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Gegenversicherung will nicht zahlen

Themenstarteram 22. September 2009 um 7:48

Hallo,

mir ist auf einem Parkplatz beim ausparken einer gegen die Stoßstange gefahren (rechte Seite),

mein Auto stand geparkt, so der Schuldige hat natürlich alles zugegeben und mir seine Versicherungsdaten genannt, er hat den Schaden am gleichen Tag bei der Versicherung ( fängt mit H an und hört mit UK auf )gemeldet und seine Schuld zugesihert. Nun nach meinem Kostenvoranschlag knapp 500 € , mag vielleicht nicht viel sein aber ich bin Student und ich denke nicht dran das Geld der Versicherung zu schenken, verweigert diese Versicherung da Geld zu zahlen.

Die haben irgendwo rausgefunden, dass mir schonmal jemand die Stoßstange angekratz hat, das war aber links und da ich noch den alten Kratzer nicht behoben habe, müssten Sie nicht zahlen, da ich ja sowieso die Stoßstange machen lassen muss. Also der Grund ist der Vorschaen, der nichts mit dem neuen zu tun hat. Gibts sowas? Ich meine ich kann doch nicht jedem der eine Delle im Auto hat (bei mir war das nur ein Kratzer) ins Auto reinfahren und sagen , ha ich muss nix zahlen , lass erst den schaden beheben... Kann ja auch nicht jedem mit gebrohener Nase in die Fresse schlagen... wo kommen wir denn mit solchen Regelungen hin.. Diese Huk ist eht zu dreist, ich besitze leider keinen Rechtschutz, wie kann ich da gegen die vorgehen, ich mein gibts da irgendwelche Versicherungsgesetze auf die ich mich berufen kann oder ähnl.

Ich will echt denen das Geld nicht schenken, sowas ist doch abzocke.

Danke für eure Hilfe

schönen Gruß

Beste Antwort im Thema

Dein Schreibstil hier ist ist unter aller Kanone..........:mad:

 

Und genau deswegen bekommst du, zumindest von mir hier keine Ratschläge oder Hilfestellung.

 

 

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Dein Schreibstil hier ist ist unter aller Kanone..........:mad:

 

Und genau deswegen bekommst du, zumindest von mir hier keine Ratschläge oder Hilfestellung.

 

 

Themenstarteram 22. September 2009 um 8:23

hallo,

tut mir Leid, wenn mein Schreibstil jemandem nicht passt .. es geht hier im Forum aber auch nicht um Schreibstile, Grammatik oder Interpunktion,sondern um Hilfe oder Ratschläge zu bestehenden Problemfällen.

Vielen Dank an die, die helfen und nicht mekern möchten

lieben Gruß

Zitat:

Original geschrieben von shoother

hallo,

tut mir Leid, wenn mein Schreibstil jemandem nicht passt .. es geht hier im Forum aber auch nicht um Schreibstile, Grammatik oder Interpunktion,sondern um Hilfe oder Ratschläge zu bestehenden Problemfällen.

 

Vielen Dank an die, die helfen und nicht mekern möchten

lieben Gruß

in die Fresse schlagen... wo kommen wir denn mit solchen Regelungen hin....Abzocke .......

 

 

Da an dem Fahrzeug im neuen Schadensbereich ein Altschaden (kein Vorschaden) vorliegt, ist ein Kostenvoranschlag zur Abrechnung vollkommen ungeeignet, hier wäre ein Gutachten - auch bei dieser Schadenshöhe - erforderlich gewesen.

In diesem Gutachten wäre dann der Altschaden korrekt angegeben wurden und der Sachverständige hätte die Reparaturkosten entsprechend ermittelt. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, ohne beide Schäden selber gesehen zu haben läßt sich nicht genau sagen, was in Deinem Fall zutrifft.

Eine Möglichkeit wäre über die Wertverbesserung des Fahrzeuges, da nach der Reparatur beide Schäden behoben sind, einen entsprechenden Ausgleich für den Altschaden vorzunehmen. Ich hab es zumindest so verstanden, dass der Altschaden bisher nicht behoben wurde.

Dir ist auf jeden Fall der neue Schaden zu erstatten, jedoch so das Du dich auch nicht mehr Geld bekommst als der wirkliche Dir entstandene Schaden ist (keine Bereicherung).

