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Gebrauchtwagenhändler verar**** mich nur

BMW 3er E90
Themenstarteram 16. Januar 2015 um 21:43

Hallo zusammen

Ich habe ein nerviges Problem

Ich habe mir vor 1,5 Monaten einen e92 325d gekauft

Nach 2 Wochen ist der Differenzdrucksensor kaputt gegangen. Der Motor ist in den Notlauf geschaltet. Ich war beim Händler mit dem Wagen. Seine Werkstatt ist eine kettenwerkstatt (motoo) sagt euch wahrscheinlich was. So das Problem ist dass es vor dem Feiertagen war also sagte er mir nach dem auslesen das wird dieses Jahr nichts da sie in den Feiertagen nicht arbeiten aber nächstes jahr (am 3)

Ich fragte ob ich denn wirklich fahren soll wenn der Filter nicht mehr regeneriert ist das doch schädlich. Er sagte nein das ist kein Problem kannst ruhig fahren. Ich rief am 3 an er sagte das Teil ist noch nicht da, am 5 ebenfalls nicht. Dann habe ich den Geschäftsführer angerufen komischerweise war das Teil dann am gleichen Tag da. So ich soll damit mal reinkommen. Der Differenzdrucksensor wurde getauscht (sagten sie ebenfalls ich hab nicht gesehen dass mein Auto auf der Bühne war) aber naja ok wenn sie das sagen. Auf dem Weg zurück merkte ich mach 5 Minuten dass die dpf Lampe wieder angegangen ist. Ich bin direkt wieder zur Werkstatt gefahren und habe das reklamiert. Der Meister sagte mir nur: ich hab in ner halben Stunde Feierabend ich hab keine Lust mich drum zu kümmern das wird sowieso länger dauern. Ich sagte ok wann geht es denn. Er sagte - statt am nächsten Tag 4 Tage später - den Montag. Da ich auch nicht nach Hause komme und die das nicht honkriegen hat mir der Geschäftsführer einen Leihwagen versprochen. Der Termin wurde eingetragen und ich soll am Montag mal rein. Kurz bevor ich fahren wollte habe ich da angerufen und der Meister erklärte mir der Leihwagen sei nicht da sondern abends ich solle den Wagen morgen mal reinbringen(trotz Termin) am nächsten Tag wieder das selbe. Dann habe ich mal den Verkaufsleiter um Rat gebeten und zusamme haben wir ihm schriftlich klar gemacht dass ich vom Kauf zurücktreten werde da ich schon 3 Wochen lang im Notlauf fahre, dauernd hin und her fahre kein Termin eingehalten wird und sich keiner meldet wenn etwas nicht klappt -> würde ich nicht vorher anrufen würde ich den Weg von 80 km unnötig auf mich nehmen. Kostet immer wieder sprit. Plötzlich war der Wagen da (als ich ankam waren komischerweise ganze 3 Leihwagen auf dem Hof) wie dem auch sei ich hab den Schlüssel abgegeben und den ersatzwagenschlüssel bekomme (ein schäbiger alter Seat in dessen Tacho manchmal das Lenkradlämpchen leuchtet mit einem Ausrufezeichen) naja egal Hauptsache ich bin mobil. Ich fragte wann ist das Auto fertig er sagte morgen Abend. Ich voller Vorfreude rufe an und sage ich fahre los ist das Auto frrtig? Er sagt nein der dpf ist voll und muss gereinigt werden. Am nächsten Tag ist er fertig. Ich dachte Hm ok. Das sollte so bleiben am nächsten Tag war er immer noch nicht fertig. Gestern rief er mich an (ein Wunder) und sagte ich kann den Wagen abholen. Ich am Strahlen wollte die gute Botschaft nochmal hören und fragte geht denn jetzt der Turbolader und ist die volle Leistung wieder da? Er sagte nach einem - äääähm ic frag mal den Chef(Geschäftsführer) (obwohl er mir ja selbst gesagt hat dass ich es abholen kann). Nach einer kurzen Unterbrechung sagt er mir naja wir wollen den Wagen mal noch hier behalten und den komplett testen (die 30 minütige Probefahrt hat wohl nicht gereicht) und er meldet sich. Nichts da keiner hat sich gemeldet. Heute habe ich angerufen und er sagte mir Ehm ne wir warten noch auf die Ersatzteile. Ich hab irgendwie das Gefühl die wollen mich verarschen keine Ahnung was die Vorhaben aber ich bin richtig sauer!)

