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Gegnerische Versicherung will nicht vollen Restwert zahlen...

Themenstarteram 27. März 2004 um 16:44

Hallo an alle !!

Ich habe folgendes Problem....

Undzwar hat man meiner Freundin (sie fuhr mit meinem Auto) die Vorfahrt genommen.....

Durch die Polizei ist klar und auch bestätigt,das die andere Frau schuld hat. - das bestreitet auch keiner...

Jetzt habe ich einen Sachverständigen kommen lassen....

Der Wagen ist Totalschaden - Reperaturkosten ca. 16400 Euro - Zeitwert des Wagens ist laut Gutachter 3950 Euro und der Restwert beträgt laut DEKRA Gutachter 0,00 Euro !!!! - Es handelt sich um einen MB 200D Bj. 90 mit Original 130.000 km .

Jetzt hatt mich die Gegnerische Versicherung angeschrieben,daß sie jemanden haben, der mir den Wagen für 800,- Euro abkaufen würde....

(haben auch gleich die Adresse mitgeliefert)

Jetzt sieht ihre Rechnung so aus....

Hat mir die Liebe Provinzial zugesendet....

Zeitwert vor dem Unfall 3950,- Euro

- 800,- Euro - da ich die ja von dem

"Schrotthändler"

bekommen würde

------------------------------

= 3150,- Euro

________________________

Ist das Rechtens ???

Dürfen die mir einfach 800,- Euro abziehen ??

der DEKRA Gutachter hatt doch einen Restwert ausgeschlossen .

Müßen die mir dann nicht die vollen 3950 Euro zahlen ???

Und ich kann mit dem Wagen machen was ich will ????

Ich war auch schon beim Anwalt,der ist aber der meinung,daß die das wahrscheinlich dürfen - ist sich aber auch nicht 100% sicher.

Er sagt, ich bekomme doch die Volle Summe ,die mir zusteht.... - hatt er ja recht - aber MEIN Auto ist wech....

 

weiß jemand von euch darüber bescheid ???

werde mich auch noch mal an den ADAC wenden.

 

Würde mich über viele Antworten von euch freuhen !!!

D A N K E ! ! !

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21 Antworten
am 27. März 2004 um 19:00

Wo ist denn das Auto? Wenn du es bereits veräußert hast, dann denen den Kaufvertrag zusenden und dann wird die dort gezahlte Summe vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Das müssen sie dann akzeptieren, falls sie dich nach dem Verkauf kontaktiert haben! Es gibt dazu eine Entscheidung des BGH, die dies klar geregelt hat (wenn ich mich recht erinnere). Zudem mußt du nicht an zweifelhafte Resteverwerter verkaufen (die dann den Wagen z.B. nach Osteuropa schaffen und ihn da billig reparieren und ihn dann verkaufen).

EDIT: Siehe z.B. hier oder hier.

So nebenbei, wenn du deinem Anwalt gesagt hast, daß das Auto bereits veräußert ist, dann würde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen, ob der Anwalt der Richtige ist (entweder vertritt er nicht deine Interessen oder ist inkompetent).

Klare Sache, Restwert 0 bleibt 0. Also lass dich von denen nicht verarschen und klopf da mal auf den Tisch.

am 27. März 2004 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von 53B

Klare Sache, Restwert 0 bleibt 0. Also lass dich von denen nicht verarschen und klopf da mal auf den Tisch.

Er muß schon erklären was mit dem Auto ist bzw. wieviel er dafür erhalten hat, ansonsten sieht es bei einer Klage nicht gut aus.

Klar aber wenn der restwert 0 ist dann wird er dafür nichts mehr kriegen. Die Gutachter saugen sich das doch nicht aus den Fingern.

am 27. März 2004 um 23:44

Zitat:

Original geschrieben von 53B

Klar aber wenn der restwert 0 ist dann wird er dafür nichts mehr kriegen. Die Gutachter saugen sich das doch nicht aus den Fingern.

Das ist ein Trugschluß. Restwert 0 bedeutet ja nur, das er unter normalen Umständen nichts mehr bekommt, aber mit etwas Eigeninitiative ( ,Wissen und Glück) läßt sich oft durchaus noch etwas rausholen (nicht viel aber immerhin).

Du bekommst doch deine 3950€ wieder oder hab ich das falsch verstanden? 3150 von der Versicherung und 800 vom Händler, dann hast du doch die Summe, wo ist das Problem?

Ich würde da einfach mal DEINEN Versicherungsvertreter fragen. Meiner hat mich bei solchen Sachen noch NIE im Stich gelassen, auch wenn er damit nur Arbeit hat :-)

am 28. März 2004 um 8:40

ist doch alles klar:

du bekommst von der Versicherung 3150 €. Der Käufer des Schrottautos zahlt 800 €. Sind zusammen 3950 €. Das ist ein Weg.

