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Gegnerische Versicherung will nicht zahlen

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 7:16

Hallo Leute, ich bin Neu hier und habe folgendes Problem

Bei uns in der Firma hatte ein Auto Motorbrand und die Feuerwehr kam zu Einsatz. Dabei wurde mein Auto auf der Beifahrerseite durch den Feuerwehreinsatz beschädigt, dass ich aber erst bemerkt hatte nachdem der ganze Spuk vorbei war.

Ich hatte das direkt der Firma gemeldet und die meinten es müsste die Versicherung übernehmen dessen Auto gebrannt hätte.

Ich habe das der Dame des Autos mitgeteilt, und sie meinte, dass sie es der Polizei und der Versicherung mitgeteilt.

Nachdem zwei Wochen vergangen sind habe ich nochmal nachgehackt und sie beteuerte, dass sie nochmal nachgefragt hätte es dauert halt.

Nachdem ich dann nach einem Monat immer noch nichts gehört hatte, habe ich mich dann selber drum gekümmert und siehe da es lag keine Meldung bei der Versicherung vor.

Die haben dann direkt reagiert und einen Gutachter geschickt, der hat einen Schaden von 1700 Euro festgestellt, doch zu früh gefreut, Versicherung will nicht zahlen, da der VN es der Polizei nicht mitgeteilt hat, das mein Auto beschädigt wurde.

Nachdem ich den VN darauf angesprochen hatte, meinte dieser er hätte es der Polizei per MAIL mitgeteilt, was aber scheinbar genauso wenig stimmt, wie das er es der Versicherung mitgeteilt hätte.

Was tun ????? Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten, und die Beweislast liege ja bei mir..

Danke für Eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Wenn Du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, solltest Du trotzdem einen beauftragen. Einerseits dürfte entweder die Haftung der gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung oder die Haftung des Trägers der Feuerwehr glasklar sein. Damit ist auch klar, dass die Anwaltskosten von solventen Gegnern getragen/erstattet werden müssen. Andererseits hast Du ggf. Anspruch auf Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe. Das ist also kein Drama. Trau dich ruhig zum Anwalt und sprich das auch so an. Du wirst sehen, dass man dir gerne helfen wird.

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Bei der Polizei melden, ggf Nachfrage bei der Feuerwehr wegen Zeugenaussage.

Ich würde meine Ansprüche zunächst bei der Feuerwehr geltend machen. In der Regel sind diese, egal ab BF oder FF, gegen solche Schäden versichert.

Meinst Du, der Sachverhalt wäre ein anderer als hier?

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 7:57

Das war aber schon im Februar gewesen, weiß nicht ob die dann kommen und sagen warum ich mich jetzt erst melden und den von der Polizei bekomme ich erst heute Abend

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 8:06

Könnte passen gammoncrack

Wenn Du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, solltest Du trotzdem einen beauftragen. Einerseits dürfte entweder die Haftung der gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung oder die Haftung des Trägers der Feuerwehr glasklar sein. Damit ist auch klar, dass die Anwaltskosten von solventen Gegnern getragen/erstattet werden müssen. Andererseits hast Du ggf. Anspruch auf Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe. Das ist also kein Drama. Trau dich ruhig zum Anwalt und sprich das auch so an. Du wirst sehen, dass man dir gerne helfen wird.

Paul hat Recht.

Höre auf Ihn..... :)

Das gilt zumindest, falls einer der beiden (Feuerwehr oder Autobesitzerin) haftbar gemacht werden kann.

Falls nicht gibts natürlich auch kein Geld für einen RA.

Dann zahlt den RA der Auftraggeber, und das ist der TE.

Wenn ich lese "dürfte entweder....oder glasklar sein" kribbelts mich am Rücken.

Es gab Urteile, die in ähnlichen Fällen weder die Feuerwehr (z.B. wenn die Beschädigung im Zuge der Gefahrenabwehr bei der Brandbekämpfung passierte) noch den Fahrzeughalter (z.B. bei Einwirkung Dritter) in der Pflicht sahen.

Dazu der Umstand, dass das Fahrzeug nach Angaben des TE nicht durch den Brand per Se, sondern erst durch zutun der Rettungskräfte beschädigt wurde.

 

Ohne Rechtsbeistand kommt man hier nicht weiter, dennoch besteht die Gefahr, dass der TE zusätzlich zum Schaden auch auf dessen Kosten sitzen bleibt.

Sollte man dem TE fairerweise vorher sagen, ich nehme nicht an dass ihr bereit seid ihm hinterher die Kosten zu erstatten?

Eine Erstberatung beim Anwalt ist ein sehr überschaubarer Kostenfaktor.

Und alle mal besser als irgendwelche Ratschläge von Usern hier im Forum die von allem und alles auf der

Welt Ahnung zu scheinen haben und vor allen Dingen alles besser Wissen.....

Nur mal als Denkanstoß:

wenn Behörden(bedienstete) berechtigterweise im Rahmen der Gefahrenabwehr das Eigentum eines unbeteiligten Dritten beschädigen oder dieses einfach benutzen müssen, dann ist z.B. nach den Landespolizeigesetzen u.ä. Vorschriften der unbeteiligt in Anspruch genommene Geschädigte nach diesen Vorschriften zu entschädigen. Punkt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Juni 2016 um 13:37:56 Uhr:

Eine Erstberatung beim Anwalt ist ein sehr überschaubarer Kostenfaktor.

Tja da müsste man sich dann auch mal langsam entscheiden:

Ist es nun "glasklar", dass der TE seinen RA gar nicht zahlen muss (wie behauptet und von dir bestätigt), oder ist nur das Kostenrisiko überschaubar (wie zuletzt zurück gerudert)?

Welches der beiden Türchen ist nun das richtige?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2016 um 13:42:17 Uhr:

 

wenn Behörden(bedienstete) berechtigterweise im Rahmen der Gefahrenabwehr das Eigentum eines unbeteiligten Dritten beschädigen oder dieses einfach benutzen müssen, dann ist z.B. nach den Landespolizeigesetzen u.ä. Vorschriften der unbeteiligt in Anspruch genommene Geschädigte nach diesen Vorschriften zu entschädigen. Punkt.

So auf dem Papier.

Was "in echt" passiert ist die Praxis:

Ein Beispielchen (das erst beste) 5 U 139/09

Deinen Punkt kannste wegradieren.

Jetzt Du wieder.

@Matsches schrieb

Tja da müsste man sich dann auch mal langsam entscheiden:

Ist es nun "glasklar", dass der TE seinen RA gar nicht zahlen muss (wie behauptet und von dir bestätigt), oder ist nur das Kostenrisiko überschaubar (wie zuletzt zurück gerudert)?

Welches der beiden Türchen ist nun das richtige?

Ich habe hier nicht "zurückgerudert" sodern mich nur der Meinung von Paul angeschlosen. Und deswegen mus ich mich -insbesondere dir gegenüber- ganz bestimmt nicht rechtfertigen. Und den Rest meines Beitrages gibt es auch nichts hizuzufügen.

Erstmal nicht.

Im übrigen muss hier der TE entscheiden, welche Ratschläge er berücksichtigt und welche nicht.

Das muss daher also auch nicht deine Sorge sein..... :)

 

@Matsches: Wer aus der Praxis kommt, der erkennt an deiner Urteilszitierweise, dass Du nicht aus der Praxis kommst. Und ich habe gerade auch keinen Bock darauf, jedes Un-, Halb- oder Google"wissen" richtig zu stellen. Was zu sagen ist, das ist gesagt.

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