Geblitzt in der Schweiz! brauche ratschläge

😕Grüße euch
habe ein großes problem .. wurde gestern nacht in der schweiz geblitzt...erlaubt warn 120, gefahren aber 190...ich weiss dumm von mir aber gut jetzt hab ich die scheisse...ich weiss auch das es hier im forum öfters angesprochen wurde aber es gibt immer verschiedene meinungn...bevor ich mir einen anwalt zum rat btte woollt ich einfach ich mich malim forum erkundigen..
manche sagen die strafe wird zwar ausgesprochen aber nicht die gültigkeit bzw kann nicht indeuschland vollstreckt werden solange ich dann in die schweiz nicht wieder hin will ist es doch dann in ordnung..aber dann gibts auch welche die sagen muss gezahlt werden...jetzt wollt ich einfach mal wissen ob es die möglichkeit gibt diese imenze summe die auf mich zu kommen wird irgendwie zu umgehen?

Für eure ratshläge bin ich euch jetzt schon dankbar.

Beste Antwort im Thema

Der Kaiser von eigenen Gnaden geruht auch seinen Senf dazuzugeben. Woher willst Du wissen, dass ich wie eine Schnarchnase unterwegs bin? Wenn ich hier manchmal etwas "bremsend" einzuwirken versuche, hat gute Gründe.Du musst erst einmal die Kilometerleistung erbringen, die ich schon hinter mir habe und dies in der Regel mit ordentlich Dampf unter der Haube.
Gegen 190 km/h auf der BAB ist ja nichts einzuwenden - nur in der Schweiz halt nicht - merkst Du den Unterschied? Wenn ich mit den Abzockertarifen der Schweizer nicht einverstanden bin, habe ich zwei Möglichkeiten: Die Schweiz in großem Bogen zu umfahren oder mich für die paar 100 km im Zaum zu halten! 
Noch beschließt nicht Hadrian über die Schweizer Gesetze bezügl. Tempolimit - das machen die Eidgenossen noch immer selbst. Mit ihren drakonischen Strafen sind sie eigentlich im Endeffekt genauso abgehoben wie Du so oft mit Deiner Meinung.

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@Atn88

lass dich nicht verrückt machen. Zahl einfach nicht und lehne dich zurück. Du brauchst dir auch keine Gedanken wegen einer Fahrerflucht machen, denn du schädigst ja auch keinen 🙄

Hartzy, Du hast vermutlich den falschen Beruf ergriffen: Hättest Jurist oder besser noch Winkeladvokat werden sollen.😁
Solange der schweizer Bußgeldkatalog für eine Limitüberschreitung von > 70 km/h einen Betrag nennt und über diesen kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, haben die Eidgenossen in ihrer Kasse ein Defizit. Der Schaden wird ja immer größer, wenn Du allen deutschen VT, die in der Schweiz geblitzt worden sind, denselben juristischen Rat gibst. Das summiert sich😛
Im übrien habe ich den VT nicht der Fahrerflucht bezichtigt, sondern dieses Wort im Vergleich zu seinem beabsichtigten Tun gebraucht. Nur so mal zur Richtigstellung!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Diese Art, trotz vorhandenen Eingeständnisses sich um die Zahlung zu drücken, kommt m. E. einer Fahrerflucht gleich. Da macht sich auch einer vom Acker mit dem Wissen, Unrecht getan zu haben! Darüber sollte der TE einmal nachdenken und auch die anderen mit ihren tollen "juristisch-krummen" Tipps
Jetzt weiss es die halbe Welt und guckt auf den möglichen Drückeberger😁😁

Es hat doch nichts mit "juristisch-krummen" Tricks zu tun, ewas nicht zahlen zu müssen, was man nicht wirklich braucht? Wenn der TS wirklich niemals mehr durch die Schweiz muss, warum sollte er ohne Not z.b. 3000,00 € zahlen? Es wäre - wenn - vollkommen legal, zumindestens nach deutschem Recht. Bei uns bräuchte er nur ein Bruchteil von dem zu zahlen, ok und hätte dafür vielleicht ein Monat länger Fahrverbot.