Themenstarteram 22. September 2009 um 8:30

ja sorry etwas aufgebracht wegen dieser Sache mit der Huk

Zitat:

Original geschrieben von shoother

Hallo,

mir ist auf einem Parkplatz beim ausparken einer gegen die Stoßstange gefahren (rechte Seite),

mein Auto stand geparkt, so der Schuldige hat natürlich alles zugegeben und mir seine Versicherungsdaten genannt, er hat den Schaden am gleichen Tag bei der Versicherung ( fängt mit H an und hört mit UK auf )gemeldet und seine Schuld zugesihert. Nun nach meinem Kostenvoranschlag knapp 500 € , mag vielleicht nicht viel sein aber ich bin Student und ich denke nicht dran das Geld der Versicherung zu schenken, verweigert diese Versicherung da Geld zu zahlen.

Die haben irgendwo rausgefunden, dass mir schonmal jemand die Stoßstange angekratz hat, das war aber links und da ich noch den alten Kratzer nicht behoben habe, müssten Sie nicht zahlen, da ich ja sowieso die Stoßstange machen lassen muss. Also der Grund ist der Vorschaen, der nichts mit dem neuen zu tun hat. Gibts sowas? Ich meine ich kann doch nicht jedem der eine Delle im Auto hat (bei mir war das nur ein Kratzer) ins Auto reinfahren und sagen , ha ich muss nix zahlen , lass erst den schaden beheben... Kann ja auch nicht jedem mit gebrohener Nase in die Fresse schlagen... wo kommen wir denn mit solchen Regelungen hin.. Diese Huk ist eht zu dreist, ich besitze leider keinen Rechtschutz, wie kann ich da gegen die vorgehen, ich mein gibts da irgendwelche Versicherungsgesetze auf die ich mich berufen kann oder ähnl.

Ich will echt denen das Geld nicht schenken, sowas ist doch abzocke.

Danke für eure Hilfe

schönen Gruß

Hallo Shooter,

ich schließe mich der Auffassung von KSV an. Sollte es sich um einen Kratzer auf der Stoßstange handeln, wäre ein Neu-für-Alt Abzug aufgrund der Wertverbesserung angebracht. So etwas ist in einem Kostenvoranschlag natürlich nicht drin.

Das die Regulierung nun gänzlich verweigert wird - unter dem Vorbehalt, dass es sich um einen kleinen Vorschaden handelt - halte ich für fragwürdig. Fotos zur Dokumentation des Vorschadens wären sinnvoll!

Grüße,

Metehan

Themenstarteram 22. September 2009 um 8:55

Hallo KSV,

danke für deine Antwort, ja Sie haben es richtig verstanden, der Altschaden ist nicht behoben worden , war nur ein Kratzer auf der anderen Seit der Stoßstnge. Ich möchte auch nicht mehr als mir an Schaden zugefügt wurde. Wie könnte oder auf was könnte ich mich berufen, um bei der Versicherung mein Geld loszueisen?

Vielen Dank für jede hlfreiche Antwort

MfG

Ich vermute das es ohne Fachanwalt schwer wird bei der Versicherung etwas zu erreichen, zum zweiten wäre natürlich ein Gutachten erforderlich in dem zu dem aktuellen Schaden und dem Altschaden geanu Stellung genommen wird erforderlich.

Zitat:

Neu-für-Alt Abzug

Abzüge Neu für Alt gibt es bei Haftpflichtschäden nicht, hier ist die Wertverbesserung bezogen auf das kompl. Fzg. entscheidend.

Zitat:

Vorschaden handelt

Wäre es ein Vorschaden, dann bräuchte der TE nur Belege über die Reparatur und es gäbe kein Problem. ein Vorschaden ist immer behoben!

Zitat:

Fotos zur Dokumentation des Vorschadens wären sinnvoll!

Gute Bilder sind immer sehr hilfreich.

