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Gefährliches Verhalten auf der linken Spur (mit Happy End...)
Sonntag, 12.02.2012, 22:15, A23 richtung Wien
Eine Information vorweg: In Österreich herrscht auf Autobahnen ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h.
Sonntag Nacht war ich von einem Bekannten auf dem Heimweg, unterwegs auf der rechten Spur der Autobahn. Gemütlich mit 140 km/h (lt. Tacho), da ich die Strecke recht gut kenne und dort vermehrt mit Blitzern zu rechnen ist, besonders in den späteren Abendstunden am Wochenende.
Plötzlich erblickte ich vor mir die Rücklichter eines Skoda Octavias, welcher mit 80 km/h über die rechte Spur kroch. Also ganz gemütlich auf die mittlere Spur ausgewichen. Direkt schräg vor besagtem Skoda auf der mittleren Spur jedoch ebenfalls ein Fahrzeug, welches nicht schneller als 120 fuhr. Auch kein Problem, also raus auf die linke Spur. Mit dem Tempomaten schön auf 140 geblieben, man weiß nie, ob nicht doch hinter der nächsten Kurve ein Männchen mit gelbem Westchen und Radarpistölchen auftaucht. Als der Fahrer auf der Mittelspur jedoch bemerkte, dass ich links an ihm vorbeiziehen wollte, erhöhte er ebenfalls aus mir unbegreiflichen Gründen die Geschwindigkeit auf ~130 km/h. Da rauschte hinter mir auch schon ein Benz an, schön mit Xenon. Aufgrund der Annäherungsgeschwindigkeit war zu schließen, dass dieser mindestens 160 km/h drauf gehabt haben muss. Mit vollem Karacho also hinten an mich ran, bis er schließlich hinter mir eine Vollbremsung hinlegte, sodass zwischen uns gerade noch ein "Sicherheitsabstand" von ein paar cm bestand. Und dann ging es auch schon los. *ZACK* Lichthupe. Mit Xenon durch den Rückspiegel schön direkt in die Augen. Direkt darauf ein paar feste Schläge auf die normale Hupe, bis er schließlich ein paar Sekunden darauf das Fernlicht direkt an ließ. In der stockfinsteren Nacht derart geblendet musste ich zwangsweise das Tempo noch weiter reduzieren, da ich für den Moment, bis ich den Innenspiegel nach unten klappen konnte, quasi blind war.
Schließlich bremste ich so stark ab, sodass ich mich auf der Mittelspur wieder hinter dem eigentlich zu überholenden Wagen einordnen konnte. Mir den Vogel zeigend zog der Benz-Fahrer links darauf hin an mir vorbei.
Plötzlich bemerkte ich, wie sich bei dem Octavia, der das Geschehen die ganze Zeit lang von der rechten Spur aus beobachtete, das Seitenfenster öffnete und eine Hand mit einem leuchtenden Blaulicht hinauswanderte. Mit Blaulicht auf dem Dach und Folgetonhorn setzte sich der Octavia schließlich vor den Benz, welcher darauf hin gemeinsam mit der Zivilstreife am nächsten Rastplatz rausfahren durfte.
Abgesehen davon, dass diese mutwillig gefährdete Situation sehr böse hätte enden können, freue ich mich dermaßen über dieses "Happy End", dass ich euch an dieser Stelle davon berichten muss. :D
Auch wenn ich selbst schon oft genug von der Polente, selbst verschuldet und verantwortlich, jenseits der 130 km/h geblitzt wurde und mich darüber ärgerte, freue ich mich, dass in dieser gefährlichen Situation unser Freund und Helfer zur Stelle war und konsequent durgriff. Solche Arschlöcher gehören einfach aus dem Verkehr gezogen.
Beste Antwort im Thema
Sonntag, 12.02.2012, 22:15, A23 richtung Wien
Eine Information vorweg: In Österreich herrscht auf Autobahnen ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h.
Sonntag Nacht war ich von einem Bekannten auf dem Heimweg, unterwegs auf der rechten Spur der Autobahn. Gemütlich mit 140 km/h (lt. Tacho), da ich die Strecke recht gut kenne und dort vermehrt mit Blitzern zu rechnen ist, besonders in den späteren Abendstunden am Wochenende.
