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Gebrauchtwagengarantie wer zahlt?

Themenstarteram 31. August 2010 um 22:45

Hallo,

hab seit Februar meinen Audi TT 3.2... ich hab ihn beim Audi Händler gekauft.

Nun hab ich einige Probleme mit ihm... nun ist meine Frage, muss mein Händler für die kompletten Kosten aufkommen?

- Zweimassenschwungrad defekt

- Spurstange defekt

- Wasserpumpe defekt

- Funkschlüssel gehen sporadisch nicht (schon 2 mal deswegen bei der Werkstatt gewesen)

nun ist meine Frage, in den ersten 6 Monaten steht ja der Händler in der Beweislast... die 6 Monate sind ja schon rum, jedoch hatte ich diese ganzen Mängel schon vor 2 Monaten angesprochen... war zuvor bei einer anderen Werkstatt, die meinten das mit der Lenkung (Spurstange defekt) sei "Stand der Technik"

Nun hab ich mit meinem Verkäufer gesprochen, eine Freigabe wurde erteilt... jedoch muss ich die Spurstange komplett selbst zahlen... ist doch aber garkein Verschleißteil und ich kann doch nichts dafür das der andere Händler meinte "Stand der Technik" bis ich zu nem ordentlichen :) gefahren bin... hatte leider vorher keine Zeit und dann noch knapp nen Monat auf nen Termin gewartet... hatte aber jedoch den Verkäufer bereits vor 2 Monaten per Mail darauf hingewiesen...

Nun soll ich die Spurstange + 30% der Materialkosten selbst tragen... müsste der Händler es nicht komplett übernehmen, also zumindest die 30 % und die Spurstange, der Rest läuft ja eh über die Gebrauchtwagenversicherung....

Danke schonmal :)

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11 Antworten

also wenn du es per mail innerhalb der 6monate angesprochen hast, sehe ich die beweislast für den defekt beim händler. das ist halt aber auch immer so eine sache, recht haben und recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche dinge, leider.

am 31. August 2010 um 23:08

Wenn du entdeckte Mängel nicht bei deinem Händler geltend machst, sondern irgendjemand anders schrauben lässt, kann das ja nicht das Problem des Händers sein und ich irgendwie nur mit dem Kopf schütteln - sorry.

Ob du eine Garantie beim Händler/Audi hast, weißt nur du - Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung sicherlich. Letztere greift aber ausschließlich bei Mängeln, die zumindest im Keim bereits beim Kauf angelegt waren. Das zu beweisen obliegt in den ersten 6 Monaten dem gewerblichen Verkäufer, in den weiteren 6 (bei auf ein Jahr verkürzter Gewährleistung) bzw. 18 Monaten dir als Verbraucher, was idr. bedeutet ein Gutachten eines Sachverständigen in Auftrag zu geben und erst mal zu zahlen. Wie das nun ist wenn die Mängel von einer anderen Werkstatt innerhalb der ersten 6 Monate festgestellt wurden (oder eben gerade nicht als Mangel angesehen wurden!) und erst nach 6 Monaten dem Händler angezeigt werden, weiß u.U. nur ein Gericht.

Ohne Anwalt dürfte die Angelegenheit schwierig werden - viel Glück dabei jedenfalls.

am 31. August 2010 um 23:14

zum zweimassenschwungrad sprech mal den user vasquez an, der hat da bestimmt info für dich....... :D

bei meinem A3 110.000km hat audi das ZMS komplett übernommen ;)

Themenstarteram 31. August 2010 um 23:33

Also es war so.... Fahrzeug wurde beim Audi Händler (300km von mir) im Februar 2010 gekauft

- März - Werkstatt - Funkschlüssel gehen nicht, habe ich bei einem Audi Händler bei mir mir im Ort reparieren lassen. Freigabe wurde erteilt!

