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Gebrauchtwagen, TÜV NEU = technisch in Ordnung?

Themenstarteram 4. Januar 2011 um 16:41

Wenn ein Privathändler einen älteren VW Polo (150tkm, '96) mit neu gemachtem TÜV verkauft, kann ich davon ausgehen, dass der Wagen fahrtechnisch in Ordnung ist?

Also Bremsen, Lenkung, Motor, Aufhängung, Radspiel usw? Da ich noch ein Neuling bin, würde es mir relativ schwer fallen diese Dinge zu überprüfen.

Leider habe ich zurzeit auch keinen Bekannten in der Nähe, der sich auskennt, auf ein TÜV-Gebrauchtwagencheck würde ich aufgrund des Verkaufspreises (1200€) gerne verzichten. ;)

 

Optisch würde ich den Wagen natürlich trotzdem unter die Lupe nehmen und auch probefahren. Mir geht's hauptsächlich um die technische Seite.

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2011 um 17:00

Gebrauchtwagenchecks gibt es ab ca 70€, wäre mir die Sache bei Ahnungslosigung wert.

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Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Haften kann auch der TÜV nur für Schäden die er (mit)verursacht hat, nicht für Schäden die er nur übersehen hat.

Doch bitte nicht schon wieder irgendwelche Sonderrechte und äußerst merkwürdigen, internen Argumentationsketten des TÜV als Allgemeinrecht darstellen.

Ein Sachverständiger haftet uneingeschränkt für die Richtigkeit des Gutachtens. Wenn ich etwas im Rahmen meiner sachverständigen Tätigkeit als "korrekt" begutachtet, dann muss es auch so sein.

Ist dem nicht so, dann hafte ich für alle Kosten, bis dieser von mir im Gutachten beschriebene Zustand erreicht ist.

Völlig unabhängig, ob der Mangel durch mich verursacht wurde oder nicht, es geht einzig und allein darum, dass der Tatsachenzustand mit dem Gutachtenzustand übereinstimmen muss.

Etwas "übersehen" darf mir als Sachverständiger nicht passieren, denn genau das umfängliche Hinsehen, Feststellen und die Verbindlichkeit meines Gutachtens sind der einzige Inhalt meiner Tätigkeit. Geht mir da was durch die Lappen, dann hafte ich auch.

 

Bei den KFZ-Untersuchungen der HU gab es aufgrund der Konstellation (Prüforganisationen sind hoheitlich tätig, Land haftet im Rahmen der Amtshaftung) bisher eine praktizierte Ausnahme davon: die Haftung war nur auf direkte Schäden der Begutachtung und dann auch nur bis auf Höhe der Prüfgebühr begrenzt.

Eine ähnliche Regelung wie zB. bei Richtern, die "sich irren" und jemanden zu unrecht verurteilen: es haftet das Land und die Haftung ist sehr begrenzt, unabhängig, wie hoch der tatsächlich dadurch entstandenen Schaden ist.

Das ist jetzt bei der HU, zumindest teilweise, gekippt worden. Es gilt jetzt auch die übliche Sachverständigenhaftung, jedoch eingeschränkt auf erhebliche Mängel und nicht gegen den Ausführenden, hier TÜV, sondern gegen das Land.

 

Viele Urteile sind doch negativ für den Kläger ausgegangen, weil der Falsche verklagt wurde. Eine Klage bei diesen Themen direkt gegen den TÜV (oder eine andere Prüforganisation) musste immer scheitern, weil der TÜV der falsche Mond ist, den man da angebellt hat.

Der TÜV liegt schon richtig mit der Aussage, dass er (in seiner Person) nicht haftet, aber nicht, dass der Kläger keine Ansprüche hat. Er hat schon Ansprüche, nur nicht gegen die Prüforganisation, sondern direkt gegen das Land.

Nun hat das ein pfiffiger Anwalt auch richtig erkannt, endlich gegen "den Richtigen" geklagt und prompt auch Recht bekommen.

Als Nachilfe empfehle ich mal nach Amtshaftung zu googlen.

Klar haftet der Prüfer für sein Gutachten, wenn er einen Mangel übersehen hat kratzt er die Plakette wieder ab und korrigiert seinen Bericht auf "nicht bestanden". Er muss dann ja sein Gutachten nachbessern, nicht die Reparatur zahlen. Wobei er die Plakette so einfach auch nicht wieder zurücknehmen kann, denn ein begünstigender Verwaltungsakt (denn das ist eine HU) kann so ohne weiteres nicht zurückgenommen werden.

Haftung begründet sich immer in einem schuldhaften verursachen eines Schadens. Ist aus dem fehlerhaften HU-Bericht kein Schaden entstanden kann der Prüfer auch nicht haftbar gemacht werden. Die Fälle wo der TÜV zahlen musste sind immer Verkäufe oder Folgeschäden wo für irgendjemanden durch die fehlerhafte HU ein Schaden entstanden ist.

Die Amtspflichtverletzung muss für den Schaden ursächlich gewesen sein. Daran fehlt es, wenn der Schaden auch bei pflichtgemäßem Prüfen des Fahrzeuges eingetreten wäre. Heißt ein Mangel der vorher schon da war ist kein Schaden der durch die Pflichtverletzung entstanden ist.

Klage gegen das Land ist schon richtig, trotzdem haftet die Überwachungsorganisation. Gem. StVZO muss sie das Land von sämtlichen Ansprüchen freistellen, u.a. indem sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorhalten.

 

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 14:13

Leute, kann vllt jemand was zu den Mängeln sagen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

...

Danke für Deine Ausführungen.

Somit ein erneuter klarer Beweis, dass Richter vom einem OLG keine juristische Ahnung hatten. Allmählich schon unerträglich, warum die nicht in einem Automobilforum nachfragen, wie derartiges denn wirklich richtig hätte entschieden werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Somit ein erneuter klarer Beweis, dass Richter vom einem OLG keine juristische Ahnung hatten. Allmählich schon unerträglich, warum die nicht in einem Automobilforum nachfragen, wie derartiges denn wirklich richtig hätte entschieden werden müssen.

Du hast nur nicht verstanden was ich geschrieben habe, wirklich unerträglich :(

Die Begründung warum das OLG in dem Falle so (richtig) entschieden hat habe ich geliefert. Das Urteil war richtig, deine Begründung/Schlußfolgerung aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Nun hat das ein pfiffiger Anwalt auch richtig erkannt, endlich gegen "den Richtigen" geklagt und prompt auch Recht bekommen.

Wenn es erst eines pfiffigen Anwaltes bedarf, um zu erkennen, dass nicht gegen den Überwachungsverein, sondern gegen das Land geklagt werden muss, dann ist es um die Kompetenz der Anwälte in unserem Land aber schlecht bestellt.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

 

Ein Auto für 1.000 Eur wird keine 5 Jahre mehr problemfrei laufen. Wie groß die zu erwarteneden Probleme werden, lässt sich allerdings einigermassen abschätzen, z.B. durch einen Gebrauchtwagencheck.

also da muss ich dich enttäuschen....

passat 3b 5 jahre lang gefahren. einmal lima und einmal vorderachse neu...

passat 32b seit über 5 jahren -> ausser öl wechseln, bremsen und reifen nix!

passat 32 seit 4 jahren -> gerade erst tüv ohne mängel bekommen. nix gemacht!

ford fiasko -> ausser optischen mängeln wie rostblasen überall und alle 2 jahre der esd durchgefault keine mängel seit 8 jahren.

also entweder mach ich was richtig und du was falsch oder man kann diese aussage sooo nicht pauschalisieren. vorallem is der polo absolut unkritisch. einen polo (oder besser nahezu jeden vw aus dem baujahr) der seit 8 jahren steht aus dem baujahr kann man mit etwas talent und werkzeug ungesehen kaufen, und mit max 500€ (da is aber schon der halbe motor auch mit bei) wieder tüv fähig machen.

@topic

der eimer sieht doch gut aus. "rost" an fahrwerk und auspuff is normal und für das alter noch wirklich wenig. auch die kleinen rostblässle am koti is normal. im dümmsten falle fault das ding eben in 5 jahren durch. die türe sieht auch mistig aus. hier würde ich aber langsam aber sicher mal entrosten. das kannste selbe...einfach abschleifen, rostschutz drauf und fertig. mit dem lackieren wird das eh nix...kannste dann mit irgendwelchen aufklebern "überdecken"....is ja grad angesagt. ach ja die spaltmasse zwischen koti und türe stimmen net. check mal ob die schrauben vom kotflügel wen die motorhaube aufmachst noch lackiert sind. wen net dann hatte der man einen treffen an der seite. das is net schlimm aber man kann den preis weiter drücken.

wiegesagt als anfängerauto kannst das teil kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Die Begründung warum das OLG in dem Falle so (richtig) entschieden hat habe ich geliefert.

Das habe ich doch geschrieben:

Dass deine Begründung die einzig Richtige ist und die von den OLG-Richtern nicht.

Was regst Du dich denn so auf?

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn es erst eines pfiffigen Anwaltes bedarf, um zu erkennen, dass nicht gegen den Überwachungsverein, sondern gegen das Land geklagt werden muss, dann ist es um die Kompetenz der Anwälte in unserem Land aber schlecht bestellt.

Wie viele Verfahren hat es gegen die ursprüngliche Winterreifenpflicht gegeben, bis ein Anwalt endlich auf die richtige Idee gekommen ist; und wie viele Anwälte haben anfragenden Mandanten nach dem Bezahlen der Beratungsgebühr von einer Klage abgeraten, weil das "absolut wasserdicht" ist?

Oder die Pflicht zur Nachprüfung in Theorie und Praxis bei einem FE-Entzug über 2 Jahre

Aber ob das eine Frage der Kompetenz ist oder der Ursprung vielleicht in einem Honorarprinzip ohne jeden Anreiz ein Verfahren auch "zu gewinnen" liegt oder etwas anderes, keine Ahnung.

An und für sich sieht das Auto laut Bilder nicht so schlimm aus.

Lediglich der Rost und vor allem das Spaltmaß beim Kotflügel vorne Rechts (vorne Beifahrerseite) macht mich bischen stutzig... eventuell Unfall. Auch der Extreme Rostpunkt an der Beifahrertür deutet auf irgendeinen unnormalen Grund für mich aus. Normal sind an stellen, wie da, wo Stoßstange an Blechteilen Scheuert oder von Steinschlägen der Lack beschädigt wurde.

Bei Bild 8 habe ich eine Blanke Stange gesehen, die ich nicht zuordnen kann. Ehemaliges Gummilager... noch noch ohne Gummi?

Wie klingt das Fahrwerk auf Feldwegen und beim Einlenken?

Aber glaube du hast noch keine Probefahrt gemacht...

Kannst auch per PN schreiben, das hier wird ja überfüllt mit diskusionen über Tüv- Rechten und Pflichten.

@xspark:

1. Der Rost auf den Bildern: Kotflügel und Tür: Polos haben schon mal solchen Gammel. Wahrscheinlich wurde der Kotflügel mal gelackt, warum auch immer. In dieser Preisklasse eher egal. Anrostungen in der Art wie auf Deinen Bildern zu sehen, professionell zu beseitigen, ist zu teuer gemessen am Fahrzeugwert und selber frickeln kostet nur Geld und sieht auch nicht toll aus. Wenn Du ein optisch intaktes Auto willst, mußt mehr Geld auf den Tisch legen. Wenn es Dich nur von A nach B bringen soll, Gammel ignorieren, aber den Preis drücken.

2. Flugrost an Stoßdämpfern usw.: Ist egal, da passiert nix.

3. Öl. Bischen drecküberzogene Ölfeuchtigkeit an Motor oder Getriebe ist nicht wild. In Deinem Falle ist sogar der Schaltwellensimmering am Getriebe dicht und alles trocken, ein kleines Wunder. :D

4. Ich kann auf dem Bild nicht so richtig sehen, ob an der Servopumpe ("Öl am Bauteil) Tropfen hängen. Leichte Feuchtiglkeit ist normal, Öltropfen sollten aber keine dran hängen. Auf der Steuerseite des Motors (wo das Zahnriemengehäuse ist) solltest Du unten nach Kühlwasserspuren (Tropfstein ähnliche Ablagerungen) gucken. Manche Schlunzen tauschen die Wasserpumpe beim Zahnriemenwechsel nicht, die wird dann fast immer undicht.

4. Gute Reifen vom Profil her, oder? Sieht von unten ganz ordentlich aus, Auspuff macht einen recht neuen Eindruck. Wenn der Motor sauber läuft und sich das Getriebe vernünftig schalten lässt (alle Gänge ausprobieren) und das Ding gerade aus fährt, tendiere ich zu "Daumen hoch!".

@W124: Meinst Du die Schaltwelle? Das gehört so blank.

 

Grüße: zinnenberg

 

@zinnenberg

Ja, kann die Schaltwelle sein... Kenne mich speziell mit dem Auto nicht so genau aus.

Kann dir bei dem Rest auch nur zustimmen.

Allerdings sind Bilder nicht wie die Realität... Unsere Aussagen sind daher ... ohne Gewähr.

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 19:16

Ok Leute, habe den Wagen eben mit einem etwas erfahreneren Bekannten mal probefahren, sowohl ich als auch er waren überzeugt.

Der Wagen hält die Spur, Bremsen ziehen gleichmäßig, Gänge gehen sauber rein, kein Quitschen oder Klappern beim Lenken usw.