Du kannst es aber auch so machen:

Du nimmst die 3150 €, und suchst dir jemanden, der für den Schrottwagen mehr als 800 € zahlt. Dann hast du noch etwas davon (wenn du denn einen findest).

 

-----------------------

Die Versicherung will ja auch nicht mehr als nötig zahlen. Und zu dein Geld kommst du schon. Nur gibt es eben verschiedene Wege. Halte uns mal auf den laufenden.

Themenstarteram 28. März 2004 um 13:01

Hallo an alle !!

Danke erstmal für eure Antworten !!

Also....

der Wagen ist noch NICHT Verkauft !!

er steht bei Mercedes.

 

Es ist schon richtig, ich bekomme ja die Vollen 3950,-Euro zusammen (3150,- Versicherung + 800 vom Schrotthändler - den mir die gegnerische Versicherung rausgesucht hat.)

ABER....

Man(n) versucht ja immer das Beste für sich selber rauszuholen - ist doch normal - oder ??

-

Hab ich nicht anspruch darauf, die Volle Summe von der Versicherung zu bekommen ( da ja Restwert 0 ) und den Wagen dann zu behalten - ob ich ihn dann Verkaufe oder nicht , brauch ja keiner zu wissen....

ich könnte ihn ja VERSCHENKEN (-

 

- Wie gesagt, hat der Motor erst 130.000km (Diesel) runter , abn.Anhängerkupplung , Hinterachse - ist alles noch einiges Wert !!!

Ich habe schon einige Leute an der Hand, die sich danach die Finger lecken !!

 

Doch dennoch ist die Frage..... darf mir die Versicherung einfach die 800,- Euro abziehen ....????

Themenstarteram 28. März 2004 um 13:04

- WVN

Ich bin auch bei der Provinzial Versichert...

daher um so ärgerlicher !!

Wie die mit einem Umgehen.

Themenstarteram 28. März 2004 um 13:14

Hallo nochmal....

Was ist denn, wenn ich den Wagen gegen eine Kiste Bier (oder ähnliches) verkauft habe - da ja laut Gutachter der Restwert 0 ist.......

Natürlich leider bevor mir die Versicherung geschrieben hat, daß sie einen haben, der mir 800,- Euro zahlen würde ..... !!?????

 

- hab ich dem Anwalt auch gefragt......er meint : die Versicherung würde sagen...pech gehabt - hätten sie gewartet...hätten sie mehr bekommen

und würden mir trotzdem die 800 abziehen.

am 28. März 2004 um 13:24

Sobald die Versicherung dich kontaktiert und dir ein Angebot unterbreitet und du den Wagen noch nicht verkauft hast, mußt du fast deren Angebot akzeptieren. Falls der Schrotthändler unseriös ist, hätte eine Ablehnung auch vor Gericht durchaus Bestand.

Das, was dir vorschwebt (3950€ kassieren und zusätzlich Wagen selber verscherbeln), ist grundsätzlich nicht zulässig, da es gegen das Bereicherungsverbot verstößt! Außerdem bist auch du angehalten, den Schaden möglichst klein zu halten, daher ist ein nachträglicher Verkauf für 0€ nicht sinnvoll (wenn du insgesamt 3950€ bekommen willst).

am 28. März 2004 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von Onkel Busa

Hallo nochmal....

Was ist denn, wenn ich den Wagen gegen eine Kiste Bier (oder ähnliches) verkauft habe - da ja laut Gutachter der Restwert 0 ist.......

Natürlich leider bevor mir die Versicherung geschrieben hat, daß sie einen haben, der mir 800,- Euro zahlen würde ..... !!?????

 

- hab ich dem Anwalt auch gefragt......er meint : die Versicherung würde sagen...pech gehabt - hätten sie gewartet...hätten sie mehr bekommen

und würden mir trotzdem die 800 abziehen.

Der Anwalt hat keine Ahnung (ist der überhaupt auf Unfallrecht spezialisiert?), da wie schon oben geschrieben der BGH 1993 in dieser Sache eine eindeutige Entscheidung gefällt hat. In diesem Falle müßte die Versicherung den Verkauf über 0€ akzeptieren. Eine Klage gegen die Versicherung in diesem Falle sollte daher zu 100% gutgehen.

am 28. März 2004 um 17:22

es ist nicht möglich, 3950 € zu kassieren, und den wagen selber zu verkloppen. sorry. aber da haben alle vorredner recht.

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