Plötzlich erblickte ich vor mir die Rücklichter eines Skoda Octavias, welcher mit 80 km/h über die rechte Spur kroch. Also ganz gemütlich auf die mittlere Spur ausgewichen. Direkt schräg vor besagtem Skoda auf der mittleren Spur jedoch ebenfalls ein Fahrzeug, welches nicht schneller als 120 fuhr. Auch kein Problem, also raus auf die linke Spur. Mit dem Tempomaten schön auf 140 geblieben, man weiß nie, ob nicht doch hinter der nächsten Kurve ein Männchen mit gelbem Westchen und Radarpistölchen auftaucht. Als der Fahrer auf der Mittelspur jedoch bemerkte, dass ich links an ihm vorbeiziehen wollte, erhöhte er ebenfalls aus mir unbegreiflichen Gründen die Geschwindigkeit auf ~130 km/h. Da rauschte hinter mir auch schon ein Benz an, schön mit Xenon. Aufgrund der Annäherungsgeschwindigkeit war zu schließen, dass dieser mindestens 160 km/h drauf gehabt haben muss. Mit vollem Karacho also hinten an mich ran, bis er schließlich hinter mir eine Vollbremsung hinlegte, sodass zwischen uns gerade noch ein "Sicherheitsabstand" von ein paar cm bestand. Und dann ging es auch schon los. *ZACK* Lichthupe. Mit Xenon durch den Rückspiegel schön direkt in die Augen. Direkt darauf ein paar feste Schläge auf die normale Hupe, bis er schließlich ein paar Sekunden darauf das Fernlicht direkt an ließ. In der stockfinsteren Nacht derart geblendet musste ich zwangsweise das Tempo noch weiter reduzieren, da ich für den Moment, bis ich den Innenspiegel nach unten klappen konnte, quasi blind war.
Schließlich bremste ich so stark ab, sodass ich mich auf der Mittelspur wieder hinter dem eigentlich zu überholenden Wagen einordnen konnte. Mir den Vogel zeigend zog der Benz-Fahrer links darauf hin an mir vorbei.
Plötzlich bemerkte ich, wie sich bei dem Octavia, der das Geschehen die ganze Zeit lang von der rechten Spur aus beobachtete, das Seitenfenster öffnete und eine Hand mit einem leuchtenden Blaulicht hinauswanderte. Mit Blaulicht auf dem Dach und Folgetonhorn setzte sich der Octavia schließlich vor den Benz, welcher darauf hin gemeinsam mit der Zivilstreife am nächsten Rastplatz rausfahren durfte.
Abgesehen davon, dass diese mutwillig gefährdete Situation sehr böse hätte enden können, freue ich mich dermaßen über dieses "Happy End", dass ich euch an dieser Stelle davon berichten muss. :D
Auch wenn ich selbst schon oft genug von der Polente, selbst verschuldet und verantwortlich, jenseits der 130 km/h geblitzt wurde und mich darüber ärgerte, freue ich mich, dass in dieser gefährlichen Situation unser Freund und Helfer zur Stelle war und konsequent durgriff. Solche Arschlöcher gehören einfach aus dem Verkehr gezogen.
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51 Antworten
Es war nicht zufällig ein MB C 250 Avantgarde T-Modell 7G Tronic? Dann könnte ich mir vorstellen, wer es war :D
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Wenn hinter ihm alles Frei ist, warum sollte er dann seine Geschwindigkeit erhöhen? Schimpf lieber auf die Zivilstreife, die ihre Geschwindigkeit erhöht hat, sodaß diese Situation erst entstehen konnte.
Wenn ich den Text richtig verstanden hab, hat nicht die Zivilstreife auf der rechten Spur die Geschwindigkeit erhöht, sondern das Fahrzeug auf der mittleren Spur.
@MickyX
Genau so habe ich das auch verstanden.
Danke Drahkke und Micky, ihr habt natürlich recht.
war zu schnell beim Tippen :)
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Egal wo, solche Hirnis gehören umgehend aus dem Verkehr gezogen.
Sehe ich auch so, denn Überholen ohne die Geschwindigkeit zu erhöhen geht echt gar nicht.
Also in Ö hätte ich meine Geschwindigkeit auch nicht weiter erhöht als auf 140 km/h ... gerade als Deutscher ist man da ja sofort fällig ;)
Jedoch hätte ich wieder in die Mitte rüber gezogen, wenn hinter mir heftig tanzende Xenonlichter schnell nähergekommen wären ...
Da wär ich aber an Stelle des TE gleich mal hinterher und hätte noch Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung gestellt. Das hätte ich mir noch on top gegönnt.
Zitat:
Original geschrieben von Kruegerl
Schließlich bremste ich so stark ab, sodass ich mich auf der Mittelspur wieder hinter dem eigentlich zu überholenden Wagen einordnen konnte. Mir den Vogel zeigend zog der Benz-Fahrer links darauf hin an mir vorbei.
kannst froh sein dass man dich nicht auch aus dem Verkehr gezogen hat :)
... ich verstehe schon, er hat dich bedrängt etc.
aber ohne weiteren Grund stark bremsen kann auch gründlich ins Aug gehen. Erst kürzlich gab es deswegen in der Tube einen gewaltigen Unfall zu sehen, als jemand auf der Stadtautobahn meinte Sheriff zu spielen und einen Drängler ausbremste.
Zitat:
Original geschrieben von Powergeri
... ich verstehe schon, er hat dich bedrängt etc.
Wenn der Drängler den TE nur bedrängt hätte, dann wäre die Bremsaktion eventuell strittig gewesen.
In diesem Fall hat der Drängler den TE aber eindeutig gefährdet, so daß die Bresmaktion zum Zweck der Gefahrenabwehr durchaus berechtigt war.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Powergeri
... ich verstehe schon, er hat dich bedrängt etc.
Wenn der Drängler den TE nur bedrängt hätte, dann wäre die Bremsaktion eventuell strittig gewesen.
In diesem Fall hat der Drängler den TE aber eindeutig gefährdet, so daß die Bresmaktion zum Zweck der Gefahrenabwehr durchaus berechtigt war.
nein, das ist eindeutig in der STVO geregelt wie man sich in so einer Situation zu verhalten hat, das lernt man schon in der Fahrschule. Eine starke und grundlose Bremsaktion war nicht gerechtfertigt, würde ich sogar als genau so gedankenlos und gefährlich als wie die Drängelei einstufen.
Zitat:
Original geschrieben von Powergeri
Eine starke und grundlose Bremsaktion war nicht gerechtfertigt...
Da die Bremsaktion in diesem Fall nicht grundlos erfolgte, war sie durchaus berechtigt.
Durch Einschalten des Fernlichtes hat der Drängler dem TE vorsätzlich einen großen Teil seines Sehvermögens genommen, wodurch der TE gezwungen wurde, sich mit Hilfe des verbliebenen Restsichtvermögens aus der Gefahrenzone zu begeben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Powergeri
Eine starke und grundlose Bremsaktion war nicht gerechtfertigt...
Da die Bremsaktion in diesem Fall nicht grundlos erfolgte, war sie durchaus berechtigt.
Durch Einschalten des Fernlichtes hat der Drängler dem TE vorsätzlich einen großen Teil seines Sehvermögens genommen, wodurch der TE gezwungen wurde, sich mit Hilfe des verbliebenen Restsichtvermögens aus der Gefahrenzone zu begeben.
Man kann sich auch vieles schönreden ;)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Durch Einschalten des Fernlichtes hat der Drängler dem TE vorsätzlich einen großen Teil seines Sehvermögens genommen, wodurch der TE gezwungen wurde, sich mit Hilfe des verbliebenen Restsichtvermögens aus der Gefahrenzone zu begeben.
Dafür reicht aber auch einfach den Fuß vom Gas zu nehmen. ;)
Ursachen war aber zunächst das unzulässige Beschleunigen des Überholten. Solches Fehlverhalten könnte in D sogar bis zur Straftat nach 315c StGB geahndet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ursachen war aber zunächst das unzulässige Beschleunigen des Überholten, in diesem Fall der Polizei. Solches Fehlverhalten könnte in D sogar bis zur Straftat nach 315c StGB geahndet werden.
Lies dir den Eröffnungsbeitrag des TE noch mal genau durch. Die Polizei fuhr ganz rechts und hat nicht beschleunigt, als sie überholt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Lies dir den Eröffnungsbeitrag des TE noch mal genau durch. Die Polizei fuhr ganz rechts und hat nicht beschleunigt, als sie überholt wurde.
Ups, ich streich mal eben "polizei" in meinem Beitrag. Trotzdem war der der beschleunigt hat Hauptauslöser der gefährlichen Situtation.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Dafür reicht aber auch einfach den Fuß vom Gas zu nehmen. ;)
Aber nur dann, wenn der Überholte (der unzulässigerweise beschleunigt hat) jetzt nicht wieder seine Fahrt verlangsamt...;)