Geblitzt worden, Folgen?

BMW 3er E46

Ich wurde bereits Ende Juli mit 25 Km/h zuviel geblitzt (1 Punkt / 40 € Geldbuße).
Heute leider schon wieder 🙁 - Tacho war etwa bei 110 Km/h bei erlaubten 80 Km/h.

Lt. Punktekatalog vom KBA droht nur dann ein Fahrverbot wenn innerhalb eines Jahres zweimal die erlaubte Geschwindigkeit mit mindestens 26 Km/h überschritten wurde. Habe ich das richtig verstanden 😕

22 Antworten

ich hoffe tacho war ziemlich genau bei 150

In deinem Fall können auch schon 21 drüber reichen, liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde.
Da hier als "Wiederholungstäter" eingestuft wird -könnens auch mal 3 Mte. werden.

Drum nicht auffallen, gleich zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von mc_corner


In deinem Fall können auch schon 21 drüber reichen, liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde.
Da hier als "Wiederholungstäter" eingestuft wird -könnens auch mal 3 Mte. werden.

Drum nicht auffallen, gleich zahlen.

LOL. Was ein Unsinn.

Nein, 21 km/h reichen nicht aus. Dafür gibt es einen Bußgeldkatalog, der ausdrücklich zwei Verstöße über 25km/h fordert.

Zitat:

LOL. Was ein Unsinn.

Nein, 21 km/h reichen nicht aus. Dafür gibt es einen Bußgeldkatalog, der ausdrücklich zwei Verstöße über 25km/h fordert.

Hier noch etwas zum Unsinn:

Laut Bußgeldkatalogverordnung (Paragraf 4/Absatz 2) ist ein Fahrverbot in der Regel vorgesehen, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft eines Tempoverstoßes von mindestens 26 km/h erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Und es wird in solchen Fällen auch entschieden vorgegangen. Juristin Schmucker: "Will die Verkehrsbehörde das Fahrverbot nicht verhängen, muss sie das sogar besonders begründen."

Lassen Art, Schwere und Anzahl der Taten in ihrer zeitlichen Abfolge gar den Schluss auf eine mangelnde Unrechtseinsicht und Rechtstreue des Verkehrssünders zu, kann die Behörde ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen. Nicht einmal erforderlich sind nach der Rechtsprechung hierfür gleichartige Verkehrsverstöße; es müssen lediglich vergleichbare sein. So können vorausgehende Abstands- oder Rotlichtverstöße im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot begründen und umgekehrt.

Vorangegangene Verstöße des Betroffenen als Halter eines Kfz dürfen allerdings nicht berücksichtigt werden. Das Gesetz stellt nur auf Verkehrsverstöße ab, die der Betroffene als Fahrer eines Kfz begangen hat (BayObLG, AZ: 2 ObOWi 523/95).

Bei den vorherigen Verstößen darf es sich weiterhin nicht um leichte Verstöße handeln, die grundsätzlich mit einem Verwarngeld zu ahnden sind. Darunter können Parksünden fallen. Denn deren geringer Unrechtsgehalt lässt in der Regel nicht den Schluss zu, beim Betroffenen liege eine Beharrlichkeit vor. Schmucker: "Obwohl im Gesetz keine Vorgaben hinsichtlich des zeitlichen Abstands oder des Zeitraums für die Verstöße gemacht werden, lässt sich zur groben Orientierung ein Zeitraum von zwei Jahren zugrunde legen."

Je öfter und kürzer hintereinander die Verstöße auftreten, desto eher kann von einer Beharrlichkeit beim Verkehrssünder gesprochen werden. So hat das OLG Düsseldorf bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von vier Monaten von 22 und 24 km/h einen beharrlichen Verstoß bejaht, aber bei zwei Tempoverstößen (54 und 22 km/h) innerhalb von fast zwei Jahren die Beharrlichkeit abgelehnt.

"Mangels klar umrissener Vorgaben bei Prüfung der Voraussetzungen eines Fahrverbotes kann als Richtschnur nur gelten: Je mehr Voreintragungen im Verkehrsregister vorhanden sind, desto höher ist nicht nur das Risiko, beim nächsten Mal nach dem Mehrfachtäterpunktsystem zur Teilnahme an einem zeit- und kostenaufwendigen Aufbaukurs verpflichtet zu werden, sondern auch, ein Fahrverbot zu bekommen", schildert die AvD-Juristin die rechtlichen Klippen. Sie empfiehlt deshalb in solchen Fällen den Gang zum Anwa

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Zitat:

Original geschrieben von mc_corner



Je öfter und kürzer hintereinander die Verstöße auftreten, desto eher kann von einer Beharrlichkeit beim Verkehrssünder gesprochen werden. So hat das OLG Düsseldorf bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von vier Monaten von 22 und 24 km/h einen beharrlichen Verstoß bejaht, aber bei zwei Tempoverstößen (54 und 22 km/h) innerhalb von fast zwei Jahren die Beharrlichkeit abgelehnt.

So, und das hier ist der einzig entscheidende Bereich. Und da fehlt mit Sicherheit noch ein bisschen vom Hintergrund des Fahrers. Denn ein Fahrverbot bei zwei Verstößen, die lediglich 2 und 4 km/h über dem Bereich liegen, wo es nicht mal mehr einen Punkt gibt, ist absolut unverhältnismäßig. Dem sind sicherlich noch andere Verstöße vorausgegangen.

Der Regelfall ist, dass 2 Verstöße über 25 km/h verlangt werden. Wenn die Bußgeldstelle es anders handhaben will, brauch sie dafür schon verdammt gute Argumente.

Mal ganz abgesehen davon: Dem Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle müsste das überhaupt erst mal auffallen, dass von dem Betroffenen schon ein Verstoß begangen worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Dem Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle müsste das überhaupt erst mal auffallen, dass von dem Betroffenen schon ein Verstoß begangen worden ist.

Das hängt im Zeitalter der Datenbanken nicht mehr vom puren Zufall ab.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


woher hab ich die 21km/h?
das ist die geschwindigkeit, ab der es punkte gibt.....vllt. hast du das damit verwechselt?

ja, ab 21km/h punkte ist klar. dachte, bei 2 mal punkten im jahr gibts fahrverbot.....aber bin ja nun eines besseren belehrt worden.

zum thema tacho: mein vw-tacho lügt auch wie gedruckt. wenn der 30 anzeigt, fahre ich laut gps 22. bei 80 sinds 67km/h, bei 100 dann 88km/h. bei 185 laut tacho fahre ich dann 162 laut gps (162 sind auch im schein eingetragen).

im E46 ist der deutlich genauer.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Dem Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle müsste das überhaupt erst mal auffallen, dass von dem Betroffenen schon ein Verstoß begangen worden ist.
Das hängt im Zeitalter der Datenbanken nicht mehr vom puren Zufall ab.

So ganz Unrecht hast du da nicht. Aber der Sachbearbeiter muss diese Datenbanken auch nutzen. Und ob er das macht, DAS hängt vom Zufall ab.

Ich denke die meisten Sachearbeiter werden das ganz routinemäßig abhandeln. 2 Verstöße innerhalb von einem Jahr über 25km/h } Fahrverbot.

Ein Verstoß 30km/h und dann 2 Monate später noch einer mit 21 km/h } kein Farhverbot.

Die wenigsten werden sich da die Mühe machen und ein Fahrverbot wegen Uneinsichtigkeit anregen, einfach weil man da so lästig argumentieren muss. Wenn man sich an das hält, was der Bußgeldkatalog vorschreibt, dann entfallen diese ganzen lästigen Begründungen.

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