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Gebrauchtwagen als Mangelhafter Kauf?

Audi A3 8V
Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 21:51

Hallo liebe/r Forum Leser,

vor kurzem habe ich ein Gebrauchtwagen Audi A3 gekauft und bin leider sehr Enttäuscht.

Mir wurde von anfang an Mündlich gesagt das ein Komplett Check gemacht wird und leider merkte ich das unter dem Motorraum Fahrerseite Schrammen und Kratzer sind.

Fage ist...

...Wird das als Schaden anerkannt und muss das dann in den Dokumenten (Kaufverträge etc.) stehen?

Was kann ich den dagegen angehen?

 

Ich würde mich freuen wenn mir Ehrliche antworten schreiben kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sen.89 schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:32:35 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 14. Dezember 2016 um 13:35:52 Uhr:

Mal ganz im Ernst: du machst hier nen riesen Aufstand für ein paar Kratzer von wenigen Quadratzentimetern im nichtsichtbaren Bereich des Fahrzeugs, wo nicht einmal Folgeschäden, wie Rost o.ä. entstehen können?

Du solltest aufpassen, dass dich deine Versicherung nicht nach diesem Schaden rauswirft. Berechtigt sind die dazu. Und deine Chancen, eine neue mit fairen Konditionen zu finden, gehen gegen Null.

Ich mach mir keinen Aufstand nur ich fühl mich Verarscht vor von der Autohaus. Und es können immer folgeschäden kommen?

Und welche Folgeschäden sollen das sein?

Du machst sehr wohl einen Aufstand. Es handelt sich um einen winzig kleinen Kunststoffschaden im nicht sichtbaren Bereich des Fahrzeugs und du willst einen mehrere tausend Euro teuren Rechtsstreit vom Zaun brechen, den du nur schwer gewinnen kannst.

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Mündlich zählt überhaupt nichts... Wenn dann muss alles penibel schriftlich aufgeführt werden. Sämtliche Sachmängel können so natürlich nicht mehr geltend gemacht werden. Könntest du ja auch verursacht haben! Wie es aussieht ist der Wagen da mal ordentlich aufgesetzt. Wenn es nur verschrammt ist, halb so wild aber ärgerlich.

 

Leider Pech gehabt!

Themenstarteram 13. Dezember 2016 um 23:20

Zitat:

@dlorek schrieb am 13. Dezember 2016 um 23:18:51 Uhr:

Mündlich zählt überhaupt nichts... Wenn dann muss alles penibel schriftlich aufgeführt werden. Sämtliche Sachmängel können so natürlich nicht mehr geltend gemacht werden. Könntest du ja auch verursacht haben! Wie es aussieht ist der Wagen da mal ordentlich aufgesetzt. Wenn es nur verschrammt ist, halb so wild aber ärgerlich.

Leider Pech gehabt!

Vielen Dank für den Antwort.

Ich habe vor ein Gutachten Anzuschalten mit ein Rechtsanwalt ob das Begutachtet werden kann und so mit auch heraus stellen kann wie alt der Schaden ist. Will kein Autohaus hier schlecht machen aber so etwas kann nicht sein oder?

Die wichtigste Frage Ist wohl, ob das überhaupt relevant ist bzw irgendwelche Auswirkungen hat. Es war kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchtwagen, da hast du immerhin eine Menge Geld gespart. Wenn dir das so wichtig ist, warum hast du das nicht vor dem Kauf geprüft? War das die ehrliche Antwort, die du dir gewünscht hast? Oder hast du mit "ehrlicher Antwort" nur gemeint, das dich alle in deiner Meinung bestärken? Hast du überhaupt schon Kontakt auf genommen mit dem Autohaus, BEVOR du daran gedacht hast, einen Gutachter einzuschalten ? Das würde ich nämlich mindestens als eben so mies sehen als das, was du dem Autohaus hier unterstellst...

am 14. Dezember 2016 um 1:41

Von welcher Preisklasse reden wir hier überhaupt?

Unabhängig davon ist das kein Schaden, der irgendwo nidergeschrieben sein muss. Auch "richtige" Unfälle werden nirgends vermerkt. Und wie willst Du bewisen, dass Du hier nicht auf nem hohen Bordstein aufgesessen bist???

Hm... das muss nicht zwingend schon lange so sein, könnte z.B. bei Check geschehen sein, als der Azubi den Wagen letztmalig von der Bühne geholt hat.

Augen auf bei der Fahrzeugabholung....

Zitat:

@rudi333 schrieb am 14. Dezember 2016 um 02:41:45 Uhr:

Von welcher Preisklasse reden wir hier überhaupt?

Sagen wir mal...pauschal 150€ für den Unterbodenschutz wenn neu und für den Lackkratzer von ca. 5-7cm nochmal 400-600€ fürs beilackieren(a+e inkl) wenn der TE nicht noch auf eine neue Front besteht.

Mal ausgehend von meinem letzter Gutachter sagen wir mal hier Kosten von 750€ plus den Anwalt mit einem Stundensatz von 150-200€.

Und das alles für den Kratzer am Unterboden, da wird aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen wenn das volle Programm gefahren wird. Wird imho aber nicht als (versteckter) Mangel anerkannt.

..tja, auch wenns hart klingt, Pech gehabt...

Worte/Zusagen, sofern nicht mit Zeugen belegbar, zählen nichts, überhaupt nix.

Und das ist nicht nur beim Autokauf so, sondern generell im "Leben".

Ohne schriftliche Vereinbarungen geht heute nix mehr.

Und, da es ein sichtbarer Schaden ist, doppelt-Pech, hättest selbst prüfen bzw. prüfen lassen

tun..

Zudem, könntest ja auch Du od. "Dein" Mechaniker verursacht haben tun..

Von daher, spare Dir die Nerven und das Geld und lebe damit od. nimm selbst Geld in die

Hand und beseitige es.

Ergo, Augen-auf-beim Gebrauchtkauf, dabei egal, ob KFz oder what-else und hake es

ab "...wieder was fürs Leben gelernt..."

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 8:46

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 14. Dezember 2016 um 01:29:32 Uhr:

Die wichtigste Frage Ist wohl, ob das überhaupt relevant ist bzw irgendwelche Auswirkungen hat. Es war kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchtwagen, da hast du immerhin eine Menge Geld gespart. Wenn dir das so wichtig ist, warum hast du das nicht vor dem Kauf geprüft? War das die ehrliche Antwort, die du dir gewünscht hast? Oder hast du mit "ehrlicher Antwort" nur gemeint, das dich alle in deiner Meinung bestärken? Hast du überhaupt schon Kontakt auf genommen mit dem Autohaus, BEVOR du daran gedacht hast, einen Gutachter einzuschalten ? Das würde ich nämlich mindestens als eben so mies sehen als das, was du dem Autohaus hier unterstellst...

Hallo,

du schreibst das das kein Neuwagen ist sondern ein Gebrauchtwagen. Klar das ist ein Gebrauchtwagen und bin der zweite besitzer von der Audi A3.

Sicherlich wird so ein Gebrauchtwagen immer Gebrauchtspuren und seine Schönheitsmacken haben, dagegen sage ich nichts. Aber mich würde interessieren Ob solche (Macken) als Schaden bezeichnen werden muss also besser gesagt in den Kaufvertrag stehen?

Vor dem Kauf hatte ich mit dem Verkäufer gesprochen ob ich unter das Fahrzeug in eure Werkstatt gucken darf, sicherlich kam ein Antwort mit nein " Aus Sicherkeitsgründen lassen wir kein Kunde in unserem Werkstatt rein, es tut mir leid" Ich hatte dan zum größten teil geschaut aber konnte nicht wirklich erkennen.

Wenn ich Autohaus kontaktieren soll werden die mir nur sagen das wir den Wagen Rundum Check gemacht haben und mir den Schaden zu schieben.

Des wegen würde ich ehrlich gesagt Zum Gutachter gehen.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 8:51

Zitat:

@rudi333 schrieb am 14. Dezember 2016 um 02:41:45 Uhr:

Von welcher Preisklasse reden wir hier überhaupt?

Unabhängig davon ist das kein Schaden, der irgendwo nidergeschrieben sein muss. Auch "richtige" Unfälle werden nirgends vermerkt. Und wie willst Du bewisen, dass Du hier nicht auf nem hohen Bordstein aufgesessen bist???

Du schreibst das dass kein Schaden ist? Natürlich muss ein Schaden und sowohl Unfall in den Dokumenten Kaufverträge eingetragen. Sicherlich ist das jetzt ein Diskussion ob das Schaden ist oder nicht.

Beweisen kann ich ehr nicht!

Das ist immer sehr schlecht zu Schätzen von wann der Schaden gewesen ist, aber vielleicht ist mit ein Gutachter es zu beweisen.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 8:54

Zitat:

@keksemann schrieb am 14. Dezember 2016 um 04:52:51 Uhr:

Hm... das muss nicht zwingend schon lange so sein, könnte z.B. bei Check geschehen sein, als der Azubi den Wagen letztmalig von der Bühne geholt hat.

Augen auf bei der Fahrzeugabholung....

Bin ein bisschen zu spät mit Autoabholen.

Das Auto habe ich seit Zwei Wochen und hab erst gestern gesehen.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 8:57

Zitat:

@Chefkoch1984 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:13:01 Uhr:

Zitat:

@rudi333 schrieb am 14. Dezember 2016 um 02:41:45 Uhr:

Von welcher Preisklasse reden wir hier überhaupt?

Sagen wir mal...pauschal 150€ für den Unterbodenschutz wenn neu und für den Lackkratzer von ca. 5-7cm nochmal 400-600€ fürs beilackieren(a+e inkl) wenn der TE nicht noch auf eine neue Front besteht.

Mal ausgehend von meinem letzter Gutachter sagen wir mal hier Kosten von 750€ plus den Anwalt mit einem Stundensatz von 150-200€.

Und das alles für den Kratzer am Unterboden, da wird aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen wenn das volle Programm gefahren wird. Wird imho aber nicht als (versteckter) Mangel anerkannt.

Die Kosten würden mich nicht Interesseren den das würde über den Rechtsschutz laufen erst mit Rechtsanwalt absprechen dan Ein Gutachter über versicherun einschalten. Aus eigene Tasche zahlt man so was nich kann bis zu mehrere 100"te EUR ausgehen.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 9:00

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 14. Dezember 2016 um 09:35:06 Uhr:

..tja, auch wenns hart klingt, Pech gehabt...

Worte/Zusagen, sofern nicht mit Zeugen belegbar, zählen nichts, überhaupt nix.

Und das ist nicht nur beim Autokauf so, sondern generell im "Leben".

Ohne schriftliche Vereinbarungen geht heute nix mehr.

Und, da es ein sichtbarer Schaden ist, doppelt-Pech, hättest selbst prüfen bzw. prüfen lassen

tun..

Zudem, könntest ja auch Du od. "Dein" Mechaniker verursacht haben tun..

Von daher, spare Dir die Nerven und das Geld und lebe damit od. nimm selbst Geld in die

Hand und beseitige es.

Ergo, Augen-auf-beim Gebrauchtkauf, dabei egal, ob KFz oder what-else und hake es

ab "...wieder was fürs Leben gelernt..."

Im Leben letnt man Täglich:)

Aber so was ist schon für mich Katastrophe wenn Autohaus so etwas versteckt hat.

Warum sprichst du nicht einfach mal mit dem Autohaus um zu hören was die dazu sagen?

Mal ganz im Ernst: du machst hier nen riesen Aufstand für ein paar Kratzer von wenigen Quadratzentimetern im nichtsichtbaren Bereich des Fahrzeugs, wo nicht einmal Folgeschäden, wie Rost o.ä. entstehen können?

Du solltest aufpassen, dass dich deine Versicherung nicht nach diesem Schaden rauswirft. Berechtigt sind die dazu. Und deine Chancen, eine neue mit fairen Konditionen zu finden, gehen gegen Null.

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