Geblitzt von der Zivilpolizei, Messung nicht korrekt

Hallo,

ich wurde heute in einer 50´iger Zone von der Zivilpolizei mit einem Lasergerät geblitzt. Ich vermute jedoch das die Polizei nicht 100% ordnungsgemäß gearbeitet hat. Es waren auch keine Optimalen Bedingungen vorhanden ( Nachts, Regnerisch ), aber dies ist nicht das Problem. Ergebnis 80km/h bin ich laut Polizei gefahren, 3km/h Toleranz, 27km/h zu schnell, 60€ + 3Punkte. Uhrzeit 00:30 es war absolut kein Verkehr, war auch flott unterwegs, bin mir aber sehr sicher das ich keine 80km/h gefahren bin.

Viel mehr hat es mich gewundert das die Polizei aus dem Auto gemessen hat, einer saß anscheinend auf dem Beifahrersitz und hat laut Aussage aus dem offenen Fenster die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt ( Fenster auf und Lasergerät in die Hand genommen und gemessen ). Kann durch diese Vorgehensweise ein richtiges Ergebnis zustande kommen.

Ich war auf einer 4 Spurigen Straße unterwegs ( 2 Spuren auf jeder Seite ), und die Polizei stand nicht auf meiner Straßenseite sondern auf dem Bordstein der anderen Straßenseite, die mussten sozusagen mit dem Lasergerät schräg auf mein Auto zielen. Hierbei habe ich auch meine Bedenken ob es so ganz korrekt ist.

Was soll ich machen, Widerspruch einlegen oder ist es zwecklos?
Würde eigentlich auch bezahlen, aber ich war echt keine 80km/h schnell, ca.70km/h waren es auf dem Tacho und mein Tacho ist nicht defekt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727


Es waren auch keine Optimalen Bedingungen vorhanden ( Nachts, Regnerisch ),

Der Laser bekommt entweder genügend Impulse zurück und dann gibt es einen gültigen Meßwert aus oder das Wetter ist so schlecht das zuviele Impule nicht wieder empfangen werden und dann gibt der Gerät gar nicht erst eine Geschwindigkeit an.Es gibt also nur zwei Möglichkeiten,Meßung gültig oder ungültig und dann hat der Polizist nur Striche auf dem Display.Dunkelheit macht dem Laser der ja mit Licht arbeitet gar nichts aus und Regen erst wenn er stark ist und dann hören die Polizisten schon selber auf zu messen.

Zitat:

war absolut kein Verkehr

Dumm für dich,wenn kein Anderer da war kann auch kein Anderer aus Versehen gemessen werden.

Zitat:

Viel mehr hat es mich gewundert das die Polizei aus dem Auto gemessen hat,

Würdest du im Regen im Freien stehen wenn du auch im Auto sitzen kannst?

Zitat:

( Fenster auf und Lasergerät in die Hand genommen und gemessen ). Kann durch diese Vorgehensweise ein richtiges Ergebnis zustande kommen.

Eindeutig ja,das Gerät mißt dich in kürzester Zeit mehrfach und wenn die Werte der Einzelmessungen abweichen wird die Messung verworfen.

Zitat:

und die Polizei stand nicht auf meiner Straßenseite sondern auf dem Bordstein der anderen Straßenseite, die mussten sozusagen mit dem Lasergerät schräg auf mein Auto zielen. Hierbei habe ich
auch meine Bedenken ob es so ganz korrekt ist.

Nö,ist nicht korrekt.😁

Spass beiseite,sie dürfen von der anderen Strassenseite messen und jede Abweichung von einer Geraden verändert den Meßwert zu deinen Gunsten.Wenn sie dich also nicht frontal von Vorne gemessen haben war deine Geschwindigkeit sogar noch höher als der Meßwert.

Zitat:

Würde eigentlich auch bezahlen, aber ich war echt keine 80km/h schnell, ca.70km/h waren es auf dem Tacho und mein Tacho ist nicht defekt.

Ca 70 an der Stelle wo du die Meßtruppe gesehen hast,nur haben die dich schon lange vorher gemessen und kannsst du sicher sagen das du auf den letzten zb 6-700m vor der Meßtruppe nicht mal über 80 gefahren bist?

