Gebrauchtwagen zurück geben!

VinFast

Hallo Gemeinde!

brauche mal dringend rat von euch.
habe heute von meinen eltern einen gestern gekauften Peugeot 106 geschenk bekommen.
das fahrzeug ist bj 1998 und hat 119.000 km gelaufen.

in der fahrzeugbeschreibung wurde als austattungsmerkmal ABS eingetragen. sprich der wagen soll laut händler mit ABS ausgestattet sein. mein vater hat den wagen ende letzter woche probegefahren und heute gekauft und abgeholt. da mein vater technischer laie ist,ist ihm nicht aufgefallen,dass der wagen nicht mit ABS ausgestattet ist. mir ist es heute auf der ersten fahrt aufgefallen,dass die räder bei vollbremsung blockieren. darauf hin bin ich an die tanke ran und habe gesehen,dass die bremsleitungen nach dem hauptbremszylinder direkt zu den rädern gehen.

der wagen steht optisch wirklich super da,hat jedoch viele technische mängel,die mir auf der ersten und hoffentlich letzten fahrt aufgefallen sind.
das haupt-fiasko ist die tatsache,dass er laut inserat mit ABS ausgerüstet ist,was er halt jedoch nicht ist.
meinen eltern ging es beim auto vorallem um die sicherheit und somit auch darum,dass der wagen mindestens ABS hat.

der peugeot war vor der übergabe angeblich auch noch im gebrauchtwagen-check,wo nochmal alles durchgesehen wurde und alle flüssigkeiten aufgefüllt wurden.
naja...was da gemacht wurde,will ich garnicht wissen. ich musste erst mal vor der ersten fahrt ca. nen 3/4 liter öl auffüllen,bis auf dem peilstab das öl überhaupt zu sehen war. und ja,dann fiel mir auf,dass die vorderachse poltert,das beim anfahren immer ein "wasser-schwabb"-geräusch zu hören war,dass die bremsen fest waren und zu guter letzt ging die tankanzeige von jetzt auf gleich kaputt.

das auto hat 2900 € gekostet. also sehr viel geld für einen 11 jahre alten kleinstwagen,der technische mängel und ein nicht vorhandenes,aber angepriesenes ABS hat.

nun wollen wir das auto beim händler zurück geben. der hat in der anzeige zwar "Irrtum + Zwischenverkauf vorbehalten" geschrieben,aber man kann doch nicht davon ausgehen,dass es einem technischen laien (mein vater) auffält,dass der wagen kein ABS hat. schließlich weiß mein vater nicht mal,wie man erkennt,dass ein auto ABS hat oder eben nicht.
vorallem war ABS ja schon 1998 auch in kleinwagen oft verbaut. ausserdem stand in der annonce ja auch kein für ein derartiges fahrzeug völlig utopisches extra drin (keyless-go,klimaautomatik,xenon,...),sondern lediglich ABS,welches es bei dem modell ja auch gab.

nun zu meiner frage. wie meint ihr,sollte man sich in solch einem fall verhalten? wir wollen das auto definitiv zurück geben,weil es schlichtweg nicht das hat,was wir wollten und bezahlt haben.
kann man ein auto in solch einem fall zurück geben?
wir sind im rechtsschutz

hoffe ihr könnt hilfreiche antworten parat halten 😉

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03


im vertrag steht nix zum ABS... somit geht man aus,dass er es hat. was nich der fall ist.

Falsch. Sicher steht im Kaufvertrag auch nicht, daß er kein ESP hat...

Deine einzige Chance mit dem ABS ist, wenn Du etwas schriftliches vom Händler hast, daß der Wagen hat. Ein Inserat im Internet (z.B. in einer Autobörse wie mobile.de) oder eine Kleinanzeige reicht definitiv nicht.

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03


wir reden morgen mit dem händler. ich werde berichten

Aber wie gesagt: Auf keinen Fall vom ABS anfangen, wenn Du nichts schriftliches hast, daß er das hat.

Bei den anderen Mängeln kannst Du evtl. Nachbesserung verlangen.

Inserat im Internet kopieren und drucken, so erlöscht nach dem Verkauf sichern. Man kann doch Preis mindern oder zurückgeben, abzüglich gefahrene KM.

Zitat:

Original geschrieben von ChriGustevarra


Inserat im Internet kopieren und drucken, so erlöscht nach dem Verkauf sichern. Man kann doch Preis mindern oder zurückgeben, abzüglich gefahrene KM.

Dort steht "Irrtum vorbehalten". Daher gilt: Ob man nun das Inserat oder einen leeren Zettel kopiert hat den gleichen Wert.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von ChriGustevarra


Inserat im Internet kopieren und drucken, so erlöscht nach dem Verkauf sichern. Man kann doch Preis mindern oder zurückgeben, abzüglich gefahrene KM.
Dort steht "Irrtum vorbehalten". Daher gilt: Ob man nun das Inserat oder einen leeren Zettel kopiert hat den gleichen Wert.

Nein, das ist was anderes! Angenommen, Du gefiel eines Auto mit ABS und steht 300km weit dort und vereinbart mit Händler einen Besichtigungstermin. Du fährst morgen 300km hin und findet der hat kein ABS und kann kein Anspruch auf Fahrtkosten wegen falsche Angabe im Inserat, falls "Irrtum vorbehalten" hinweist.

Geschichte, es gab Streit und der Händler muss die Fahrtkosten zahlen, weil er falsche Angabe gemacht, der Interessenter fährt gesamt 700km umsonst und gewann vor Gericht auf Anspruch.
Nun gibt jeder Händler "Irrtum oder Verkauf vorbehalten" an.

Der Käufer muss beweisen, dass im Inserat mit ABS angegeben war.

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Der Unterschied liegt hier bei "Fehler gemacht" oder "arglistig getäuscht" in dem von dir erwähnten Fall lag bestimmt eine arglistige Täuschung vor und das Gericht konnte das halbwegs nachweisen. Wegen eines Fehlers gewinnt normalerweise keiner so ein Prozess. Und selbst wenn: Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel. Fragt doch einfach mal den Händler und vielleicht hat sich dann die Geschichte schon geklärt....

Zitat:

Original geschrieben von ChriGustevarra


Der Käufer muss beweisen, dass im Inserat mit ABS angegeben war.

Selbst wenn das Inserat relevant wäre, müßte der Käufer nachweisen, daß Irrtum

eben nicht

vorbehalten war.

Relevant ist jetzt nur noch der Kaufvertrag, in dem das ABS nicht erwähnt war. Wenn der Händler auch noch ein Gebrauchtwagengutachten (z.B. vom TÜV) hat machen lassen, dann sieht man als Käufer besonders alt aus, dann kann man nämlich nicht einmal mit den jetzt aufgetretenen Mängeln etwas machen.

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03


im vertrag steht nix zum ABS... somit geht man aus,dass er es hat.

in meinem kaufvertrag steht auch nix zu PDC, Telefon, Schiebedach, seitenairbags, Tempomat, usw.

Sind alles Dinge die es für dieses Modell gab, aber meiner nicht hat.

hab ich da jetzt auch anspruch drauf...?! 🙄 😕 😁

so auto hingestellt,geld zurück gekriegt.

Moin,

Arglistig - schwer in diesem Fall zu belegen. Aber - wenn das Fahrzeug mit ABS beworben wurde - dies nachgewiesen werden kann - kann der Käufer IRRTUM geltend machen und vom Kauf zurücktreten. Der Käufer hätte das Fahrzeug ja ggf. ohne ABS nicht gekauft.

MFG Kester

Wie ich oben schon schrieb... recht haben und recht bekommen sind 2 Paar Stiefel... deswegen einfach mal zu aller erst zum Händler und den fragen, was er davon hält. Meist hat sichs dann schon erledigt und man muss sich da gar net den kopf zerbrechen....

die simple meinung vom ADAC-anwalt war "der verkäufer hat nicht das geliefert,was gekauft wurde (auto mit abs) und somit ist der vertrag ungültig,bzw es kann vom kauf zurück getreten werden"

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03


die simple meinung vom ADAC-anwalt war "der verkäufer hat nicht das geliefert,was gekauft wurde (auto mit abs) und somit ist der vertrag ungültig,bzw es kann vom kauf zurück getreten werden"

hab ich irgendwo was verpasst?

ich denke, im kaufvertrag war keine rede vom ABS? also hast du auch nur das gekauft, was drin stand...nämlich ein fahrzeug ohne ABS.

dann hat der händler das fahrzeug nur aus kulanz zurückgenommen, der vertrag ist aber nach dem jetzigen kenntnisstand korrekt.

ja wieso sollte ABS auch drin stehen im vertrag?

weil es sonst eben nicht vertragsbestandteil wäre, da es bei diesem auto keine serienausstattung gewesen ist.

ich kenne keinen gebrauchtwagen-vertrag wo jedes nicht serienmäßige austattungsmerkmal aufgelistet ist...

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