geblitzt!
Moin leutz,
mal so eine frage, ich wurde geblitzt, aber mein Photo ist so scheisse kann man kaum erkennen, mir hat da mal mein Fahrschullehrer was erzählt, wenn das undeutlig ist das mann was schreiben kann, und evn. nicht zahlen muss, weis da einer was von?
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19 Antworten
Ich würde wahrscheinlich ebenso denken,
doch würde ich- "Die Schweine" nicht hier im Tread schreiben.
Aber egal jetzt.
Hab auch schon so manches geschrieben und erst hinterher drüber nachgedacht. Auf jeden Fall würde ich zum Anwalt gehen, schon wegen der Sache und nicht wegen dem Fuffi. Es geht ja auch ums Prinzip.
Bei meinem Astra F wurde auch ein undeutiges Foto geschossen.
Leider konnte ich nicht mehr erkennen wer da gefahren ist (Sonnenbrille) ;-)
Das ganze hat sich dann so lange hinausgezögert, bis 2 Tage vor der "verjährung" (glaube so 3 Monate) noch eine Vorladung zum Amtsgericht stattfand.
Da die das auch nicht 100%ig nachweisen konnten wurde das Verfahren eingestellt.
Als Halter wurde mir für 6 Monate ein Fahrtenbuch auferlegt, für alle Fahrzeuge die auf mich zugelassen waren.
Das war mir aber immer noch lieber, als 4 Wochen Fahrverbot und die Punkte in Flensburg.
1. das foto was die auffm amt liegen haben, ist viel genauer, als das was die zuschicken!
2. der halter muss sich zwar nicht äußern wer gefahren ist, ABER dann kann es passieren, dass er ein fahrtenbuch auferlegt bekommt bzw. siehe pkt. 3
3. kann es durchaus passieren, dass die mit dem foto in der nachbarschaft vom halter (event. ein familienangehöriger?) hausieren gehen, ob jemand diese person auf dem foto kennt, gibt natürlich dann die tollsten gerüchte, weil die aufgr. der schweigepflicht nicht sagen, warum die die person auf dem foto suchen...
Zitat:
Original geschrieben von piewie2704
nein das ist nicht erlaubt
zumindest in nrw .
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das nicht erlaubt sein? Quellenangabe?
das steht im OWIG § 19
und wurde vom OLG Hamm in einem urteil vom 15.08.06 bestätigt