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Gebrauchtwagen zurück geben!

Themenstarteram 16. November 2009 um 21:30

Hallo Gemeinde!

brauche mal dringend rat von euch.

habe heute von meinen eltern einen gestern gekauften Peugeot 106 geschenk bekommen.

das fahrzeug ist bj 1998 und hat 119.000 km gelaufen.

in der fahrzeugbeschreibung wurde als austattungsmerkmal ABS eingetragen. sprich der wagen soll laut händler mit ABS ausgestattet sein. mein vater hat den wagen ende letzter woche probegefahren und heute gekauft und abgeholt. da mein vater technischer laie ist,ist ihm nicht aufgefallen,dass der wagen nicht mit ABS ausgestattet ist. mir ist es heute auf der ersten fahrt aufgefallen,dass die räder bei vollbremsung blockieren. darauf hin bin ich an die tanke ran und habe gesehen,dass die bremsleitungen nach dem hauptbremszylinder direkt zu den rädern gehen.

der wagen steht optisch wirklich super da,hat jedoch viele technische mängel,die mir auf der ersten und hoffentlich letzten fahrt aufgefallen sind.

das haupt-fiasko ist die tatsache,dass er laut inserat mit ABS ausgerüstet ist,was er halt jedoch nicht ist.

meinen eltern ging es beim auto vorallem um die sicherheit und somit auch darum,dass der wagen mindestens ABS hat.

der peugeot war vor der übergabe angeblich auch noch im gebrauchtwagen-check,wo nochmal alles durchgesehen wurde und alle flüssigkeiten aufgefüllt wurden.

naja...was da gemacht wurde,will ich garnicht wissen. ich musste erst mal vor der ersten fahrt ca. nen 3/4 liter öl auffüllen,bis auf dem peilstab das öl überhaupt zu sehen war. und ja,dann fiel mir auf,dass die vorderachse poltert,das beim anfahren immer ein "wasser-schwabb"-geräusch zu hören war,dass die bremsen fest waren und zu guter letzt ging die tankanzeige von jetzt auf gleich kaputt.

das auto hat 2900 € gekostet. also sehr viel geld für einen 11 jahre alten kleinstwagen,der technische mängel und ein nicht vorhandenes,aber angepriesenes ABS hat.

nun wollen wir das auto beim händler zurück geben. der hat in der anzeige zwar "Irrtum + Zwischenverkauf vorbehalten" geschrieben,aber man kann doch nicht davon ausgehen,dass es einem technischen laien (mein vater) auffält,dass der wagen kein ABS hat. schließlich weiß mein vater nicht mal,wie man erkennt,dass ein auto ABS hat oder eben nicht.

vorallem war ABS ja schon 1998 auch in kleinwagen oft verbaut. ausserdem stand in der annonce ja auch kein für ein derartiges fahrzeug völlig utopisches extra drin (keyless-go,klimaautomatik,xenon,...),sondern lediglich ABS,welches es bei dem modell ja auch gab.

 

nun zu meiner frage. wie meint ihr,sollte man sich in solch einem fall verhalten? wir wollen das auto definitiv zurück geben,weil es schlichtweg nicht das hat,was wir wollten und bezahlt haben.

kann man ein auto in solch einem fall zurück geben?

wir sind im rechtsschutz

 

hoffe ihr könnt hilfreiche antworten parat halten ;)

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37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

ja wieso sollte ABS auch drin stehen im vertrag?

Um Vertragsbestandteil zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

ich kenne keinen gebrauchtwagen-vertrag wo jedes nicht serienmäßige austattungsmerkmal aufgelistet ist...

Soll ich Dir meine (ja, Plural!) zuschicken? Teilweise stzehen sogar serienmäßige Extras drin.

Themenstarteram 20. November 2009 um 23:01

nene ich glaubs auch so :D

am 22. November 2009 um 18:00

Der Käufer muss beweisen, dass im Inserat mit ABS ausgestattet ist und ohne ABS geliefert worden. Insterat sichern und drucken.

Ohne Inserat kommen nicht weiter. Als Irrtum gekauft, aus und vorbei.

Ist zwar eh schon geschwätzt, da er das Auto zurückgeben konnte, aber das Inserat ist ein Inserat. Er hat das Auto schließlich gesehen und wohl auch probegefahren. Im Vertrag steht, was verkauft wurde. Wenn da nix von ABS steht, dann muss er das auch net haben. Ganz einfache rechtssprechung.

Oder glaubt ihr, dass wenn einer ausversehen einen neuen Golf für 5 Euro reinsetzt und ihr den Vertrag unterschreibt, in dem ein anderer Betrag steht vor Gericht erfolg haben werdet? Irrtümer kann jeder machen. Wenn der Wagen online gekauft worden wäre, wäre der Fall natürlich anders...

Themenstarteram 22. November 2009 um 19:49

wie soll ein laie denn überprüfen,ob ein wagen ABS hat oder nicht? es geht hier schließlich nich um ein schiebedach oder so,welches man nich übersehen kann.

Zwar schon älter der Thread, aber anscheinend doch nicht abschließend geklärt.

Im Prinzip hat der Vater ein Auto mit ABS kaufen wollen und in der Annahme, das der 106er dieses auch hat, ist der Wagen gekauft worden. Wenn er das ABS nicht hat, entspricht der Wagen nicht der Sache die der Vater kaufen wollte. Damit ist der Kaufvertrag ungültig. Der Wagen muss ohne Abzüge zurückgenommen werden. Punkt aus.

Nun kommt aber die Sache der Beweisführung. Was ist, wenn nichts entsprechendes im Kaufvertrag steht?Und was ist wenn der Händler sich garnicht erinnern kann, das er den Wagen mit ABS beworben hat? Und Vati hatte dummerweise beim Kauf auch leider niemanden dabei, der als Zeuge auftreten könnte...

Dann hätten die Chancen für derbi-senda-03 vor Gericht äußerst mau ausgesehen. Aber zum Glück war der Händler lobenswerterweise kulant.

Moral der Geschichte: Für einen relevante Dinge immer in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Das gilt insbesondere für Sonderausstattungen und Zubehör: Alufelgen, Winterreifen usw. sind die Klassiker.

Bei getunten Fahrzeugen sollte der Kaufvertrag sehr lang ausfallen. Nicht das der Verkäufer auf die Idee kommt, nach Vertragsabschluß umzubauen, weil der Kaufpreis ihm zu gering ausgefallen ist.

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von Chap75

Im Prinzip hat der Vater ein Auto mit ABS kaufen wollen und in der Annahme, das der 106er dieses auch hat, ist der Wagen gekauft worden. Wenn er das ABS nicht hat, entspricht der Wagen nicht der Sache die der Vater kaufen wollte. Damit ist der Kaufvertrag ungültig. Der Wagen muss ohne Abzüge zurückgenommen werden. Punkt aus.

so hat es uns der ADAC-anwalt auch erzählt.

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