Auf einen kleinen Unfallschaden sowie anrostenden Unterboden hat der Verkäufer uns hingewiesen

Kurzum: DER WAGEN WURDE GEKAUFT :D 1000€ dafür halte ich für ok.

Vielen Dank nochmal an alle!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Haftung begründet sich immer in einem schuldhaften verursachen eines Schadens.

Dass es eine Haftung aufgrund eines Verschuldens gibt, ist ja unbestritten. Das hier an dem Mangel kein Verschulden dem TÜV anzulasten ist, ist auch unbestritten, aber dass es im Haftungsrecht noch viel mehr als das reine Verschuldensprinzip gibt, hast Du noch nicht bemerkt und Du bist aber schon erwachsen ?

Was ist denn hiermit:

- Halterhaftung ist ohne Verschulden

tatsächliche Schuld und Fehlverhalten hatte der Fahrer, nicht der Halter

- Gewährleistungshaftung ist ohne Verschulden

für ein fehlerhaftes Produkt haftet der Verkäufer eines Produktes, nicht der Hersteller.

- Gefährdungshaftung ist ohne Verschulden

der Betreiber eines gefährlichen Gegenstandes haftet unabhängig von der Schuld

- Managerhaftung ist ohne Verschulden

auch bekannt als "Geschäftsführerhaftung", hier haftet man bei Fehlern zB. bei der ordnungsgemäßen Buchführung, bei der Datensicherung, beim Winterdienst, bei Insolvenzverschleppung, ... Man haftet persönlich mit dem vollen, auch privaten Vermögen, Haftungseinschränkungen wie zB. GmbH und GmbH-Einlage haben keine einschränkende Wirkung.

- ...

- Sachverständigenhaftung ist ohne Verschulden

ein Sachverständiger haftet uneingeschränkt für die Richtigkeit seines Gutachtens.

Wenn ein Sachverständiger eine Bauzwischenabnahme macht und eine Wasserinstallation als korrekt ausgeführt abnimmt, dann haftet er dafür - weil mit dem Gutachten ein Verantwortungsübertragung stattfindet.

Nicht nur für unnötig entstandenen zusätzlichen Kosten, weil die Wand wieder auf gestemmt werden muss, sondern auch für die Reparatur- oder notwendigen Änderungsarbeiten an der fehlerhaft begutachteten Wasserleitung.

Der Klempner ist nämlich formal gegenüber dem Auftraggeber erst mal raus, denn der hat ein Gutachten in der Hand, was ihm eine einwandfreie Arbeitsausführung bestätigt.

Dass fast alle Subunternehmer auf dem Bau dann klein beigeben, wenn sie der Allmacht der Bauleitung und Auftraggeber gegenübertreten - da sollte man nicht gleich einen durchsetzbaren Rechtsanspruch daraus machen.

 

Aber für Dich gilt im Schadensersatzrecht immer nur das Verschuldensprinzip. Die Halter-, Gewährleistungs- oder Gefährdungshaftung für Dich sind sicherlich auch alles nur juristische Theorien, die in der Realität gaaanz anders funktionieren.

Bei einem 6N würde ich mich nicht verrückt machen....

Das ist noch ein richtig solides Auto, und wenn noch Tüv neu ist kannst eigentlich nix falsch machen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Aber für Dich gilt im Schadensersatzrecht immer nur das Verschuldensprinzip. Die Halter-, Gewährleistungs- oder Gefährdungshaftung für Dich sind sicherlich auch alles nur juristische Theorien, die in der Realität gaaanz anders funktionieren.

Ja Himmel noch eins, dann les dir doch mal die für die jeweilige Haftung gültigen Paragraphen durch. Gefährdungshaftung gibt es nur in ganz wenigen Bereichen, z.B. bei Kraftfahrzeugen (mit Ausnahmen) oder Kernkraftwerken. Halterhaftung ist die Gefährdungshaftung bei KFZ, der Halter ist halt die verantwortliche Person die das Fahrzeug in Verkehr gebracht hat. Bzw. bei KFZ direkt die Haftpflichtversicherung.

http://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR004370909.html?...

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html

Sachverständigenhaftung ist eine Verschuldenshaftung, ein falsches Gutachten ist eben durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz falsch, er hat seinen Job nicht richtig gemacht.

Abgesehen davon dass der ganze Rummel den du erzählst hier nichts zu tun hat, bei einem Prüfer geht es ausschließlich um Amtshaftung da er hoheitlich tätig ist. Was irgendwo am Bau wie geregelt ist weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht.

http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndigenhaftung

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viiib_134.html

(Unterpunkt 2.6.)

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