Hi,

auch wenn ich unserem Dellenzaehler recht geben muss, deine Ausdrucksweise ist nicht angebracht für unser Forum, bitte in Zukunft etwas Sachlicher :). Das "Sie" muss aber nun auch nicht sein ;)

Zu deinem Fall:

Frage doch mal bei der Versicherung nach ob Ihnen Bilder reichen zum berechnen der Abzüge für den Vorschaden. Wenn nicht würde ich die mal freundlich drauf Hinweisen das Rechtsanwälte und Gutachter wesentlich mehr Kosten als der Gesamtbetrag um den es hier eigentlich geht. Wenn die Versicherung dann immer noch nicht bereit ist, mit deiner Hilfe, den Schaden zu regulieren kann der RA ja immer noch hinzu gezogen werden ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hi,

auch wenn ich unserem Dellenzaehler recht geben muss, deine Ausdrucksweise ist nicht angebracht für unser Forum, bitte in Zukunft etwas Sachlicher :).

was heist den hier auch? Frechheit.................:mad:

 

:D

 

na gut, ich bin ja gar nicht so, wie ich aussehe.........:o

 

Aber nochmal zum Thema (obwohl ich ja eingentlich nicht wollte)

 

Also, wenn der Stoßfänger hinten links so beschädigt wäre, dass er aufgrund dieses Schaden hätte erneuert werden müssen, dann jibbet:

 

nix rein gar nix nullo

 

Weil einmal kaputt ist kaputt.

 

Die haben irgendwo rausgefunden, dass mir schonmal jemand die Stoßstange angekratz hat, das war aber links und da ich noch den alten Kratzer nicht behoben habe......

 

 

@shoother merkste was ?  ;)

 

Ein "paar Kratzer" findet die Versicherung sicher nicht heraus.

 

Kann das sein, dass du vielleicht schon einmal einen "etwas größeren" Schaden abgerechnet hast in dem der Stoßfänger bereits enthalten war ?

 

Wenn an der linken Seite ein Altschaden vorliegt der nicht zu einem Neuersatz des Stoßfängers geführt hätte und aufgrund des nun vorliegenden Schaden an der rechten Seite ein Neuersatz erforderlich ist, dann sind in der Tat Abzüge für eine Wertverbesserung vorzunehmen, da durch die Reparatur zwangläufig der Altschaden links mit beseitigt wird (eben durch den Neuersatz)

 

Wenn aber der Schaden am Stoßfänger rechts auch nur eine Instandsetzung rechtfertigt, dann sind Abzüge nicht gerechtfertigt. 

 

Warum ist das so ?

 

Du gehst zum Lackierer. Der sagt Ok (zum Beispiel) für das Instandsetzen des Stoßfänger rechts ist eine Arbeitszeit von zb. 1 Stunde erforderlich. Das löst eine so genannte Reparaturlackierung aus.   

 

Nun schaut der Lacker links und sieht den Altschaden. Dann sagt er zu dir: "aber für die Beseitigung dieses Altschaden brauche ich noch mal ein halbe Stunde, die musst du mir aber bezahlen lieber Kunde, weil das ist in der anderen Kalkulation nicht enthalten (nicht vergessen Reparaturlackierung ist sowieso erforderlich)

 

Warum soll man dann hier Abzüge vornehmen ?

 

Dafür das der Mehraufwand beim Lackierer bezahlt werden muss ?

 

Nein, das ist nicht richtig.

 

Hier gibt es keinen Vorteilsausgleich den man zu berücksichtigen hätte. 

 

In diesem Fall wäre der Altschaden links nur bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (natürlich negativ) zu berücksichtigen. 

 

Aber wie schon geschrieben, ich glaube nicht, dass wir hier nur von ein paar Kratzern reden.

 

Das glaube ich erst dann, wenn ich Bilder vom Schaden hier gesehen habe.......

 

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

am 22. September 2009 um 17:01

@shooter

Nun lass uns nicht dumm sterben und teil uns doch einmal mit, wieviel dir eine Versicherung für den Kratzer an der linken Seite deiner Stoßstange bezahlt hatte?

 

@KSV

Das wäre doch mal ein interessantes Gutachten.

 

Altschaden wird ermittelt (Lackierung der Stoßstange 500 Euro).

 

Neuer Schaden wird ermittelt (die Stoßstange muss für 500 Euro neu lackiert werden).

