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Gekauftes Kfz auf mich anmelden ohne Halter.

Themenstarteram 11. Oktober 2020 um 13:05

Hallo ich habe folgendes Problem:

Habe vor kurzem ein Auto gekauft und das mit den Kennzeichen des Halters bzw des Verkäufers überführt. Eigentlich sollte ich das Kfz für ihn abmelden beim umschreiben auf mich. Da das aber Corona bedingt nicht so einfach war meinte er ich solle ihm die Kennzeichen einfach per Post schicken, gemacht getan. So nun habe ich aber spontan für morgen früh einen Termin ergattert um mein Kfz anzumelden ansatt Anfang November erst. Jz habe ich folgende Frage kann ich den Wagen tdm auf mich umschreiben lassen obwohl ich die Kennzeichen nicht besitze und der Wagen quasi auf ihn läuft bzw er die Kennzeichen erst morgen oder übermorgen erhält und diese dann abmelden kann? In meinem Besitz sind aber alle anderen nötigen Papiere zum anmelden sowie Kaufvertrag.

Lg

Beste Antwort im Thema

Ich habe ein NICHT auf mich angemeldetes Fahrzeug in ein anderes Bundesland überführt und dann unter BEIBEHALTEUNG (der bayer. Kennzeichen) auf mich zugelassen. Und das Ganze sogar OHNE Kaufvertrag... ich hatte HU-Bescheinigung, COC, ZLB T 1+2 dabei, Auto stand draußen vor der Tür, Kennzeichen waren def. NICHT abgenommen und nicht von denen begutachtet worden.

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Zitat:

@Klaus1085 schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:19:20 Uhr:

 

Die Kennzeichen können nur übernommen werden, wenn die Zulassung im gleichen Zulassungsbezirk erfolgt.

Personalausweis und EVB Nummer mitnehmen.

Nein, seit 10/19 können die Kennzeichen bundesweit auch bei Halterwechsel beibehalten werden.

Der entsprechende Paragraph wurde doch schon gepostet.

Wenn die Kennzeichen in der Post sind und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beim Erwerber, kann der Verkäufer nicht abmelden und der Erwerber nicht ummelden.

Er könnte unter Kennzeichenbeibehalung die Ummeldung machen,nützt ihm nichts,da er zum fahren ja Kennzeichen braucht.

Klassisches Eigentor und verzögert das jetzt noch länger.

Wenn die Bedingungen für i kfz erfüllt sind, könnte man mit dem Verkäufer zusammen ja eine online AB machen. Dafür muss der VK aber die Bleche in der Hand haben und die Code's übermitteln.

Er müsste mit dem Fahren warten, bis der Verkäufer ihm die Kennzeichen zurück geschickt hat. Geht aber vermutlich schneller, als einen neuen Termin zu erhalten.

Wenn er oder der Verkäufer online abmelden können, reicht es wenn einer dem anderen die Code 's schickt

Solange die Bleche noch in der Post sind,wird das nix. Hauptsache der Verkäufer zieht die Siegel nicht gleich ab,wenn er die Bleche hat.

Es geht ganz einfach, wenn der TE es schafft irgendwie zur Zulassungsstelle zu gelangen. Also zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit einem anderen Kfz, ÖPNV, Taxi, der netten Nachbarin, whatever...

Zulassungsstellen die das Fahrzeug sehen wollen gibt es (dann klappt es natürlich nicht), aber die sind sehr selten.

Das Fahrzeug brauchen sie nicht sehen zu wollen.

Wie denn auch, wenn der TE zu Fuss odermit Öffentlichen kommt?

Aber die gesiegelten Kennzeichen werden sie vermutlich sehen wollen.

Die hat er aber dummerweise in vorauseilenden Gehorsam dem Verkäufer zugeschickt.

Das war zu kurz gedacht und unüberlegt.

vielleicht berichtet der TE ja, wie der Termin heute gelaufen ist....

Ja, das wäre schön.

Falls er den überhaupt wahrgenommen hat.

@DimiDDDDDD

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 12. Oktober 2020 um 19:58:36 Uhr:

Das Fahrzeug brauchen sie nicht sehen zu wollen.

Wie denn auch, wenn der TE zu Fuss odermit Öffentlichen kommt?

Aber die gesiegelten Kennzeichen werden sie vermutlich sehen wollen.

Die hat er aber dummerweise in vorauseilenden Gehorsam dem Verkäufer zugeschickt.

Das war zu kurz gedacht und unüberlegt.

nochmal... die gesiegelten Kennzeichen will niemand sehen, wenn der ummeldende Neubesitzer das amtliche Kennzeichen des Vorbesitzer behalten will. Wie oft soll ich das noch schreiben? Scheiß auf die Schilder.

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. Oktober 2020 um 05:20:29 Uhr:

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 12. Oktober 2020 um 19:58:36 Uhr:

Das Fahrzeug brauchen sie nicht sehen zu wollen.

Wie denn auch, wenn der TE zu Fuss odermit Öffentlichen kommt?

Aber die gesiegelten Kennzeichen werden sie vermutlich sehen wollen.

Die hat er aber dummerweise in vorauseilenden Gehorsam dem Verkäufer zugeschickt.

Das war zu kurz gedacht und unüberlegt.

nochmal... die gesiegelten Kennzeichen will niemand sehen, wenn der ummeldende Neubesitzer das amtliche Kennzeichen des Vorbesitzer behalten will. Wie oft soll ich das noch schreiben? Scheiß auf die Schilder.

Das kannst du gerne für "deinen" Zulassungsbezirk behaupten, aber eben nicht pauschalisieren. Ich habe im März ein in einem anderen Bundesland zugelassenes Motorrad auf mich umgemeldet und bei mir wollte die Zulassungsstelle die Kennzeichentafel sehen.

Seit rund 5 Jahren gibt es auf dem Zulassungssiegel einen QR-Code, der wurde bei meiner Ummeldung eingescannt...

Welche Grundlage besteht dafür? Du hast eine gültige HU und eine ZLB Teil II in der Hand. Da brauchts keine Schilder vom Auto. Das sähe ich dann als Willkür an.

Themenstarteram 13. Oktober 2020 um 18:59

Also wie folgt : den Termin musste ich nach telefonischer Rücksprache mit dem Amt absagen da die diese entwerten wollen bzw den Wagen erst abmelden. Jz kommen wir zum nächsten Problem die Kennzeichen sind vermutlich auf dem Postweg abhanden gekommen bzw haben die packstation angeblich erreicht aber liegen nicht drin(war persönlich da, um die Dinger abzuholen).

Nun abwarten und bei nicht auftauchen als verloren melden. Laut DHL sollen die aber morgen definitiv da sein.

Also alles in allem scheiße gelaufen und einfach abwarten.

Lg

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. Oktober 2020 um 08:16:06 Uhr:

Welche Grundlage besteht dafür? Du hast eine gültige HU und eine ZLB Teil II in der Hand. Da brauchts keine Schilder vom Auto. Das sähe ich dann als Willkür an.

Soviel ich weiß muss da zwingend eine neue Zulassungsplakette vom neuen zuständigen Stadt/Landkreis rauf!

Kann ja nicht sein daß Du in Stuttgart mit ner Münchner Nummer rumfahren kannst auf der (und das ist der eigentliche Punkt!)

ein Siegel mit weißblauem Rautenfeld und der Aufschrift:"Landeshauptstadt München" Freistaat Bayern, draufpappt.

Nein muss keine neuen Zulassungsplakette drauf.

Das beibehalten des Kennzeichens muss nur bekannt gegeben werden und dann werden die Code's vom KBA übernommen.

In der FZV ist die Vorlage der Kennzeichen bei einer ummeldung nicht vorgeschrieben.

Tatsächlich? Finde ich schon erstaunlich...auch gewöhnungsbedürftig.

(Dass die Siegel und Ortskennung bundesweit mitgenommen werden können)

Warum wurde das überhaupt so eingeführt?

Kennt jemand die Gründe oder den Sinn dahinter?

Hat das wieder was mit Datenschutz zu tun, damit der Grossstadter nicht mehr merkt, daß da ein Landei orientierungslos durch die City eiert und kriecht?

@Kornpeter

ich fahre in BaWü mit einem BA-Kennzeichen mit bayr. Siegel rum. Wirklich!

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