Zumindest am Tag können moderne Geräte bis auf 1000m exakt messen,bei Nacht verkürzt sich die Strecke nur aufgrund der Sehoptik da Nachts das Zielen schwerer wird was aber nicht bedeuten muß das sie nicht einen Glückstreffer auf die volle Meßdistanz landen können.

Wenn du Wiederspruch einlegen willst solltest du gute Argumente für eine Falschmessung haben und dazu müßtest du einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen und ob das lohnt wenn kein Fahrverbot droht?Alleine auf weiter Strecke bietet nicht viele Ansatzpunkte für eine Falschmessung.
Wenn du zwei jahre die Füße ruhighältst und keine weitere Punkte kassierst werden sie automatisch gelöscht,wenn dein Konto also nicht gerade im kritischen Bereich ist wird das Bezahlen das Einfachste sein da eh kaum Chancen davonzukommen.

88 weitere Antworten
88 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727


...
Was soll ich machen, Widerspruch einlegen oder ist es zwecklos?
....

Um es einfach nur schnell zu sagen: zwecklos!

Wenn keine Fehler im Messprotokoll sind, wirst du mit deinem Widerspruch keinen Erfolg haben.

Kannst es natürlich auch wie Bloodfire beschrieben hat machen, nur hat das in 99 % der Fälle keinen Erfolg. Bei der Handhabung sind "eigentlich" keine Fehler zu machen.

Im Übrigen sprichst du auch von keine Optimalen Bedingungen. Es war nachts, regnerisch und du wurdest schräg gemessen. Das sind alles keine Punkte die Auswirkungen auf die Messung haben.

Mfg

Vielen Dank nochmal an alle die hier ihre Meinung geschrieben haben.
Wie von vielen vorgeschlagen werde ich lieber zahlen und gut ist.

Vielleicht darf ich den Betrag ja gleich nach Griechenland überweisen 😁😁😁😁😁😁

Aber nicht vergessen: Dir gehört dann auch ein Stück Akropolis! 😁

Neue Thesen:

"Zu schnell fahren für den Weltfrieden!"
"Rettet Griechenland - ich fahre innerorts nur noch 110!"
....tbc

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V



Im Übrigen sprichst du auch von keine Optimalen Bedingungen. Es war nachts, regnerisch und du wurdest schräg gemessen. Das sind alles keine Punkte die Auswirkungen auf die Messung haben.

Mfg

Nur zur Info:

Schräganmessung des Fahrzeuges hat sehr wohl eine Auswirkung auf das Geschwindigkeitsergebnis. Wird von der Seite gemessen, ist die gemessene Geschwindigkeit geringer als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Höhe des Unterschiedes hängt von der Messgeometrie ab.
Beispiel:
Steht das Lasergerät 5 Meter seitlich von der Fahrzeugrichtung und wird aus einer Erntfernung von 100 Meter gemessen (Winkel 2,8 grad), ist die tatsächliche Geschwindigkeit 0.1 km/h größer als die gemessene Geschwindigkeit von 70 km/h.
Steht das Lasergerät in einem Winkel von 45 Grad zur Fahrtrichtung ist die tatsächliche Geschwindigkeit ca 30 km/h höher.

(Für mathematisch Interessierte:
Tatsächliche Geschwindigkeit ist gemessene Geschwindigkeit dividiert durch den Cosinus des Winkels zwischen Fahrtrichtung und Messrichtung)

O.

Ähnliche Themen

Dann kann er ja froh sein, dass die gemessene Geschwindigkeit noch geringer war als die tatsächliche. :-)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Einspruch einlegen und einen Gutachter beauftragen, was anderes hilft hier nicht, da ja, entgegen dem herkömmlichen Verfahren, kein Foto vorliegt auf dem man Abweichungen erkennen kann.

Der Gutachter kostet 450 Euro. Habe ich alles schon selbst mal durchgemacht. Habe mit dem Motorrad ein LKW überholt. Ich war der Meinung da ist 100 und es waren 70. Meine Kumpels haben gemeint da geht was mit Einspruch. Ich war so dumm auf sie zu hören. Am Ende hat mir die Richterin erklärt entweder ich ziehe meinen Einspruch zurück oder sie packt mich noch wegen gefährlichem überholt. Am Ende hat mich diese Aktion richte Geld gekostet. Die Strafe, der Gutachter, mein Anwalt weil der nicht aus der Stadt gekommen ist wo die Verhandlung war, denn meine Rechtschutzversicherung hat das Fahrgeld und die Mehrzeit nicht übernommen.