- Mai - Werkstatt - komische Geräusche aus der Lenkung - Audi Händler bei mir im Ort meinte "Stand der Technik"

- Juli... habe meinen Verkäufer per Mail informiert, dass es mit der Lenkung nicht normal sei, sowie mehrere komische Geräusche aus dem Motorraum... sowie das Schlüsselproblem wieder. Ich habe ihm mitgeitelt, dass ich ihn im August in die Werkstatt bringe (dieses mal zu einem anderen Audi Händler).

Nun wurde alles gefunden, was ich in der Mail im Juli bei meinem Verkäufer bemängelt habe... für alles Freigabe erteilt, jedoch nicht für die Spurstange (da angeblich Verschleißteil) und dann noch die 30 % auf Material... wurde doch alles rechtzeitig bemängelt oder nicht und daher müsste das Autohaus die 30% und die Spurstange übernehmen... oder?

zudem bestand das Schlüsselproblem bereits vor dem Kauf, ist das nich ein arglistig verschwiegener Mangel?

Zitat:

Original geschrieben von lulloz

also wenn du es per mail innerhalb der 6monate angesprochen hast, sehe ich die beweislast für den defekt beim händler. das ist halt aber auch immer so eine sache, recht haben und recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche dinge, leider.

Und wo sieht man, dass es angesprochen wurde in dem Sinne, wie der TE es darstellt?

@TE:

sorry, aber da hast du zu schnell nachgegeben, dich vertrösten lassen und mit einem Termin in einem Monat hinhalten lassen! Das war - entschuldige die deutliche Wortwahl - naiv und dumm (zumindest wirtschaftlich und rechtlich betrachtet). Du wirst dem :) wohl kaum ncahweisen können, dass du das Thema in den 6 Monaten angesprochen hast und noch schwieriger wird's, wenn auch noch bei unterschiedlichen :)

Auf den Kosten wirst du jetzt wohl sitzenbleiben...ausschlaggebend für die Termine ist übrigens nicht, was du irgendwann in einer Mail schreibst, sondern was der :) feststellt und repariert. Der Tag des Service ist wichtig. In einer E-Mail kann ich auch schreiben: das und das ist kaputt und wenn's tatsächlich kaputt geht hingehen und sagen: ich hab's euch doch gechrieben...läuft nicht!

Themenstarteram 31. August 2010 um 23:53

Zitat:

 

Auf den Kosten wirst du jetzt wohl sitzenbleiben...ausschlaggebend für die Termine ist übrigens nicht, was du irgendwann in einer Mail schreibst, sondern was der :) feststellt und repariert. Der Tag des Service ist wichtig. In einer E-Mail kann ich auch schreiben: das und das ist kaputt und wenn's tatsächlich kaputt geht hingehen und sagen: ich hab's euch doch gechrieben...läuft nicht!

so ich gehe gerade die Unterlagen durch... gekauft am 28.02.2010

Termin am 17.08.2010 beantragt... Fahrzeug wurde an dem Tag kurz Probegefahren und Mängel waren wohl schon klar, Temin hab ich aber erst für den 30.08.2010 (die 6 Monate um 2 Tage überschritten) bekommen... spielt das ne Rolle, kann ich ja nichts für, dass es so schwer ist einen Termin zu bekommen... oder?

afis hat wohl mit der email recht, muss ich zugeben. ich würde aber auf jeden fall sagen, dass der rügezeitpunkt gilt und nicht der servicezeitpunkt, sonst könnten sich viele händler einfach so von der beweislast befreien, so gehts auch nicht. dein rügezeitpunkt war laut deinen angaben also am 17.08.10 und somit in den 6monaten. dass eine probefahrt gemacht wurde, ist wohl sogar positiv für dich. sowieso sind 13tage wartezeit für einen servicetermin schon relativ verdächtig lang. ein problem hast du aber, wenn der händler sich quer stellt und sich weigert die kosten zu übernehmen. dann gibts es nur noch den weg über einen anwalt, aber ob sich das lohnt...

-edit-

mir fällt gerade auf, dass ich etwas elementares vergessen habe. der termin und die probefahrt waren ja bei einer anderen werkstatt als bei dem händler bei dem du den tt gekauft hast, oder !? ändert zwar nicht viel an meiner einschätzung, aber macht das ganze etwas problematischer.

