Gelbes Tagfahrlicht erlaubt?

Eben beim Spaziergang kam uns ein PKW mit gelbem Tagfahrlicht (oder gelbe Nebellampen die eingeschaltet waren) entgegen. Nun frage ich mich, ob diese Gelblichter zugelassen/erlaubt sind. Bei meiner Recherche habe ich nur Berichte gefunden nach den es NICHT erlaubt ist. Da die Berichte teilweise aber schon 10 Jahre alt sind, eben noch mal die Frage, die übrigens auch in MT schon diskutiert wurde. Leider (?) im VW Passat B6 Forum GUCKST DU

Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht

Das wiederum ist falsch.

Gruß vom bösen Dieter

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@diezge
Weil der Polizist §17,3 StVO nicht kannte - und Du auch nicht.
Zitat:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


@diezge
Weil der Polizist §17,3 StVO nicht kannte - und Du auch nicht.
Zitat:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Gruß vom bösen Dieter

Ist ja auch sinnvoll, denn das Abblendlicht leuchtet die Nebelwand an, sodaß man eine weiße "Mauer" vor sich sieht, wärend die tiefer angebrachten Nebelscheinwerfer den Nebel "unterwandern" und die Fahrbahn weiter ausleuchten.

Ich habe übrigends meine Nebelscheinwerfer etwas seitlich eingerichtet, so daß sie bei Nebel auch die Seite besser ausleuchten. Der TÜV hatte das erst bemängelt, als ich ihm aber den Grund erklärte und er prüfte, daß der Gegenverkehr nicht geblendet werden kann, hat er das so abgenommen.

Hallo,

Ich graife das Thema nochmal auf.....

Tagfahrlicht / Corona Ringe

Mir wurde heute mitgeteilt, daß gelbes Standlicht erlaubt sei.

Der neue BMW hat diese ja auch verpasst bekommen..... Und Standlicht ist nunmal Standlicht...Oder?

Er hat einen TÜV Prüfer gefragt ob es erlaubt ist darauf hin sagte der TÜV Prüfer das er sich schlau machen will und sich dann meldet, und der TÜV Prüfer hat sich gemeldet und sagte zu ihm JA ist erlaubt...... Nun hat er sich die gelben Standlicht Birnen verbaut und ist glücklich..... Siht auch richtig gut aus..... Corona Ringe / Standlicht in gelb...

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Gruß Dirk

Screenshot_20210521-021042_Chrome.jpg

Das Standlicht in seiner alleinigen Funktion ist aber beim M5 CS auch weiß (entsprechend §51 StVZO). Ebenso das Tagfahrlicht.
Gelb wird es nur, wenn das Abblend- oder Fernlicht zugeschaltet wird, da es dann nicht mehr der Ausleuchtung der Fahrbahn dient (§50 StVZO) und zudem die Farbtemperatur im zulässigen Bereich eines Nebelscheinwerfers liegt.

Ich bezweifle dass "er" (ich weiß nicht genau von wem du redest?) diese Schaltung bei seinem BMW so umgesetzt hat und die Lampen in einer zulässigen Farbtemperatur leuchten. Selbst kann man das ja gar nicht prüfen, da helfen auch mündliche Aussagen von TÜV Prüfern nichts.

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Ok,

Also nicht erlaubt...

Gruß Dirk

Zitat:

@TigraDirk schrieb am 21. Mai 2021 um 14:34:54 Uhr:


Ok,

Also nicht erlaubt...

Gruß Dirk

Ich würde sagen nein, aber das ist auch nur meine Interpretation und ich habe es auch nicht zu entscheiden.

So wie ich das verstehe macht sich BMW da ja durchaus eine Grauzone zu Nutze und legt die Vorschriften geschickt aus. Dass uns als Privatleute das auch gelingt bezweifle ich halt...

Zitat:

@TigraDirk schrieb am 21. Mai 2021 um 02:14:57 Uhr:


Mir wurde heute mitgeteilt, daß gelbes Standlicht erlaubt sei.

Das ist zwar nicht grundsätzlich falsch, gilt aber nur für Motorräder: Wenn die zwei Begrenzungsleuchten haben, dann dürfen die auch gelb leuchten-

Zitat:

Der neue BMW hat diese ja auch verpasst bekommen..... Und Standlicht ist nunmal Standlicht...Oder?

Hättest du den Artikel komplett gelesen, wären deine Fragen ja schon beantwortet worden.

Der BMW hat weißes Standlicht. Und weißes Tagfahrlicht.

Zitat:

Er hat einen TÜV Prüfer gefragt ob es erlaubt ist darauf hin sagte der TÜV Prüfer das er sich schlau machen will und sich dann meldet, und der TÜV Prüfer hat sich gemeldet und sagte zu ihm JA ist erlaubt

oha.

Zitat:

...... Nun hat er sich die gelben Standlicht Birnen verbaut und ist glücklich..... Siht auch richtig gut aus..... Corona Ringe / Standlicht in gelb...

Gelbe Lichtquellen in eine Leuchte einzubauen die mit weißen Lichtquellen genehmigt ist ist natürlich nicht erlaubt.

BMW hat ja, wie am Ende des Artikels beschrieben wird, einen Kunstgriff gemacht:

Das fragliche Fahrzeug hat ein adaptives Frontbeleuchtungsystem, bei dem die einzelnen Lichtfunktionen mit unterschiedlichen Lichtquellen realisiert werden, bei dem aber für die Genehmigung immer das komplette System geprüft wird.

Das bedeutet:
Für die Funktionen Tagfahrlicht und Begrenzungslicht leuchten die Winkel weiß (entweder hell oder halt gedimmt).
Für die Funktionen Abblendlicht und Fernlicht leuchten die Winkel gelb. Bei der Messung des Farborts spielt dieses gelbe Licht aber keine Rolle, da das Laserlicht es mit seiner Farbe deutlich überstrahlt. Sprich: die gemessene Farbe des Gesamtsystems ist bei Abblend- und Fernlicht weiß, man sieht halt nur bestimmte Bereiche des Scheinwerfers in gelb leuchten. (da hätte man auch jede andere Farbe nehmen können). Begrenzungsleuchten (in weiß) braucht man bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht, wenn dieses überwacht wird und funktioniert. Würde man also die Laser-Projektoren einer Seite lahmlegen, müsste auch der Winkel seine Farbe wieder von gelb auf weiß ändern (weil er dann wieder Begrenzungsleuchte wäre).

Vermutlich hat an solche Tricks bei der Definition der Vorschriften niemand gedacht. Möglicherweise ändert man demnächst die Vorschriften, um zu verhindern dass man die Regeln auf diese Weise umgeht. Oder aber man erlaubt auch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen das gelbe Standlicht. Wer weiß das schon 😉

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