Gegengutachten Versicherung - Bin ich dazu verpflichtet?
Hallo zusammen.
Sachverhalt:
Vor fast drei Monaten ist mir ein Auto in meinen Wagen gefahren. Unfallverursacher ist die Gegenpartei, Polizei hat den Schaden aufgenommen, Gegenpartei hat es eingestanden und der Fall ging an die gegnerische Versicherung. Ich habe daraufhin ein Gutachten erstellen lassen und es kamen ca. 30.000€ an Reparaturkosten heraus und der Wiederbeschaffungswert wurde mit 63.000€ beziffert, also kein Totalschaden. Jetzt sind 8 Wochen vergangen und die Versicherung meldet sich und möchte ein Gegengutachten erstellen. Also wird es wieder dauern und am Ende wird natürlich das Ziel der Versicherung sein, den Schaden kleiner zu rechnen.
Ich habe nun seit fast drei Monaten kein Auto und mir wird das langsam zu blöd! Auch, weil ich zwei Kaufinteressenten habe, die mir den Wagen im jetzigen Zustand für 35.000€€ abkaufen würden. Ich will aus der ganzen Sache ehrlich gesagt nur noch raus und bin froh, jetzt 60.000€ mit Verkauf und Versicherungssumme zu erhalten, um mir einen neuen Wagen kaufen zu können.
Frage 1:
Was passiert, wenn ich den Wagen jetzt verkaufe und das Gegengutachten nicht zulasse? Als Beweiskraft reicht doch das bisherige Gutachten aus (vereidigter Gutachter)? Bin ich verpflichtet ein Zweitgutachten auf Wunsch zuzulassen?!
Frage 2:
Ab wann steht mir ein Leihwagen oder eine Entschädigungsgebühr zu? Nur in der Zeit der Reparatur während des Werkstattaufenthalts? Es kann doch nicht sein, dass eine Versicherung sich einfach mal 8 Wochen bis zur Bearbeitung Zeit lässt und dann auf Nachfrage mit einem Gegengutachten kommt, was das ganze jetzt auch noch mal in die Länge zieht. Der Wagen ist im aktuellen Zustand nicht fahrtüchtig und hat nun auch seit zwei Monaten keinen TÜV mehr und würde in dem Zustand auch keinen TÜV erhalten. Ich stehe also gerade mit Nichts da!
26 Antworten
Ich vermute, die haben ihre Standard-Prozesse und die spulen sie ab. Das geht dann manchmal nach hinten los, wenn Geschädigte sich wehren. Wird sich aber in Summe rechnen.
Na klar, längst nicht jeder hat eine RS-Versicherung (leider) und beschreitet den Klageweg. Sieht doch auch so offiziell aus, wenn ControlExpert und Co, möglichst noch mit (falschen) Rechtsprechungshinweisen die Kosten reduzieren.
Was wäre, wenn jetzt durch einen Verkauf des beschädigten Autos vollendete Tatsachen geschaffen werden? Ist die gegnerische Versicherung dann gezwungen, das vorhandene Gutachten zu akzeptieren?
Zitat:
@StephanBo schrieb am 6. Juni 2024 um 16:01:46 Uhr:
...
Ich habe nun seit fast drei Monaten kein Auto und mir wird das langsam zu blöd! Auch, weil ich zwei Kaufinteressenten habe, die mir den Wagen im jetzigen Zustand für 35.000€€ abkaufen würden. Ich will aus der ganzen Sache ehrlich gesagt nur noch raus und bin froh, jetzt 60.000€ mit Verkauf und Versicherungssumme zu erhalten, um mir einen neuen Wagen kaufen zu können.Frage 1:
Was passiert, wenn ich den Wagen jetzt verkaufe und das Gegengutachten nicht zulasse? Als Beweiskraft reicht doch das bisherige Gutachten aus (vereidigter Gutachter)? Bin ich verpflichtet ein Zweitgutachten auf Wunsch zuzulassen?!
...
Das vorherige Gutachten muss eh akzeptiert werden. Es gibt kein Anrecht auf eine nach Besichtigung.
Wenn man es nicht will muss man halt klagen
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Und wenn das Gericht ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt?
Soll der Kläger eine weitere Besichtigung verweigern?
Wie hoch schätzt Du die Erfolgsaussicht der Klage?
