ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:04

Guten Tag Leute, wurde kurz vor Weihnachten auf der Autobahn geblitzt(Auto auf meine Mutter angemeldet). Bin leider unachtsam gewesen. Bin das erste Mal die Strecke gefahren und habe ein 120er Schild übersehen. Vorher war kein Geschwindigkeitslimit.

Auf jeden Fall hat meine Mutter jetzt einen Brief mit Foto von mir bekommen und soll die Tat zugeben, Aussage verweigern oder anderen Fahrer angeben.

Es kommen 160€ Strafe, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot auf mich zu.

Jetzt meine Frage: Meint Ihr, oder weiß jemand, ob es ok ist, wenn sie einfach sagt, dass sie die Tat zugibt? Muss dazu sagen, dass ich männlich bin und man erkennen kann, dass sie nicht gefahren ist.

 

Hoffe hier hat jemand nützliche Antworten oder Links zu Seiten wo ähnliche Fälle beschrieben sind.

 

Danke im Voraus!

MfG

Jens

Beste Antwort im Thema

Das "Kind" ist min. 18 und sollte mündig genug sein, sich der Tragweite der Konsequenzen (auch wenn jemand anders sie trägt) bewusst zu sein, auch ohne dass Mutti ihn übers Knie legt.

Aber jetzt kommen natürlich die, die gleich die Nanny fordern oder am besten Jugendarrest.

Leute, wenn es so war wie geschrieben....nach dem unbegrenzten Bereich das erste Schild übersehen....Gott, das kann passieren. Und selbst wenn er sich ausrollen ließ. Machen viele.

Ihr natürlich nicht. Ihr habt auch noch nie was übersehen. Das Schild hätte ja ein Kind sein können. Und bei der Geschwindigkeit erst....

Wenn doch nur alle so fehlerlos wären wir ihr...gruselige Vorstellung.

143 weitere Antworten
Ähnliche Themen
143 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Sie muss also nicht lügen, wenn dem so ist. Sie kann die Aussage, aufgrund ihres Aussageverweigerungsrecht, verweigern. Die Ordnungsbehörde könnte dann weiter ermitteln z.B. in der Familie, ein Fahrtenbuch androhen -ist meinst schwierig, wenn der Vorfall länger als 2 Wochen her ist, bis die Halterin angehört wurde-, oder das Ding einstellen.

Da ein Fahrverbot im Raum steht wird die Behörde mit einiger Wahrscheinlichkeit weiter nachforschen. Und wenn die Frau Mutter angibt, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (was sie natürlich tun kann), dann weiss die Behörde, dass sie im direkten verwandtschaftlichen Verhältnis suchen muss.

Wie ich schon schrieb, es ist nicht verboten, sich selbst fälschlicherweise als Fahrer zu benennen. Ob die Behörde das in diesem glaubt steht auf einem anderen Blatt.

Sollte deine Mutter die Aussage verweigern kannst du dich schon mal darauf vorbereiten

das die Polizei eines Tages vor der Tür steht und nach dir fragt.

So dumm sind die nicht und werden alles mögliche tun um den Fahrer zu ermitteln.

Zitat:

Wie ich schon schrieb, es ist nicht verboten, sich selbst fälschlicherweise als Fahrer zu benennen. Ob die Behörde das in diesem glaubt steht auf einem anderen Blatt.

Mir ist in meinem Umfeld keine Bußgeldstelle bekannt die sich auf sowas einlassen würde. Wenn auf dem Bild eine männliche Person zu erkennen ist, wird sie keinesfalls ein Bußgeldverfahren gegen eine weibliche Halterin einleiten, denn wenn die Halterin schlau ist wird sie anschließend das Ganze widerrufen und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. Dabei würden für die Bußgeldstelle Kosten entstehen die Sie sicherlich nicht haben möchte.

Die Verfahrensweise die du dir ansprichst findet bei einfachen Ordnungswidrigkeiten Anwendung. Diese werden abgeschlossen wenn die Ordnungswidrigkeit gezahlt wird, dabei achtet man nicht unbedingt auf den Fahrer. Kann aber auch anders sein, wenn das Fahrzeug in kurzen Abständen öfter geblitzt wird. Es gibt durchaus Bußgeldstellen die den Fahrer ermitteln möchten.

Mein Tipp ist hier das Zeitspiel, aber das wird trotzdem eng werden.

Auf polizeiliche Briefe muss man nicht antworten, man muss also auch nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Wenn sie dich nicht innerhalb von 3 Monaten erwischen, ist es verjährt.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Mein Tipp ist hier das Zeitspiel, aber das wird trotzdem eng werden.

Auf polizeiliche Briefe muss man nicht antworten, man muss also auch nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Wenn sie dich nicht innerhalb von 3 Monaten erwischen, ist es verjährt.

Es ist die Bußgeldstelle die hier schreibt und nicht die Polizei. Einige Bußgeldstellen bitten die Polizei bei der örtlichen Inaugenscheinnahme um Amtshilfe.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Mein Tipp ist hier das Zeitspiel, aber das wird trotzdem eng werden.

Auf polizeiliche Briefe muss man nicht antworten, man muss also auch nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Wenn sie dich nicht innerhalb von 3 Monaten erwischen, ist es verjährt.

Es ist die Bußgeldstelle die hier schreibt und nicht die Polizei. Einige Bußgeldstellen bitten die Polizei bei der örtlichen Inaugenscheinnahme um Amtshilfe.