Aber genau um das vorgenannte "wenn" gehts. Bin kein Rechtsanwalt und beziehe mein "Halbwissen" lediglich aus meinem persönlichen Umfeld. Ein guter Bekannter von mir hat vor knapp 5 Jahren rd. 3000,00 gezahlt, weil er im Kanton Uri 53km/h zu schnell war. Er war Halter und Fahrer des geblitzten Fahrzeuges und hat auf anwaltlichen Rat gezahlt, weil er noch öfters in und durch die Schweiz mußte. Würde dem TS in jedem Fall raten einen Anwalt auszusuchen wenn das Schreiben aus der Schweiz kommt, da ich gar nicht mehr weiß ob nicht mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland hinsichtlich Verkehrsverstößen eine andere ist.

Das Du diesen Sachverhalt mit einer Straftat (Unfallflucht) gleichsetzt ist unverständlich. Klar macht man sich vom Acker wenn man zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Sollte er sich denn neben den Blitzer stellen und auf die Polizei warten oder sich unmittelbar direkt bei der nächsten Schweizer Polizeidienststelle melden? 😉 Machst Du das in dem Fall so wenn Du in Deutschland geblitzt wurdest?

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Diese Art, trotz vorhandenen Eingeständnisses sich um die Zahlung zu drücken, kommt m. E. einer Fahrerflucht gleich. Da macht sich auch einer vom Acker mit dem Wissen, Unrecht getan zu haben! Darüber sollte der TE einmal nachdenken und auch die anderen mit ihren tollen "juristisch-krummen" Tipps
Jetzt weiss es die halbe Welt und guckt auf den möglichen Drückeberger😁😁
Es hat doch nichts mit "juristisch-krummen" Tricks zu tun, ewas nicht zahlen zu müssen, was man nicht wirklich braucht? Wenn der TS wirklich niemals mehr durch die Schweiz muss, warum sollte er ohne Not z.b. 3000,00 € zahlen? Es wäre - wenn - vollkommen legal, zumindestens nach deutschem Recht. Bei uns bräuchte er nur ein Bruchteil von dem zu zahlen, ok und hätte dafür vielleicht ein Monat länger Fahrverbot.

Aber genau um das vorgenannte "wenn" gehts. Bin kein Rechtsanwalt und beziehe mein "Halbwissen" lediglich aus meinem persönlichen Umfeld. Ein guter Bekannter von mir hat vor knapp 5 Jahren rd. 3000,00 gezahlt, weil er im Kanton Uri 53km/h zu schnell war. Er war Halter und Fahrer des geblitzten Fahrzeuges und hat auf anwaltlichen Rat gezahlt, weil er noch öfters in und durch die Schweiz mußte. Würde dem TS in jedem Fall raten einen Anwalt auszusuchen wenn das Schreiben aus der Schweiz kommt, da ich gar nicht mehr weiß ob nicht mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland hinsichtlich Verkehrsverstößen eine andere ist.

Das Du diesen Sachverhalt mit einer Straftat (Unfallflucht) gleichsetzt ist unverständlich. Klar macht man sich vom Acker wenn man zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Sollte er sich denn neben den Blitzer stellen und auf die Polizei warten oder sich unmittelbar direkt bei der nächsten Schweizer Polizeidienststelle melden? 😉 Machst Du das in dem Fall so wenn Du in Deutschland geblitzt wurdest?

Klar ist das keine Fahrerflucht im eigentlichen Sinne, aber wenn man bei einem vorsätzlichem Vergehen, was man auch zugibt aber im selben Zug fragt, wie man sich vor der Strafe drücken kann, dann hat das schon den Beigeschmack, dass man sich aus der Affaire ziehen will. Egal ob das nun in Deutschland, der Schweiz oder sonstwo passiert ist.

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Ich stehe zu meiner Tat, werde auch hier nicht schluchzend um irgendwelche Ratschläge bitten, sondern wie ein MANN die Sache durchstehen und zahlen. Das mit der Fahrerflucht habe ich sinnbildlich gemeint - nochmals: Eine OW begehen und die Konsquenzen nicht tragen zu wollen.

Moin!

Dieses moralinsauere Gefasel ist einfach ekelhaft.

Die Schweiz hat unrealistische Speedlimits und unrealistische Strafsätze. Somit ist es durchaus nachvollziehbar, wenn ein Opfer der eidgenössischen Verkehrsüberwachung versucht, aus der Sache herauszukommen.

Man sollte eben in den folgenden 10 Jahren nicht mehr mit einem auf den entsprechenden Halter zugelassenen Fahrzeug in die Schweiz fahren. Als Urlauber könnte man überlegen, Länder mit solchen Regelungen zukünftig generell zu meiden.

Off topic: in D sind Geschwindigkeitsübertretungen vergleichsweise billig, wenngleich hier bereits bei recht unspektakulären verstößen Fahrverbote winken.
Man sollte sich als Deutscher somit vor Reisen ins Ausland über die dortigen Preise informieren und entsprechend fahren.
Ich selbst habe trotz häufiger Reisen in die Schweiz dort bislang einmal um die 100 Fr. bezahlt. Ist lange her, die genaue Summe weiß ich nicht mehr.
Was ich damit sagen möchte: selbst ich als bekennder 20+-Fahrer schaffe es in CH, den Tempomaten auf 5+ einzustellen und fertig. Wer meint, ihm werde schon nichts passieren, muss eben die Konsequenzen tragen. Auch wenn diese nur aus einem zukünftigen Meiden des entsprechenden Landes bestehen, um sich völlig überzogenen Strafzahlungen zu entziehen.

Gruß,
M.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Moin!

Dieses moralinsauere Gefasel ist einfach ekelhaft.

Die Schweiz hat unrealistische Speedlimits und unrealistische Strafsätze. Somit ist es durchaus nachvollziehbar, wenn ein Opfer der eidgenössischen Verkehrsüberwachung versucht, aus der Sache herauszukommen.

Man sollte eben in den folgenden 10 Jahren nicht mehr mit einem auf den entsprechenden Halter zugelassenen Fahrzeug in die Schweiz fahren. Als Urlauber könnte man überlegen, Länder mit solchen Regelungen zukünftig generell zu meiden.

Off topic: in D sind Geschwindigkeitsübertretungen vergleichsweise billig, wenngleich hier bereits bei recht unspektakulären verstößen Fahrverbote winken.
Man sollte sich als Deutscher somit vor Reisen ins Ausland über die dortigen Preise informieren und entsprechend fahren.
Ich selbst habe trotz häufiger Reisen in die Schweiz dort bislang einmal um die 100 Fr. bezahlt. Ist lange her, die genaue Summe weiß ich nicht mehr.
Was ich damit sagen möchte: selbst ich als bekennder 20+-Fahrer schaffe es in CH, den Tempomaten auf 5+ einzustellen und fertig. Wer meint, ihm werde schon nichts passieren, muss eben die Konsequenzen tragen. Auch wenn diese nur aus einem zukünftigen Meiden des entsprechenden Landes bestehen, um sich völlig überzogenen Strafzahlungen zu entziehen.

Gruß,
M.

Deinem Off topic kann ich zustimmen (auch wenn ich es jetzt nicht direkt als off topic sehe). Inwiefern ein Speedlimit unrealistisch sein kann erschließt sich mir nicht. In jedem Land der Welt (mit der Ausnahme von Deutschland) gibt es ein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Und auch hier sind viele AB Strecken limitiert. Eine Strafe die nicht weh tut bzw. die einen nicht stört, ist keine Strafe und hat keinen Nutzen. In Deutschland sind die Strafen vielleicht sogar zu gering, wenn du permanent das Limit um 20km/h überschreitest (sei das Limit an den Stellen nun gerechtfertigt oder nicht). In Deutschland würde dem TE zwar kein all zu großes Bußgeld drohen, dafür aber mindestens ein Monat Fahrverbot. 70km/h über dem Limit ist halt schon eklatant. Für ausländische Besucher wäre diese Übertretung in Deutschland mit Sicherheit auch nicht mit einem 100€ Taschengeld abgegolten.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


70km/h über dem Limit ist halt schon eklatant. Für ausländische Besucher wäre diese Übertretung in Deutschland mit Sicherheit auch nicht mit einem 100€ Taschengeld abgegolten.

Ohne Toleranzabzug ergibt das in Deutschland 465,50 €, 2 Monate Dauerlauf und 4 Punkte...

Also auch nicht ganz ohne... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Moin!

Dieses moralinsauere Gefasel ist einfach ekelhaft.
...
Was ich damit sagen möchte: selbst ich als bekennder 20+-Fahrer schaffe es in CH, den Tempomaten auf 5+ einzustellen und fertig. Wer meint, ihm werde schon nichts passieren, muss eben die Konsequenzen tragen.

Der Standard-Konsequenzentrage-Ratschlag ist aber auch nicht appetitlicher.

Man DARF sich übrigens ausdrücklich vor einer Strafe drücken wann immer möglich. Sogar einen professionellen Strafendrücker darf man sich nehmen der einem dabei hilft. Es gibt auch weder hierzulande noch anderswo eine Selbstanzeige- oder Zugebepflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Moin!

Dieses moralinsauere Gefasel ist einfach ekelhaft.

Die Schweiz hat unrealistische Speedlimits und unrealistische Strafsätze. Somit ist es durchaus nachvollziehbar, wenn ein Opfer der eidgenössischen Verkehrsüberwachung versucht, aus der Sache herauszukommen.

Gruß,
M.

Du bist in der Schweiz aber als Gast unterwegs, was der Gastgeber für Regeln aufstellt ist seine Sache. Kein Gastgeber, auch Du nicht, mag es wenn sich seine Gäste nicht nach seinen Regeln verhalten. Kein Mensch zwingt Dich, Dich in der Schweiz auf zu halten.

Noch Fragen ?

mal ganz am rande:

wie betrunken muss man eigentlich sein um ausgerechnet in der schweiz mit 190 (!) durch die gegend zu ballern. wenn die polizei einen rauswinkt ist nix mehr mit "kein abkommen....blablabla".
das wird richtig teuer 😉

Das wird sehr teuer und bitter werden:
www.schwiiz.eu/schweiz_bussgeldkatalog_geschwindigkeit.php
www.schwiiz.eu/schweiz_bussgeldbescheid.php
Am besten nie wieder in die Schweiz einreisen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


mal ganz am rande:

wie betrunken muss man eigentlich sein um ausgerechnet in der schweiz mit 190 (!) durch die gegend zu ballern. wenn die polizei einen rauswinkt ist nix mehr mit "kein abkommen....blablabla".
das wird richtig teuer 😉

Er ist nunmal aber nicht angehalten worden 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von heltino


mal ganz am rande:

wie betrunken muss man eigentlich sein um ausgerechnet in der schweiz mit 190 (!) durch die gegend zu ballern. wenn die polizei einen rauswinkt ist nix mehr mit "kein abkommen....blablabla".
das wird richtig teuer 😉

Er ist nunmal aber nicht angehalten worden 😉

Eigentlich schade. Natürlich nur im Sinne des wahrscheinlich noch viel interessanten Threads dazu hier. 😁

Zum Glück, denn keine Macht den Abzockern 😎

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