Es ist ein Garantiefall und ich hatte keine 2 Wochen was von meinem Auto. So nun frage ich euch mal was sagt ihr dazu wie soll ich da vorgehen um den Leuten mal in den popo zu treten mir reicht es. Leider gibt es den Wagen nicht mehr für den Preis und die Kilometerleistung sonst wäre er schon längst zurück auf seinem Hof. Habt ihr da Rat?

Tut mir leid dass der Text so lang ist Vll habe ich so jemanden die Langeweile vertrieben an diesen Abend ??

Beste Antwort im Thema

Irgendwie gleiten die Themen ständig ab in die Richtung, ob sich jemand ein Auto leisten kann oder nicht. Das war doch gar nicht die Frage und wird erst relevant, wenn es um Kosten und Entscheidungen für die Reparatur geht.

Zurück zum Thema bitte.

Schäden mit Hilfe eines Dritten finden, Kosten und Reparaturverantwortlichkeit festlegen und ggf. mit einer Respektsperson beim Händler Druck machen.

215 weitere Antworten
215 Antworten
Themenstarteram 1. Februar 2015 um 16:04

Zudem möchte ich noch sagen beim Kauf hat er Garantie nicht angekreuzt erst beim abholen hab ich ihn ermahnt nur damit ich es hab man weiß ja nie. Hat sich als richtig erwiesen hab aber nicht gedacht dass das so wichtig werden wird. Bei jedem "reparaturversuch" hat er mir aber gesagt einen Auftrag "hat er noch nicht " - ich weiß man muss es vorher haben aber naja er sagte er lässt es mir zukommen. Natürlich kam nichts. Ich hab zwar nichts schriftliches dass ich da war aber die Einträge hier im Forum mit genauem Datum und Arbeitskollegen als Zeugen jedes Mal weil sie nachfragten warum ich jedes Mal mit einem neuem Auto auf dem Hof fahre. Ich hoffe das reicht erstmal als Beweis :(

am 1. Februar 2015 um 17:02

Das wird ein Spaß werden...! Rückabwicklung macht schon keinen Spaß wenn der Händler ein BMW Autohaus ist. Wie dass dann wohl bei so nem Schuppen ist.

Meine beiden Rückabwicklungen liefen bei beiden Autohäusern gleich. Erstmal sagte der Händler "Nein". Dann musste ich zeigen, dass ich nicht der Clown hier bin und wir uns sehr gerne vorm LG treffen können. Dann ging beides mal alles ganz zügig.

An deiner Stelle würde ich jetzt mal zügig vom Kaufvertrag zurücktreten, das ganze Schriftlich zustellen lassen und dann nach Fristablauf zum Anwalt.

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 18:01

Es ist 2 Monate her wo ich den Wagen bekommen habe. Wie trete ich vom Kaufvertrag zurück?

z.B. so, oder leicht abgewandelt ... 1 Minute suchen mit googel , Stichwort "muster rücktritt kaufvertrag"

Absender:

(Vorname, Name)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

An

(Name des Ladengeschäfts/Händlers)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Stadt)

Per Einschreiben mit Rückschein

Vorab per Fax an: (Faxnummer des Ladengeschäfts/Händlers)

Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Ladengeschäfts/Händlers)

 

Kauf vom (Datum) über (Produkt) für (Kaufpreis)

Rechnungsnummer: (Rechnungsnummer, falls vorhanden)

Bitte um erneute Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelgewährleistung

Rücktritt Kaufvertrag

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am (Datum) das folgende Produkt bei Ihnen gekauft:

(Hier beschreiben Sie die von Ihnen erworbene Ware so genau wie möglich, unter Angabe des Produktnamens und der Produktbezeichnung/Nummer, und legen den Rechnungsbeleg in Kopie anbei).

Leider weist dieses noch immer den folgenden Mangel auf: (Hier beschreiben Sie den Fehler/Defekt so ausführlich wie möglich. Schreiben Sie bitte auch, seit wann dieser Fehler das erste mal aufgetreten ist)

Leider konnten Sie bislang keine Behebung dieses Mangels herbeiführen, obwohl Sie bereits einen Reparaturversuch unternommen haben: (Hier beschreiben Sie den erfolglosen ersten Reparaturversuch)

Ich bitte Sie daher erneut, den Mangel innerhalb der nächsten drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens zu beheben.

Ich berufe mich dabei auf die mir gesetzlich zustehenden Sachmängelgewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Ich habe dadurch innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum ein gesetzlich zugesichertes Recht auf Nachbesserung. Sie als Verkäufer sind hierbei mein direkter Ansprechpartner, ich bin nicht dazu verpflichtet, mich an den Hersteller oder an andere Drittfirmen zu wenden. Wenn Sie trotz zweier Nachbesserungsversuche den Mangel nicht beheben können, habe ich das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückzahlung des Kaufpreises.

Sollte also nach Ablauf der drei Wochen keine erfolgreiche Nachbesserung von Ihnen vorgenommen worden sein, der Mangel somit dann noch immer vorhanden sein, so erkläre ich Ihnen hiermit schon jetzt für diesen Zeitpunkt den

Rücktritt vom Kaufvertrag.

Für diesen Fall bitte ich Sie um Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb einer Woche, im Gegenzug erhalten Sie die Ware zurück. Bitte setzen Sie sich hierzu mit mir in Verbindung.

Bitte überweisen Sie mir den Kaufpreis auf das folgende Konto: (Angabe Ihrer Bankverbindung, auf die der Kaufpreis rückerstattet werden soll.)

Über eine kundenfreundliche und schnelle Lösung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

am 1. Februar 2015 um 19:18

Na Du, wie das so ist mit Musterschreiben - manchmal etwas überholungsbedürftig... ;)

Wie bei der Arbeitgeberkündigung und anderen Dingen dieser Art, ist das Einschreiben mit Rückschein fristen- und nachweistechnisch gesehen nicht die beste Alternative. Eine Annahmeverweigerung führt hier automatisch zur Nichtzustellung. Eher zu empfehlen ist ein einfaches Einwurfeinschreiben, bei welchem man sich die Zustellbestätigung hernach auf der Postseite ausdruckt. Das reicht als Nachweis der Zustellung bzw. Kenntnisnahme im Regelfall aus.

Auch das Thema Überweisung geht hier vollends an der Realität vorbei, da kein Händler den Kaufpreis rücküberweist ohne das Fahrzeug unversehrt auf dem Hof stehen zu haben. Natürlich wird auch oft die Möglichkeit genutzt, diverse kleinere Mängel in Abzug zu bringen, aber darauf sollte man sich als Käufer sowieso nie einlassen. Allenfalls die gefahrenen Kilometer sind als Wertminderung für den Händler abzugsfähig, was sich bei 2 Monaten allerdings noch in Grenzen halten dürfte.

Allerdings klingen die meisten Vorlageschreiben so aufgeblasen wie manche Ebay-Gewährleistungsausschlüsse mit 20 Zeilen Text ohne rechtlichen Inhalt... ;)

Persönlich würde ich das Ganze etwas einfacher gestalten, sofern man von der Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes noch Abstand halten möchte. In etwas so:

Max Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterhausen

 

An das

Autohaus Mustermanni

Geschäftsleitung

Mustermannistraße 2

34567 Mustermannihausen

 

Kaufvertrag vom XX.XX.2014 für Fahrzeug XYZ mit Fahrgestellnummer ABCDEFGHIJKLMNOP...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am XX.XX.2014 erwarb ich in Ihrem Hause als privater Verbraucher das oben bezeichnete Fahrzeug zum Preis von X,XX Euro. Leider zeigte sich nach dem Kauf folgender Mangel:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

welchen ich mit Datum vom XX.XX.2015 bei Ihnen anzeigte. Im Zuge der Gewährleistung unternahmen Sie zwischenzeitlich einen zweiten, erfolglosen Reparaturversuch, sodass ich davon ausgehen muss, dass der bestehende Mangel von Ihnen nicht wirklich zufriedenstellend behoben werden kann.

