Geblitzt in Frankreich

BMW 5er E60

Servus Leute,

das Thema hat zwar nichts mit dem e60 zu tun, entschuldige mich dafür schon mal im vorhinein.
Wurde Anfang Juli mit dem Wagen meines Cousins in Frankreich geblitzt. Er hat nämlich Post bekommen das ich ganze 50km/h zu schnell war, also auf den erlaubten 90 war ich mit 140 unterwegs..🙁

Dafür werde ich auch gerade stehen und hab ihn schon die Kopie meines Führerscheins zu geschickt.

Doch leider habe ich gar keine Ahnung was mich da jetzt erwartet, im Normallfall heißt es bei denen ja bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung Führerscheinentzug, wie ist es wenn ich aus Deutschland bin? Reicht es wenn ich nur die Strafe zahle oder erwatet mich da mehr?

Kennt ihr euch da besser aus wäre für ne Aufklärung dankbar 🙂

Viele Grüße

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


...
Glaub ich wäre im Ausland gaaaaaaaanz vorsichtig unterwegs. Können die in Italien nicht gleich das ganze Auto einziehen...? 😁

ja, können sie😁

hier

gibts noch ein paar sachen vom adac dazu.

Zitat:

Bislang werden vor allem Bußgelder aus den Niederlanden vollstreckt. Das aufwendige Verfahren und die Tatsache, dass der Vollstreckungserlös im Vollstreckungsstaat (Deutschland) verbleibt, wird möglicherweise die eine oder andere ausländische Bußgeldstelle von einer Vollstreckung absehen lassen.

auch nicht schlecht.

hier

gibts auch noch was.

Zitat:

So ist die Vollstreckung der Geldbuße etwa nur zulässig, wenn auch in Deutschland der Betroffene mit einer Geldbuße hätte belegt werden dürfen

trotzdem muss der entsprechende staat nachweisen, das du gefahren bist, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco


trotzdem muss der entsprechende staat nachweisen, das du gefahren bist.

Also beim Rechtshilfeabkommen in Verkehrs- und Bußgeldsachen gibt es wohl keine Nachweispflicht für den Antragsteller. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Einwendungen sind nur gegen die erlassende Behörde möglich - also im Ausland, innerhalb der dort geltenden Einspruchsfristen.

So zumindest mein letzter Wissensstand. Ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat, kann ich allerdings nicht sagen... 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen