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Geblitzt - klemmendes Gaspedal?
Hallo,
ich wurde auf der Autobahn im Tempo 80 bereich geblitzt. Hab jetzt den anhörungsbogen bekommen usw.
Was denkt ihr, hat man ne chance, wenn man sagt, dass das Gaspedal beim Toyota Yaris geklemmt hat und man deswegen zu schnell war? Das ist doch glaubwürdig, steht in jeder Zeitung.
also was meint ihr, lohnt sich der einspruch oder soll ich zahlen???
Grüße
Beste Antwort im Thema
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Was denkt ihr, hat man ne chance, wenn man sagt, dass das Gaspedal beim Toyota Yaris geklemmt hat und man deswegen zu schnell war? Das ist doch glaubwürdig, steht in jeder Zeitung.
also was meint ihr,
LOL, was für 'ne Idee. Warum stehst du nicht zu deinem Fehler und bezahlst das Ticket?
Was du schreiben willst ist völlig unglaubwürdig. Hast du nach deinem angeblich verklemmten Gaspedal SOFORT angehalten und dein Auto zur Überprüfung zu Toyota bringen lassen wie jeder andere vernünftige Mensch? Warum ist dein Fall nicht als erstes defektes Gaspedal in Deutschland durch die Presse gegangen?
Mit so 'ner Story blamierst du dich bis auf die Knochen und zahlst am Ende noch viel mehr. Aber versuch es ruhig wenn du es nötig hast das als Lebenserfahrung durchzumachen ;)
Grüße,
studex
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45 Antworten
Hi,
sei kein Weichei und steh dazu wie ein Mann.
Wie die kleinen Kinder erst scheiße bauen und dann net wahr haben wollen:D
Du scheinst die Stelle ja zu kennen also bist du mit voller absicht zu schnell gefahren und jetzt mußt du halt damit leben.
Gruß Tobias
@studex: Das mit dem "...damit sicherst Du unser aller Leben" ist schon ein bisschen übertrieben;)
An manchen Stellen stellt sich manchmal einfach die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Die öffentliche Hand hat das dann aber so bestimmt und wir haben uns daran zu halten.
Und wenn Du immer gesetzeskonform fährst, kannst Du stolz auf Dich sein.
Ich für meinen Teil fahre auch nicht immer strikt 100, wenn dies vorgegeben ist. Erst heute bin ich auf Überland an einem Blitzer vorbeigekommen, der dort öfters steht. Diesmal war ich ca. 5 km/h langsamer als erlaubt. Glück gehabt. Beim nächsten Mal vielleicht nicht.:rolleyes:
@TE: Wenn Du eine RSV hast, versuche es einfach. Wenn es eine Deckungszusage gibt, hast Du vielleicht Glück wenn Du gewinnst. Wenn nicht, musst Du halt ins Gras beissen.
Und sei doch mal ehrlich. Bei 124 anstatt 80 km/h unterstelle ich Dir (und mir) einfach mal Vorsatz!
Also zahlen, Bahnticket für einen Monat lösen:D und zwei Jahre anständig fahren, sonst tritt die Verjährung nicht ein.
Zuerst war ich sicher, es müsse sich um einen faden Scherz handeln, aber der Ersteller scheint es ernst zu meinen, zumindest zieht er sein Programm konsequent durch. Für mich der Beitrag des Tages.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von studex
Ja schreib das mal. Mich würde dann aber später mal interessieren wie schlecht die Sache für dich ausgegangen ist. Weil "gut" wird sie definitiv nicht ausgehen bei so einer Phantasiegeschichte.
Wenn es eine Phantasiegeschichte wäre, wieso gibts dann den Rückruf von Toyota mit 1,8 Mio Fahrzeugen in Europa???
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von studex
Und lass mich raten es war beim aktuellen Winterwetter.
Ich hab doch geschrieben es war auf der Autobahn und die war 100% trocken also tue nicht so und die Geschwindigkeitsbegrenzung war wegen Lermschutz obwohl im Winter eh alle die Fenster zu haben tun!! Also keine Gefährdung von anderen, ohne Lermschutz gäbe es da keine Beschränkung!!!!
Hoffentlich liest der Staatsanwalt auch Deinen hier zitierten unheimlichen Schwachsinn. 80 kmh Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärm, im Winter haben ohnehin alle Leute die Fenster zu, also keine Beeinträchtigung durch Lärm. Welch ein Affe bist Du eigentlich, noch nie etwas davon gehölrt dass man auch im Winter bei Heizungsluft lüften soll um Schimmelbildung zu vermeiden. Habe schon mal hier geantwortet, Du gehörst zu den Unbelehrbaren. Teile uns doch mal mit wann die Verhandlung ist, wäre guter Stoff für die kommende Karnevalssession auf der Blödensitzung.
Wegen Dummheit und nicht Erkennung dass Du zu schnell gefahren bist und das Fahrzeug nicht auf erlaubte Geschwindigkeit herunter bringen konntest - auch mit klemmendem Gasoedal - solltest den Führerschein gänzlich eingezogen bekommen, zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, oder einen längeren Aufenthalt in der Klapse, denn dann sind andere vor Dir sicher, einschtig wirst Du wohl niemals werden..
VeteranoAlfredo
der einzige der hier Schwachsinn schreibt bist du!!
Zitat:
Original geschrieben von VeteranoAlfredo
Als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belassten, das ist richtig, Du darfst eine Auskunft verweigern, aber wenn Du etwas sagst dann hast Du die Wahrheit zu sagen, hier liegt ein kleiner aber nicht unbedeutender Unterschied.
Haha selten so einen Schwachsinn gelesen ;-)
Außerdem, die Leute die zu schnell gefahren sind und mit nicht legalen Videogeräten gefilmt wurden, sind ja auch so davongekommen!!!
Ich habe jetzt schon bei der Versicherung angerufen, die sagen mir jetzt bescheid wegen der Deckungszusage!!!
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von Carlocat
@studex: Das mit dem "...damit sicherst Du unser aller Leben" ist schon ein bisschen übertrieben;)
naja das Wort "Autobahn" steht hier zum ersten mal und im Ernst: 50 zu schnell ist ein "bisschen" mehr als das Tempolimit nicht ganz so ernst genommen. Fragt sich auch: warum ist denn auf der "super geraden, bestausgebauten, leeren und übersichtlichen Autobahn" die alle Raser immer vorfinden Tempo 80 war. Da fehlt garantiert die (wichtigere) Hälfte der Geschichte die hier natürlich nicht geschrieben wird.
Vielleicht ist die Geschichte auch komplett erfunden und steht hier nur aus Jux oder um uns zu unterhalten. In Internet-Foren ist alles möglich ;)
Ist ja auch Rosenmontag heute :D
Zitat:
Und wenn Du immer gesetzeskonform fährst, kannst Du stolz auf Dich sein.
Ich gebe mir zumindest Mühe und nach meiner Unfallhäufigkeit (0) und meinen Tickets in den letzten 5 Jahren (0) scheint es zu klappen. Was übrigens nicht heißt, dass ich nur 30/80/100km/h fahre ;)
Grüße,
studex
Zitat:
Original geschrieben von studex
naja das Wort "Autobahn" steht hier zum ersten mal
wer lesen kann ist klar im vorteil:
Eingangsposting:
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Hallo,
ich wurde auf der Autobahn im Tempo 80 bereich geblitzt. Hab jetzt den anhörungsbogen bekommen usw.
Zitat:
Original geschrieben von studex
Fragt sich auch: warum ist denn auf der "super geraden, bestausgebauten, leeren und übersichtlichen Autobahn" die alle Raser immer vorfinden Tempo 80 war. Da fehlt garantiert die (wichtigere) Hälfte der Geschichte die hier natürlich nicht geschrieben wird.
wer lesen kann ist klar im vorteil:
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Geschwindigkeitsbegrenzung war wegen Lermschutz.
....
Zitat:
Original geschrieben von VeteranoAlfredo
Hoffentlich liest der Staatsanwalt auch Deinen hier zitierten unheimlichen Schwachsinn. 80 kmh Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärm, im Winter haben ohnehin alle Leute die Fenster zu, also keine Beeinträchtigung durch Lärm. Welch ein Affe bist Du eigentlich, noch nie etwas davon gehölrt dass man auch im Winter bei Heizungsluft lüften soll um Schimmelbildung zu vermeiden.
Aber nicht um 23:00 Uhr
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
der einzige der hier Schwachsinn schreibt bist du!!
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von VeteranoAlfredo
Als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belassten, das ist richtig, Du darfst eine Auskunft verweigern, aber wenn Du etwas sagst dann hast Du die Wahrheit zu sagen, hier liegt ein kleiner aber nicht unbedeutender Unterschied.
Haha selten so einen Schwachsinn gelesen ;-)
Außerdem, die Leute die zu schnell gefahren sind und mit nicht legalen Videogeräten gefilmt wurden, sind ja auch so davongekommen!!!
Ich habe jetzt schon bei der Versicherung angerufen, die sagen mir jetzt bescheid wegen der Deckungszusage!!!
Jetzt wird es immer lustiger, nun wird als nächstes die Versicherung belogen, denn Du wirst denen doch niemals die Geschichte erzählen die Du uns hier erzählt hast. Also Versicherung nutzen, zu Lasten der ehrlichen Zahler, denn die Versicherungen legen im Kostendeckungsverfahren alle Kosten auf die Allgemeinheit in der Zukunft um, aber soweit reicht Dein Spatzenhirn nicht. Leider kann ich den Lachanfall nicht ausleben wenn Du vor Gericht auch noch wegen Schwachsinn verurteilt wirst, denn das wirst Du uns nicht mitteilen.
VeteranoAlfredo
Hm find diesen Thread mehr als unsinnig. Wieso machst du ihn auf TE? Was hast du erwartet? Beifall?
Glaub sogut wie niemand hier wird dich unterstützung oder dir recht zusprechen, da du aber auf die Meinung der User hier keinen wert legst kannst du diesen Thread doch eigentlich schenken?
Oder wolltest du einfach auf die aufmerksam machen was für ein hecht du bist und wie du gegen das System rebellierst?
Kosten für die Allgemeinheit sehe ich durch sowas nicht großartig steigen, denke sone quote von solchen "Spezialisten" ist eingerechnet, desweiteren Verdienen die Versicherungen glaub ich genug, auch wenn ich die Methode des TE nicht unterstütze geschweige denn gut heiße.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von studex
naja das Wort "Autobahn" steht hier zum ersten mal
wer lesen kann ist klar im vorteil:
Eingangsposting:
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Hallo,
ich wurde auf der Autobahn im Tempo 80 bereich geblitzt. Hab jetzt den anhörungsbogen bekommen usw.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von studex
Fragt sich auch: warum ist denn auf der "super geraden, bestausgebauten, leeren und übersichtlichen Autobahn" die alle Raser immer vorfinden Tempo 80 war. Da fehlt garantiert die (wichtigere) Hälfte der Geschichte die hier natürlich nicht geschrieben wird.
wer lesen kann ist klar im vorteil:
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Geschwindigkeitsbegrenzung war wegen Lermschutz.
....
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von VeteranoAlfredo
Hoffentlich liest der Staatsanwalt auch Deinen hier zitierten unheimlichen Schwachsinn. 80 kmh Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärm, im Winter haben ohnehin alle Leute die Fenster zu, also keine Beeinträchtigung durch Lärm. Welch ein Affe bist Du eigentlich, noch nie etwas davon gehölrt dass man auch im Winter bei Heizungsluft lüften soll um Schimmelbildung zu vermeiden.
Aber nicht um 23:00 Uhr
Mensch bist du bekloppt, demnächst gibt es unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, für geschlossene und geöffnete Fenster, für Vormittag und Nachmittag, für Männer und Frauen, für Raucher und Nichtraucher, für Autofahrer und für solche Idioten wie Du einer bist.
VeteranoAlfredo
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
...die Geschwindigkeitsbegrenzung war wegen Lermschutz obwohl im Winter eh alle die Fenster zu haben tun!! Also keine Gefährdung von anderen, ohne Lermschutz gäbe es da keine Beschränkung!!!!
Dieser Umstand ist für die juristische Bewertung des begangenen Deliktes vollkommen belanglos.
das weiss ich schon, ich hatte das nur geschrieben, um den alten Jammerbrüdern ("Gefährdung der Allgemeinheit") zu begegnen.
Juristisch gehts nur ums klemmende Gaspedal.
Der Grund, den du für die Geschwindigkeitsüberschreitung angeben willst, kann sich leicht zum Bumerang entwickeln. Man wird dich fragen, warum du trotz des Problems weitergefahren bist bzw. was du unternommen hast, damit sich das in Zukunft nicht wiederholt. Dazu wollen die natürlich Belege sehen.
Zitat:
Juristisch gehts nur ums klemmende Gaspedal.
Dann beantworte mal ganz juristisch die Frage, warum Du nicht einfach gebremst hast.
Und warum Du mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug wochenlang weitergefahren bist.
Die Frage hat er auf Seite 1 schon beantwortet. Kein Richter würde so einem Mummenschanz Glauben schenken und im Zweifelsfalle Sachverständige zu Rate ziehen, die das Lügengebäude wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen lassen. Mag sein, dass man für die falschen Behauptungen nicht belangt wird, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung bleibt und die Kosten für den Anwalt auch. Eine Rechtschutzversicherung macht so ein Spiel auch, wenn überhaupt, nur in begrenztem Maße mit. Abgesehen davon erzeugen solche offensichtlichen Ausreden vor Gericht auch schnell den Eindruck, uneinsichtig und notorisch zu handeln, was sich in keinster Weise positiv auf das Strafmaß auswirkt. Richter sind auch nur Menschen.