Entsprechend § XYZ BGB erkläre ich hiermit den Rücktritt von oben bezeichnetem Kaufvertrag und fordere Sie gleichzeitig auf, mir diesbezüglich Terminvorschläge zu unterbreiten, an welchen das Fahrzeug Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden kann.

Über eine kundenfreundliche und schnelle Lösung würde ich mich sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum)

* * * * *

Ein paar allgemeine Infos finden sich unter anderem auch hier...

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 19:25

Ok und bei einer Finanzierung wird der Vertrag einfach aufgelöst oder habe ich den Vertrag noch mit der Bank und bekomme die überwiesen ??

am 1. Februar 2015 um 19:29

Oh man... ;)

Rückabwicklung der Finanzierung? Spaßiges Gebahren, der zusätzlich als Schaden geltend gemacht werden müsste, denn die Bank hat den Vertrag nicht mit dem Autohaus, sondern mit Dir als Käufer. In der Regel werden Kosten bzw. Gebühren für eine vorzeitige Kreditkündigung fällig.

Es bestehen also 2 voneinander unabhängige Verträge, wobei hier noch die Art und Auslegung der Finanzierung zu klären wäre. In dem Fall dürfte ja wahrscheinlich eine Sicherheitsabtretung des Fahrzeuges stattgefunden haben. Oder?

Mein ehrlicher Tipp? Bediene Dich eines Rechtsanwaltes und übertrage dem das ganze Späßle. Um das alles selbst in die richtigen Bahnen zu lenken, sollte man schon etwas bewandert sein auf dem Gebiet...

am 1. Februar 2015 um 19:48

Ja glaub mir ist das beste wenn du einen Rechtsanwalt einschaltest, sonst nehmen die dich nicht ernst!!! Und hilft nichts! Hab mal die italienische Polizei angezeigt , und einen Prozess gegen diese gemacht da ein Fehler beim Import von einen 50000 Euro teuren Audi von Deutschland mach Italien passiert ist.... Ist ne Lange Geschichte... Jedenfalls hab ich den Prozess gewonnen;-))))) lg aus Südtirol

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 20:31

Oh super ich hab da sowas von keine Lust drauf :(

Den Wagen werde ich während der ganzen Spielerei nicht benutzen können oder? :(

Dann habe ch ja nur negatives davongetragen

am 1. Februar 2015 um 20:46

Na ja, wer hat auf sowas schon Lust... ;)

Zu Anfang würde ich aber auch einfach mal anrufen und nach einer Rückabwicklung fragen. Wie gesagt, gibt auch Händler, denen das lieber ist, als ein ewiges zivilrechtliches Hin und Her. Argumentationsmaterial hast Du hier ja nun genug auf der Hand.

Lies Dir dazu nochmal den Link von mir durch.

am 1. Februar 2015 um 21:24

Ich denke das du den Wagen benutzen kannst so lange bis das geregelt ist falls er ueberhaupt fahrtüchtig ist... Aber am besten du fragst deinen Anwalt... Lass den Kopf nicht hängen, es ist dein Recht und das Gericht sieht das sicher auch so...

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 21:32

Ok ich schicke ihm morgen einen Brief + das gleiche per Fax. Welche Frist wäre angemessen? Also bis er reagieren muss.

Ich werde dann nach Ablauf der Frist einen Anwalt einschalten und weiter berichten.

am 1. Februar 2015 um 22:47

10 Tage ist ne angemessene Frist.

am 3. Februar 2015 um 5:50

Erzaehl uns dann wie es weiterging :-)

am 3. Februar 2015 um 7:05

Zitat:

@John Connor schrieb am 1. Februar 2015 um 23:47:49 Uhr:

10 Tage ist ne angemessene Frist.

Sehe ich auch so, 10 Tage sind hier absolut ausreichend. Ein Anwalt würde dann im ersten Schreiben nochmals eine Nachfrist setzen, aber schon hier auf den Verzugsschaden verweisen.

Prinzipiell ist es halt so, dass die Rückgabe/frühere Wandlung kein eventuell, möchte gerne, wäre mir ganz recht Option ist, sondern ein verbriefter Anspruch im Gewährleistungsrecht, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Einwände des Händlers sind da völlig obsolet. Im Prinzip nur die Frage, wie lange das Alles im Ganzen dann dauert und sich hinzieht...

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