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Gebrauchtwagenkauf eines finanzierten Wagens

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 18:18

Hallo Leute,

 

Ich steh kurz davor mir einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen. Ich hab mich bereits für ein Fahrzeug entschieden, sehr gepflegter Zustand zu einem meiner Meinung nach gutem Preis.

 

Das Problem ist jedoch das er das Auto finanziert und somit der Fahrzeugbrief bei der Bank ist. Er braucht mein Geld um das Auto aus zu lösen. Wie geh ich jetzt am besten vor ohne auf die Schnauze zu fallen, sprich Geld weg aber kein Auto.

 

Soll er mir den Kaufvertrag zu schicken, ich unterschreibe ihn, schick ihm den Vertrag zurück und überweiße ihm das Geld? Oder soll ich mich lieber direkt mit seiner Bank in Verbindung setzen und ihnen das Geld senden?

 

Er hat mir bereits seinen Perso und den Fahrzeugschein per WhatsApp gesendet, der Verkäufer wirkt auch seriös allerdings wollt ich mal eure Meinung zur ganzen Geschichte hören.

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Dann warte eine Woche. Ohne Brief kann er Dir gar nix verkaufen.

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Moin,

Wenn man das Auto auslöst,dann zahlt man Vertragsgemäß die gesamten Zinsen mit - mir wäre jedenfalls kein Autovertrag bekannt, bei dem das anders gelöst wäre - ergo, keine Vorfälligkeitsentschädigung, weil man eh zur Zahlung von 100% verpflichtet ist, entsprechend kein Schaden. Dafür aber auch keine mögliche Ersparnis.

Die entscheidende Variable ist aber nunmal, dass man den Betrag X nicht kennt. Es gibt ja so Experten, die solche Finanzierungen extrem zu ihrem Ungunsten beim Restwert machen d.h. irre kleine Monatsraten vereinbaren. So dass der offene Betrag manches Mal deutlich über dem Marktwert liegt.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 9. Februar 2020 um 08:37:26 Uhr:

Wenn man das Auto auslöst,dann zahlt man Vertragsgemäß die gesamten Zinsen mit - mir wäre jedenfalls kein Autovertrag bekannt, bei dem das anders gelöst wäre - ergo, keine Vorfälligkeitsentschädigung, weil man eh zur Zahlung von 100% verpflichtet ist, entsprechend kein Schaden. Dafür aber auch keine mögliche Ersparnis.

Das stimmt so nicht (mehr).

Zitat:

Die Berechnung bei Ratenkrediten, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, ist einfach:

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig gekündigten Verbraucherdarlehen darf höchstens 1 Prozent der Restschuld betragen.

Ist die Restlaufzeit kürzer als ein Jahr, so darf die Summe sogar nur maximal 0,5 Prozent der Restschuld ausmachen.

Sie ist im § 502 BGB geregelt. Diese Begrenzung gilt nicht für Baufinanzierungen (§ 503 BGB). Auch bei früher abgeschlossenen Ratenkrediten wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht gedeckelt.

Quelle: https://www.verivox.de/vorfaelligkeitsentschaedigung-berechnen/

Eine Autofinanzierung entspricht dem "normalen Ratenkredit", einzig für Baufinanzierungen gibt es abweichende Regelungen.

Weshalb so kompliziert? Bei Autobanken gibt es die Möglichkeit dass ein Dritter das Auto herauskauft. Hier schicken sie dem Kreditnehmer ein Formular zu auf dem beide die Übernahme bestätigen und ab Geldeingang kriegt der neue Käufer die Papiere. Alles andere wäre mir zu heiss. Er soll die Bank anrufen und gut is. Zinsen müssen nur bis zu dem Tag der Ablösung bezahlt werden zuzüglich Bearbeitungsgebuhren (50 Euro bei BMW)

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