ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gebrauchwagenversicherung-Garantieversicherung??

Gebrauchwagenversicherung-Garantieversicherung??

Themenstarteram 28. Februar 2004 um 16:50

Hi Zusammen!

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Gebrauchtwagenhändler kaufen ja auch ne Vericherung für die Gebrauchtwagen Garantie, die sie geben müssen(bei Marken-händlern Markengebundene Versicherung, bei freien irgeneine andere).

Nun meine Frage: Wenn ich ein Aut von Privat kaufe, kann ich dann auch so ne Vericherung herbekommen, und woher, wie teuer usw.?

Danke für Eure Antworten!

Ähnliche Themen
17 Antworten

Hallo,

ich denke mal, du verdrehst da was - das ist ne Gebrauchtwagen-Garantie, hat niox mit Versicherung zu tun :)

Um aber auf die Frage zurückzukommen - hab sowas noch nicht erlebt. Wenn du von privat kauft, kannst du das Ding nur vorher zur DEKRA o.ä. schaffen und checken lassen - wenigstens eine Sicherheit, andere hast du wohl nicht :)

Oder du kauft etwa vom Händler (ich persönlich werde nie wieder privat oder "von der Wiese" kaufen, lieber leg ich was drauf)

Mfg

Schreddi

am 29. Februar 2004 um 9:31

aber wenn du eine gebrauchtwagengarantie haben willst, dann wende dich mal an den adac. die haben das. auch, wenn du nicht mitglied bist.

Hab dazu auch ne Frage: Muss bei dieser 1 Jahres Garantie der Kunde selber die Versicherungsgebühr tragen (ca. 250,-). Hab mir nämlich vor nem Monat n Wagen von nem Händler gekauft und zusätzlich ne 1 Jahres Garantie abgeschlossen. Dadurch werden 100% Arbeitskosten und 40% Materialkosten übernommen. Aber auch nur für bestimmte Teile. Ist das noch ne zusätzliche Garantie oder kann der Händler die Kosten für die 1 Jahres Garantie so auf dich abwälzen?

Hallo,

meines Wissens gigt es auch eine GW-Garantie für von privat gekauften PKW (aber frag mich bitte nicht wo).

Diese gibt es dann aber i.d.R. auch nur für junge Gebrauchte mit einem gewissen Maximal-Km-Stand.

Abgedeckt ist auf jeden Fall nicht alles und zudem muß der Wagen (meines Wissens) einer ausgibigen Untersuchung unterzogen werden.

Die Kosten für die Garantie beim Kauf über den Händler trägt natürlich der Kunde. Die Kosten hierfür werden auf den Kaufpreis aufgeschlagen.

TIP:

Der Händler unterliegt beim Verkauf an Privat ohnehin einer gesetzl. Gewährleistungspflicht von mind. 6 Monaten.

Zitat:

TIP:

Der Händler unterliegt beim Verkauf an Privat ohnehin einer gesetzl. Gewährleistungspflicht von mind. 6 Monaten.

ist es nicht so, dass die ersten 6 monate der verkäufer, die anderen 6 monate der käufer die beweispflicht hat? also 1 jahr genau. und wenn er es nicht extra beischreibt, sogar 6 monate verkäufer, 18 monate käufer?

Recht hast Du. Allerdings kenn ich keinen, der das freiwillig bei 2 Jahren stehen läßt, es sei denn, der Kunde übernimmt hierfür die Kosten.

@schreddi: Doch, ist ne Versicherung, die der Händler abschließt auf genau dieses Fahrzeug. Je nach Alter, Laufleistung, Pannenstatistik, Ersatzteilpreise, etc. berechnet dieses Versicherungsunternehmen (z.B. RealGarant) den zu zahlenden Beitrag. Einige Fahrzeuge werden allerdings nicht mehr versichert. Gesetzlich verpflichtet ist der Händler zu 12 Monaten, sofern er dies extra in den KV reinschreibt. Läßt er das weg, so gilt die Gewährleistung 24 Monate.

@Digger:

Ich meinte das auch aus Kundensicht - und man schließt ja beim Händler keine Versicherung ab, sondern erhält einen Anspruch auf Garantie.

Oder verdreh ich grad was? :) Bitte mal kurze Aufklärung, danke :)

Grüße

Schreddi

Hallo,

ähnliches hatten wir hier schon mal:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=&threadid=46826

Anmerkung hierzu: Das mit dem Verkauf als Bastlerfahrzeug (an privat) ist nicht mehr möglich!

Zitat:

Zitat Digger:

Gesetzlich verpflichtet ist der Händler zu 12 Monaten, sofern er dies extra in den KV reinschreibt. Läßt er das weg, so gilt die Gewährleistung 24 Monate.

Hast recht. Ist aber schon 'ne Weile her, dass ich mich damit auseinandergesetzt habe.

Zitat:

Zitat Schreddi:

Ich meinte das auch aus Kundensicht - und man schließt ja beim Händler keine Versicherung ab, sondern erhält einen Anspruch auf Garantie.

Hast vollkommen recht. Aber der Händler versucht natürlich die eigenen Gewährleistungspflicht über die Garantieversicherung abzudecken. Bezahlen soll die dann natürlich der Kunde/Käufer.

Ist mit solchen Sachen immer so, siehe LKW-Maut. Bezahlen wird die letztendlich der Endverbraucher.

"Anmerkung hierzu: Das mit dem Verkauf als Bastlerfahrzeug (an privat) ist nicht mehr möglich!"

Stimmt so nicht ganz. Wenn der Händler z.B. Mängel auflistet, so muß er auch nicht haften. Oder der Wert des Fahrzeugs steht nicht im Verhältnis zum Kaufpreis. So kann ein Kunde z.B. bei einem 600€ teuren/billigen Auto nicht erwarten, dass dieses noch Jahre hält. Das bestätigt jeder Richter.

@schreddi: ok, dann stimmts. Der Kunde erwirbt beim Kauf des Fahrzeugs einen Anspruch auf Gewährleistung. Wie sich der Händler absichert, kann dem Kunden egal sein. Aber das hat VMF schon erläutert.

So long, Mark

Ich glaube nicht, dass der Händler die Garantie extra berechnen darf! Ist aber im Prinzip egal, ob er es extra berechnet, oder eben den Betrag "heimlich" auf den Autopreis aufschlägt... Meine Versicherung für 190€ hatte sich schon nach einem Anlasser bezahlt gemacht ;-)

am 1. März 2004 um 7:11

Zitat:

Wenn der Händler z.B. Mängel auflistet, so muß er auch nicht haften. Oder der Wert des Fahrzeugs steht nicht im Verhältnis zum Kaufpreis. So kann ein Kunde z.B. bei einem 600€ teuren/billigen Auto nicht erwarten, dass dieses noch Jahre hält. Das bestätigt jeder Richter.

teilweise hast du da das richtige geschrieben, aber es ist so:

wenn der verkäufer alle mängel auflistet, haftet er für die mängel natürlich nicht.

wenn er es als bastlerfahrzeug deklariert, ohne die mängel einzeln aufzulisten, dann haftet er.

so ist zumindest meine erfahrung

Hallo,

Zitat:

Zitat Kartmann:

wenn der verkäufer alle mängel auflistet, haftet er für die mängel natürlich nicht.

Richtig!

Der Käufer kauft hier ja bewußt ein mangelhaftes Auto. Da kann er natürlich im Nachhinein nicht kommen und ... .

 

Zitat:

Zitat Kartmann:

wenn er es als bastlerfahrzeug deklariert, ohne die mängel einzeln aufzulisten, dann haftet er.

Ebenfalls richtig!

Letztes Jahr hat ein Händler irgendwo in D... versucht Gebrauchtwagen als "Rollenden Schrott" zu verkaufen. Dies wurde ihm dann schnell untersagt.

Vom Prinzip her finde ich diese Regelung "Gewährleitungspflicht" ja nicht falsch. Ich komme nunmal viel rum und habe daher schon einiges mitbekommen.

Wenn wir z. B. bei einem Vertragshändler eine Auto kaufen, sollten wir erwarten können ein mängelfreies zu bekommen.

Ein Problem bringt das Gesetz allerdings mit sich. Denn jeder Gewerbetreibender unterliegt dieser Haftungsfalle (siehe auch Link weiter oben), egal ob Autohändler, Handwerksmeister oder Kaufmann.

D. h. ich muß meinen betagten PKW an einen Händler oder einen anderen Gewerbetreibenden verkaufen, um diese Problematik zu umgehen. Diese Fahrzeuge werden dann meist in Ausland exportiert und sind somit von Deutschlands Straßen verschwunden.

Hier drängt sich mir folgender Gedanke auf: "Es lebe die Automobilindustrie !!!"

Grüsse

Claus

am 1. März 2004 um 13:28

kommt es daher, das bei mobile.de oft steht: nur an verkauf ins ausland?

das ist anzunehmen, kartmann.

meistens dann Luxuskarossen mit einer latte von Vorbesitzern und verblüffend wenig Kilometern.

Eventuell noch zusammengeflickter Unfallwagen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gebrauchwagenversicherung-Garantieversicherung??