geblitzt wann bekomme ich bescheid ?

Hi...

Wurde leider am Samstag geblitzt....

:-( :-( :-(

Nun meine Frage... wann kann ich ungefähr damit rechnen.... ist im gleichen Bundesland passiert....

Naja ist dumm gelaufen 🙁 Führerschein wird weg sein....

27 Antworten

jojo.. und wenns nicht passt hats weitere rechtliche folgen stimmts?

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


und wenns nicht passt hats weitere rechtliche folgen stimmts?

liest du eigentlich was ich dir geschrieben habe?!

der strafzettel ist dann noch das kleinere übel....!

natürlich wollte nur etwas konkreteres haben 😉

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


natürlich wollte nur etwas konkreteres haben 😉

dir wird dann §164 StGB zur last gelegt..

Zitat:

§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

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na das nenn ich doch mal konkret 😉

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


na das nenn ich doch mal konkret 😉

das war ja noch nicht alles....desweiteren kommt hinzu:

Zitat:

stgb § 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

dazu kommt dann noch🙁falls du deinem dad sagen soltlest..."sag du, du wärest gefahren"😉

Zitat:

stgb § 160 Verleitung zur Falschaussage
(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

und diverse andere...aber das sind wohl die, die du dann "vor ort" schonmal pauschal genannt bekommst...

@ Magirus

Wieso zitierst du unüberlegt Paragraphen, die hier gar nicht relevant sind?

Schau vielleicht in Zukunft nicht nur in einen Gesetzestext, sondern auch in einen Gesetzeskommentar --- dann wirst du das selber feststellen.

Jedenfalls sind die von dir zitierten Paragraphen in diesem Fall gegenstandslos. Es ist im Gegenteil recht üblich, daß ein anderer Fahrer (für den evtl. Rechtsfolgen weniger graviernd wären) benannt wird. Manchmal funktioniert das, manchmal nicht --- schlimmere Folgen hat es (außer evtl. höheren Verfahrenskosten) aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Wieso zitierst du unüberlegt Paragraphen, die hier gar nicht relevant sind?

zufällig kenne ich einen dieser "spezialisten" die sich drücken wollten, und genau das zur last gelegt bekamen....

tja sowas ist dann mal pech.
aber mal einfach angenommen der bußgeldbescheid kommt und wird einfach bezahlt. wird denn gleich automatisch gefordert dass man sich dazu äußert wenn halter und Fahrer nicht übereinstimmen auf dem foto?

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


tja sowas ist dann mal pech.

nö...blödheit!

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


der bußgeldbescheid kommt und wird einfach bezahlt.

dann ist alles in butter...

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


wird denn gleich automatisch gefordert dass man sich dazu äußert wenn halter und Fahrer nicht übereinstimmen auf dem foto?

du musst dich warsch. nciht äußern, aber wenn halter und fahrer abweichen (beisp. du bist ahlter und den dad "gefahren"😉 ist es durchaus sehrgut möglich, das die vorbeikommen..

extra vorbeikommen? wird nicht erstmal der halter dazu angewiesen sich zu äußern?

Zitat:

Original geschrieben von localh0rst


extra vorbeikommen? wird nicht erstmal der halter dazu angewiesen sich zu äußern?

teilweise (da die auch die tricks kennen) kommen die direkt vorbei und übergeben dir das schreiben und vergleichen dann direkt das foto...anderweitig musst du dich halt schriftlich bzw. persönlich dazu äußern...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


zufällig kenne ich einen dieser "spezialisten" die sich drücken wollten, und genau das zur last gelegt bekamen...

Es mag sein, daß eine übereifrige Behörde versucht, die Leute mit solchen Androhungen einzuschüchtern.

Davon darf man sich aber nicht beeindrucken lassen, denn juristisch ist das nicht von Belang.

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