Es wird von der Gegenseite vermutlich nie geklagt werden, nur weil das Gegengutachten nicht ermöglicht wird.
Das Gericht wird kein zweites Gutachten beauftragen. Außer es sind Mangel im Gutachten vorhanden.
Solange da nicht plötzlich noch nicht berücksichtige Vorschäden im Raum stehen, würde ich mich auch nicht auf ein Gegengutachten einlassen.
Soll der Anwalt halt das machen wofür er bezahlt wird. Bei der Schadenssumme sollte der schon ein wenig Engagement zeigen.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 9. Juni 2024 um 09:55:16 Uhr:
Es wird von der Gegenseite vermutlich nie geklagt werden, nur weil das Gegengutachten nicht ermöglicht wird.
Die Gegenseite wird auch nicht klagen.
Klagen müssen wird hier der TE.
Da es um die Höhe der Ansprüche gehen wird ist die Wahrscheinlichkeit dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, an dem es sich dann orientieren wird relativ hoch.
Ob es klug ist das Fahrzeug vorher zu verkaufen sei dahingestellt.
Die gegnerische Versicherung würde ich jedenfalls nicht an das Auto lassen.
Wenn man das bis zum Ende durchstehen will sollte man einen fähigen und engagierten Anwalt, sehr viel Zeit, ausreichend finanzielle Mittel zu Vorfinanzierung und eine Rechtsschutzversicherung haben. Und man sollte in der Lage sein den eigenen Fall über viele Monate der Wartezeit hin vergessen und ignorieren zu können.
Im Übrigen sollte alle Fragen die der TE hat sein Anwalt beantworten können, andernfalls scheiteret es schon an Punkt 1.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 11. Juni 2024 um 10:02:14 Uhr:
Die Gegenseite wird auch nicht klagen.Zitat:
@Luke1637 schrieb am 9. Juni 2024 um 09:55:16 Uhr:
Es wird von der Gegenseite vermutlich nie geklagt werden, nur weil das Gegengutachten nicht ermöglicht wird.Klagen müssen wird hier der TE.
Da es um die Höhe der Ansprüche gehen wird ist die Wahrscheinlichkeit dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, an dem es sich dann orientieren wird relativ hoch.
Ob es klug ist das Fahrzeug vorher zu verkaufen sei dahingestellt.
Die gegnerische Versicherung würde ich jedenfalls nicht an das Auto lassen.
Wenn man das bis zum Ende durchstehen will sollte man einen fähigen und engagierten Anwalt, sehr viel Zeit, ausreichend finanzielle Mittel zu Vorfinanzierung und eine Rechtsschutzversicherung haben. Und man sollte in der Lage sein den eigenen Fall über viele Monate der Wartezeit hin vergessen und ignorieren zu können.
Im Übrigen sollte alle Fragen die der TE hat sein Anwalt beantworten können, andernfalls scheiteret es schon an Punkt 1.
Und genau das ist die Taktik der Vers....
Verzögern bis zum geht nicht mehr, dann geben die meisten schon auf,
und nehmen was Vers. anbietet...
Das ist sicher so.
Auf der anderen Seite können sie in den Schadensabteilungen der Versicherungen ganze Bücher schreiben über verschwiegene Vorschäden, überzogene Gefälligkeitsgutachten, gestellte Unfälle, nie stattgefundene Diebstähle und allem was dem kreativen Versicherungsnehmer sonst noch eingefallen ist um mehr oder weniger große Beträge einzuheimsen.
Dieser "Markt" ist völlig entartet weil die Beträge die es zu verteilen gibt einfach irre hoch sind.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 11. Juni 2024 um 10:16:56 Uhr:
Das ist sicher so.Auf der anderen Seite könnnen sie in den Schadensabteilungen der Verischerungen ganze Bücher schreiben über verschwiegene Vorschäden, überzogene Gefälligkeitsgutachten, gestellte Unfälle, nie stattgefundene Diebstähle und allem was dem kreativen Versicherungsnehmer sonst noch eingefallen ist um mehr oder weniger große Beträge einzuheimsen.
Dieser "Markt" ist völlig entartet weil die Beträge die es zu verteilen gibt einfach irre hoch sind.
Das stimmt ach und gehört auch zur Wahrheit.
Bemerkung gelöscht, Fremdenfeindliches hat auf dieser Platform nichts zu suchen, Moorteufelchen.