Ja nicht der selbe Verein, aber man muss trotzdem nicht antworten, es sei denn es ist die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Und solang würde ich persönlich einfach nichts machen. Die melden sich schon wenn sie was wollen / herausgefunden haben :-)

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Zitat:

:)

Original geschrieben von derbeste44

 

Es ist die Bußgeldstelle die hier schreibt und nicht die Polizei. Einige Bußgeldstellen bitten die Polizei bei der örtlichen Inaugenscheinnahme um Amtshilfe.

Ja nicht der selbe Verein, aber man muss trotzdem nicht antworten, es sei denn es ist die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Und solang würde ich persönlich einfach nichts machen. Die melden sich schon wenn sie was wollen / herausgefunden haben :-)

Etwas Anderes hat auch keiner hier behauptet, oder hast Du etwas gegenteiliges gelesen ? :)

ich habe ja auch nicht behauptet dass ich was anderes gelesen habe... wollte nur sagen dass deine korrektur keine Auswirkung auf meine Aussage hat, was das handeln des TE zu tun hat - sofern er meinen Tipp befolgen will.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Das "Kind" ist min. 18 und sollte mündig genug sein, sich der Tragweite der Konsequenzen (auch wenn jemand anders sie trägt) bewusst zu sein, auch ohne dass Mutti ihn übers Knie legt.

Aber jetzt kommen natürlich die, die gleich die Nanny fordern oder am besten Jugendarrest.

Leute, wenn es so war wie geschrieben....nach dem unbegrenzten Bereich das erste Schild übersehen....Gott, das kann passieren. Und selbst wenn er sich ausrollen ließ. Machen viele.

Ihr natürlich nicht. Ihr habt auch noch nie was übersehen. Das Schild hätte ja ein Kind sein können. Und bei der Geschwindigkeit erst....

Wenn doch nur alle so fehlerlos wären wir ihr...gruselige Vorstellung.

Ihm droht aber auch nicht die Todesstrafe oder lebenslänglich Zwangsarbeit, sondern eine vergleichsweise geringe Geldbuße und ein Monat ohne Führerschein.

Ich denke, dass ist ganz okay als Erinnerungshilfe um bei der nächsten Bleifußsession aufmerksamer zu sein. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Das "Kind" ist min. 18 und sollte mündig genug sein, sich der Tragweite der Konsequenzen (auch wenn jemand anders sie trägt) bewusst zu sein, auch ohne dass Mutti ihn übers Knie legt.

Aber jetzt kommen natürlich die, die gleich die Nanny fordern oder am besten Jugendarrest.

Leute, wenn es so war wie geschrieben....nach dem unbegrenzten Bereich das erste Schild übersehen....Gott, das kann passieren. Und selbst wenn er sich ausrollen ließ. Machen viele.

Ihr natürlich nicht. Ihr habt auch noch nie was übersehen. Das Schild hätte ja ein Kind sein können. Und bei der Geschwindigkeit erst....

Wenn doch nur alle so fehlerlos wären wir ihr...gruselige Vorstellung.

Ihm droht aber auch nicht die Todesstrafe oder lebenslänglich Zwangsarbeit, sondern eine vergleichsweise geringe Geldbuße und ein Monat ohne Führerschein.

Ich denke, dass ist ganz okay als Erinnerungshilfe um bei der nächsten Bleifußsession aufmerksamer zu sein. :rolleyes:

Scheißegal was ihm droht, er hat das RECHT sich da rauszuwinden.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

 

Ihm droht aber auch nicht die Todesstrafe oder lebenslänglich Zwangsarbeit, sondern eine vergleichsweise geringe Geldbuße und ein Monat ohne Führerschein.

Ich denke, dass ist ganz okay als Erinnerungshilfe um bei der nächsten Bleifußsession aufmerksamer zu sein. :rolleyes:

Scheißegal was ihm droht, er hat das RECHT sich da rauszuwinden.

Dieses Recht hat ihn auch keiner beschnitten

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Mir ist in meinem Umfeld keine Bußgeldstelle bekannt die sich auf sowas einlassen würde. Wenn auf dem Bild eine männliche Person zu erkennen ist, wird sie keinesfalls ein Bußgeldverfahren gegen eine weibliche Halterin einleiten, denn wenn die Halterin schlau ist wird sie anschließend das Ganze widerrufen und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. Dabei würden für die Bußgeldstelle Kosten entstehen die Sie sicherlich nicht haben möchte.

Wir sind vollkommen auf einer Linie. Ich habe nicht geschrieben, was ich dem TE empfehlen würde sondern was er bzw. seine Mutter machen kann. Dass die Behörde das vermutlich nicht schlucken wird haben wir im Thread ja bereits beleuchtet. Mir ging es nur um den Aspekt, dass seine Mutter nichts Verbotenes tut, wenn sie sich fälschlicherweise selbst als Fahrerin angibt.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

 

Scheißegal was ihm droht, er hat das RECHT sich da rauszuwinden.

Dieses Recht hat ihn auch keiner beschnitten

Ich habe auch nie behauptet, dass ihm das Recht jemand abgestritten hätte, meine Güte. Muss man hier jetzt immer sagen was man nicht sagt und dann jeden darauf hinweisen?

In dem von mir zitierten Posting lese ich eindeutig eine vorausgesetzte moralische Verpflichtung heraus die dafür benutzt wird um hier jemanden dazu zu drängen einfach zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Scheißegal was ihm droht, er hat das RECHT sich da rauszuwinden.

Wenn ich solche Sätze lese...:rolleyes:

am 23. Januar 2014 um 14:29

Vielleicht reicht dieser Spot als Antwort???? ---}> KLICK

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet