Gelbe Nummer und TÜV
Hi,
Ich hätt ne Frage bezüglich der Gelben/Roten Nummer und das Fahren ohne Tüv. Ich möchte nämlich diese Woche Nähe München ein Fahrzeug abholen und damit zu mir nach Italien fahren. Jedoch hatt das Fahrzeug keine Tüv und der Besitzer möchte 500€ mehr für Tüv. Jedoch bringt mir dann hier in Italien der Tüv nichts da ich Ihn hier sowieso nach Anmeldung erneut machen muss. Daher meinte der jetztige Besitzer ich könne mit Gelben Nummern auch ohne Tüv das Fahrzeug nach Italien überstellen und so die 500€ sparen, ich bin mir da aber nucht so sicher und wollte daher euch Fragen ob es mit Gelben oder Roten Nummer erlaubt ist ohne Tüv das Auto zu Überstellen. Falls dies nicht erlaubt ist kann ich nach Anmeldung mit gelben Nummern als "Ausländischer Staatsbürger" mit dem Auto zum Tüv fahren und schnell den Tüv machen um dann nachhause zu fahren? Falls ja, was kostet Tüv? wie lange dauert das? muss ich einen Termin machen/mich Anmelden? wie läuft das ab?
32 Antworten
Auf keinen fall mit "gelben Kennzeichen" also 5 Tages Kurzzeitkennzeichen damit in folgende Länder fahren:
1.) Italien
2.) Ungarn
3.) Belgien und Holland
es drohen hohe empfindliche Strafen.
https://www.google.com/search?sca_esv=d1ba00635c671747&rlz=1C1CHBF_deDE909DE909&q=Kurzzeitkennzeichen+f%C3%BCr+Ausland&sa=X&ved=2ahUKEwiD6sGZsI-FAxXUdPEDHX9PBIwQ1QJ6BAgxEAE&biw=1920&bih=953&dpr=1
Zitat:
Nicht mit Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren
Archiv
5. April 2004
16:00
Archiv
Beitragsbild
Foto 1
Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein speziellesAusfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen. Das rät dasBundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. In letzter Zeitklagten vermehrt Halter von Fahrzeugen mit deutschenKurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien. Manche Autoshätten die italienischen Behörden sogar beschlagnahmt.Zwar hat das italienische Verkehrsministerium inzwischen mitgeteilt,dass das italienische Innenministerium auf Grund der Intervention desBundesverkehrsministeriums gebeten worden sei, auchKurzzeitkennzeichen zu akzeptieren, gleichwohl seien Probleme nichtauszuschließen. Nach Angaben des Ministeriums seienKurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für Probefahrten undÜberführungen im Inland gedacht und könnten deshalb von ausländischenBehörden beanstandet werden. Nur das Ausfuhrkennzeichen erfülle alleinternationalen Abkommen und erspare dem Autofahrer damitSchwierigkeiten im Ausland.
Quelle:
https://newsroom.kues.de/2004/04/05/nicht-mit-kurzzeitkennzeichen-nach-italien-fahren/
Der Link geht nicht
Danke für den Hinweis:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. März 2024 um 13:14:37 Uhr:
Der Link geht nicht
Jetzt funktioniert es aber
https://newsroom.kues.de/2004/04/05/nicht-mit-kurzzeitkennzeichen-nach-italien-fahren/
Hmm, Stand 5. April 2004. So etwas würde ich nicht mehr als Quelle verlinken.
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Eigentlich ist es oft besser ein Ausfuhr- statt ein Kurzzeitkennzeichen zu nehmen. Damit kann man länger in Deutschland und Europa herumfahren, in D glaube 2 Wochen.
Bis zu einem Jahr bei erster Beantragung
Das Ausfuhrkennzeichen gibt es bis zu einer Dauer von einem Jahr.
Und natürlich ist es die bessere und "richtigere" Variante, um ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen.
Aber dafür braucht es eine gültige HU für die komplette Laufzeit. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Zulassungsbehörde da eine Vorabzuteilung für die Fahrt zur HU macht.
Zur Anerkennung von deutschen KzK in Italien habe ich in meiner Sammlung folgendes gefunden:
"Verwendung deutscher roter Kennzeichen – Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Italien. BMV/StV 11/36.34.00-03 vom 22. 12.1993, VkBl 1994 S 94:
Anlässlich des deutsch-italienischen Gipfels am 22. 10. 1993 wurde ein Briefwechsel über die gegenseitige Anerkennung der Probe- bzw Überführungskennzeichen zwischen Italien u Deutschland von den Verkehrsministern beider Staaten unterzeichnet."
In der aktuellen Ausgabe befindet sich dieser Verweis aber nicht mehr, warum auch immer...
Ohne HU über die Dauer des Ausfuhrkennzeichens gibt's das nicht. Nur bis Ende des Monats der gültigen HU.
Vereinbart haben das eigentlich alle EU Staaten,dass man die KZK gegenseitig anerkennt, nur setzen nicht alle das um.
Die Benelux Staaten sollen da richtig scharf drauf sein, Fzg.e mit dt KZK zu kassieren.
Meine Recherchen ergaben, dass die EU 2007 schon eine Empfehlung an alle Mitgliedsstaaten herausgegeben hat, man möge doch bitte im Sinne des unbeschränkten Handels usw. gegenseitig alle Kurzzeit- und Händlerkennzeichen anerkennen. Diese (überaus nachvollziehbare!) Sichtweise war aber wohl nicht verbindlich.
Deswegen braucht es immer noch bilaterale Vereinbarungen, um Rechtssicherheit zu haben. Was möglicherweise im Fall von Italien auch nicht gereicht hat, wenn ich den KÜS-Kollegen glauben darf.
Vorab erstmal vielen Dank an alle für die Hilfe und das Engagement.
Ich persönlich habe bereits Fahrzeuge mit Export sowohl 1 mit Kurzkennzeichen nach Italien überstellt. Ob die Kennzeichen im Falle einer Kontrolle annerkannt weden oder nicht ist meist vom Polizist abhängig. Kurzkennzeichen werden aber meist nicht gerne gesehen, Exportkennzeichen schon eher. Habe aber auch schon von Fällen hörensagen wo die weiterfahrt am Brenner selbst mit Exportkennzeichen untersagt wurde. Obs nun stimmt oder nicht kann ich nicht beurteilen kann es mir aber gut vorstellen da sehr viele Polizisten die Gesetzeslage nicht gut genug kenne und nach eigenem Ermessen beurteilen.
Deshalb wäre es für mich auf alle Fälle besser Exportkennzeichen zu machen, jedoch bekommt man die nur mit Gültigem Tüv soweit ich weis oder?. Das heisst ich müsste Kurzkennzeichen machen, zum Tüv fahren, Tüv bestehen, Exportkennzeichen machen und nachhause fahren. Oder eben direkt mit den Kurzkennzeichen nachhause fahren und Daumendrücken
Europa und Deutschland haben schon einen gewaltigen Bürokratieüberhang. 1975 konnte ich als Austauschschüler einen vom Gastgeber telefonisch gekauften Mustang aus Florida in den Staat New York fahren, nur mit einem an der Scheibe angeklebten Zettel des Händlers.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Die Amerikaner können Bürokratie mindestens genau so gut, legen aber vielfach andere Schwerpunkte.
Beim Auto und der Versicherung nehmen sie es oftmals sehr locker mit der folge das man als Unfallopfer dann auch auf den Kosten sitzen bleibt.
Wenn die EU den freien Warenverkehr für Bürger ermöglichen wollte müssten sie ein Europäisches KZK einführen. Das als EU Bürger überall und in jedem Land bekommen kann und das in der gesamten EU anerkannt wird.
Oder besser ein Europäisches Autokennzeichen, das gleich bei der Herstellung dem Auto mitgegeben wird und bis zur Verschrottung unverändert bleibt. Eigentümer/Halterwechsel selbstverständlich online minutengenau dokumentiert, digitale Unterschrift, mit Überweisungsdaten verknüpft, digital verfügbare europaweite HU, Versicherung usw....
Träumen darf man ja.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Das dürfte spätestens an den deutschen Datenschutzgesetzen scheitern 😉
Das ist ja das Problem, in Deutschland ( und anderen Ländern) ist die Zulassung Personenbezogen.
In den anderen Ländern ist die Zulassung eher Fahrzeugbezogen.
Ein Vereinheitlichung wäre zwar wünschenswert aber ist wohl aussichtslos, vor allem würde dann in (mindestens) halb Europa die Streiterei anfangen wie das neue Kennzeichen aussieht.
Man stelle sich nur das Geschrei bei MT vor wenn es heißt das neue Europaweite Kennzeichen hätte als Grundfarbe Gelb 😁😁
Zitat:
@HBL4885 schrieb am 25. März 2024 um 13:06:08 Uhr:
Auf keinen fall mit "gelben Kennzeichen" also 5 Tages Kurzzeitkennzeichen damit in folgende Länder fahren:1.) Italien
2.) Ungarn
3.) Belgien und Holland
Da muss ich dem Kollegen widersprechen. Nach Italien zu fahren sollte es kein Problem sein.
https://www.adac.de/.../
Ich bin mit KZK sogar über Österreich in den Balkan gefahren und keine Probleme gehabt weil sie in manchen Ländern "toleriert werden", sollte aber nicht bedeuten dass man es unbedingt machen muss.
Und wie schon erwähnt, ohne TÜV darf man nur zur Prüfstellen bis zum angrenzenden Bezirk fahren.