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Gefahrguttransport im Privat-PKW -> Was ist zu beachten?

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 10:50

Hi,

da in der letzen zeit so Einiges in Sachen Transport von Gasflaschen durch die Medien ging, habe ich mal die Mühe gemacht und die Gesetzeslage verifiziert.

Also, um das ganze einmal in wenige Worte zu fassen:

Als Privatperson darf man 333 Liter Gas (das sind 13 volle 11kg Flaschen, da eine 11kg Flasche knapp 25 Liter Flüssiggas enthällt)) in einem PKW transportieren. Voraussetzung ist dabei die fachgerechte Verpackung und Sicherung.

Verpackung heißt Gasflasche mit gültigem TÜV-Stempel, Ventil geschlossesn, Flanschschutzkappe zugedreht (das ist diese Schraubkappe mit dem Linksgewinde) und Sicherungskappe aufgesetzt und gesichert. Ladungssicherung bedeutet, die Flaschen müssen aufrecht stehen und gegen Verrutschen gesichert sein. Zwischen den einzelnen Flaschen muß ein Berührungsschutz bestehen (z.B. ein Streifen Plastik, ein Kunstoffgitterstrumpf, etc.). Es muß für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt sein.

Nachzulesen ist dies alles in der ADR (Accord des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Diese gilt auch für den Transport von Kleinmengen in privaten Kombifahrzeugen (Kombifahrzeug ist ein Fahrzeug, das nicht nur ausschließlich dem Gütertransport dient, also auch ein PKW.). Die genaue "Kleinmenge", die mitgeführt werden darf, findet sich dort in Anlage A 1.1.3.6.

Dies ist die Gesetzeslage.

Anders sieht es beim Versicherungsschutz aus. Hier geht man inzwischen davon aus, dass bei dem Transport von mehr als 50kg Gefahrgut (also auch Gas) von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, sofern der Fahrer keine ausreichende Kenntnis über den Transport von Gefahrgütern nachweisen kann und dementsprechend handelte. D.h. im Fall der Fälle riskiert man ggf. einen Teil oder den ganzen Versicherungsschutz.

Bei Diskussionen im Bekanntenkreis habe ich die Feststellung machen müssen, daß teilweise diesbezüglich noch große Unkenntnis herrscht.

Welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 11. Juli 2010 um 15:57

ich möchte folgendes zu bedenken geben:

nicht alles was erlaubt ist, sollte man machen:

kleines Beispiel mit 0,49 Promille bei geschlossener Schneedecke

mit 2.1mm Restprofil auf Ganzjahresreifen,

im Sieben Personen betrieb,

hundert auf der Bundesstraße zu

befahren und dabei 20 liter ReserveBenzin mitzuführen ist zwar erlaubt -

machen würde ich das nicht

gruß Alex

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2021 um 14:59:06 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 9. Juni 2021 um 14:31:47 Uhr:

Deswegen müssen die Gasflaschen im Wohnmobil in den entsprechenden "Schränken" transportiert werden.

Sind die belüftet? Zumindest die Punkte "nur kurzzeitiger Transport" und "Temperaturen über 50 °C vermeiden" kann man damit nicht sicherstellen.

Ja die sind belüftet, mein Gaskasten ist z.B. nach unten hin komplett offen. Ich denke auch nicht das dort unten 50°C herrschen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 12. Juni 2021 um 00:23:08 Uhr:

nach unten hin komplett offen.

Reicht das für den Luftaustausch? Sollte da nicht "oben" auch offen sein? Luft, die wärmer als die Umgebungsluft ist, steigt immer nach oben; kann sie das nicht, findet ohne zusätzlichem Ventilator in Betrieb kein Luftaustausch statt.

Nach unten offen reicht vollkommen aus. Es geht ja vor allem darum, dass sich ein einem Raum kein Gas-Luftgemisch bilden kann(z.B. bei einer unbemerkten Undichtigkeit).. Und da Propan/Butangase schwerer als Luft sind, würde sich das Gas unten absetzen.

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