise erstatten. Und der TE will sein KFZ abmelden (klingt sehr endgültig). Nicht vorübergehend stilllegen.

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