 

Wie hoch ist nun die Wertverbesserung, wenn bei der Beseitigung des Lackschadens an der rechten Seite des Stoßfängers auch der Lackschaden an der linken Seite des Stoßfängers mit beseitigt wird?

 

Wäre ich Sachverständiger, würde ich kein Gutachten erstellen oder mein Honorar sofort vom Auftraggeber verlangen.

 

Ich gebe dir aber recht, das es in diesem Fall ohne Fachanwalt schwer sein wird, bei der Versicherung etwas zu erreichen, wage aber zu bezweifeln, dass auch ein Fachanwalt nicht viel mehr für seinen Mandanten erreichen wird.

Um das einmal allgemein etwas näher an zwei Beispielen zu erläutern:

Angenommen durch einen Altschaden ist der Stoßfänger im nicht direkt sichtbaren Bereich eingerissen und muss erneuert werden. Die dafür erforderlichen Kosten in Höhe von 800 € hat der Anspruchsteller vor 2 Jahren erhalten und nicht repariert. Jetzt passiert ein neuer Unfall, die Lackierung des Stoßfänger wird beschädigt (stark auffällig und von weitem sichtbar).

Der Geschädigte hat nun den Anspruch das der Zustand wieder hergestellt wird der bestehen würde wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Das bedeutet in meinem Beispiel der zweite Schaden ist zu ermitteln.

Infolge dessen ist bei diesem zweiten Schaden eine Lackierung des beschädigten Bereiches des Stoßfängers (auch wenn dieser eingerissen ist) zu bezahlen - z.B. 150 € Smart Repair. Wird bei der zweiten Reparatur der erste Schaden ganz oder teilweise mitbehoben so dass sich der Wert des Fahrzeuges dadurch erhöht, gibt es Abzüge einer Wertverbesserung.

Man kann es sich nicht so einfach machen und sagen "einmal kaputt ist kaputt" und dann gibt es nichts mehr.

Es könnte sich ja auch teoretisch um einen Altschaden handeln, der beim Vorbesitzer aufgetreten ist. Mit dieser Delle im Stoßfänger konnte der Käufer leben, der Vorbesitzer hat aber den kompl. Stoßfänger korrekterweise bezahlt bekommen. Wenn jetzt genau dieser schon einmal bezahlte Stoßfänger beim zweiten Unfall durchbricht (nicht aufgrund des Altschadens!) dann steht dem jetzigen Besitzer natürlich ein neuer Stoßfänger zu mit entsprechenden Abzügen für die Wertverbesserung - er hat beim Kauf für das Auto wegen der Delle im Stoßfänger auch weniger bezahlt und die ist dann weg.

Wenn das ganze korrekt im Gutachten ermittelt und begründet wird gibt es auch bei der Abrechnung keine Probleme.

 

Zum Fall des TE läßt sich aber ohne den Schaden und Altschaden (Bilder) gesehen zu haben nichts genaues sagen.

Selbstverständlich spielt es eine Rolle ob der Stoßfänger schon "einmal kaputt"war oder nicht.

Wenn er vor diesem Ereignis bereits so beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen, dann gibt es keinen Schadenersatz.

Unabhängig davon, ob der Schaden beim Vorbesitzer eingetreten ist oder nicht.

Wir reden hier nicht von optischen Mängeln, oder ob der Besitzer jetzt mit der "Delle leben kann"

Entweder ist der Stoßänger durch ein Ereignis -durch wen oder was auch immer- so beschädigt, dass er aus technischer Sicht hätte erneuert werden müssen oder nicht.

Und wenn er so beschädigt ist, dass er ausgetaucht werden muss, dann gibt es auch keinen Neuersatz im zweiten Schadenfall. 

Kaputt ist kaputt, das ist nun mal so.............

"Halb kaputt" oder "kaputt aber mir nicht so wichtig" aus Betrachtungsweise vom Besitzer, dass gibt es nicht, zumindest nicht auch technischer Sichtweise.

am 22. September 2009 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Wenn er vor diesem Ereignis bereits so beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen, dann gibt es (k)einen Schadenersatz.

@KSV

Diese Einstellung haben genau die, denen der Stoßfänger zum zweiten, dritten, vierten mal beschädigt wird und dann zum Sachverständigen und Anwalt rennen, um ihn vergolden zu lassen.

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