Themenstarteram 1. September 2010 um 0:06

Zitat:

 

-edit-

mir fällt gerade auf, dass ich etwas elementares vergessen habe. der termin und die probefahrt waren ja bei einer anderen werkstatt als bei dem händler bei dem du den tt gekauft hast, oder !? ändert zwar nicht viel an meiner einschätzung, aber macht das ganze etwas problematischer.

Ja, wurde alles bei einem anderen Händler gemacht, ich haber aber immer voher beim Verkäufer angefragt hab ob das in Ordnung ist....

Themenstarteram 1. September 2010 um 11:27

soooo... nach langem hin und her und nich netten gesprächen... "volle kosten übernahme" :)

Zitat:

Original geschrieben von flash_a666

Zitat:

 

Auf den Kosten wirst du jetzt wohl sitzenbleiben...ausschlaggebend für die Termine ist übrigens nicht, was du irgendwann in einer Mail schreibst, sondern was der :) feststellt und repariert. Der Tag des Service ist wichtig. In einer E-Mail kann ich auch schreiben: das und das ist kaputt und wenn's tatsächlich kaputt geht hingehen und sagen: ich hab's euch doch gechrieben...läuft nicht!

so ich gehe gerade die Unterlagen durch... gekauft am 28.02.2010

Termin am 17.08.2010 beantragt... Fahrzeug wurde an dem Tag kurz Probegefahren und Mängel waren wohl schon klar, Temin hab ich aber erst für den 30.08.2010 (die 6 Monate um 2 Tage überschritten) bekommen... spielt das ne Rolle, kann ich ja nichts für, dass es so schwer ist einen Termin zu bekommen... oder?

Also wenn mir das bei meinem :) passieren würde, bei dem ich als Großkunde bin und mit dem ich seit Jahren zu tun habe, der würde dann vielleicht einfach den 17.8.10 als Datum draufschreiben. Was bei dir die Sache aber so kompliziert macht ist, dass es auch noch unterschiedliche :) sind. Jetzt gibt es eine entscheidene Frage: am 17.8.2010 wurde der Wagen noch probegefahren. Wurden dabei die Mängel protokolliert? Hast du da irgendwas schriftliches was auf die Mängel hindeutet? Falls ja, dann auch bei dem :) bei dem die Reperatur vorgenommen wurde?

Falls du eine der beiden Fragen mit "Nein" beantwortest, befürchte ich für dich, dass du zahlen musst.

Zitat:

Original geschrieben von afis

Zitat:

Original geschrieben von flash_a666

 

so ich gehe gerade die Unterlagen durch... gekauft am 28.02.2010

Termin am 17.08.2010 beantragt... Fahrzeug wurde an dem Tag kurz Probegefahren und Mängel waren wohl schon klar, Temin hab ich aber erst für den 30.08.2010 (die 6 Monate um 2 Tage überschritten) bekommen... spielt das ne Rolle, kann ich ja nichts für, dass es so schwer ist einen Termin zu bekommen... oder?

Also wenn mir das bei meinem :) passieren würde, bei dem ich als Großkunde bin und mit dem ich seit Jahren zu tun habe, der würde dann vielleicht einfach den 17.8.10 als Datum draufschreiben. Was bei dir die Sache aber so kompliziert macht ist, dass es auch noch unterschiedliche :) sind. Jetzt gibt es eine entscheidene Frage: am 17.8.2010 wurde der Wagen noch probegefahren. Wurden dabei die Mängel protokolliert? Hast du da irgendwas schriftliches was auf die Mängel hindeutet? Falls ja, dann auch bei dem :) bei dem die Reperatur vorgenommen wurde?

Falls du eine der beiden Fragen mit "Nein" beantwortest, befürchte ich für dich, dass du zahlen musst.

du pennst doch schon...schlafwandler :D

Zitat:

Original geschrieben von flash_a666

soooo... nach langem hin und her und nich netten gesprächen... "volle kosten übernahme" :)

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