Nach der Verhandlung habe ich mich noch mit dem Gutachter unterhalten. Seine Aussage war die modernen Geräte wie sie haute fast überall verwendet werden machen keine Fehler und wenn doch gibt es keine Messung. Als Zeugen gelten die beiden Beamten im Fahrzeug. Beide lesen den Wert ab und bestätigen diesen in einem Protokoll.

.

Logisch kann der Schuß nach hinten losgehen. Ich habe da nur den Weg bei eingefleischten Zweifeln geschildert, die Wertung überlasse ich anderen 😛 .

Für so einen Einspruch sollte man schon eine gewisse Poker-Natur haben...😁

Hier ein paar Infos über die Geschwindigkeitsmessung per Laser vom ADAC:

Zitat:

Original geschrieben von F213


Hier ein paar Infos über die Geschwindigkeitsmessung per Laser vom ADAC:

Die leider nicht ganz richtig sind!

Zitat:

Eine durchschnittliche Messung dauert nur ca. 0,3-0,5
Sekunden. Während dieser Zeit werden ca. 40 bis 75 Lichtimpulse ausgestrahlt.

Es können bis zu 96 Impulse sein (Laser Patrol),

Zitat:

Wegen der in Deutschland fehlenden
Foto- oder Videodokumentation werden die zu
schnell fahrenden Fahrzeuge sofort nach der
Messung zwecks Fahreridentifikation angehalten.

Es gibt Bundesländer die eine angeschlossene Videokamera einsetzten und die Anhaltung nicht erfolgen muss, jedoch meistens erfolgt.

Zitat:

Dabei wird
eine senkrechte und waagerechte Kante eines Gebäudes oder Verkehrsschildes bzw. ein spezieller
mitgelieferter Reflektor mit dem auf Stativ befestigtem oder am Fahrzeug angelehntem
Lasermessgerät angepeilt (nicht freihändig!) und mit dem Auftreten der akustischen Messsignale
abgeglichen.

Beim LAVEG ist nur eine Nullmessung (auf stehendes Objekt messen) erforderlich, der „Aligntest“ ist nicht möglich.

Beim Laser Patrol erfolgt der Aligntest ohne Aufsatzreflektor und kann freihändig (zumindest in Thüringen so) erfolgen.

Servus,

ich wurde anscheinend mit einem Lasergerät erwischt. Allerdings habe ich davon überhaupt nichts mitbekommen. Eigentlich müssen die einen dann doch sofort rausziehen oder?

Das ist aber nicht passiert. Gestern habe ich dann die Verwarnung bekommen (70er-Zone, 76km/h bin ich gefahren).

Das lustige an der Sache ist aber, dass sie bei Beweismittel Lasergerät und Foto stehen haben. Aber ich habe kein Foto bekommen. Ergo kann ich gar nicht sagen, wer tatsächlich mit dem Auto gefahren ist, bzw ob es überhaupt mein Auto war.

Was können die mir jetzt überhaupt? An sich haben sie ja so keine vollständige Beweislage. Können die mir trotzdem das Verwarngeld auferlegen, da ich Halter vom Auto bin?

Laß dir doch einfach das Foto schicken.
Hab ich auch schon gemacht (E-Mail geschrieben und um das Foto gebeten, das kam noch am selben Tag).

Gruß Metalhead

Als Halter können sie das nicht. Fordere halt das Foto an. Andererseits sind 15.- eine Lappalie. Wenn ich da gewesen wäre,würde ich zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Cavii


ich wurde anscheinend mit einem Lasergerät erwischt. Allerdings habe ich davon überhaupt nichts mitbekommen. Eigentlich müssen die einen dann doch sofort rausziehen oder?

Dann bist Du wohl von

so einem Gerät

erwischt worden. Die Dinger blitzen tatsächlich unsichtbar. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen...

Je nach Behörde bekommst Du das Foto auch nicht unbedingt automatisch mit dem Anhörungsbogen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen